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Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist prinzipiell dazu verpflichtet, Vermögenssteuer zu entrichten. Diese Regelung gilt sowohl für Schweizer und Schweizerinnen als auch für Ausländer und Ausländerinnen mit einer Niederlassungsbewilligung. Die Steuer ist dabei nicht direkt an den Bund, sondern an die einzelnen Kantone und Gemeinden zu entrichten. Einige Kantone haben jedoch Ausnahmeregelungen, sodass bestimmte Personen nur einen Pauschalsteuersatz bezahlen müssen. Im Fokus der Vermögenssteuer steht zudem immer das Reinvermögen. Dieses berechnet sich aus den vorhandenen Aktiva und Passiva, wobei die Höhe der Steuer von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann.
Auch wenn die Schweiz international nicht für ihre hohen Steuersätze bekannt ist, ist sie bei der Besteuerung des Vermögens besonders für wohlhabende Einwohner alles andere als ein Steuerparadies. So kann die Steuer je nach Vermögenswert und Wohnsitz durchaus bis zu 50 % des Einkommens verschlingen, womit die Abgabenlast im internationalen Vergleich überaus hoch ist. Die Steuer wird vom Gesetzgeber jedoch mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit begründet. Zu dieser Leistungsfähigkeit zählen gemäss Rechtsauffassung nicht nur gewöhnliche Einkommen, sondern die gesamten Einkünfte und das Vermögen einer Person.
Die Steuersätze der Vermögenssteuer in der Schweiz sind unterschiedlich, bewegen sich jedoch im Promillebereich und steigen, bis auf wenige Ausnahmen, progressiv an. Dabei ist die Steuerlast, die durch die Vermögenssteuer entsteht, im Westen und Süden des Landes überwiegend höher als in der Deutschschweiz. Spitzenreiter war in den vergangenen Jahren hierbei Genf mit 11,1 Promille. Viele Kantone und Gemeinden gewähren zudem unterschiedliche Freibeträge, sodass sich die Steuerlast für Familien mit Kindern beispielsweise spürbar verringern lässt.
Die Vermögenswerte müssen in der Schweizer Steuererklärung ordnungsgemäss deklariert werden. Personen, die dieser Vorschrift nicht nachkommen, begehen Steuerhinterziehung, wobei eine nicht ordnungsgemässe Deklaration eine hohe Busse nach sich ziehen kann. Zu den Aktiva, die für die Vermögenssteuer relevant sind, zählen beispielsweise:
Wer alles ordnungsgemäss angibt, muss keine Busse befürchten.
Nicht zur Vermögenssteuer zählen persönliche Gebrauchsgegenstände und Hausrat, wie beispielsweise eine übliche Einrichtung oder Kleidung. Auch Vermögenswerte, die lediglich geleast wurden und somit nicht im Eigentum der steuerpflichtigen Person stehen, unterliegen nicht der Vermögenssteuer. Zudem sind auch Guthaben an der Pensionskasse und Kapitalversicherungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Vorsorge stehen, nunmehr in allen Kantonen von der Vermögenssteuer befreit. Zusätzlich warten viele Kantone mit einem grosszügigen Sozialabzug auf, sodass verheiratete Paare, alleinstehende Personen oder auch Familien mit Kindern, die im gleichen Haushalt leben, von hohen Steuerfreibeträgen profitieren.
Beinahe 90 % der Vermögenssteuer wird von 10 % der Bevölkerung bezahlt. Die Vermögenssteuer dämpft somit zwar die Ungleichheiten der Einkommenssteuer, hat jedoch auch einige grosse Nachteile. So werden Sparer und Investoren durch die Vermögenssteuer konsequent benachteiligt. Zusätzlich kommt es zu einer faktischen Mehrfachbesteuerung unterschiedlicher Einnahmen, wobei etwaige Verluste nicht von der Steuerpflicht entbinden. Ein weiterer Kritikpunkt der Steuer ist die Tatsache, dass der Steuerwert von Liegenschaften oftmals unter Marktwert liegt und zudem nicht der Wohnsitz, sondern der Ort der Liegenschaft für die Kalkulation ausschlaggebend ist.
Schenkungen und Erbschaften unterliegen in der Schweiz der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ehegatten und direkte Nachkommen sind von dieser Steuer in der Regel befreit. Werden jedoch Vermögensanteile oder Ertragsanteile im Zuge einer Erbschaft umverteilt, so müssen die Erben Vermögens- sowie Einkommenssteuer bezahlen. Dies gilt auch für Vermögenswerte, die nach der Schenkung Zinsen, Dividenden oder ähnliche Erlöse abwerfen. Diese müssen ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Werte in das Vermögen des Steuerpflichtigen übergehen, ordnungsgemäss deklariert werden, und zwar auch dann, wenn das Vermögen keine Erträge abwirft. Dadurch kommt es zu einer Mehrfachbesteuerung, wodurch oftmals über Jahrzehnte hinweg Steuern und Gebühren für Schenkungen und Erbschaften anfallen.
Die Versicherungspolice dient als Nachweis für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Sie ist für beide Vertragspartner ein Beleg, dass der Versicherungsantrag angenommen wurde und dass der Versicherungsschutz ab dem genannten Zeitpunkt greift. Die Police enthält alle wichtigen Daten zum Vertrag und ist somit auch ein relevantes Dokument, wenn du den Versicherungsschutz geltend machen willst. Deshalb solltest du die Police immer griffbereit an einem festen Ort aufbewahren. Einige Policen musst du dem Versicherer sogar im Original vorlegen, wenn du eine Leistung beantragst. Doch was steht eigentlich in der Versicherungspolice?
Eine Liegenschaft bezeichnet ein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem oder mehreren Gebäuden. So lautet die offizielle juristische Definition. Doch eine Liegenschaft ist noch weitaus mehr. Sie ist das gemütliche Zuhause für Singles, Paare und Familien, für junge Leute und für Senioren. Die Immobilien in der Liegenschaft bewohnst du entweder selbst oder vermietest sie als Kapitalanlage und baust dir damit privates Vermögen auf. Damit sich Eigentümer und Mieter in der Liegenschaft wohlfühlen, ist eine Verwaltung zu empfehlen. Sie kümmert sich um alle Fragen, die im laufenden Betrieb anfallen.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht nur mit funktionaler Organisation und effizienter Arbeit zusammen, sondern auch mit der genauen Erfassung aller Geldausgaben, Einnahmen und Vorräte. Das betrifft besonders die Buchführung, von der die Leistungsfähigkeit einer Firma stark abhängt. Dabei besitzt die doppelte Buchhaltung eine gesonderte Funktion und ist im Rechnungswesen ein anerkanntes Prinzip, um die eigene Wunschfirma aufzubauen und die Gewinnspanne im Überblick zu behalten. Alles rund um das Thema erfährst du hier.
Die Steuerrechnung in der Schweiz ist nach einer provisorischen und einer endgültigen Berechnung zu unterscheiden. Während die provisorische Berechnung auf geschätzten Zahlen aus dem letzten Veranlagungszeitraum basiert, gehen in die endgültige Ermittlung alle steuerpflichtigen Zahlen, Daten und Fakten aus dem aktuellen Kalenderjahr ein. Die provisorische Berechnung der Steuerschuld kann durchaus von der endgültigen Steuerlast abweichen. Vor allem bei Änderungen der Arbeitsverträge, der Sozialversicherungen oder auch für eine geschiedene Person wird das regelmässig der Fall sein. Als Steuerpflichtiger solltest du wissen, welche Faktoren Einfluss auf deine Steuerschuld haben.
Bereits beim Gedanken an die Steuerabgabe wird dir mulmig zumute? Du weisst nicht, wo du anfangen sollst und wie sich Steuern überhaupt berechnen? Sei beruhigt: Mit diesen Fragen und Problemen stehst du nicht allein da. Denn die Antworten hierauf erfordern etwas Recherche und bei komplizierten Themen schiebt man diese gerne auf morgen. Wir machen es dir einfacher: In unserem Beitrag bekommst du den kompakten Überblick zum Thema Steuerberechnung und erfährst, wie du deine Steuern berechnen kannst. Damit sparst du nicht nur Geld und Zeit, sondern gegebenenfalls auch den Gang zum Anwalt.
Die ersten Schweizer Pensionskassen gibt es seit über 100 Jahren. Sie bilden die zweite Säule des Dreisäulensystems. Damals griff die Pensionskasse lediglich in der Maschinenindustrie, sodass die Arbeiter von der beruflichen Vorsorge profitierten. Die Versicherung galt nur dann, wenn der Arbeitgeber über eine Pensionskasse verfügte. In der heutigen Zeit haben sich die Ansprüche an den Schutz und die Vorsorge verändert. Niemand ist mehr auf sich alleine gestellt. Das Dreisäulenprinzip stützt jeden Schweizer und gestattet die Sicherung des Existenzbedarfs. Leider gibt es trotzdem finanzielle Engpässe und Neubeschlüsse, die eine Auszahlung der Rente erschweren.