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Die Revisionsstelle ist ein unabhängiges Organ einer Unternehmung, die die Bücher und die Jahresrechnung einer Gesellschaft auf ihre Richtigkeit überprüft. Eine Revisionsstelle führt entweder eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision durch. Seit Anfang 2008 entscheidet dabei nicht mehr die Rechtsform über die Art der Revision, die eine Unternehmung durchführen lassen muss, sondern ihre Grösse und die wirtschaftliche Bedeutung. Die Revisionsstelle kann neben der Durchführung der erforderlichen Revision aufgrund der Revisionspflicht oder bei einer Kapitalherabsetzung auch Hilfe bieten bei Unternehmensbewertungen oder einer Wirtschaftsprüfung.
Zu einer Jahresrechnung, die bei einer eingeschränkten Revision kontrolliert wird, zählen:
Die Revisionsstelle prüft, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht und ob bei einer Aktiengesellschaft der Antrag der Gewinnverwendung des Verwaltungsrates ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften und sowie den Statuten entspricht. Die Revisionsstelle gibt bei einer eingeschränkten Revision eine negative Bestätigung ab. Das bedeutet, sie bestätigt, dass es keine Sachverhalte gibt, aus denen sich schliessen lässt, dass etwas nicht stimmt und Gesetz und Statuten nicht entspricht. Die Revisionsstelle führt ihre Prüfung durch aufgrund von
Der Revisor oder die Revisionsstelle verfasst einen zusammenfassenden Revisionsbericht für die Generalversammlung. Diese Berichterstattung muss bei einer eingeschränkten Revision nicht zwingend persönlich erfolgen.
Bei einer Revisionsstelle ist die Unabhängigkeit sehr wichtig. Wird eine eingeschränkte Revision durchgeführt, ist es zwar möglich, dass die Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirkt oder andere Dienstleistungen für das Unternehmen erbringt, sie muss aber dennoch für ein objektives Prüfungsurteil sorgen. Gemäss Revisionsrecht muss die Revision durch einen zugelassenen Revisor durchgeführt werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass Revisoren Privatpersonen sein können. Es ist also nicht zwingend ein Revisionsunternehmen nötig.
Folgende Gesellschaften müssen eine Revisionsstelle bestimmen:
Unternehmen, die zwei der folgenden drei Grössen in den letzten zwei Jahren nicht überschritten haben, sind nicht verpflichtet, eine ordentliche Revision durchzuführen. Es reicht, wenn die Revisionsstelle eine eingeschränkte Revision vornimmt. Diese Grössen sind:
Eine ordentliche Revision muss ebenfalls durchführen, wenn
Wenn alle Aktionäre beziehungsweise alle Gesellschafter damit einverstanden sind und das Unternehmen weniger als zehn Vollzeitangestellte beschäftigt, kann sie auf eine Revision ganz verzichten.
Für Unternehmen, die nicht der Revisionspflicht unterliegen, liegt der Vorteil ganz klar dabei, dass kein Aufwand für die Revision anfällt. Dies betrifft nicht nur den finanziellen, sondern auch den personellen Aufwand: Bereits im Vorfeld einer solchen Revision muss einiges vorbereitet werden. Zudem müssen die Verantwortlichen während der Revision auftauchende Fragen beantworten können und für diesen Zweck auch zur Verfügung stehen. Doch es gibt auch eine Reihe von Nachteilen, über die du dir im Klaren sein musst, wenn du als Unternehmer auf eine Revision verzichten willst:
Eine einfaches Unternehmen in der Schweiz muss die Vorschriften über die Rechnungslegung, die im Obligationenrecht (OR) geregelt sind, einhalten. Diese sind aber in vielen Dingen sehr ungenau und lassen einen grossen Spielraum zu, wie einzelne Dinge zu bewerten sind. Folgende Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung gelten dabei:
Dein Konto ist leer und du weisst nicht, wohin das Geld verschwunden ist? Bei dir bleibt am Monatsende einfach nie etwas übrig? Wenn das der Fall ist, ist es höchste Zeit für eine Budgetberatung. Dort weisen dir professionelle Budgetberater kostenlos den Weg aus der Schuldenfalle und zu einem Leben ohne Geldsorgen. Deine Fragen zum Thema Budgetberatung beantworten wir hier.
Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem oder mehreren Gebäuden. So lautet die offizielle juristische Definition. Doch eine Liegenschaft ist noch weitaus mehr. Sie ist das gemütliche Zuhause für Singles, Paare und Familien, für junge Leute und für Senioren. Die Immobilien in der Liegenschaft bewohnst du entweder selbst oder vermietest sie als Kapitalanlage und baust dir damit privates Vermögen auf. Damit sich Eigentümer und Mieter in der Liegenschaft wohlfühlen, ist eine Verwaltung zu empfehlen. Sie kümmert sich um alle Fragen, die im laufenden Betrieb anfallen.
Wer sich beruflich weiterentwickeln und seine Stellung verbessern will, der zieht häufig eine Berufsprüfung in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine Spezialisierung, die nicht nur die praktische Erfahrung unter Beweis stellt, sie ist auch ein Zertifikat über die theoretischen Kompetenzen. Laut dem Bundesamt für Statistik legen pro Jahr rund 17.500 Personen erfolgreich die eidgenössische Prüfung ab (Stand: 2016). Die Berufsprüfungen gibt es für alle erdenklichen Bereiche, etwa in der Gesundheit, in der Industrie, in Verkauf, Finanzen, Logistik, Informatik und vielem mehr. Alles Wichtige zum Thema erfährst du hier.
Sich selbstständig zu machen, ist mit Risiken und einer eigenen Finanzierung verbunden, hat aber auch den Vorteil der Eigenverantwortung und eigenen Zeit- und Arbeitseinteilung. In Hinblick auf die Ausgleichskasse und die obligatorischen Versicherungen durch das Schweizer Dreisäulensystem wird zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden unterschieden. Wer Lohn bezieht, gehört in die erste Kategorie. Wer nirgendwo angestellt ist, gehört zur zweiten Kategorie.
Wohl jeder Unternehmer möchte die Geschicke seiner Firma so lange wie möglich selbst bestimmen. Schliesslich hat man das eigene Unternehmen aufgebaut, sich viele Jahre über alle Massen engagiert und alles dafür getan, Umsätze und Gewinne zu erhöhen. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der Nachfolgeplanung. Vielleicht kann ein exzellenter Mitarbeiter die Firma übernehmen, vielleicht zeigt eines der Kinder grosses Interesse daran, vielleicht wird sie an einen Externen verkauft. Wie auch immer die richtige Lösung am Ende aussehen mag: Sie will rechtzeitig vorbereitet werden, um eine kontinuierliche Entwicklung zu ermöglichen.