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Testament erstellen in sieben Schritten

Testament erstellen in sieben Schritten

Ein Testament erstellen: Jeder, der sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinandersetzt, kommt mit diesem Thema früher oder später in Berührung. Da es sich jedoch um eine zu Lebzeiten gefühlt stets weit entfernte Angelegenheiten handelt, bleiben konkrete Fragen zur Erbschaft nicht selten offen, weil wir uns damit noch nicht auseinandersetzen möchten. Damit du im Ernstfall vorbereitet bist, erfährst du in dieser Anleitung, wie du in sieben Schritten ein inhaltlich und formal korrektes Testament erstellst.

1. Die Art des Testaments festlegen, damit das Erbrecht greifen kann

Willst du ein Testament aufsetzen, so ist es zu Beginn notwendig, die für dich passende Variante zu wählen. Unterschieden wird zum Beispiel zwischen:

  • Einzeltestament: Hierbei handelt es sich um ein eigenhändiges Testament, das du ohne Anwalt und Notar erstellen kannst. Gibt es nach dem Tod Unklarheiten, die zu Streitigkeiten unter den Erben führen, greift im Zweifelsfall das gültige Gesetz zum Erbrecht. Deinen letzten Willen musst du schriftlich festhalten, damit dieser nach dem Ableben gültig ist und verlesen werden kann.
  • Ehegattentestament: Bist du verheiratet, kannst du mit deinem Partner ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn du verheiratet bist, sodass die Entscheidung bei den Ehepartnern liegt. Beachte, dass Änderungen im gemeinschaftlichen Testament immer an die andere Person mitgeteilt werden.
  • Öffentliches Testament oder notarielles Testament: Willst du bei einem Notar ein Testament erstellen lassen, handelt es sich um ein öffentliches Testament. In der Regel geschieht das in Anwesenheit von zwei Zeugen, die dein Testament am Ende bekräftigen können und bezeugen, dass du das Testament aufgegeben hast.

2. Als Erblasser das Erbe bestimmen

Stelle dir im nächsten Schritt die Frage, was du vererben möchtest. Handelt es sich um Geld, ein Grundstück oder eine Immobilie, ist es zum Beispiel notwendig, dass ein Erbschein ausgestellt wird – so sieht es das Erbrecht vor. Ohne einen Erbschein kann das vererbte Vermögen nicht rechtmässig weitergegeben werden. Eine Beratung bei einem Anwalt oder Notar ist daher in diesem Fall unumgänglich. Dieser Schritt entfällt, wenn du Erbgegenstände weitergeben willst, die einen geringeren materiellen Wert aufweisen.

3. Kosten für den Notar oder Anwalt berechnen

Entscheidest du dich für ein öffentliches Testament, berücksichtige die dafür anfallenden Kosten. Diese sind grundsätzlich recht transparent, sodass du dich an den üblichen Gebühren für eine Rechtsberatung orientieren kannst. Die Kosten sind jedoch abhängig vom Umfang der Dienstleistung, die du in Anspruch nimmst. Empfehlenswert ist daher eine gründliche Beratung, um zum Beispiel Formfehler zu vermeiden und Missverständnisse von Beginn an aus dem Weg zu räumen. So kommt es später nicht zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben.

4. Als Erblasser das eigenhändige Testament aufsetzen

Ob mit oder ohne professionelle Beratung: Wenn du dein Testament eigenhändig aufsetzen möchtest, solltest du einige Kriterien dabei berücksichtigen:

  1. Benenne das Testament zu Beginn auch als solches im Titel.
  2. Führe alle wichtigen Daten auf, die dich als Erblasser ausweisen, wie Name, Ort und Geburtstag.
  3. Lege eine testamentarische Anordnung fest: Hier bestimmst du, welche Personen welchen Teil deines Erbes bekommen.
  4. Ernenne eine Vertrauensperson als Willensvollstrecker. Die Aufgabe des Vollstreckers können auch Anwälte übernehmen.
  5. Füge am Schluss Ort, Datum und Unterschrift bei, damit das Testament gültig ist.

5. Unklarheiten klären und gegebenenfalls das Testament widerrufen

Hast du das Testament als Erblasser aufgesetzt oder es aufsetzen lassen, sollten für den Erbfall alle Formalitäten stimmig sein. Fallen dir Unstimmigkeiten auf, ändert sich das Erbe oder soll etwas gestrichen werden, kannst du das Testament im Zweifelsfall widerrufen und ein neues Testament aufsetzen. Hast du ein notarielles Testament aufgesetzt, dann beachte, dass dafür noch einmal Kosten entstehen können.

Wichtig: Wenn du ein Testament widerrufen möchtest, solltest du den Widerruf im neuen Testament festhalten. Das bedeutet, dass du darin alle bisherigen Testamente für ungültig erklärst. Auf diese Weise räumst du Missverständnisse aus dem Weg, sodass die Erben sich später lediglich auf ein Testament beziehen können.

6. Das Testament gut verwahren

Ein notarielles oder auch eigenhändiges Testament kannst du an einem sicheren Ort verwahren lassen, beispielsweise beim Nachlassgericht des Amtsgerichts, bei einem Testator oder bei einer Vertrauensperson. Alle Möglichkeiten zur Verwahrung sind legitim, sofern das Erbrecht nichts anderes regelt. Wenn du auf der sicheren Seite stehen willst, sorge dafür, dass du das Testament nicht nur sicher verwahrst, sondern auch eine Person benennst, die das Testament nach deinem Tod vollstrecken darf.

7. Im Notfall ein mündliches Testament erstellen

Nicht immer ist ein notarielles Testament oder ein eigenhändiges Schriftstück im Bereich des Möglichen. Das gilt zum Beispiel bei Notfällen. Dieser ist jedoch nur unter bestimmten Umständen gegeben, ein mündliches Testament ist daher nur unter folgenden Bedingungen gültig:

  1. Der Erblasser schwebt in akuter Lebensgefahr, zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall.
  2. Das Erbe wird mündlich ausgesprochen und darf vom Erblasser nicht unterschrieben werden.
  3. Zwei Zeugen sind vorhanden, die das mündliche Testament sofort schriftlich festhalten, die Umstände für das Testament erklären und das Schriftstück mit Ort und Datum sowie ihren Namen unterschreiben.

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