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Schuldnerberatung: 7 Fragen zum Weg aus der Schuldenfalle

Schuldnerberatung: 7 Fragen zum Weg aus der Schuldenfalle

Eine gute Schuldnerberatung fängt nicht erst an, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die ideale Schuldnerberatung arbeitet präventiv. Du bekommst dort Tipps, wie du eine Überschuldung vermeidest. Ausserdem erhältst du Hinweise, wie du deine Ausgaben dauerhaft senken und deine Einnahmen verbessern kannst. Denn Zahlungsunfähigkeit ist kein unüberwindbares Schicksal, das dein ganzes Leben bestimmen muss. Informiere dich bei uns über die Schuldnerberatung. Du erfährst, wie eine Schuldnerberatung funktioniert, welche Unterlagen du benötigst und wie du am schnellsten deine Schulden los wirst. Wir helfen dir, die passende Schuldnerberatung zu finden. Der Weg zu einer professionellen Entschuldung lohnt sich.

Wie funktioniert eine Schuldnerberatung?

Der wichtigste Zweck einer Schuldnerberatung besteht darin, die finanziellen Probleme ihrer Klienten zu lösen. Die Beratungsstellen bieten Hilfe zur Selbsthilfe an. Sie greifen bereits bei kleineren Liquiditätsproblemen ein, damit die Verschuldungsproblematik nicht in ein langwieriges Konkursverfahren mündet. Aber auch Personen, die bereits längere Zeit überschuldet sind, finden bei einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe. Das Bestreben geht in diesem Fall dahin, mit den Gläubigern eine aussergerichtliche Einigung über die Rückzahlung oder den Erlass von Krediten und offenen Rechnungen herbeizuführen. Sie erstreckt sich auch auf die Insolvenzberatung und Informationen zum Privatkonkurs.

Wie läuft eine professionelle Schuldnerberatung ab?

Die Beratung umfasst folgende Bereiche:

  • Analyse der gesamten finanziellen Situation des Schuldners
  • Gegenüberstellung seiner Einnahmen und Ausgaben
  • Erfassung der einzelnen Forderungen mit Gläubigern
  • Überprüfung der offenen Forderungen
  • Kontaktaufnahme zu den Gläubigern
  • Erstellung eines Lösungsvorschlags bzw. einer Entschuldungsstrategie
  • Erarbeitung eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans für die Gläubiger
  • Beantragung von Stundungen der Ratenzahlungen oder des Teilerlasses von Verbindlichkeiten
  • Gestaltung der Entschuldungsphase mit schrittweiser Reduzierung der Verschuldung
  • Weiterbildung und Anleitung der Schuldner zum Umgang mit Geld und unbezahlten Rechnungen

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Schuldnerberatung erfüllen?

Jeder Bürger kann eine amtliche oder gemeinnützige Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Auch wenn du unbeabsichtigt in eine Überschuldung gerätst, beispielsweise durch eine langwierige Krankheit, empfiehlt sich eine Schuldnerberatung. Je frühzeitiger du dir Unterstützung von professioneller Seite holst, desto besser. Du hast die Möglichkeit, persönlich, telefonisch oder online Kontakt zu den Beratungsstellen aufzunehmen.

Wann gelten Schulden als Überschuldung?

Du bist überschuldet, wenn du die Forderungen deiner Gläubiger nicht mehr aus dem laufenden Einkommen bezahlen kannst. Zudem decken deine Vermögenswerte die Schulden nicht ab. Spätestens zu diesem Zeitpunkt solltest du dir fachkundige Hilfe holen. Nützlicher ist es jedoch, wenn du dich frühzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle in den Kantonen und Bezirken wendest. Damit lassen sich deine finanziellen Lasten auf ein tragbares Mass reduzieren.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich eine Schuldnerberatung?

Eine seriöse, zielorientierte Beratung ist sehr zeitaufwendig. Schuldner müssen Geduld aufbringen und an ihrer Entschuldung mitwirken. Das Verfahren kann etliche Jahre dauern. Je nach Bereitschaft und Fähigkeiten des Schuldners gestaltet sich die Betreuung durch die Schuldnerberatungsstelle mehr oder weniger intensiv. Mit einer schnellen Lösung ist jedoch in den wenigsten Fällen zu rechnen. Kann keine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner in Privatkonkurs geht. Diesem geht eine Insolvenzberatung voraus. Bleiben nach Pfändung der Vermögenswerte noch Forderungen offen, erhalten deren Gläubiger einen Konkursverlustschein, der erst nach 20 Jahren verjährt. Solange können die Geldgeber ihre Forderungen noch an den Schuldner richten, sofern er neues Vermögen erlangt.

Welche Unterlagen sind bei der Schulder- und Insolvenzberatung vorzulegen?

Folgende Unterlagen sind zur Schuldnerberatung mitzubringen:

  • Kontoauszüge
  • Verzeichnis der Verbindlichkeiten
  • Liste der Gläubiger
  • Einkommensnachweise
  • Haushaltsplanung
  • Mahnschreiben, Zahlungsbefehle, Schreiben zur Betreibung
  • Pfändungsunterlagen
  • für Insolvenzberatung: Bescheinigung über Versuche einer aussergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Wo und wie finde ich eine seriöse Schuldnerberatung?

In der Schweiz gibt es ein Netz kommunaler Fachstellen und gemeinnütziger Vereine sowie Organisationen, die Schuldner beraten. Private Vereine und regionale Schuldenfachstellen haben sich auf verschuldete Personen spezialisiert, die über ein regelmässiges und stabiles Einkommen verfügen. Die Schweizer Budgetberatung hilft Menschen, bei denen die Probleme mit der Einhaltung ihres Haushaltsplans erst anfangen und durch Beratung eine hohe Verschuldung vermieden werden kann. Zudem sind betriebliche Sozialdienste, private Beratungsunternehmen sowie Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen in der präventiven Schuldnerberatung tätig. Bürger können beispielsweise kirchliche Träger einer Schuldnerberatung mit Spenden fördern. Gewerbliche Kreditvermittler dagegen arbeiten gewinnorientiert und unterscheiden sich damit wesentlich von den anderen Beratungsangeboten. Die Beratungsstellen können bei Bedarf schnell und ebenso online unterstützen, was manchen Schuldnern zunächst lieber ist.

Was wird mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich überschuldet bin?

Das Arbeitslosengeld kann dir genauso wie Lohn oder deine Einkünfte als Selbständigerwerbender gepfändet werden. Zur Bestreitung deines Lebensunterhalts muss dir ein Existenzminimum verbleiben. Dieses umfasst Ausgaben, die unumgänglich sind, wie Miete, Strom und andere Nebenkosten. Daher gilt es als beschränkt pfändbares Einkommen. Die Pfändung darf längstens ein Jahr erfolgen.

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