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Steuererklärung ausfüllen: welche Unterlagen nötig sind, wie sie hilft, Geld zu sparen

Steuererklärung ausfüllen: welche Unterlagen nötig sind, wie sie hilft, Geld zu sparen

In der Schweiz müssen steuerpflichtige Privatpersonen jedes Jahr ihre Steuererklärung ausfüllen. Termin für die Abgabe der Steuerunterlagen ist der 31. März. Du hast die Möglichkeit, deine Steuererklärung allein oder mit Hilfe einer Steuerberatung vor dem Termin zu erstellen. Formulare mit den entsprechenden Wegleitungen erhältst du bei deiner kantonalen Steuerbehörde. Unser Tipp: Starte das Ausfüllen deiner Steuererklärung gut vorbereitet mit den gesammelten Unterlagen und setze dich auch mit den aktuellen Änderungen zum Steuerrecht auseinander. Was du an Steuern zahlen musst, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Wie viel Geld du letztendlich sparen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und so geht’s:

1. Sammle die Unterlagen, die du für die Steuererklärung benötigst

Privatpersonen benötigen verschiedene Dokumente für ihre Steuerunterlagen. Du erleichterst und beschleunigst das Ausfüllen deiner Steuererklärung, wenn du folgende Unterlagen bereithältst:

  1. Lohnausweis: Wird meist von der Firma direkt der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt. Wenn dein Arbeitgeber ausserhalb deines Kantons ist, musst du ihn selbst beifügen.
  2. Kontoauszüge deiner Bank oder Post
  3. Belege zu deinen Wertschriften
  4. Belege von besonderen Einzahlungen in Säule 2 (beispielsweise Pensionskasse BVG)
  5. Belege deiner Beiträge in die Säule 3a (freiwillige Vorsorge)
  6. Liste der Krankheitskosten
  7. Übersicht deiner Berufskosten
  8. Belege von Weiterbildungen
  9. Spendenbelege
  10. bei Wohneigentum: Dokumente zu Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer, Rechnungen für Unterhaltskosten etc.

2. Achte darauf, welche Möglichkeit für Privatpersonen besteht, Ausgaben bei der Steuererklärung abzuziehen

Privatpersonen haben die Möglichkeit, verschiedene Kosten abzuziehen. Welche Abzüge in welcher Höhe möglich sind, regelt der Kanton. Hilfe bietet die Wegleitung der Kantone. Sie informiert darüber, was abzugsfähig ist. In der Regel sind jedoch folgende Abzüge möglich:

  • Gewinnungskosten (Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für Verpflegung und Anderes)
  • allgemeine Abzüge (Beiträge für AHV, IV, Vorsorge, Kranken- und Lebensversicherungen, Kosten für Kinderbetreuung, Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen, private Schuldzinsen, Sozialabzüge und persönliche Abzüge)

Neu ab 2021 können Nicht-Schweizer in der Schweiz steuerlich veranlagt werden, wenn sie mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen („Quasi-Ansässigkeit“) oder in der Schweiz ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben und mehr als 120.000 Franken jährlich verdienen.

3. Berücksichtige Nebenjobs auf den Formularen der Steuererklärung

Wenn du neben deinem Haupterwerb noch einen oder mehrere Nebenjobs ausübst, musst du auch diese in deiner Steuererklärung ausfüllen. Hast du einen Nebenjob mit Lohnausweis, ist dieser dem Formular beizulegen. Zudem fallen Sozialabgaben an. Auch bei einem Nebenerwerb musst du Beiträge an AHV, IV, EO und ALV entrichten, allerdings nur dann, wenn du jährlich über 2.300 Schweizer Franken damit verdienst. Darunter kannst du Beiträge an die Sozialversicherung freiwillig leisten. Das gilt im Übrigen auch, wenn dein Nebenerwerb aus einer selbstständigen Tätigkeit stammt. Eine Ausnahme sind Nebenjobs in Privathaushalten oder bei überwiegend künstlerisch tätigen Arbeitgebern. In diesem Fall musst du immer Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.

4. Sammle Belege, die mit der Steuererklärung einzureichen sind

Grundsätzlich reichst du mit deiner Steuererklärung die Belege und Bestätigungen ein, die ausdrücklich von dir verlangt werden. Alle übrigen Belege bewahrst du griffbereit bei dir auf, falls deine Steuerbehörde nachfragt. Eine Steuererklärung ausfüllen ist daher kein Hexenwerk. Am besten nutz du deine kantonale Plattform. Sie leitet dich durch den Prozess und du kannst deine Belege gleich hochladen.

5. Bewahre die Steuerunterlagen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Termine auf

Die Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen wie Belegen und Quittungen unterscheiden sich nach Steuer und Kanton. Genaue Auskunft kann nur die zuständige Steuerverwaltung geben. Frag daher unbedingt bei deinem zuständigen Kanton nach, welche Verjährungsfristen gelten. Du kannst aber auch auf Nummer sicher gehen: Bewahre einfach deine Belege und Quittungen bis zu 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode auf.

6. Wenn nötig: Beantrage eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuerunterlagen

Deine Steuererklärung solltest du bis 31. März einreichen, denn dann endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Es kann jedoch passieren, dass du den Termin nicht einhalten kannst. Daher ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, denn es könnte leicht etwas dazwischen kommen. Du hast jedoch in der Schweiz die Möglichkeit, ein Gesuch zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung zu stellen. Davon solltest du Gebrauch machen, wenn abzusehen ist, dass du die Steuererklärung nicht bis zum 31. März einreichen kannst. Du erhältst dann von der Steuerverwaltung eine Fristerstreckung bis spätestens zum 30. November. Auch hier sind die Fristen kantonal geregelt. Beachte dabei, dass für Fristerstreckungen über den 30. September hinaus in der Regel eine Gebühr verrechnet wird.

7. Für Rentner: Finde heraus, was für dich steuerlich relevant ist

Selbst als Rentner kommst du nicht um eine Steuerklärung umhin. Deine AHV- und IV-Rente musst du ebenso wie deine Rente der beruflichen Vorsorge in der Steuererklärung eintragen. In der Regel musst du deine Rente als Einkommen zu 100 Prozent versteuern. Ein spezieller Steuersatz gilt für Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und Leistungen aus der privaten Altersvorsorge (Säule 3a und 3b). Steuerfrei sind hingegen deine Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Deine Steuerausweise zur AHV-Rente erhältst du automatisch zu Beginn des Jahres. Vorsorgeeinrichtungen stellen ebenfalls jährlich einen Steuerausweis aus. Selbst wenn du zu einem anderen Zeitpunkt einen Auszug benötigst, bekommst du Hilfe. Du hast dann die Möglichkeit, den Auszug bei deiner Ausgleichskasse zu beantragen. Damit bleibt dir auf jeden Fall genügend Zeit, den Termin für das Ausfüllen deiner Steuererklärung zu halten.

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