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Für die Selbstständigkeit sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, damit die Tätigkeit korrekt eingeordnet werden kann. Auch ist eine Anmeldung im Handelsregister und bei der Ausgleichskasse notwendig. In erster Linie hängt die Selbstständigkeit laut Bundesrat und Berufsverband damit zusammen, dass eine Person nicht irgendwo angestellt ist und für einen Arbeitgeber arbeitet. Es wird entsprechend an ihn kein Lohn ausgezahlt. Die Anmeldung für eine Selbstständigkeit ist dann notwendig, wenn eine Unternehmensgründung oder eine Teilhaberschaft an einer Personengesellschaft vorliegt. Darunter fallen auch Selbständigerwerbende mit einem geringfügigen Einkommen oder mit der selbstständigen Tätigkeit als Nebenberuf.
Die Regelungen beim Bundesrat sind klar definiert. Als Selbständigerwerbende gelten Personen, die nach folgenden Kriterien einen Erwerb erzielen:
Jeder Selbständigerwerbende tritt mit einem eigenen Firmennamen auf, nachdem eine Anmeldung und Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Rechnungen werden auf eigenen Namen erstellt und die Mehrwertsteuer wird abgeführt. Für Investitionen kommen Selbständigerwerbende mit eigenen Betriebsmitteln auf. Sie zahlen auch die Miete für die Geschäftsräume aus eigener Tasche. Der Selbständigerwerbende bestimmt eigenständig, wann und wo er arbeitet, wie lange die Arbeitszeiten sind und wie die Organisation seiner Arbeit erfolgt. Berufsverbände versuchen, den Berufsstand der Selbstständigkeit zu fördern, und vertreten daher auch die Interessen der Selbständigerwerbenden.
Die Anmeldung für Selbständigerwerbende ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt bei der Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons, in dem du dein Unternehmen selbst angemeldet bzw. deinen Geschäftssitz hast. Dein Einkommen musst du sowohl bei der Steuererklärung deklarieren als auch bei der Ausgleichskasse angeben. Danach ist es notwendig, Veränderungen, die dein Einkommen betreffen, der Ausgleichskasse mitzuteilen. Die Beitragshöhe wird dann an das Einkommen angepasst.
Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, weitere Mitarbeiter für die Zusammenarbeit einzustellen, müssen jedoch vorab prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig sind. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe der Meldepflicht für seine Mitarbeiter und muss für sie auch die Entgeltunterlagen führen. Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gelten alle erzielten Einnahmen als beitragspflichtig, während der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Hälfte davon abführt.
Selbständigerwerbende sind in der Schweiz bei der Ausgleichskasse obligatorisch versichert, die berufliche Vorsorge ist jedoch freiwillig und muss entsprechend selbst getragen werden. Das betrifft besonders den Schutz gegen Unfall oder Arbeitslosigkeit. Beide Risiken sind für Selbständigerwerbende nicht in der Versicherung enthalten. Die Berechnung der Beiträge über die Ausgleichskasse erfolgt anhand des Erwerbseinkommens. Dafür wird von der Ausgleichskasse ein Prozentsatz des investierten Eigenkapitals abgezogen. Hinzu kommen Familienzulagen und Verwaltungskostenbeiträge. Einen Anspruch haben Selbständigerwerbende auch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Sie kann für 14 Wochen Mutterschaftsurlaub geltend gemacht werden und entspricht etwa einem Anteil von 80 Prozent des eigentlichen Erwerbseinkommens und höchstens 196 Franken am Tag.
Jeder Selbständigerwerbende hat Beiträge an die Ausgleichskasse zu zahlen. Dabei ist die Beitragshöhe abhängig vom jeweiligen Erwerbseinkommen, wobei auch ein prozentualer Beitrag für Familienzulagen bezahlt wird. Der Beginn der Beitragspflicht erfolgt ab dem 17. Lebensjahr. Die Beitragspflicht endet für Frauen im 64. Lebensjahr und für Männer im 65. Lebensjahr. Alle Beiträge werden von der Steuerverwaltung definitiv festgesetzt, während die Ausgleichskasse die Differenz zwischen Akonto und definitiven Beiträgen berechnet. Sind letztere in der Schuld höher, werden Verzugszinsen erhoben.
Für ein eigenes Unternehmen muss der Selbständigerwerbende den gesamten Beitrag selbst tragen. Gegenüber dem Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Teil übernimmt, wird die Höhe der Beiträge anhand des Jahreseinkommens festgelegt. Liegt dieses unter 9.500 Franken, wird der Mindestbetrag von 496 Franken fällig. Eine Beitragsbefreiung gibt es für Selbständigerwerbende nicht. Dazu fällt auch das Obligatorium der beruflichen Vorsorge weg. Die Betragshöhe wird immer anhand des aktuellen Einkommens berechnet.
Familienzulagen sollen in der Schweiz die wichtigsten Kosten decken, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Anspruch auf Familienzulagen haben:
Das gilt für eigene Kinder, Stiefkinder, die im Haushalt leben, Pflegekinder und Mündel, Geschwister und Enkelkinder, für deren Unterhalt aufgekommen werden muss. Familienzulagen erfolgen als
Für Selbständigerwerbende, die sowohl selbstständig als auch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, besteht kein direkter Anspruch auf Familienzulagen. Diese müssen über den Arbeitgeber bezogen werden, wenn der Lohn über 7.110 Franken im Jahr liegt und die Erwerbstätigkeit länger als sechs Monate dauert. Jeder Selbständigerwerbende untersteht der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons, selbst dann, wenn keine Familienzulagen bezogen werden. Er finanziert die Familienzulagen durch den an die Familienausgleichskasse zu entrichtenden Beitrag mit, der ebenfalls abhängig vom Einkommen ist. Übersteigt dieses eine Summe von 148.200 Franken im Jahr, fallen keine Beiträge an.
Alljährlich werben die Krankenkassen von neuem um Kunden. Der Anstieg der Gesundheitskosten ist teils erstaunlich, deshalb solltest du die Krankassenprämien vergleichen. Aber wie hoch sind die Prämien eigentlich im Durchschnitt? Wie war die Kostenentwicklung in den letzten Jahren? Und ist die Prämienlast tatsächlich für die gesamte Bevölkerung gestiegen? In der Schweiz gibt die Politik vor, dass die Grundversicherung bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen umfassen muss. Aber muss sie auch überall das Gleiche kosten? Und wie gross sind die Kostenunterschiede bei den Zusatzleistungen, beispielsweise bei freier Wahl der Ärzte? Diese Fragen beantworten wir dir hier.
Es gibt sie überall, in fast jeder Stadt: Non-Profit-Organisationen. Wir bringen sie häufig mit gesellschaftlich relevanten und vor allem sozialen Themen in Verbindung. Dabei gibt es spezielle Merkmale, wie NPOs aussehen, welche Aufgaben sie übernehmen und wie sie strukturiert sind. In diesem Ratgeber stehen alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Non-Profit-Organisationen.
Du arbeitest in der Buchhaltung eines Unternehmens oder möchtest dich selbstständig machen? Dann benötigst du auf jeden Fall den gültigen Kontenplan der Schweiz, um aus ihm die Konten für dein Unternehmen zu entwickeln. Im Bereich der sogenannten doppelten Buchführung ist ein Kontenplan unverzichtbar. In diesem Verzeichnis sind alle relevanten Konten für dein Unternehmen aufgeführt, sodass du alle erforderlichen Buchungen ohne Probleme durchführen kannst. Auch Aussenstehende wie zum Beispiel das Finanzamt sehen dann auf einen Blick, wie hoch dein Eigenkapital ist oder wie sich dein Anlagevermögen zusammensetzt.
Eine Interne Revision findest du vor allem in grösseren Unternehmen und in vielen Kapitalgesellschaften. Die Abteilung kümmert sich um Risiken, die im normalen Geschäft der Unternehmen jeden Tag auftreten können und soll diese frühzeitig erkennen. Sie übernimmt Aufgaben im Risikomanagement und arbeitet eng mit der Unternehmensführung zusammen, um die Risiken wirkungsvoll zu verringern. Diese Zusammenarbeit nimmt in modernen Organisationen eine wichtige Stellung ein. Wenn du dich für die Arbeitsweise heutiger Unternehmen interessierst und dafür, wie sie mit Risiken umgehen, findest du hier wertvolle Informationen dazu.
Eines der wichtigen Elemente für die soziale Sicherheit aller Bürger in der Schweiz sind die Sozialleistungen, die den Zweck haben, die Lasten von Bürgern und Haushalten zu erleichtern. Eine entscheidende Rolle dafür spielt jedoch auch die Eigenverantwortung, die die Beitragsleistung für bestimmte Grundversicherungen beinhaltet. Bei Arbeitsausfall oder anderen Schwierigkeiten wird so ein Existenzminimum gesichert.
Die Jahresrechnung ist eine Rechnungslegung am Jahresende und enthält immer die Bilanz, die Erfolgsrechnung und den Anhang. Letzterer erläutert dabei alle Punkte zu den beiden anderen Protokollen und beinhaltet Informationen, die den Zahlen ansonsten nicht direkt entnommen werden können. Die Jahresrechnung ist damit immer ein gesetzlicher Teil eines Geschäftsberichts und besonders für die Offenlegung von Geschäftsabläufen für private und öffentliche Akteure bestimmt. Alles zu dem wichtigen Vorgang gibt es hier.