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Die Taggeldversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist. Diese Arbeitsunfähigkeit kann beispielsweise durch eine Krankheit hervorgerufen werden. Sie greift aber auch zusätzlich in der Mutterschaft, wenn die Frau nach der Geburt eines Kindes nicht arbeitet. Die Leistung der Taggeldversicherung soll den Lohnausfall so lange kompensieren, bis der Arbeitnehmer wieder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann oder die Sozialleistungen des Staates greifen.
Hinweis: Nach einem Unfall bist du über die in der Schweiz obligatorische Unfallversicherung bereits ab dem dritten Tag ab der Arbeitsunfähigkeit versichert.
Grundsätzlich kann in der Schweiz jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abschliessen, um das Risiko einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung ist eine Taggeldversicherung jedoch keine Pflicht.
Zunächst solltest du hierbei wissen, dass Arbeitgeber bei einer Erkrankung ihrer Angestellten zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet sind. Wie viele Wochen diese beträgt, hängt neben der Anzahl der Dienstjahre auch von der jeweiligen kantonalen Zugehörigkeit ab. Einen Überblick geben hier die Berner, Zürcher und Basler Tabelle. Vor allem bei einer langen Unternehmenszugehörigkeit steht der Arbeitgeber teils viele Monate in der Pflicht einer vollen Lohnfortzahlung. Als Beispiel: Gemäss der Berner Tabelle müsstest du deinem Angestellten, der bereits 20 Jahre für dich arbeitet, 26 Wochen seinen Lohn weiterzahlen, ohne dass du eine Arbeitsleistung erhältst. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt die Lohnfortzahlung und der Arbeitnehmer würde über gar kein Einkommen mehr verfügen. Von einer Taggeldversicherung profitieren demnach beide Seiten, sodass sie häufig als Kollektiv-Vertrag für die Mitarbeiter über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Natürlich ist es aber auch möglich, zum Beispiel als Selbstständiger, eine Taggeldversicherung einzeln abzuschliessen.
In der Schweiz kannst du eine Taggeldversicherung auf zwei verschiedenen Grundlagen abschliessen. Das sind:
Die meisten Versicherten entscheiden sich für eine Taggeldversicherung nach VVG. Während es sich hierbei um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, unterliegt die Krankentaggeldversicherung nach KVG den Bestimmungen zur freiwilligen Krankenversicherung. Sie ist demnach eine Sozialversicherung und fungiert als freiwillige Zusatzversicherung der Grundversicherung.
Während beim VVG grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht, gelten beim KVG strengere Bedingungen, so müssen die KVG-Versicherer ihren Versicherten beispielsweise das Taggeld einheitlich in gleicher Höhe und Dauer erbringen. Während beim KVG eine Aufnahmepflicht besteht, können VVG-Versicherer aufgrund der Vertragsfreiheit Anträge (zum Beispiel aufgrund eines hohen Risikopotentials) auch ablehnen.
Grundsätzlich kann das Krankentaggeld nach VVG in beliebiger Höhe festgelegt werden. Um als Unternehmen von der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht befreit zu sein, sollte es aber mindestens 80 Prozent des bisherigen Lohns betragen. Bei einer niedrigeren Leistung ist der Arbeitgeber ansonsten verpflichtet, den Betrag auf 80 Prozent aufzustocken. Natürlich kann die Leistung aber auch höher auf 100 Prozent festgelegt werden.
Hinsichtlich der Leistungsdauer unterscheiden sich die beiden Systeme: Während bei der Taggeldversicherung nach VVG die Lohnfortzahlung in der Regel für 730 Tage pro Leistungsfall erfolgt, werden beim KVG für 720 Tage innerhalb von 900 Tagen für sämtliche Erkrankungen Leistungen erbracht.
Hinweis: Ergänzend zur gesetzlichen Mutterschaftsversicherung kannst du über die Taggeldversicherung zudem Zusatzleistungen vereinbaren.
Mit dem Abschluss einer Taggeldversicherung beginnt zunächst eine Wartefrist, die bei Vertragsabschluss individuell festgelegt werden kann. Sie variiert zwischen null und 360 Tagen – erst nach Ablauf dieser Zeit ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit kommt es erstmalig zu einer Auszahlung des Krankentaggelds. Im Durchschnitt wird eine Taggeldversicherung mit einer Wartezeit von 30 Tagen abgeschlossen. Zu beachten ist, dass die Wartezeit Einfluss auf die Prämienhöhe nimmt. Je kürzer die Wartezeit, desto höher die Beitragsprämie. Da das Unternehmen während der Wartezeit in Verpflichtung der Lohnfortzahlung an seinen arbeitsunfähigen Mitarbeiter steht, ist für ihn eine kurze Wartezeit natürlich von Vorteil. Hier lohnt es sich, eine gute Beratung in Anspruch zu nehmen, um Vorteile und Risiken abzuwägen und letztlich eine optimale Lösung für die Wartezeit zu finden.
Die Prämie der Taggeldversicherung ist kein fixer Betrag, sondern hängt von diversen Faktoren ab. Einfluss auf den Beitrag nehmen:
Hast du selbst eine Taggeldversicherung abgeschlossen, zum Beispiel als Selbstständiger, musst du die Prämie für die Versicherung natürlich selbst zahlen. Handelt es sich um Kollektivverträge, die dein Arbeitgeber abgeschlossen hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. In den meisten Fällen werden die Kosten zu jeweils 50 Prozent auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verteilt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber „nur“ 80 Prozent des Lohns während der vereinbarten Wartezeit zahlen. Es gibt aber auch Modelle, bei denen entweder der Arbeitgeber die ganzen Kosten trägt oder sie dem Arbeitnehmer in voller Höhe vom Lohn abgezogen werden.
Aufgrund der Komplexität der Versicherung ist eine ausführliche Beratung vor dem Abschluss einer Taggeldversicherung unbedingt empfehlenswert. Ein erfahrener Versicherungsexperte kann wertvolle Tipps zur richtigen Versicherungssumme, zur Leistungsdauer und zur Wartezeit geben und dir eine optimale Versicherungslösung zusammenstellen. Ein kompetenter Ansprechpartner ist er zudem, wenn es um grössere Versicherungslösungen als Bündelung mehrerer Versicherungen, zum Beispiel einer Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung, geht.
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