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Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip. Dieses soll die finanzielle Versorgung der Bürger im Alter sicherstellen. Die erste Säule besteht aus der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung, die den Existenzbedarf der Bürgerinnen und Bürger decken soll. Die berufliche Vorsorge bildet wiederum die zweite Säule des Systems und ist ebenfalls verpflichtend für alle erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger, sofern diese über ein jährliches Einkommen von mindestens 21.510 Franken (Stand: 2021) verfügen. Als Ergänzung der ersten beiden Säulen wurde eine freiwillige Selbstvorsorge eingeführt, die staatlich begünstigt ist und etwaige Einkommenslücken abdeckt. Zusätzlich zur monetären Altersvorsorge gibt es zudem die obligatorische Krankenversicherung, die im weitesten Sinne ebenfalls zur ersten Säule des Rentensystems zählt.
Die Schweizer Sozialversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz, wobei die unterschiedlichen Leistungen für ein Minimum an sozialer Sicherheit sorgen. Dabei setzen sich die Sozialversicherungen aus folgenden Teilversicherungen zusammen:
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zum Grossteil von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie von Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen bezahlt. Die Beitragshöhe wächst hierbei progressiv und ist zudem laufenden Anpassungen unterworfen. So beträgt der Beitragssatz für die AHV beispielsweise 8,7 Prozent, wobei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ein Beitragssatz von 4,35 Prozent zu entrichten ist (Stand: 2021). Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen die Abgaben selbst schultern, wobei der Beitragssatz für Selbständigerwerbende auf 10 Prozent begrenzt ist.
Wer Anspruch auf eine Rente hat, ist im sogenannten Rentenrecht geregelt. Dabei beträgt das gesetzliche Pensionsalter für Frauen derzeit 64 Jahre, soll aber auf 65 angehoben werden. Männer müssen aktuell bis zum 65. Lebensjahr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um in den vollen Genuss ihrer Pension zu kommen, wobei die Rente um bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden kann. Für Bürger, die früher in Ruhestand gehen möchten, sieht das Rentenrecht Abschläge vor, die durchaus signifikant sein können. Zudem gelten etliche Ausnahmeregelungen. Wer beispielsweise eine Invalidenrente in Anspruch nehmen möchte, muss zumindest für drei Jahre IV-Beiträge bezahlt haben. Für genaue Renteninformationen stehen hierbei entsprechende Beratungsstellen zur Verfügung, die rechtssichere Auskünfte zu individuellen Situationen geben können.
Die private Rentenversicherung bildet die dritte Säule des Pensionssystems und wird staatlich gestützt. Dabei können Versicherte zwischen unterschiedlichen Modellen wählen, die verschiedene Auszahlungsmodelle realisieren. So kann einerseits eine monatliche Auszahlung in gleichbleibender Höhe vereinbart werden. Andererseits ist es auch möglich, die Beiträge nach einigen Jahren zu verringern und die Differenz als Kapital für etwaige Erben zurückzulegen.
Für die Einzahlung der Prämien stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung. So können Versicherte die Prämien sowohl periodisch als auch als Einmalprämie einzahlen. Einige Versicherungsanbieter stellen den Versicherten zudem auch Mischfinanzierungen zur Verfügung. Hierbei wird zu Beginn der Laufzeit einmalig ein grösserer Betrag einbezahlt. In den darauffolgenden Monaten und Jahren kommt es dann zu einer regelmässigen Zahlung deutlich kleinerer Prämien. Zudem gilt es zu beachten, dass es für die Ansparphase bestimmte Regeln gibt. So müssen periodische Prämien meist für zumindest 36 Monate eingezahlt werden. Für Einmalprämien beträgt die Wartezeit wiederum zumindest einen Monat.
Kapital, welches nach dem Ableben des Versicherten vorhanden ist, kann an Begünstigte ausbezahlt werden. Als Begünstigte gelten in der Regel Ehepartner sowie Eltern, Geschwister und sonstige Erben. Bei Ehepartnern gilt jedoch die Sonderregelung, dass diese vor dem Ableben des Versicherten für zumindest fünf Jahre in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben müssen.
Die Beiträge, die Versicherte im Rahmen der privaten Rentenversicherung bezahlen, werden wieder investiert. Entsteht durch die Investition ein Gewinn, so wird dieser zusätzlich zur Rente ausbezahlt. Je nach Modell stehen unterschiedliche Beteiligungsvarianten zur Verfügung. So gibt es oftmals eine Garantie auf die einbezahlten Beiträge und die Option, dass erwirtschaftete Zinsen das Niveau der Rente erhöhen. Andererseits gibt es auch alternative Produkte, wie beispielsweise die Fondsrente, die oftmals die vorhersehbaren Entwicklungen vorab in die Gesamtrente einbeziehen.
Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung ist individuell. Um die persönliche Situation besser zu beurteilen, ist es daher sinnvoll, die aktuellen Renteninformationen von professionellen Beratungsstellen prüfen zu lassen. Diese können die Renteninformationen korrekt bewerten und Optionen aufzeigen, um die eigene Pensionslücke optimal abzudecken.
Unternehmer machen die Erfahrung meist sehr früh im Lauf ihrer Karriere: Das Rechnungswesen liefert wichtige Erkenntnisse zu internen und externen Kosten, zu Umsätzen und damit auch zu Gewinnen. Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil des Rechnungswesens. Hierüber erhältst du wertvolle Anhaltspunkte, welche Abläufe schon günstig sind und welche Prozesse noch Potenzial für Optimierungen bieten. Eine gute Kostenrechnung muss nicht kompliziert sein. Ihre Aufgabe ist es, schnell und verständlich Transparenz zu schaffen und Handlungsfelder aufzuzeigen. Doch wie findest du die Kostenrechnung, die optimal zu deinem Unternehmen passt?
Die meisten Berufe werden in der Schweiz von einem Berufsverband getragen, einige wenige auch von zweien. Aber welche Berufsverbände gibt es und wofür ist die Vereinigung überhaupt gut? Anders als beim Gewerbeverein sind im Berufsverband nur Angehörige eines bestimmten Berufs vertreten. Es ist zwar vorteilhaft, eine Mitgliedschaft zu unterhalten, allerdings solltest du dazu auch die Statuten deines Vereins kennen. Wir haben uns zum Thema Berufsverbände informiert und geben die wichtigsten Fakten an dich weiter!
Wenn du als Grundstücksbesitzer eine deiner Liegenschaften veräusserst, wird eine Steuer fällig: die Grundstückgewinnsteuer. Wie viel die Kantone an deinem Verkauf mitverdienen, hängt dabei von den einzelnen Gemeinden und einer Reihe anderer Faktoren ab. Was es alles zu beachten gibt, erfährst du in unserem Ratgebertext.
Um das Zahlen der Steuern kommt keiner herum. Während das Finanzamt eine nationale Behörde ist, ist das Steueramt Teil der Gemeindeverwaltung und übernimmt die sensiblen Verwaltungsaufgaben zur Pflege und zum Erhalt des Gemeinwohls. Das betrifft besonders das Führen des Steuerregisters und die Kontrolle aller Steuerflüsse. Übrigens: Auch wenn in einzelnen Bereichen die Steuerflüsse geringfügig abweichen, ist immer der Betrag gültig, der auf der Steuerrechnung angegeben ist. Das betrifft alle natürlichen und juristischen Personen. Alles Wichtige zum Thema gibt es hier.
Private Equity ist eine Form des Beteiligungskapitals an Unternehmen, das du in der Praxis häufig findest. Es handelt sich um privat zur Verfügung gestelltes Kapital, dessen Handel ausserbörslich stattfindet. Häufig sind es institutionelle Anleger, die sich dieser Beteiligungsform bedienen. Hier sind insbesondere die grossen Kapitalbeteiligungsgesellschaften zu nennen. Diese heissen auch Private-Equity-Gesellschaften. Eine entsprechende Investition findet in Unternehmen verschiedenster Art statt. Typisch ist zum Beispiel die Beteiligung an jungen Unternehmen mit hohen Risiken. Was der Investor bei dieser Anlage berücksichtigen muss und welche Rolle dieses Geschäft in der Schweiz spielt, diese Informationen findest du hier.
Das eidgenössische System der Sozial- und Rentenversicherung ruht auf drei Säulen. Es kennt die staatlichen, die betrieblichen sowie die freiwilligen Finanzierungsmodelle für einzelne Teile der Versorgung. Die Säule 3a, die als Teil der Rentenversicherung funktioniert, basiert unter anderem auf Vorsorgefonds. Bei diesen handelt es sich um Anlagemöglichkeiten für dein Geld, das in Sparraten, grossen Teilzahlungen oder auf ähnliche Weise finanziert wird. Vorsorgefonds können, je nach Zusammensetzung des Fonds, unterschiedliche Renditen erzielen. Sie stellen nach Abwägung von Chancen und Risiken eine gute Alternative zu einem reinen Sparkonto oder auch dem Vorsorgekonto dar.