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Bei der staatlichen Vorsorge greift zunächst einmal die Alters- und Verlassenenversicherung AHV. Ausserdem zählen hierzu:
Bei der AHV zahlen aktiv Erwerbstätige in die Kasse ein. Die Beitragssätze schwanken dabei zwischen 5,3 Prozent bei Angestellten und bis zu 10 Prozent bei Selbstständigen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen mit den Beiträgen jeweils einen Teil zur Altersvorsorge bei, der Rest wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Rentenhöhe orientiert sich am durchschnittlichen Jahreseinkommen und bewegt sich zwischen der Mindestrente von 1.195 Franken und der Höchstrente von 2.390 Franken pro Monat (alle Angaben Stand 2021).
Während bei der ersten Vorsorgegrundlage das Umlageverfahren angewandt wird, gilt bei der zweiten Säule das Kapitaldeckungsverfahren. Diese Vorsorge finanzieren alle Erwerbstätigen ab dem 17. Lebensjahr mit ihren Beiträgen, die zur Hälfte von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Sie sichern sich und ihre Familien damit finanziell gegen Risiken wie Tod und Invalidität ab. Ab dem 24. Lebensjahr wird mit den vorgeschriebenen Beiträgen auch die Altersvorsorge finanziert. Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht ist dabei das Erreichen eines jährlichen Mindesteinkommens.
Geld, das auf privaten Konten oder in eine Lebensversicherung eingezahlt wird, ist bis zu einer gewissen Grenze steuerlich begünstigt. Allerdings hängt die Höhe der eingezahlten Beträge sehr stark vom individuellen Einkommen ab. Nicht jeder kann sich eine private Altersvorsorge leisten. Aufgrund dessen kann es vorkommen, dass Menschen im Alter vor enormen finanziellen Schwierigkeiten stehen, die vor allem bei der Pflege oder nach einem Unfall zum Tragen kommen. Hier greifen dann einzelne Artikel der Ergänzungsleistungen ein, um einen Ausgleich zwischen der tatsächlichen Rente und dem Mindesteinkommen zu gewährleisten.
Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung ist auch das Modell der Schweizer Altersvorsorge unsicher geworden. Ein erster Entwurf für eine Reform wurde von den Schweizer Bürgern aber abgelehnt. Nachdem die Reform 2017 scheiterte, stellt die Altersvorsorge erneut eine politische Herausforderung dar. Die Schweizer Regierung hat daher eine neue Version in Form der AHV 21 vorgelegt. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Finanzierung der AHV zu sichern. Auch im Bundesrat hat man sich das Ziel gesetzt, die AHV nachhaltig auf eine finanziell stabile Basis zu stellen und Verbesserungen zu erreichen. Die Opposition kritisiert jedoch das neu vorgeschlagene Modell der AHV aus sozialen Gründen. Hier müssten nämlich junge Menschen nicht nur für sich selbst sparen, sondern auch für die Alten.
In der Altersvorsorge für Frauen stellt sich das Problem, dass Frauen nach dem neuesten Entwurf der Regierung erst mit 65 Jahren in Rente gehen können. Männer können hingegen bereits mit 62 Jahren, also früher als bisher, um eine frühzeitige Pensionierung ansuchen. Letzteres ist aber Stand 2021 noch in der Diskussion. Die Massnahmen sollen durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer finanziert werden.
Bei der Modernisierung der zweiten Basis hat man sich darauf geeinigt, einen Rentenzuschlag auszuzahlen, der zulasten des Umwandlungssatzes geht. Dieser soll von derzeit 6,8 Prozent auf 6 Prozent gekürzt werden.
Beitragslücken können substantielle Löcher in die Rente reissen. Auf jeden Fall solltest du daher als Erwerbstätiger die Beiträge für die Altersvorsorge bezahlen. Um Beitragslücken bis zum Rentenalter zu vermeiden, zahlst du fehlende Beiträge wenn möglich nach. Doch Vorsicht: Du kannst nur Lücken schliessen, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind.
Das ordentliche Rentenalter liegt in der Schweiz derzeit bei 64 Jahren bei den Frauen und bei 65 Jahren bei den Männern. Eine Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 ist fest geplant, durch weitere Reformen der Vorsorge könnte das Rentenalter in den nächsten Jahren allerdings noch einmal deutlich nach oben angehoben werden.
In einigen Fällen kann bereits vor dem eigentlichen Rentenalter das Vorsorgeguthaben der AHV ausgezahlt werden. Dies ist beispielsweise beim Erwerb von Wohnungseigentum, der Rückzahlung von Hypotheken, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei einer gänzlichen Ausreise aus dem Land möglich.
Firmenverkauf, Nachfolge oder Kapitalbedarf – eine Firmenbewertung kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Was eine Firmenbewertung genau ist, wie du dein Unternehmen ganz einfach bewertest und worauf du achten musst, verraten wir in diesem Beitrag.
Mit Aktien erwerben Anleger einen Anteil eines Unternehmens und werden so zu Aktionären. Üblicherweise wird dafür ein Depot bei einer Bank benötigt. Zahlreiche Menschen möchten es aber vermeiden, in jede Aktie einzeln zu investieren. Für sie besteht die Möglichkeit, Aktienfonds zu akquirieren. Grundsätzlich ist ein Aktienfonds, auch als Anlagefonds bezeichnet, ein Portfolio aus Aktien. Analyse und Auswahl sowie Ein- und Verkauf werden hierbei von einem sogenannten „asset management“ geregelt und erfolgen nicht durch den Anleger selbst. Jeder dieser Aktienfonds hat sein eigenes Fachgebiet. Das können beispielsweise Aktien aus einer bestimmten Branche, einem Land oder einem Index sein.
Die Steueridentifikationsnummer: Auf den ersten Blick eine von vielen Nummern, die wir im Laufe unseres Lebens erhalten, etwa aus sozialversicherungstechnischen Gründen oder zur eindeutigen Bestimmung unserer Person. Wenn wir sie gerade benötigen, haben wir sie oft jedoch nicht zur Hand oder fragen uns, auf welchem Dokument die Nummer vermerkt sein könnte. Wenn auch du dich fragst, was es mit deiner Steuer-ID auf sich hat und wozu du sie brauchst, kommen hier die wichtigsten Antworten zum Thema Steueridentifikationsnummer in der Schweiz.
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Kurz gesagt, zählen zum Anlagevermögen alle Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Doch auch Anlagegüter nutzen sich ab und müssen ersetzt werden. Erfahre hier mehr über den Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen, der Nutzungsdauer von Anlagen und was steuerrechtlich bei der Buchung und Abschreibung von Anlagevermögen alles zu beachten ist.
Für die Steuerermittlung ist nach dem Einreichen jeder Steuererklärung immer eine aufwendige Prüfung durch das Steueramt notwendig. Das betrifft in erster Linie die Berechnung der Beträge, die durch den Steuerpflichtigen abgeführt werden müssen. Dazu dient die Steuerveranlagung, die eine genaue Ermittlung ermöglicht und bei der jeder auch das Recht zu einer schriftlichen Einsprache hat.