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Privatpersonen benötigen verschiedene Dokumente für ihre Steuerunterlagen. Du erleichterst und beschleunigst das Ausfüllen deiner Steuererklärung, wenn du folgende Unterlagen bereithältst:
Privatpersonen haben die Möglichkeit, verschiedene Kosten abzuziehen. Welche Abzüge in welcher Höhe möglich sind, regelt der Kanton. Hilfe bietet die Wegleitung der Kantone. Sie informiert darüber, was abzugsfähig ist. In der Regel sind jedoch folgende Abzüge möglich:
Neu ab 2021 können Nicht-Schweizer in der Schweiz steuerlich veranlagt werden, wenn sie mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen („Quasi-Ansässigkeit“) oder in der Schweiz ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben und mehr als 120.000 Franken jährlich verdienen.
Wenn du neben deinem Haupterwerb noch einen oder mehrere Nebenjobs ausübst, musst du auch diese in deiner Steuererklärung ausfüllen. Hast du einen Nebenjob mit Lohnausweis, ist dieser dem Formular beizulegen. Zudem fallen Sozialabgaben an. Auch bei einem Nebenerwerb musst du Beiträge an AHV, IV, EO und ALV entrichten, allerdings nur dann, wenn du jährlich über 2.300 Schweizer Franken damit verdienst. Darunter kannst du Beiträge an die Sozialversicherung freiwillig leisten. Das gilt im Übrigen auch, wenn dein Nebenerwerb aus einer selbstständigen Tätigkeit stammt. Eine Ausnahme sind Nebenjobs in Privathaushalten oder bei überwiegend künstlerisch tätigen Arbeitgebern. In diesem Fall musst du immer Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Grundsätzlich reichst du mit deiner Steuererklärung die Belege und Bestätigungen ein, die ausdrücklich von dir verlangt werden. Alle übrigen Belege bewahrst du griffbereit bei dir auf, falls deine Steuerbehörde nachfragt. Eine Steuererklärung ausfüllen ist daher kein Hexenwerk. Am besten nutz du deine kantonale Plattform. Sie leitet dich durch den Prozess und du kannst deine Belege gleich hochladen.
Die Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen wie Belegen und Quittungen unterscheiden sich nach Steuer und Kanton. Genaue Auskunft kann nur die zuständige Steuerverwaltung geben. Frag daher unbedingt bei deinem zuständigen Kanton nach, welche Verjährungsfristen gelten. Du kannst aber auch auf Nummer sicher gehen: Bewahre einfach deine Belege und Quittungen bis zu 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode auf.
Deine Steuererklärung solltest du bis 31. März einreichen, denn dann endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Es kann jedoch passieren, dass du den Termin nicht einhalten kannst. Daher ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, denn es könnte leicht etwas dazwischen kommen. Du hast jedoch in der Schweiz die Möglichkeit, ein Gesuch zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung zu stellen. Davon solltest du Gebrauch machen, wenn abzusehen ist, dass du die Steuererklärung nicht bis zum 31. März einreichen kannst. Du erhältst dann von der Steuerverwaltung eine Fristerstreckung bis spätestens zum 30. November. Auch hier sind die Fristen kantonal geregelt. Beachte dabei, dass für Fristerstreckungen über den 30. September hinaus in der Regel eine Gebühr verrechnet wird.
Selbst als Rentner kommst du nicht um eine Steuerklärung umhin. Deine AHV- und IV-Rente musst du ebenso wie deine Rente der beruflichen Vorsorge in der Steuererklärung eintragen. In der Regel musst du deine Rente als Einkommen zu 100 Prozent versteuern. Ein spezieller Steuersatz gilt für Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und Leistungen aus der privaten Altersvorsorge (Säule 3a und 3b). Steuerfrei sind hingegen deine Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Deine Steuerausweise zur AHV-Rente erhältst du automatisch zu Beginn des Jahres. Vorsorgeeinrichtungen stellen ebenfalls jährlich einen Steuerausweis aus. Selbst wenn du zu einem anderen Zeitpunkt einen Auszug benötigst, bekommst du Hilfe. Du hast dann die Möglichkeit, den Auszug bei deiner Ausgleichskasse zu beantragen. Damit bleibt dir auf jeden Fall genügend Zeit, den Termin für das Ausfüllen deiner Steuererklärung zu halten.
Unternehmer machen die Erfahrung meist sehr früh im Lauf ihrer Karriere: Das Rechnungswesen liefert wichtige Erkenntnisse zu internen und externen Kosten, zu Umsätzen und damit auch zu Gewinnen. Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil des Rechnungswesens. Hierüber erhältst du wertvolle Anhaltspunkte, welche Abläufe schon günstig sind und welche Prozesse noch Potenzial für Optimierungen bieten. Eine gute Kostenrechnung muss nicht kompliziert sein. Ihre Aufgabe ist es, schnell und verständlich Transparenz zu schaffen und Handlungsfelder aufzuzeigen. Doch wie findest du die Kostenrechnung, die optimal zu deinem Unternehmen passt?
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die der Staat, Organisationen oder Unternehmen ausgeben. Der Anleger stellt mit deren Erwerb dem Emittenten (Ausgeber) der Anleihe für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Der Anleger tritt somit als Gläubiger auf und hat das Recht auf angemessene Zinszahlung sowie auf die Rückzahlung des Darlehens. Die Zinsen, die Anleger für eine Anleihe erhalten, sind in der Regel wesentlich höher als die Zinsen für ein Sparbuch oder eine andere konventionelle Geldanlage. Hier erfährst du, was Anleihen genau sind, wie du sie erwerben kannst und welche Rendite damit verbunden ist.
Die Gewinn- und Verlustrechnung: Gemeinsam mit der Bilanz ist sie das Herz des Jahresabschlusses jeder Personen- und Kapitalgesellschaft. Mit ihr ermittelst du deinen Unternehmenserfolg pro Geschäftsjahr. Für sie interessieren sich Wirtschaftsprüfer, Finanzamt und Investoren. Auch wenn die administrative Buchhaltung vielen Selbstständigen und Unternehmern eine lästige Pflicht ist, so bildet sie doch die Grundlage für den spannendsten Bericht des Jahres: den Jahresabschluss und damit den Erfolg deines Unternehmens.
Du möchtest dir ein zweites Standbein neben deinem Hauptjob aufbauen, wagst aber den Sprung in die Selbstständigkeit noch nicht komplett? Dann kannst du dich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Der wesentliche Vorteil: Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das erfreut nicht nur deine Kunden, sondern erspart dir auch viel Arbeit bei deiner Buchhaltung. Dennoch musst du einige wichtige Voraussetzungen erfüllen, wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.
Du möchtest dein eigener Herr werden und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Dann kommst du um einige Behördengänge nicht umhin. Zunächst musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Wer aber muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und an welche Behörde wendest du dich deswegen? Was sind die Aufgaben der Ausgleichskasse und musst du auch für ein Nebengewerbe ein Gewerbe anmelden? Wie du siehst, kommen bei einer Firmengründung einige Fragen auf dich zu. Die wichtigsten haben wir im Folgenden für dich beantwortet.
Ein Verlustschein ist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. Für Gläubiger und Schuldner verkörpert er die Schuldanerkennung und damit den Anspruch. Erschleicht sich ein Zahlungspflichtiger einen Verlustschein durch betrügerischen Konkurs, Pfändungsbetrug oder Gläubigerschädigung, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen (StGB Artikel 163, 164, 169). Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen. Dazu hat er 20 Jahre Zeit. Danach erlischt der Anspruch, wenn er keine Verjährungsunterbrechung anstösst. Hier erfährst du Wissenswertes zu Verlustschein, Schuldbetreibung und Verjährung: Welche Auswirkungen hat der Verlustschein? Wie können sich Zahlungspflichtige wehren? Was hat das Betreibungsamt damit zu tun? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?