Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Unter Kurzarbeit wird in der Schweiz eine temporäre Verringerung der Arbeitsstunden oder sogar die komplette Einstellung der Arbeit in einem Unternehmen verstanden. Während der Zeit der Kurzarbeit bleibt der Arbeitsplatz erhalten und der Arbeitsvertrag behält seine rechtliche Gültigkeit. In der Regel haben Massnahmen zur Kurzarbeit wirtschaftliche Gründe oder werden durch behördliche Auflagen veranlasst. Mit der Kurzarbeit steht in der Schweiz ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens aufrechterhalten werden kann, wenn Unternehmen aufgrund von Umsatzeinbussen (zum Beispiel durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie) ihre Mitarbeiter nicht mehr (voll) beschäftigen können. Den Arbeitnehmer kann die Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit schützen. Die Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von der Arbeitslosenkasse (ALK) bezahlt.
Die Höhe des Monatslohns beziffert sich in der Schweiz auf eine Entschädigungsleistung von 80 Prozent des wegfallenden Lohns beziehungsweise des Arbeitsausfalls. Für die Lohnabrechnung sind dabei folgende Angaben relevant:
Über deine Lohnabrechnung kannst du die Kurzarbeitsentschädigung selbst berechnen. Hier ein Rechenbeispiel:
Als Bruttolohn gilt zur Berechnung des Kurzarbeitergelds der vertragliche vereinbarte Lohn, in dem auch die Entschädigungen für Ferien und Feiertage sowie (falls vorhanden) der 13. Monatslohn enthalten ist.
Hinweis: Die Arbeitslosenentschädigung fällt im Vergleich dazu niedriger aus. Sie beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Während der Kurzarbeit ist es übrigens möglich, einen Nebenjob anzunehmen. Der hier erzielte Verdienst wird allerdings von der Kurzarbeiterentschädigung abgezogen.
Grundsätzlich hat die Kurzarbeit keinen Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind weiterhin sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zu entrichten und werden dem Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung abgezogen. Die Höhe sämtlicher Abzüge für AHV, IV, EO, ALV, NBU, KTG sowie die Pensionskasse orientiert sich dabei immer prozentual an dem regulären Bruttomonatslohn. Als Berechnungsgrundlage des Lohnabzugs dient dabei nicht der Lohn, den du in der Kurzarbeit ausgezahlt bekommst.
Hinweis: Einen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld (aber auch auf den normalen Bruttolohn) nimmt das Alter. Da ein älterer Angestellter einen höheren Betrag für die Pensionskasse zahlt, fällt das Monatsnetto in Kurzarbeit geringer aus als bei jüngeren Mitarbeitern.
Eine Anmeldung zur Kurzarbeit ist erst dann möglich, wenn der Arbeitsausfall mindestens zehn Prozent für alle im Betrieb geleisteten Arbeitsstunden beträgt. Ist der Arbeitsausfall höher als 85 Prozent, wird das Geld für die Kurzarbeit maximal für einen Zeitraum von vier Abrechnungsperioden gewährt. Insgesamt kann das Kurzarbeitergeld für höchstens zwölf Abrechnungsperioden innerhalb von zwei Jahren ausgezahlt werden.
Um als Unternehmen eine Kurzarbeitsentschädigung für die Angestellten zur finanziellen Kompensierung der Ausfallstunden zu erhalten, ist eine schriftliche Voranmeldung auf einem speziellen Formular bei der jeweils zuständigen kantonalen Amtsstelle notwendig. Die Anmeldung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen, bei aussergewöhnlichen Umständen reduziert sich die Frist auf drei Tage.
Einen Anspruch auf Kurzarbeit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die für die Schweizer Arbeitslosenversicherung in einer Beitragspflicht stehen sowie Arbeitnehmende, die das Mindestalter für die Beitragspflicht noch nicht erreicht, aber ihre obligatorische Schulzeit bereits absolviert haben. Anspruchsberechtigt sind dabei auch Personen, die im Stundenlohn angestellt sind.
Zwar galten temporär coronabedingte Lockerungen hinsichtlich einer Anspruchsberechtigung des Kurzarbeitergelds, diese ausserordentlichen Massnahmen wurden aber wieder aufgehoben. Keine Kurzarbeit kann daher mehr beantragt werden für:
Grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung besteht für Angestellte, denen bereits gekündigt wurde, deren Arbeitszeit nicht kontrollierbar ist oder die mit einer Kurzarbeit nicht einverstanden sind.
Neben der Liquidität einer Firma liegt das Hauptaugenmerk eines potenziellen Käufers in der lückenlosen Aufschlüsselung von Firmeninterna, die ein Unternehmen als Lebenswerk oftmals einer einzigen Person zu verdanken hat. Neben emotionalen Bindungen sind es vor allem die Mitarbeiter, denen sich der Firmeninhaber bei einer Fusion oder Betriebsübergabe verpflichtet fühlt – denn die meisten Firmenverkäufe spielen sich im mittelständischen Bereich mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 250 Beschäftigten ab. Mit Bedacht gelingt es, all diese Aspekte unter einen Hut zu bringen und den Firmenverkauf zu jedermanns Zufriedenheit anzuwickeln.
Elektronische Rechnungen, auch e-Rechnungen genannt, sind mittlerweile bei allen öffentlichen Aufträgen Pflicht und werden für den Empfang und die Weiterleitung erstellt. Sie sind die moderne Form der papierbasierten Rechnung und gleichzeitig die optimale Lösung, um Geschäfte und Abrechnungen schneller und unkomplizierter zu machen. In der Wirtschaft hat die Einführung der elektronischen Version für viele Anbieter und Geschäftspartner grösstenteils Vorteile gebracht.
Wer im Rechnungswesen, im Steuerbüro oder in der Unternehmensberatung tätig ist, hat in der Schweiz einige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Zu einer der beliebtesten und bekanntesten Fachausbildungen gehört der eidgenössische Fachausweis zum Treuhänder/Treuhänderin. Mit dieser anerkannten Aus- oder Weiterbildung werden dir fundierte theoretische Kenntnisse im Treuhandwesen bescheinigt. Welche Aufgaben ein Treuhänder mit einem eidgenössischen Fachausweis übernehmen kann und welche Qualifikationen er dadurch erhält, verraten wir dir in unserem Ratgeber. Du erfährst zudem wichtige Infos zum Ablauf der Weiterbildung und der Berufsprüfung sowie zu den notwendigen Anforderungen für die Prüfung.
Ein Beteiligungsabzug verhindert die Mehrfachbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen. Diese kann geschehen, wenn eine Gesellschaft ihre Gewinne versteuert und dann als Dividenden an die Aktionäre ausschüttet. Hier fällt eine zweite Besteuerung an. Der Abzug reduziert die Gewinnsteuer der Muttergesellschaft um den Prozentsatz, den die Dividenden am Gesamtgewinn ausmachen. Anders als beim Holdingprivileg, bringt die Beteiligungsanpassung auch bei kantonalen Gewinnsteuern und Gewinnsteuern des Bundes finanzielle Vorteile. Nicht nur bei Dividendenausschüttungen lohnt sich ein Beteiligungsabzug, sondern auch bei der Beteiligung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften am Gesellschaftskapital anderer Gesellschaften. Hier gibt es alles Relevante zum Thema.
Wohl jeder Unternehmer möchte die Geschicke seiner Firma so lange wie möglich selbst bestimmen. Schliesslich hat man das eigene Unternehmen aufgebaut, sich viele Jahre über alle Massen engagiert und alles dafür getan, Umsätze und Gewinne zu erhöhen. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der Nachfolgeplanung. Vielleicht kann ein exzellenter Mitarbeiter die Firma übernehmen, vielleicht zeigt eines der Kinder grosses Interesse daran, vielleicht wird sie an einen Externen verkauft. Wie auch immer die richtige Lösung am Ende aussehen mag: Sie will rechtzeitig vorbereitet werden, um eine kontinuierliche Entwicklung zu ermöglichen.
Das Tagesgeld gilt als eine sichere und trotzdem flexible Geldanlage ergänzend zum Girokonto. Während dieses laufende Einnahmen und Abgaben regelt, aber kaum Zinsen abwirft, lässt sich mit einem Tagesgeldkonto über einen längeren Zeitraum sparen. Gleichzeitig hast du jederzeit Zugriff auf das Geld. Alles, was du über Tagesgeld wissen solltest, haben wir im Folgenden zusammengestellt.