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Jeder Schweizer oder Zugereiste ist verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Dabei hat er die freie Wahl – der Krankenversicherer muss nur in seinem Wohnortskanton aktiv sein. Dabei sind die Prämien unterschiedlich hoch. Wer sie sich nicht leisten kann, erhält vom Wohnortskanton eine Prämienverbilligung. Nur in speziellen Fällen besteht keine Versicherungspflicht, beispielsweise als
Von der Versicherungspflicht kannst du dich befreien lassen, indem du ein Gesuch an die zuständige kantonale Stelle richtest. EU-Bürger wenden sich an die KVG. Die Versicherten beteiligen sich mit mindestens 300 Franken jährlich an den Kosten. Ein höherer Selbstbehalt ist bis maximal 2.500 Franken möglich. Zudem berappt der Versicherte bei Medikamenten zehn Prozent (bei speziellen Arzneimitteln sogar 20 Prozent) aus eigener Tasche. Der Betrag ist aber auf jährlich 700 Franken begrenzt. Wird ein Spitalaufenthalt notwendig, beteiligt sich der Patient täglich mit 15 Franken. Im Krankheitsfall kommt so eine stattliche Summe zusammen. Um die monatliche Belastung zu reduzieren, stehen dem Krankenversicherten Alternative Versicherungsmodelle (AVM) zur Verfügung.
ATM (Alternative Versicherungsmodelle) sind beliebt, lassen sich doch damit die monatlichen Prämien senken. Der Versicherte hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen wie:
Die ATM greifen nicht im Notfall. Grundsätzlich gilt: Je stärker deine Einschränkungen sind, desto günstiger ist deine monatliche Prämie.
Im Schweizer Gesundheitswesen gibt es ein „echtes Hausarztmodell“ und ein sogenanntes „falsches Hausarztmodell“ (Listenmodell). Im echten Hausarztmodel legt die Krankenversicherung mit dem Hausarzt oder der HMO Versorgungselemente fest, die über den Anforderungen des KVG (Krankenversicherungsgesetz) liegen. Im Listenmodell hingegen führt die Krankenversicherung Hausarztlisten und haben keine Verträge geschlossen. Die Liste ist in erster Linie nach Kostenkriterien erstellt.
Die Leistungserbringung ist im Krankenversicherungsgesetz definiert und für alle Krankenversicherer verbindlich. Gesetzlich geregelt sind:
Im Hausarztmodell steuert der Arzt die Behandlung als „Gatekeeper“. Er übernimmt die zentrale Funktion und koordiniert die Behandlung. Dabei steuert er, falls nötig, Überweisungen an
Als Versicherter verzichtest du beim Hausarztmodell darauf, dir einen Arzt frei auszuwählen. Ausnahmen sind
Fühlst du dich krank, suchst du also immer erst den Hausarzt auf, der von deiner Versicherung vorgeschrieben ist.
Das bei den Schweizern beliebte Hausarztmodell hat verschiedene Vorteile, etwa:
Die Auswahl des Krankenversicherers und der Umfang des Versicherungsschutzes ist deine ganz persönliche Angelegenheit. Du weisst, worauf es dir ankommt, welche Einschränkungen du akzeptierst. Prüfe daher vorher deine Bedürfnisse. Vergleichst du Krankenversicherer, die ein Hausarztmodell anbieten, achte auf Folgendes:
Hole dir Offerten ein und vergleiche die verschiedenen Hausarztmodelle bei den Anbietern sorgfältig. Dann hast du bei deiner Wahl mit Sicherheit ein gutes Gefühl.
Kurz gesagt, zählen zum Anlagevermögen alle Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Doch auch Anlagegüter nutzen sich ab und müssen ersetzt werden. Erfahre hier mehr über den Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen, der Nutzungsdauer von Anlagen und was steuerrechtlich bei der Buchung und Abschreibung von Anlagevermögen alles zu beachten ist.
Das Steuerwesen ist in den meisten Ländern sehr komplex. In der Schweiz ist die eidgenössische Steuerverwaltung nicht nur für die Regelung des Steuerrechts zuständig, sondern auch für wichtige Steuerfragen. Steuern werden grundsätzlich für Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen erhoben und ermöglichen die Finanzierung der staatlichen Einrichtungen. Die Regulierung ist dabei so festgelegt, dass eine Steuerhinterziehung vermieden wird.
In einer Organisation wie einem Unternehmen taucht es häufig auf, zum Beispiel bei der Zusammenarbeit im Team: das Silodenken. Wenn du in deiner Karriere bereits in mehreren Firmen tätig warst, die dort herrschende Kultur kennengelernt hast und verschiedene Führungskräfte und Kollegen erleben durftest, hast du vielleicht schon erfahren, wie gefährlich das Silodenken für den Erfolg sein kann. Denn wer Silodenken betreibt, blickt nicht mehr über den Tellerrand hinaus. Hier erfährst du, was Silodenken genau ist und was du und deine Firma dagegen unternehmen könnt.
Wohl jeder Unternehmer möchte seine eigene Firma in die besten Hände geben, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, um sich zur Ruhe zu setzen. Doch eine Unternehmensnachfolge will genau geplant und vorbereitet werden. Fähige Mitarbeiter müssen in Führungsaufgaben eingearbeitet oder ein externer Kandidat gesucht werden. Wer die Übergabe seiner Firma frühzeitig vorbereitet, erleichtert sich selbst die Arbeit und schafft die Voraussetzung für einen geordneten und ruhigen Übergang, der auch im Interesse der Belegschaft ist. Das setzt voraus, sich eingehend mit den möglichen Optionen zu beschäftigen, diese zu bewerten und sich dann für die beste Lösung zu entscheiden.
Venture Capital – auch als Wagniskapital bezeichnet – ist auf der einen Seite eine interessante Form der Finanzierung. Einem vergleichsweise hohen Verlustrisiko stehen dabei grosse Chancen auf attraktive Gewinne gegenüber. Auf der anderen Seite ist es für angehende Gründer eine Möglichkeit, an Geld für ihr Startup zu kommen. Meist zieht sich der Geldgeber nach der Anlaufphase wieder zurück und verkauft seine Beteiligung zu einem höheren Preis. Ob Venture Capital in der Schweiz für Anleger eine gute Empfehlung ist oder für einen jungen Selbständigen als Finanzierungsquelle in Frage kommt, ist immer unter Berücksichtigung der individuellen Situation zu betrachten.
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich zunächst auf eine Rechtsform festlegen. Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle, die die Entscheidung beeinflussen. Arbeiten zwei eigenständige Firmen jeweils mit eigener Rechtsform zusammen und ist dieser Zusammenschluss zeitlich befristet, kommt als Rechtsform ausschliesslich die einfache Gesellschaft infrage. Wie die einfache Gesellschaft im Schweizerischen Gesellschaftsrecht definiert ist, wann sie Sinn macht und wie sie gegründet wird, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, wie die Haftung, die Geschäftsführung, die Beitragspflicht und die Gewinn- und Verlustbeteiligung bei der einfachen Gesellschaft geregelt ist.