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Frühpensionierung Schweiz: 7 Fragen rund um den frühen Ruhestand

Frühpensionierung Schweiz: 7 Fragen rund um den frühen Ruhestand

Hast du gewusst, dass etwa 60 Prozent aller Arbeitnehmer in der Schweiz sich für eine Frühpensionierung entscheiden? Natürlich ist diese mit zusätzlichen Kosten und Einbussen verbunden. Mit ein wenig Hintergrundwissen umgehst du diese aber geschickt und freust dich über einen früheren Ruhestand. Das reguläre Rentenalter liegt in der Schweiz bei 65 Jahren für Männer und derzeit bei 64 Jahren für Frauen – Letzteres soll aber auf 65 Jahre angeglichen werden. Gut beraten ist, wer nicht so lange arbeiten muss. Alles Wissenswerte über die Frühpensionierung in der Schweiz gibt es hier.

Wann entscheiden sich Arbeitgeber für eine Frühpensionierung in der Schweiz?

Früher in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, ist für viele sicher ein grosser Traum. Leider ist eine Frühpensionierung in vielen Fällen nicht gewollt, sondern muss aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Auch für Arbeitslose kann der Beschluss, in Frühpension zu gehen, den Umständen geschuldet sein.

Wer kann sich früher pensionieren lassen?

Grundsätzlich ist es so, dass eine Frühpensionierung in der Schweiz Einbussen bei der Pension verursacht. Wenn du bereits mit 60 Jahren oder noch eher in Rente gehen möchtest, benötigst du daher ein gewisses Grundkapital. Die Einkommensausfälle und Zusatzkosten bewältigst du besser, wenn du dir etwas Geld auf die hohe Kante gelegt hast. Planst du eine Frühpensionierung, solltest du mindestens 20 Jahre vorher anfangen zu sparen. Ist es dann soweit, kannst du natürlich nicht alleine über diese entscheiden. Ein vorzeitiger Rentenbeginn muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden; zusätzlich solltest du externe Berater hinzuziehen.

Wie funktionieren AHV und Arbeitslosenversicherung?

Wie viel Rente du erhältst, hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre du AHV-Beiträge gezahlt hast. Die AHV ist Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Rentenversicherung in der Schweiz. Hierbei handelt es sich um die erste Säule des sogenannten Dreisäulensystems für pensionierte Personen. Sie dient der Existenzsicherung aller Schweizer Bürger. Männer und Frauen, die kontinuierlich vom 21. Lebensjahr an bis zum Erreichen des Rentenalters eingezahlt haben, erhalten die Maximalrente. Momentan sind dies 28.440 Franken, wenn dein bisheriger Jahresverdienst über 85.300 Franken lag. Hast du weniger verdient, bekommst du natürlich auch weniger Rente. Neben der Arbeitslosenversicherung ist die AHV eine der wichtigsten Versicherungen im Land. In der Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer, auch ausländische Arbeitskräfte, versichert.

Wann ist ein Vorbezug möglich und was ist ein Rentenaufschub?

Natürlich kannst du nicht nur eher in Rente gehen, sondern auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Beim sogenannten Vorbezug kannst du bis zu zwei Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter in Pension gehen und erhältst dann die AHV-Rente mit Abzügen. (Hier gibt es Überlegungen zu einer Anpassung auf drei Jahre.) Auf der anderen Seite kannst du die Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben und bekommst dann entsprechend eine Rentenerhöhung, die zwischen 5,2 und 31,5 Prozent liegt. Nur wenige Arbeitnehmer in der Schweiz sind allerdings gezwungen, einen Aufschub der Rente aufgrund ihrer finanziellen Situation in Anspruch zu nehmen. Nur 32 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten überhaupt so lange, wie es das Gesetz vorschreibt. Der Trend zur Frühpensionierung ist also durchaus gegeben.

Welche weiteren Leistungen erhalten Pensionierte?

Neben deiner eigentlichen Altersrente bekommst du zusätzlich eine Rente für deine Kinder, wenn diese noch keine 25 Jahre alt sind und sich in Ausbildung oder Studium befinden. Ist dein Ehegatte bereits verstorben, erhältst du zusätzlich eine Witwenrente. Deren Maximalbetrag liegt momentan bei 2.390 Franken. Wenn du in bescheidenen Lebensumständen lebst, kannst du von weiteren staatlichen Ergänzungsleistungen profitieren. Die sogenannte Hilfslosenentschädigung beträgt maximal 948 Franken im Monat.

Mit welchen Kürzungen aber musst du rechnen, wenn du dich für eine Frühpensionierung entscheidest? Gehst du ein Jahr früher in Rente, führt dies zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent; bei zwei Jahren sind es 13,6 Prozent. Statistiken besagen: Der Vorbezug lohnt sich immer dann, wenn von einer geringen Lebenserwartung ausgegangen wird. Fest steht, dass die Lebenserwartung in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höher ist. Aber auch die Einkommens- und Vermögenssituation spielt für die Entscheidung eine Rolle.

Was ist der Schweizer Ständerat?

Der Schweizer Ständerat bildet gemeinsam mit dem Nationalrat das Schweizer Parlament. Dieser Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. und vertritt die einzelnen Kantone. Unter anderem ist der Ständerat für die Überbrückungsleistungen zuständig, die an Pensionierte gezahlt werden.

Was müssen Arbeitslose beachten?

Es ist möglich, dass dich dein Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in Frühpension schickt. In diesem Fall musst du dich bei der Arbeitskasse melden und erhältst ein Tagegeld. Auch der Arbeitgeber kann dir ein Überbrückungsgeld zahlen, um deine Einbusse auszugleichen. Für dieses Überbrückungsgeld sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • du warst 20 Jahre AHV-versichert
  • dein Erwerbseinkommen in den letzten 20 Jahren lag bei mindestens 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente
  • dein Vermögen ist geringer als 100.000 Franken
  • du beziehst keine Altersrente der AHV
  • Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung nach dem vollendeten 60. Altersjahr

Arbeitslose, die nicht freiwillig in die Frühpension gehen, haben selbstverständlich auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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