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Die zweite Säule der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist die Pensionskasse. Der Koordinationsabzug wird von deinem Jahreseinkommen abgezogen und bestimmt, welcher Lohn in der zweiten Säule (also der Pensionskasse) versichert ist. Nach Abzug des Koordinationsabzuges hast du den versicherten oder koordinierten Lohn. Der koordinierte Lohn ist der Teil des Jahreslohns, der bei Erreichen der Eintrittsschwelle obligatorisch versichert ist. Er liegt bei wenigstens 3.585 Franken. Der Sinn des Koordinationsabzugs liegt darin sicherzustellen, dass nur Beiträge auf die Lohnteile erhoben werden, für die du in der 1. Säule noch keine Leistungen erhältst. Er stellt also sicher, dass die Beitragssätze in die verschiedenen Komponenten der Vorsorge fair und gleichmässig berechnet werden.
Der Bundesrat legt die Höhe des Koordinationsabzugs fest. Der Koordinationsabzug 2021 beträgt 25.095 Franken. Wie kommt diese Zahl zustande?
Warum ist das so? Der Bundesrat hat zum 1. Januar 2020 die Beibehaltung eines Mindestzinssatzes beim BVG von einem Prozent beschlossen, sodass die Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge zum 1. Januar 2021 angepasst werden. Die Grenzbeträge im Jahr 2021 sehen so aus:
Das Schweizer Vorsorgesystem setzt sich aus drei Säulen zusammen. Es soll sicherstellen, dass du im Alter wie auch bei Invalidität und im Todesfall abgesichert bist. Die Vorsorgeeinrichtung der Schweiz gilt als eine der verlässlichsten Einrichtungen weltweit und hat sich schon über viele Jahrzehnte bewährt. Das sind die drei Säulen:
Die 1. und die 2. Säule sind obligatorisch, während die 3. Säule freiwillig ist. Die 2. Säule wird umgangssprachlich als Pensionskasse bezeichnet, hier geht es um die Altersvorsorge, also die Finanzierung deines Lebensstandards im Alter.
Alljährlich gelten in der Schweiz andere Grenzbeträge für die Altersrente, die Reglemente variieren. 2021 sehen die Kennzahlen so aus:
Seit 2000 werden bei allen Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben, die dem FZG unterstellt sind. Auch diese Beitragssätze sind für das Jahr 2021 zu beachten.
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem bereits erklärten Drei-Säulen-Prinzip. Dabei bilden AHV und IV in Verbindung mit Ergänzungsleistungen die 1. Säule. Diese Berechnung ist so aufgebaut, dass sie den Existenzbedarf deckt. Sie ist obligatorisch. Auch die zweite Säule ist obligatorisch, sie soll die gewohnten Lebenshaltungskosten der berufstätigen Bevölkerung in Form einer kapitalgedeckten Versicherung garantieren und setzt sich zusammen aus:
Die beiden obligatorischen Säulen können über eine gebundene Vorsorge und eine freie Vorsorge in der sogenannten 3. Säule (mandatorisch) ergänzt werden. Diese Selbstvorsorge ist privat und steuerlich begünstigt, der Staat gibt also Finanzhilfe.
Die Finanzierung der 2. Säule wird über ein Kapitaldeckungsverfahren gewährleistet. Dabei bildet jede Altersgruppe während ihres Erwerbslebens ein Vermögen, das sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zusammensetzt. Seit dem 1. Januar 2017 liegt der jährliche Zinssatz bei einem Prozent. Indirekt trägt der Staat zur Finanzierung bei, denn die Beiträge und das Vermögen der 2. Säule sind steuerbefreit. Du siehst also drei Komponenten, die die Finanzierung ermöglichen: Du selbst, dein Arbeitgeber und der Staat wirken zusammen.
Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch nicht komplett: Frauen sind immer noch häufig in Teilzeit und kümmern sich um Kinder und Haushalt. Arbeitest du in Teilzeit, musst du wenigstens 21.510 Franken im Jahr verdienen, damit dein Arbeitgeber dich in die Pensionskasse aufnimmt. Nur dann zahlt er für dich Beiträge. Die Zugehörigkeit zu dem Teil der Bevölkerung, der eine Altersvorsorge nach dem Drei-Säulen-Prinzip aufbauen kann, ist also von deinem Gesamtjahresverdienst abhängig. Beachte dazu auch die Grenzbeträge! Das gilt übriges auch für Teilzeitanstellungen in der Gastronomie, der Lebensmittelsicherheit und verwandten Berufen.
Mittlerweile werden viele Dokumente und Verträge nicht mehr schriftlich auf Papier, sondern auf elektronischem Weg ausgestellt. Beim Import und Export von Waren ist das durch die elektronische Veranlagungsverfügung gewährleistet, die von der Zollverwaltung nur noch in dieser Form ausgestellt wird. Aber auch in der Buchhaltung wird die eVV benötigt, damit etwa die Einfuhrsteuer für importierte Güter abgezogen werden kann. Was zuvor in Papierform ausgestellt wurde, ist nun elektronisch möglich und so in der Ausführung wesentlich einfacher.
Ein passives Einkommen ist der Traum vieler Menschen. Alleine von Dividenden oder Zinsen zu leben oder vom cleveren Verkauf eines Vermögenswerts – das kann zu Einnahmen führen, die aktives Arbeiten überflüssiges machen. Du geniesst ein grösseres Mass an Freiheit und Selbstständigkeit und kannst dein Leben nun anderen Aufgaben widmen, wie zum Beispiel der Familie oder privaten Projekten. Doch wie funktioniert ein passives Einkommen genau und kann tatsächlich jeder sich die entsprechenden Einkommensquellen erschliessen? Hier erfährst du mehr zu diesem spannenden und hochaktuellen Thema, das viele Menschen beschäftigt.
Entscheidungen, die eine Anschaffung oder Geldausgaben betreffen, sind für Unternehmen nicht immer einfach. Rechnerische Lösungen bietet die Investitionsrechnung, die genau erfasst, ob eine Investition Sinn macht oder nicht. Sie kann für alle Neuanschaffungen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Produktionsmaschine, ein Büroobjekt, einen Firmenwagen oder einen PC handelt. Dafür stehen verschiedene Methoden der Berechnung zur Verfügung, wobei vor allen Dingen die statische und die dynamische Investitionsrechnung von Belang sind. Die wichtigsten Antworten zum Thema vermitteln wir dir hier.
Auch wenn die Vermögenssteuer international betrachtet eher ein Auslaufmodell ist, so kommt dieser Steuerart in der Schweiz dennoch eine sehr grosse Bedeutung zu. So gilt die Vermögenssteuer, neben der Einkommenssteuer, als wichtigste Steuer für Privatpersonen, wobei dem Staat pro Jahr mehr als 7 Milliarden Schweizer Franken über die Vermögenssteuer zugeführt werden. Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist jedoch stark progressiv und nicht jeder Einwohner muss zwingend Vermögenssteuer bezahlen, wobei unterschiedliche Ausnahmeregelungen und grosszügige Sozialabzüge für eine zusätzliche Entlastung sorgen. Doch was ist die Vermögenssteuer überhaupt, wie setzt sie sich zusammen, welche Steuersätze gelten und wer muss überhaupt Vermögenssteuer bezahlen?
Du arbeitest in der Buchhaltung eines Unternehmens oder möchtest dich selbstständig machen? Dann benötigst du auf jeden Fall den gültigen Kontenplan der Schweiz, um aus ihm die Konten für dein Unternehmen zu entwickeln. Im Bereich der sogenannten doppelten Buchführung ist ein Kontenplan unverzichtbar. In diesem Verzeichnis sind alle relevanten Konten für dein Unternehmen aufgeführt, sodass du alle erforderlichen Buchungen ohne Probleme durchführen kannst. Auch Aussenstehende wie zum Beispiel das Finanzamt sehen dann auf einen Blick, wie hoch dein Eigenkapital ist oder wie sich dein Anlagevermögen zusammensetzt.
Sich selbstständig zu machen, ist mit Risiken und einer eigenen Finanzierung verbunden, hat aber auch den Vorteil der Eigenverantwortung und eigenen Zeit- und Arbeitseinteilung. In Hinblick auf die Ausgleichskasse und die obligatorischen Versicherungen durch das Schweizer Dreisäulensystem wird zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden unterschieden. Wer Lohn bezieht, gehört in die erste Kategorie. Wer nirgendwo angestellt ist, gehört zur zweiten Kategorie.