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Gewerbe anmelden in der Schweiz: Diese Schritte gilt es zu beachten

Gewerbe anmelden in der Schweiz: Diese Schritte gilt es zu beachten

Du möchtest dein eigener Herr werden und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Dann kommst du um einige Behördengänge nicht umhin. Zunächst musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Wer aber muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und an welche Behörde wendest du dich deswegen? Was sind die Aufgaben der Ausgleichskasse und musst du auch für ein Nebengewerbe ein Gewerbe anmelden? Wie du siehst, kommen bei einer Firmengründung einige Fragen auf dich zu. Die wichtigsten haben wir im Folgenden für dich beantwortet.

1. Die ersten Schritte zur Firmengründung

Möchtest du deine eigene Firma gründen, musst du zunächst alle erforderlichen Unterlagen und Papiere für die Firmengründung bereitlegen. Zu den wichtigsten Unterlagen zählen dein Personalausweis und eventuell ein Gesellschaftervertrag, solltest du das Gewerbe gemeinsam mit anderen Personen anmelden. Gegebenenfalls sind folgende weitere Papiere notwendig:

  • Businessplan
  • Aufenthaltserlaubnis für Ausländer oder nichtschweizer Staatsangehörige
  • Meisterbriefe
  • polizeiliches Führungszeugnis

Einige dieser Unterlagen musst du vielleicht erst beantragen; für die Vorbereitungen solltest du also genügend Zeit einplanen.

2. Die Gewerbeanmeldung vornehmen

In Paragraph 14 der Gewerbeordnung ist genau festgelegt, wer sein Gewerbe eigentlich anmelden muss. Grundsätzlich ist eine Gewerbeanmeldung immer dann nötig, wenn du dauerhaft auf eigene Rechnung arbeitest und einen Gewinn erzielen möchtest. Dann betreibst du ein Gewerbe und eine Gewerbeanmeldung ist unverzichtbar. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Personen:

  • Freiberufler
  • Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft
  • Wissenschaftler

Zu den Freiberuflern zählst du im Rahmen einer Selbstständigkeit, wenn sie künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende und wissenschaftliche Tätigkeiten beinhaltet. Folgende Berufe gelten daher unter anderem als Freiberufler:

  • Ärzte
  • Übersetzer und Dolmetscher
  • Steuerberater
  • Lehrer
  • Hebammen
  • Ergotherapeuten

Freiberufler haben den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen und auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

3. Den Gewerbeschein beantragen

Um dein Gewerbe anzumelden, füllst du das entsprechende Anmeldeformular aus. Das Formular bekommst du entweder direkt beim Gewerbeamt oder du füllst es online aus. Das fertige Formular gibst du gemeinsam mit den oben genannten Unterlagen beim zuständigen Gewerbeamt ab. Nach umfassender Prüfung erhältst du dann deinen Gewerbeschein. Das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaft werden vom Gewerbeamt automatisch benachrichtigt. Du bekommst binnen kurzer Zeit Post von diesen Stellen und weitere Formulare, die du ausfüllen musst. Für das Finanzamt etwa musst du deinen voraussichtlichen Umsatz angeben und erhältst dann eine Steuernummer. Diese wiederum ist davon abhängig, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. Betreibst du ein Kleingewerbe, zahlst du keine Umsatzsteuer. Auch die IHK musst du über deinen voraussichtlichen Gewinn informieren.

4. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung einplanen

Bist du weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibender, kommst du um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Das bedeutet natürlich auch, dass du die entsprechenden Kosten einplanen musst. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht allzu teuer, die Preise variieren aber von Kanton zu Kanton. Die Bearbeitungsgebühr liegt etwa zwischen 25 und 50 Franken (Stand 2020). Sind deine Unterlagen alle vollständig, erhältst du deinen Gewerbeschein bereits nach wenigen Werktagen.

5. Diese besonderen Bestimmungen gelten für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Ein eigenes Gewerbe in der Schweiz zu gründen, ist mit nur wenigen Hürden verbunden. Dennoch solltest du bedenken, dass hier andere Bestimmungen gelten als zum Beispiel in Deutschland oder Österreich. So musst du zum Beispiel ab einem bestimmten Verdienst die Anerkennung des Status bei der Ausgleichskasse beantragen. Auch hier sind diverse Dokumente notwendig.

6. Besonderheiten der Einzelfirma

Eine Einzelfirma entsteht, sobald du eine Geschäftstätigkeit aufnimmst und damit ein Einkommen erzielst. Auch wenn du dies als Nebenberuf ausführst, musst du dein Geschäft auf jeden Fall melden. Die Vorteile der Einzelfirma im Gegensatz zur Personengesellschaft liegen darin, dass du kein Mindestkapital benötigst und nur wenige gesetzliche Vorgaben beachten musst. Ab einem Umsatz von 100.000 Franken musst du eine Einzelfirma in das Handelsregister eintragen lassen. Übrigens: Welches Gewerbeamt für dich verantwortlich ist, findest du dank des Firmenwegweisers ganz einfach heraus. Grundsätzlich gilt: Je besser du auf die Gründung vorbereitet bist, desto weniger Zeit wird sie in Anspruch nehmen.

7. Weitere wichtige Informationen zur Firmengründung für Nichtschweizer

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Dennoch kannst du eine Einzelfirma in der Schweiz gründen, auch wenn du kein Schweizer Staatsbürger bist. Kannst du eine dauerhaft ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen, erhältst du eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Einen Gewerbeschein kannst du in der Eidgenossenschaft recht problemlos beantragen. Du solltest dir aber darüber Gedanken machen, für welche Form des Unternehmens du dich entscheidest. Von der Unternehmensart hängt es unter anderem ab, wie viel Steuern du zahlen musst. Möchtest du als Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer beschäftigen? Dann sind mehr Dinge zu beachten, als wenn du eine Einzelfirma gründest. Unter anderem musst du dich um die Versicherung für deine Mitarbeiter kümmern, ebenso wie um diverse Betriebsversicherungen.

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