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Die eidgenössische Steuerverwaltung: Was man darüber wissen sollte

Die eidgenössische Steuerverwaltung: Was man darüber wissen sollte

Das Steuerwesen ist in den meisten Ländern sehr komplex. In der Schweiz ist die eidgenössische Steuerverwaltung nicht nur für die Regelung des Steuerrechts zuständig, sondern auch für wichtige Steuerfragen. Steuern werden grundsätzlich für Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen erhoben und ermöglichen die Finanzierung der staatlichen Einrichtungen. Die Regulierung ist dabei so festgelegt, dass eine Steuerhinterziehung vermieden wird.

Was ist die eidgenössische Steuerverwaltung?

Die eidgenössische Steuerverwaltung ist für die Finanzierung öffentlicher Bereiche und Aufgaben zuständig und dabei gleichzeitig das Kompetenzzentrum für alle anfallenden Steuerfragen. Entsprechend ist sie eine Bundesbehörde und ein Amt des eidgenössischen Finanzdepartments in der Schweiz. Der Hauptsitz der eidgenössischen Steuerverwaltung ist in Bern.

Bestimmte Steuern gehen direkten an die Steuerverwaltung, die auch besondere Verwaltungsaufgaben übernimmt, um Steuerhinterziehungen zu erschweren und eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme bestimmter Steuervorteile zu verhindern. So werden Einkünfte genau geprüft, wobei das Weglassen einer einfachen Verrechnungssteuer schon als Steuerhinterziehung gewertet wird.

Die Durchsetzung des Steuerrechts umfasst dabei alle gesetzlich geregelten steuerlichen Abgaben und die gesamte Verwaltung. Das Schweizer Steuerrecht ist durch eine föderalistische Staatsstruktur geprägt, sodass bei den direkten Steuern keine einheitlichen Regelungen gibt. Die Steuerhoheit haben die Kantone, während die Erhebung mancher Steuern dabei auch immer befristet ist und wieder geändert werden kann. Notwendig ist eine Zustimmung des Volkes und der Kantone.

Welche Aufgaben hat die Steuerverwaltung?

Wichtige Tätigkeitsgebiete der Steuerverwaltung sind neben den Steuerfragen auch Dienstleistungen und Finanzierungsprojekte. Das Steuerrecht muss durchgesetzt und weiterentwickelt werden. Dabei spielen nicht nur nationale, sondern auch internationale Fragen eine Rolle. Die Steuerverwaltung befasst sich grundsätzlich mit:

  • der Mehrwertsteuer
  • der Bundessteuer
  • der Verrechnungssteuer
  • den Stempelabgaben
  • der Wehrpflichtersatzabgabe

Was ist die Mehrwertsteuer?

In der Schweiz ist die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer und betrifft alle Geschäftstätigkeiten rund um den inländischen Konsum. Sie wird vom Bund auf Grundlage der Bundesverfassung im Artikel 130 erhoben. Steuerpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, zum Beispiel auch eine Stiftung. Die Rechnungslegung der Mehrwertsteuer dient als Allphasensteuer und ist mit einem Vorsteuerabzug verbunden.

Wenn du entsprechend als Gewerbetreibender eine Leistung erbringst, musst du auf die Leistung eine Umsatzsteuer entrichten. Diese wird dann als sogenannte Vorsteuer vom Empfänger von der eidgenössischen Steuerverwaltung zurückverlangt. Auch der Empfänger muss wiederum seine eigenen Leistungen an Kunden versteuern. Das stellt für den Staat sicher, dass der Mehrwert der Wertschöpfungskette erfasst werden kann. Von der Steuerpflicht befreit sind alle Schweizer, die unter der Umsatzgrenze von 100.000 Franken liegen. Unternehmer können die Mehrwertsteuer jedoch laut dem Steuerrecht auch freiwillig bezahlen. Hier sollten Fachempfehlungen in Anspruch genommen werden, um zu prüfen, wann dies sinnvoll ist.

Was ist die Bundessteuer?

Die Bundessteuer ist die direkte Steuer nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, die vom Bund erhoben wird und das Einkommen aller natürlichen Personen betrifft, aber auch den Gewinn der juristischen Personen. Die Durchsetzung dieser Steuer ist im DBG festgehalten und gewährleistet das Recht des Bundes auf die Erhebung aufgrund einer Förderung der Staatsstruktur und des Steuersystems. Dabei sind die Regelungen für die Bundessteuer zeitlich begrenzt. Sie ist direkt mit dem Reinvermögen einer Person verknüpft und wird vom Bund in folgenden Formen erhoben:

  • Einkommenssteuer
  • Gewinnsteuer
  • Quellensteuer

Was ist die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer wird vom Bund in der Schweiz als Quellensteuer erhoben. Sie hat den Zweck, Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Die Steuerpflichtigen sind dabei immer zur Mitwirkung verpflichtet und müssen den erzielten und steuerbaren Gewinn korrekt angeben. Eine Quellensteuer ist dabei immer eine Ertragssteuer, die auf Einkünfte erhoben wird und damit direkt mit der Quelle einer bestimmten Leistungsvergütung zusammenhängt. Sie wird an das zuständige Finanzamt im Namen des Leistungserbringers abgeführt und ist gleichzeitig eine Vorauszahlung. Die Verrechnungssteuer wird auf das bewegliche Kapitalvermögen erhoben. Das betrifft auch Zinsen und Dividenden. Fällig wird sie gleichfalls für bestimmte Versicherungsleistungen oder für Lottogewinne. Zurückerstattet wird die Verrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Verrechnung mit der Einkommenssteuer oder durch Barauszahlung.

Die Steuer betrifft immer den Zahlungsempfänger. Sie wird vom Auszahlenden zunächst einbehalten und dann an die eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt. Dafür wird eine Bescheinigung ausgestellt, die als Beweis für den Steuerabzug dient und die Erstattung der bereits gezahlten Vorsteuer bei der eigentlichen Steuererhebung ermöglicht. Eine Verrechnungssteuer fällt in der Regel höher als die übliche Einkommenssteuer aus. Daher ist eine Rückerstattung in der Praxis üblich.

Welche Stempelabgaben werden von der Steuerverwaltung erhoben?

Stempelabgaben sind gleichzeitig Abgaben und Gebühren, die durch das Abstempeln von Papieren oder Gegenständen entstehen. Wird bei der Steuerverwaltung oder beim Zoll ein Stempel gesetzt oder eine Stempelmarke erhoben, fallen dafür respektive Gebühren an. Im direkten Zusammenhang stehen Stempelabgaben immer mit den Verkehrssteuern. In der Schweiz wird die Emissionsabgabe z. B. erhoben, wenn eine Ausgabe von Aktien, Stammanteilen oder Anteilscheinen von AGs, GmbHs oder KGs erfolgt. Darüber hinaus gelten die Stempelabgaben auch für Kapitalanlagen, Genussscheine und Partizipationsscheine.

Welche Steuerfragen beantwortet die eidgenössische Steuerverwaltung?

Fachempfehlungen betreffen alle nationalen und internationalen Steuerfragen, wobei auch neueste Entwicklungen mit einbezogen werden. Die eidgenössische Steuerverwaltung gibt zu allen Steuerfragen verbindliche Rundschreiben, aber auch Merkblätter aus, die über entscheidende Steuerfragen informieren. Zusätzlich steht das Amt auch für direkte Anfragen telefonisch zur Verfügung.

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