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Die Mehrwertsteuer wird auch 2020 wieder die grösste Einnahmequelle für den Bundeshaushalt sein. Die Nachfolgerin der Warenumsatzsteuer wird nicht nur auf Waren, sondern auch auf Dienstleistungen erhoben. Eingezogen wird sie durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Besteuert werden alle Leistungen, die im Inland gegen ein Entgelt erbracht werden und nicht von Gesetzes wegen von der Besteuerung ausgeschlossen sind. Die Mehrwertsteuer zielt darauf ab, dass jeder Endverbraucher für seinen Konsum dem Staat einen finanziellen Beitrag zahlt. Um eine komplizierte Abrechnung jedes Konsumenten mit dem Staat zu vermeiden, erfolgt diese über die Unternehmen, die das Produkt oder den Service anbieten. Diese sind dazu angehalten, den Mehrwertsteuersatz an den Endkonsumenten weiterzugeben.
Mehrwertsteuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, also sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, soweit sie nicht steuerbefreit sind. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht und seinen Sitz im Inland hat, steuerpflichtig. Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mit seinen Produkten oder Services darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen. Ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird oder nicht, ist dagegen nicht ausschlaggebend. Unter Umständen sind auch ausländische Firmen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig, wenn sie hier Einnahmen erwirtschaften. Ist der Umsatz eines Unternehmens geringer als 100.000 Franken, sind diese Kleinstunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig. Für Unternehmen aus dem Ausland und gemeinnützige Organisationen und Vereine gibt es gesonderte Regeln.
Seit 01. Januar 2018 beträgt der Normalsatz bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz 7,7 Prozent. Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen und muss unter anderem für Kleidung, Alkohol, Dienstleistungen und Autos gezahlt werden. Güter des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel, Leitungswasser, Bücher, Pflanzen und werden mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert. Zudem gibt es einen Sondersatz in Höhe von 3,7 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen, also für Übernachtungen und das entsprechende Frühstück. Bestimmte Leistungen aus den Bereichen Kultur, Gesundheit, Bildung, Vermietung und Verkauf von Immobilien sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Rechnungen müssen in Form und Inhalt bestimmte Kriterien erfüllen. Zu den Anforderungen zählen:
Bezogen auf die Umsatzsteuer sind demzufolge bei der Rechnungslegung die Angabe des anwendbaren Steuersatzes und die Mehrwertsteuernummer, mit der ein Unternehmer im Register eingetragen ist, unabdingbar. Die Höhe des Steuerbetrages kann weggelassen werden, wenn die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer ausgestellt wird. Bei automatisch erstellten Kassenzetteln werden die Daten zu den Leistungsempfängern in der Regel nicht aufgeführt. Wer keine Unternehmens-Identifikationsnummer besitzt, darf in Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr wird mit der Umsatzsteuer belegt, unabhängig davon, wie viele Stationen ein Produkt durchläuft, bis es vom Konsumenten gekauft wird. Durch die Zwischenstationen der Herstellung wird ein Produkt damit mehrmals besteuert, was aber so nicht gewollt ist. Wenn ein Händler die Leistung eines anderen Unternehmens für seine eigene steuerbare Leistung weiterverwendet, soll er nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden. Er darf daher die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer, die sogenannte Vorsteuer, abziehen, da er nicht der Endverbraucher ist.
Bei der effektiven Mehrwertsteuerabrechnung müssen die Unternehmen quartalsweise ihren erzielten Umsatz sowie die angefallene Vorsteuer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung erklären. Dieser Vorgang ist mit einem vergleichsweise hohen administrativen Aufwand verbunden. Alternativ können steuerpflichtige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer mit Hilfe der Saldosteuersatz-Methode abrechnen. Hierbei entfällt die Ermittlung der Vorsteuer und die Abrechnung erfolgt nur jedes Semester. Bei der Mehrwertsteuerabrechnung auf Grundlage von Saldosteuersätzen wird die Steuerschuld ermittelt, indem der Bruttoumsatz mit dem gesetzlich festgelegten Saldosteuersatz multipliziert wird. Die Saldosteuersätze sind branchenabhängig und im Vergleich zum Normalsatz geringer. Die Vorsteuer wird in diesem Fall pauschal abgegolten.
Bezieht ein Schweizer Kunde ein Produkt aus dem Ausland, wird hierauf bei Einfuhr die Mehrwertsteuer durch den Zoll ab einer Steuerschuld von fünf Franken erhoben. Schweizer Bürger können sich die im Ausland entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Steuerpflichtige Unternehmen können den Vorsteuerabzug geltend machen. Im Gegensatz dazu sind Exporte und im Ausland erbrachte Leistungen mehrwertsteuerbefreit, da sie im Ausland mit einer Umsatzsteuer belastet werden.
Auch wenn die Vermögenssteuer international betrachtet eher ein Auslaufmodell ist, so kommt dieser Steuerart in der Schweiz dennoch eine sehr grosse Bedeutung zu. So gilt die Vermögenssteuer, neben der Einkommenssteuer, als wichtigste Steuer für Privatpersonen, wobei dem Staat pro Jahr mehr als 7 Milliarden Schweizer Franken über die Vermögenssteuer zugeführt werden. Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist jedoch stark progressiv und nicht jeder Einwohner muss zwingend Vermögenssteuer bezahlen, wobei unterschiedliche Ausnahmeregelungen und grosszügige Sozialabzüge für eine zusätzliche Entlastung sorgen. Doch was ist die Vermögenssteuer überhaupt, wie setzt sie sich zusammen, welche Steuersätze gelten und wer muss überhaupt Vermögenssteuer bezahlen?
Ein passives Einkommen ist der Traum vieler Menschen. Alleine von Dividenden oder Zinsen zu leben oder vom cleveren Verkauf eines Vermögenswerts – das kann zu Einnahmen führen, die aktives Arbeiten überflüssiges machen. Du geniesst ein grösseres Mass an Freiheit und Selbstständigkeit und kannst dein Leben nun anderen Aufgaben widmen, wie zum Beispiel der Familie oder privaten Projekten. Doch wie funktioniert ein passives Einkommen genau und kann tatsächlich jeder sich die entsprechenden Einkommensquellen erschliessen? Hier erfährst du mehr zu diesem spannenden und hochaktuellen Thema, das viele Menschen beschäftigt.
Kennst du auch diese Menschen, die bei neuer Technik immer als erst zuschlagen müssen und die neuesten Geräte im Haus haben? Vielleicht gehörst du sogar selbst dazu und bist bereit, für neue Entwicklungen viel Geld auszugeben, auch wenn andere Verbraucher sich noch lange nicht dafür interessieren. Solche Menschen heissen Early Adopters. Sie sind an jeder Innovation interessiert und befinden sich damit selten in der Mehrheit. Jedes Unternehmen im Bereich der Technologie ist daran interessiert, an ihnen das Marketing auszurichten, um so früh wie möglich mit einem neuen Produkt Erfolge zu erzielen. Hier erfährst du mehr zu diesem Thema.
Indexfonds sind Fonds, die einen Index nachbilden. Das heisst, mit einem Produkt (dem Fond) lassen sich ganze Märkte unterschiedlichster Grössen, Segmente und Kapitalisierung abbilden. Indexfonds sind bei eidgenössischen Börsianern recht beliebt und laufen auch den ETFs (exchange traded funds) den Rang ab. Für das passive Investieren sind diese Investmentfonds durchaus interessant. Als Anleger solltest du dich allerdings mit den steuerlichen Besonderheiten und den Unterschied zu ETFs sowie zum Investment mit Einzelaktien gut vertraut machen. Indexfonds bestechen dabei vor allem durch die Reduktion des Risikos durch breite Streuung und geringen Aufwand für den Anleger.
Firmen verfügen über eine Unternehmens-Identifikationsnummer (Abkürzung: UID). Diese Ziffer bietet für Händler und Käufer gleichermassen einige Vorteile. Einer dieser Vorteile ist die Aufnahme in ein umfassendes Firmenverzeichnis. In diesem Verzeichnis befinden sich alle Konzerne, die aktiv in der Schweiz tätig sind. Die Firmendatenbank ist für jeden zugänglich. Das schafft Vertrauen. Mit einer gezielten Suche lässt sich schnell die Gültigkeit der gesuchten UID feststellen. Da das Bundesamt für Statistik die Daten für jedermann zur Verfügung stellt, gestaltet sich die Suche nach einer UID denkbar einfach. Wir zeigen dir, wie es geht und welche Funktionen das Register bietet!
Zu Unfällen im privaten Bereich kommt es in der Schweiz pro Jahr mehr als eine Million Mal. Nicht immer gehen sie glimpflich aus. Sind ärztliche Behandlungen oder weitere Massnahmen nötig, springt die obligatorische Unfallversicherung bei allen Arbeitnehmern auch für Nichtberufsunfälle ein. Wer trotz Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin abgesichert sein möchte, kann eine Abredeversicherung abschliessen. Für wen sie sich lohnt, welche Leistungen sie im Schadensfall bietet und welche Voraussetzungen für einen Abschluss erfüllt sein müssen, erfährst du in unserem Ratgeber. Du erhältst zudem weitere hilfreiche Infos rund um den obligatorischen Unfallschutz in der Schweiz.