Die Steuerveranlagung: Was bedeutet sie im Einzelnen?
Für die Steuerermittlung ist nach dem Einreichen jeder Steuererklärung immer eine aufwendige Prüfung durch das Steueramt notwendig. Das betrifft in erster Linie die Berechnung der Beträge, die durch den Steuerpflichtigen abgeführt werden müssen. Dazu dient die Steuerveranlagung, die eine genaue Ermittlung ermöglicht und bei der jeder auch das Recht zu einer schriftlichen Einsprache hat.
Was ist die Steuerveranlagung?
Jeder arbeitende Mensch unterliegt der Steuerpflicht und muss Steuern als Bundes- oder Gemeindesteuern an den Staat abführen. Bei der Steuerveranlagung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das beim Steueramt in die Wege geleitet wird, um anhand der Steuererklärung eines Steuerpflichtigen dessen Steuerschuld zu ermitteln. Den Abschluss einer Steuerveranlagung bildet entsprechend der Steuerbescheid samt Schlussrechnung. Verstanden wird darunter immer die gesamte Prüfung aller eingehenden Steuererklärungen für die Steuerermittlung und das Einholen weiterer Informationen, wenn die Angaben unvollständig sind.
Wie erfolgt die Prüfung der Steuererklärung?
Geprüft werden durch die Steuerveranlagung die steuerbaren und die satzbestimmten Vermögenswerte aller eingereichten Unterlagen und der Verrechnungssteuer. Bei den Gemeindesteuern ist das Gemeindesteueramt zuständig, das bis zu 60 Prozent der unselbstständigen und natürlichen Personen mit der Veranlagung prüft, während Selbstständige, juristische Personen und auch ein Teil der Unselbstständigen durch das Steueramt veranlagt und eingeschätzt werden. Das Verfahren ist komplex und wird im Ergebnis der steuerpflichtigen Person zur Verfügung gestellt. Mit der Verfügung ist die Steuerveranlagung abgeschlossen.
Was beinhaltet die Verfügung der Veranlagung?
Enthalten sind in der Veranlagung immer die gesamten Steuerfaktoren, darunter z. B. das steuerbare Vermögen und Einkommen. Dazu enthält die Verfügung:
- die Berechnungen der geschuldeten Steuern
- die Dauer der Steuerzahlpflicht
- die Begründungen für Abweichungen
Mit diesen Verfügungsangaben der Veranlagung können Steuerpflichtige genau prüfen, ob Fehlbeträge entstanden sind und die Berechnung korrekt erfolgt ist. Bei einer schriftlichen Einsprache sind auch alle dazu notwendigen Hinweise für die benötigten Rechtsmittel in der Verfügung enthalten. Die schriftliche Einsprache wird als kostenloses Verfahren eingeleitet, muss jedoch bei der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Steuerveranlagung und der Steuerverfügung eingereicht werden.
Welche Aufgabe hat die Schlussrechnung bei der Steuerveranlagung?
Wenn eine Steuererklärung für das letzte Geschäftsjahr eingereicht wurde, kann das Steueramt die Steuerveranlagung vornehmen. Diese besteht aus einem Veranlagungsprotokoll, das zusammen mit einer Schlussrechnung dem Steuerpflichtigen eröffnet wird. Gleichzeitig ist die Steuererklärung Grundlage für die Steuerveranlagung der Bundessteuer.
Die Schlussrechnung beinhaltet alle Ausgleichszinsen, die zu Gunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet werden müssen. Auch bereits erfolgte Ratenzahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt. Eine schriftliche Einsprache kann innerhalb von 30 Tagen sowohl gegen die Schlussrechnung als auch gegen die Veranlagungsverfügung, die Verrechnungssteuer und die Ausgleichzinsen erhoben werden.
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Wie erfolgt der Steuerbezug beim Steueramt?
In der Schweiz werden Steuern nach der Veranlagung in der Regel in provisorischen Raten eingefordert. Das kann als Teilzahlung oder durch Akonto-Zahlung erfolgen. Die Höhe der Raten wird dabei immer auf Basis der vorausgegangenen letzten Steuerveranlagung festgesetzt und bei Bedarf oder bei Fehlbeträgen aktualisiert. Entstehen Fehlbeträge, erhöht sich für den Steuerpflichtigen die nächste Steuerrate, die sie ausgleichen soll. Genauso müssen die damit anfallenden Verzugszinsen in Verbindung mit der Steuerforderung gezahlt werden.
Wie gestaltet sich die Steuerveranlagung bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften?
Für steuerpflichtige Ehepaare und gleichgestellte Lebenspartner besteht ein Veranlagungswahlrecht, das bei guter Gestaltung auch steuerliche Vorteile ermöglichen kann. Dabei kann zwischen einer Einzel- oder Zusammenveranlagung ausgewählt werden. Sonderveranlagungen wiederum gibt es, wenn einer der Ehepartner stirbt oder eine Trennung der Ehe- oder Lebensgemeinschaft besteht.
Wenn Lebenspartner oder Eheleute eine gemeinsame Veranlagung wünschen, sind bestimmte Grundvoraussetzungen notwendig. Diese betreffen natürlich zunächst den Nachweis des Zusammenlebens in einer Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft. Ist das nicht gewährleistet, ist für jeden eine Einzelveranlagung notwendig. Beide Formen erfolgen immer durch die Abgabe der Steuererklärung beim Steueramt und einer dazugehörigen Erklärung über die persönlichen Umstände. Die Steuererklärung kann dann auch gemeinsam unterzeichnet werden.
Spezielle Vorschriften werden gültig, wenn einer der Ehepartner nicht im Haushalt bzw. im Ausland lebt. Ausgang für die Veranlagung ist dann immer das Einkommen, das im Haushalt selbst erbracht wird. Das kann auch Steuervergünstigungen nach sich ziehen, z. B. für die Unterhaltsleistungen. Leben Ehepartner getrennt und ist die Scheidung noch nicht vollzogen, können beide beim Finanzamt noch einmal eine gemeinsame und günstigere Zusammenveranlagung erwirken. Die Rechtsprechung erkennt das jedoch nur dann an, wenn die Lebensgemeinschaft noch einmal für mindestens einen Monat gegeben ist.
Steuervorteile entstehen durch eine Einzelveranlagung bei Ehepaaren, wenn:
- ein Ehepartner Arbeitslosenunterstützung und ein Ehepartner einen Arbeitslohn bezieht
- einer der Partner eine Arbeitsnehmerabfindung erhält
- ein Ehepartner ausländische Einkünfte bezieht, die einem Progressionsvorbehalt unterliegen, während der andere Partner steuerpflichtige Einkünfte im Inland bezieht
- einer der Ehepartner selbstständig ist, während der andere als Arbeitnehmer angestellt ist
Wie geht das Steueramt bei der Veranlagung vor?
Ziel jeder Steuerveranlagung ist es, genau zu prüfen, wie hoch die Steuerschulden eines Steuerpflichtigen sind. Dabei hat das Steueramt die Verpflichtung, auch die Verhältnisse der Person zu prüfen, die Steuern zahlen soll. Meistens fällt die Veranlagung dann auch mit unklaren oder unvollständigen Angaben des Steuerpflichtigen zusammen. Dann ist es notwendig, dass die Steuerbehörde entweder vom Steuerpflichtigen selbst oder über Dritte weitere Auskünfte einholt.
Erstellt: 01.05.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG