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Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Ein Verlustschein ist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. Für Gläubiger und Schuldner verkörpert er die Schuldanerkennung und damit den Anspruch. Erschleicht sich ein Zahlungspflichtiger einen Verlustschein durch betrügerischen Konkurs, Pfändungsbetrug oder Gläubigerschädigung, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen (StGB Artikel 163, 164, 169). Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen. Dazu hat er 20 Jahre Zeit. Danach erlischt der Anspruch, wenn er keine Verjährungsunterbrechung anstösst. Hier erfährst du Wissenswertes zu Verlustschein, Schuldbetreibung und Verjährung: Welche Auswirkungen hat der Verlustschein? Wie können sich Zahlungspflichtige wehren? Was hat das Betreibungsamt damit zu tun? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
Kurz gesagt, zählen zum Anlagevermögen alle Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Doch auch Anlagegüter nutzen sich ab und müssen ersetzt werden. Erfahre hier mehr über den Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen, der Nutzungsdauer von Anlagen und was steuerrechtlich bei der Buchung und Abschreibung von Anlagevermögen alles zu beachten ist.
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