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Altersvorsorge Schweiz: Wissenswertes über ein komplexes Thema

Altersvorsorge Schweiz: Wissenswertes über ein komplexes Thema

In der Schweiz beruht die klassische Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge, die zweite ist die berufliche Vorsorge und die dritte die private. Sowohl die staatliche als auch die berufliche Vorsorge sind in der Schweiz obligatorisch. Dieses Modell ist zwar sehr einfach, wirft aber aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen Reformbedarf auf, der sich auch immer wieder in Diskussionen im Bundesrat widerspiegelt: Wie werden Beitragslücken vermieden, was sind Ergänzungsleistungen, wie kann Pensionskassengeld vorzeitig bezogen werden und generell: wie geht es mit der Vorsorge Schweiz weiter? Die einzelnen Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt dir dieser Artikel.

Welche Artikel umfasst die erste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz?

Bei der staatlichen Vorsorge greift zunächst einmal die Alters- und Verlassenenversicherung AHV. Ausserdem zählen hierzu:

  • die Invalidenversicherung (IV)
  • der Erwerbsersatz während der Dienstjahre sowie der Mutterschaft (EO)
  • die Arbeitslosenversicherung (ALV)

Bei der AHV zahlen aktiv Erwerbstätige in die Kasse ein. Die Beitragssätze schwanken dabei zwischen 5,3 Prozent bei Angestellten und bis zu 10 Prozent bei Selbstständigen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen mit den Beiträgen jeweils einen Teil zur Altersvorsorge bei, der Rest wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Rentenhöhe orientiert sich am durchschnittlichen Jahreseinkommen und bewegt sich zwischen der Mindestrente von 1.195 Franken und der Höchstrente von 2.390 Franken pro Monat (alle Angaben Stand 2021).

Wie sieht die zweite Säule der Altervorsorge aus?

Während bei der ersten Vorsorgegrundlage das Umlageverfahren angewandt wird, gilt bei der zweiten Säule das Kapitaldeckungsverfahren. Diese Vorsorge finanzieren alle Erwerbstätigen ab dem 17. Lebensjahr mit ihren Beiträgen, die zur Hälfte von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Sie sichern sich und ihre Familien damit finanziell gegen Risiken wie Tod und Invalidität ab. Ab dem 24. Lebensjahr wird mit den vorgeschriebenen Beiträgen auch die Altersvorsorge finanziert. Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht ist dabei das Erreichen eines jährlichen Mindesteinkommens.

Wie funktioniert die private Vorsorge?

Geld, das auf privaten Konten oder in eine Lebensversicherung eingezahlt wird, ist bis zu einer gewissen Grenze steuerlich begünstigt. Allerdings hängt die Höhe der eingezahlten Beträge sehr stark vom individuellen Einkommen ab. Nicht jeder kann sich eine private Altersvorsorge leisten. Aufgrund dessen kann es vorkommen, dass Menschen im Alter vor enormen finanziellen Schwierigkeiten stehen, die vor allem bei der Pflege oder nach einem Unfall zum Tragen kommen. Hier greifen dann einzelne Artikel der Ergänzungsleistungen ein, um einen Ausgleich zwischen der tatsächlichen Rente und dem Mindesteinkommen zu gewährleisten.

Warum ist eine Reform der Altersvorsorge notwendig und welche Ziele verfolgt der Bundesrat?

Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung ist auch das Modell der Schweizer Altersvorsorge unsicher geworden. Ein erster Entwurf für eine Reform wurde von den Schweizer Bürgern aber abgelehnt. Nachdem die Reform 2017 scheiterte, stellt die Altersvorsorge erneut eine politische Herausforderung dar. Die Schweizer Regierung hat daher eine neue Version in Form der AHV 21 vorgelegt. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Finanzierung der AHV zu sichern. Auch im Bundesrat hat man sich das Ziel gesetzt, die AHV nachhaltig auf eine finanziell stabile Basis zu stellen und Verbesserungen zu erreichen. Die Opposition kritisiert jedoch das neu vorgeschlagene Modell der AHV aus sozialen Gründen. Hier müssten nämlich junge Menschen nicht nur für sich selbst sparen, sondern auch für die Alten.

Wie steht es um die Altersvorsorge für Frauen?

In der Altersvorsorge für Frauen stellt sich das Problem, dass Frauen nach dem neuesten Entwurf der Regierung erst mit 65 Jahren in Rente gehen können. Männer können hingegen bereits mit 62 Jahren, also früher als bisher, um eine frühzeitige Pensionierung ansuchen. Letzteres ist aber Stand 2021 noch in der Diskussion. Die Massnahmen sollen durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer finanziert werden.

Bei der Modernisierung der zweiten Basis hat man sich darauf geeinigt, einen Rentenzuschlag auszuzahlen, der zulasten des Umwandlungssatzes geht. Dieser soll von derzeit 6,8 Prozent auf 6 Prozent gekürzt werden.

Wie vermeide ich Beitragslücken?

Beitragslücken können substantielle Löcher in die Rente reissen. Auf jeden Fall solltest du daher als Erwerbstätiger die Beiträge für die Altersvorsorge bezahlen. Um Beitragslücken bis zum Rentenalter zu vermeiden, zahlst du fehlende Beiträge wenn möglich nach. Doch Vorsicht: Du kannst nur Lücken schliessen, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind.

Wann kann ich in Rente gehen und wie sieht es mit einer frühzeitigen Verrentung aus?

Das ordentliche Rentenalter liegt in der Schweiz derzeit bei 64 Jahren bei den Frauen und bei 65 Jahren bei den Männern. Eine Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 ist fest geplant, durch weitere Reformen der Vorsorge könnte das Rentenalter in den nächsten Jahren allerdings noch einmal deutlich nach oben angehoben werden.

In einigen Fällen kann bereits vor dem eigentlichen Rentenalter das Vorsorgeguthaben der AHV ausgezahlt werden. Dies ist beispielsweise beim Erwerb von Wohnungseigentum, der Rückzahlung von Hypotheken, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei einer gänzlichen Ausreise aus dem Land möglich.

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