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Vorsteuerabzugsberechtigt: Diese Regeln gelten in der Schweiz

Vorsteuerabzugsberechtigt: Diese Regeln gelten in der Schweiz

Jeder Betrieb und jeder Endverbraucher, der in der Schweiz Dienstleistungen oder Waren kauft, muss darauf eine Mehrwertsteuer zahlen. Im Gegensatz zu Privatkunden haben Unternehmen jedoch den Vorteil, dass die vorsteuerabzugsberechtigt sind und die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug zurück erhalten. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist und welche Regelungen und Voraussetzungen dafür gelten, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, wie hoch die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sind und welche formalen Kriterien Rechnungen erfüllen müssen, damit die Vorsteuer abgezogen werden kann.

Was bedeutet der Begriff vorsteuerabzugsberechtigt?

Eine Vorsteuerabzugsberechtigung ist in der Schweiz im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer relevant. Diese wird in der Schweiz grundsätzlich auf alle Lieferungen von Gegenständen sowie auf Dienstleistungen erhoben, die gegen Entgelt erbracht wurden. Organisiert ist die Mehrwertsteuer als sogenannte Allphasensteuer mit einem Vorsteuerabzug.

Das bedeutet: Wer als steuerpflichtige und unternehmerisch tätige Person eine Leistung erhält, muss darauf eine Mehrwertsteuer zahlen. Sofern sie diese Leistung (weiterverarbeitet) an einen Kunden verkauft und die Rechnung ebenfalls mit einer Mehrwertsteuer ausweist, kann sich dieses Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz als Vorsteuerabzug zurückholen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass tatsächlich nur der Mehrwert besteuert wird.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss?

Seit 2018 gelten in der Schweiz gemäss des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuergesetz) folgende Mehrwert- beziehungsweise Vorsteuersätze:

  • regulärer Satz: 7,7 Prozent
  • ermässigter Satz: 2,5 Prozent
  • Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen: 3,7 Prozent

Der ermässigte Satz gilt für einige alltägliche Güter und landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie Lebensmittel, Medikamente, Futter- und Streumittel sowie für Druckerzeugnisse. Der Sondersatz bezieht sich auf die Hotellerie in der Schweiz, wenn Gästen eine Unterkunft inklusive eines Frühstücks gewährt wird.

Sind Kleinunternehmer in der Schweiz ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt?

Vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Schweiz alle juristischen und natürlichen Personen und Zusammenschlüsse von Personen, die

  • eine gewerbliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben
  • mit dieser Tätigkeit Einnahmen erzielen (ein Gewinn ist nicht erforderlich)
  • nach aussen mit dem eigenen Namen auftreten
  • nicht durch besondere Voraussetzungen gemäss des Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit sind

Unter die Umsatzsteuerpflicht fallen demnach grosse Unternehmen genauso wie Kleinunternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Diese Verpflichtung gilt natürlich auch bereits für Unternehmensgründer und Start-ups.

Wie lässt sich die Vorsteuerregelung anhand eines Beispiels erklären?

Das Mehrwert- und Vorsteuersystem ist in der Schweiz komplex und für Laien nicht unbedingt verständlich. Wie der Vorsteuerabzug funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels:

  • Schritt 1: Ein Landwirt verkauft sein Holz an eine Tischlerei und stellt dies der Tischlerei mit 100 Franken plus 7,70 Franken (7,7 Prozent Umsatzsteuer) in Rechnung. Die Tischlerei zahlt 107,70 Franken. Der Landwirt muss die 7,70 Franken an das Finanzamt abführen.
  • Schritt 2: Die Tischlerei fertigt aus dem Holz Stühle, die sie an ein Möbelgeschäft verkauft. Für die Stühle veranschlagt sie 500 Franken zuzüglich der Umsatzsteuer von 38,50 Franken (7,7 Prozent). Von dieser eingenommenen Mehrwertsteuer kann sie die 7,70 Franken (die sie an den Landwirt gezahlt hat) als Vorsteuer wieder abziehen, so dass insgesamt 30,80 Franken an das Finanzamt gezahlt werden.
  • Schritt 3: Das Möbelgeschäft verkauft die Stühle für 800 Franken an einen Kunden, der zusätzlich noch 61,60 Franken Mehrwertsteuer zahlen muss. Als Vorsteuer zieht das Möbelgeschäft die 38,50 Franken (die es für den Stuhleingang gezahlt hat) von den 61,60 Franken ab und führt demnach eine Mehrwertsteuer in Höhe von 23,10 Franken an das Finanzamt ab.

Der Endverbraucher zahlt damit die gesamte Umsatzsteuerschuld. Für die Unternehmen dagegen ist die Mehrwertsteuer dank der Vorsteuerabzugsberechtigung ein durchlaufender Posten – für sie fallen demnach keine zusätzlichen Ausgaben an.

Welche Voraussetzungen müssen Rechnungen erfüllen, damit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann?

Damit ein Unternehmen die Berechtigung hat, den Vorsteuerabzug geltend zu machen, ist es wichtig, dass die Rechnungen einige formale Kriterien erfüllen. Achte bei der Rechnungsstellung deshalb darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • eigenet Unternehmensname und Adresse (Absender beziehungsweise Rechnungssteller)
  • Mehrwertsteuernummer des Unternehmens
  • Name und Adresse des Empfängers
  • Datum der Lieferung sowie Rechnungsdatum
  • Bezeichnung der Lieferung oder der Dienstleistung
  • Entgelt beziehungsweise Rechnungsbetrag
  • Mehrwertsteuerbetrag
  • Unterschrift oder digitale Signatur

Was sollten Unternehmen im Hinblick auf die Mehrwertsteuer noch beachten?

Wer als Unternehmen Waren und Dienstleistungen kauft, erzeugt und weiter verkauft, ist aufgrund des komplexen Themas mit einem grossen Fehlerpotential gut damit beraten, einen Steuerberater zu beauftragen. Ein Steuerberater kümmert sich um die Abführung der Mehrwertsteuer und um den Vorsteuerabzug und kennt zudem die gesetzlichen Fallstricke. Neben der korrekten Rechnungsstellung ist zudem eine ordnungsgemässe Buchführung eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Mehrwehrt- und Vorsteuer richtig erfasst wird.

Welche Regelungen gelten bei ausländischen Lieferungen und Leistungen?

In der Schweiz wird die Mehrwertsteuer wird nur auf inländische Leistungen und Lieferungen erhoben. Leistungen in und an das Ausland werden nicht mit einer Mehrwertsteuer besteuert, hier gelten jedoch andere Steuerregelungen (zum Beispiel Einfuhrzölle). Dementsprechend gibt es im ausländischen Handel für Schweizer Unternehmen auch keinen Vorsteuerabzug auf die Mehrwertsteuer.

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