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Eingeschränkte Revision – jährliche Pflicht in vielen Unternehmen

Eingeschränkte Revision – jährliche Pflicht in vielen Unternehmen

Unternehmen unterstehen der Revisionspflicht. Doch nicht alle Betriebe müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen, bei vielen Unternehmen reicht eine eingeschränkte Revision. Und einige von ihnen können sogar auf diese verzichten. Wann welche Art von Revision nötig ist, wer diese durchführen darf, was dabei kontrolliert wird und wann du ganz darauf verzichten kannst, erfährst du hier.

Was ist eine Revisionsstelle?

Die Revisionsstelle ist ein unabhängiges Organ einer Unternehmung, die die Bücher und die Jahresrechnung einer Gesellschaft auf ihre Richtigkeit überprüft. Eine Revisionsstelle führt entweder eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision durch. Seit Anfang 2008 entscheidet dabei nicht mehr die Rechtsform über die Art der Revision, die eine Unternehmung durchführen lassen muss, sondern ihre Grösse und die wirtschaftliche Bedeutung. Die Revisionsstelle kann neben der Durchführung der erforderlichen Revision aufgrund der Revisionspflicht oder bei einer Kapitalherabsetzung auch Hilfe bieten bei Unternehmensbewertungen oder einer Wirtschaftsprüfung.

Was zählt zur Jahresrechnung und was wird bei einer eingeschränkten Revision kontrolliert?

Zu einer Jahresrechnung, die bei einer eingeschränkten Revision kontrolliert wird, zählen:

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Anhang

Die Revisionsstelle prüft, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht und ob bei einer Aktiengesellschaft der Antrag der Gewinnverwendung des Verwaltungsrates ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften und sowie den Statuten entspricht. Die Revisionsstelle gibt bei einer eingeschränkten Revision eine negative Bestätigung ab. Das bedeutet, sie bestätigt, dass es keine Sachverhalte gibt, aus denen sich schliessen lässt, dass etwas nicht stimmt und Gesetz und Statuten nicht entspricht. Die Revisionsstelle führt ihre Prüfung durch aufgrund von

  • Befragungen
  • analytischen Prüfungshandlungen
  • teilweise Detailprüfungen

Der Revisor oder die Revisionsstelle verfasst einen zusammenfassenden Revisionsbericht für die Generalversammlung. Diese Berichterstattung muss bei einer eingeschränkten Revision nicht zwingend persönlich erfolgen.

Welche Voraussetzungen muss eine Revisionsstelle erfüllen?

Bei einer Revisionsstelle ist die Unabhängigkeit sehr wichtig. Wird eine eingeschränkte Revision durchgeführt, ist es zwar möglich, dass die Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirkt oder andere Dienstleistungen für das Unternehmen erbringt, sie muss aber dennoch für ein objektives Prüfungsurteil sorgen. Gemäss Revisionsrecht muss die Revision durch einen zugelassenen Revisor durchgeführt werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass Revisoren Privatpersonen sein können. Es ist also nicht zwingend ein Revisionsunternehmen nötig.

Wer unterliegt einer Revisionspflicht?

Folgende Gesellschaften müssen eine Revisionsstelle bestimmen:

  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Vereine in Ausnahmefällen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Unternehmen, die zwei der folgenden drei Grössen in den letzten zwei Jahren nicht überschritten haben, sind nicht verpflichtet, eine ordentliche Revision durchzuführen. Es reicht, wenn die Revisionsstelle eine eingeschränkte Revision vornimmt. Diese Grössen sind:

  • Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
  • Umsatz von 40 Millionen Franken
  • 250 Vollzeitstellen

Eine ordentliche Revision muss ebenfalls durchführen, wenn

  • die Gesellschaft an der Börse notiert ist
  • Anleihensobligationen ausstehend sind
  • eine Konzernrechnung erstellt werden muss
  • die Statuten es vorsehen
  • es die Generalversammlung beschliesst
  • Aktionäre, die zusammen zehn Prozent des Aktienkapitals oder mehr vertreten, es verlangen
  • ein Gesellschafter, der persönlich haftet oder der von einer Nachschusspflicht betroffen ist, es verlangt

Unter welchen Voraussetzungen kann ich auf eine Revision verzichten?

Wenn alle Aktionäre beziehungsweise alle Gesellschafter damit einverstanden sind und das Unternehmen weniger als zehn Vollzeitangestellte beschäftigt, kann sie auf eine Revision ganz verzichten.

Welche Vorteile und Nachteile hat es, wenn auf eine Revision verzichtet wird?

Für Unternehmen, die nicht der Revisionspflicht unterliegen, liegt der Vorteil ganz klar dabei, dass kein Aufwand für die Revision anfällt. Dies betrifft nicht nur den finanziellen, sondern auch den personellen Aufwand: Bereits im Vorfeld einer solchen Revision muss einiges vorbereitet werden. Zudem müssen die Verantwortlichen während der Revision auftauchende Fragen beantworten können und für diesen Zweck auch zur Verfügung stehen. Doch es gibt auch eine Reihe von Nachteilen, über die du dir im Klaren sein musst, wenn du als Unternehmer auf eine Revision verzichten willst:

  • Durch den Verzicht auf eine Revision verlierst du nicht nur gegenüber Aktionären, sondern auch gegenüber Kreditgebern, Sozialversicherungen sowie Steuerbehörden an Glaubwürdigkeit.
  • Ein kritisches Hinterfragen der Ergebnisse, die du im Jahresabschluss ausweist, durch eine unabhängige Stelle findet nicht statt.
  • Möglichkeiten zur Steueroptimierung werden möglicherweise nicht erkannt.
  • Eine Sicherheit, dass deine Buchführung und die Abschlüsse qualitativ einwandfrei sind, fehlt.

Welche Rechnungslegungsvorschriften muss ein Unternehmen mindestens einhalten?

Eine einfaches Unternehmen in der Schweiz muss die Vorschriften über die Rechnungslegung, die im Obligationenrecht (OR) geregelt sind, einhalten. Diese sind aber in vielen Dingen sehr ungenau und lassen einen grossen Spielraum zu, wie einzelne Dinge zu bewerten sind. Folgende Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung gelten dabei:

  • Klarheit und Verständlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Verlässlichkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vorsichtigkeitsprinzip
  • Stetigkeit bezüglich der Darstellung und der Bewertung
  • Verrechnungsverbot von Aktien und Passiven sowie Aufwand und Ertrag

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