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Jeder arbeitende Mensch unterliegt der Steuerpflicht und muss Steuern als Bundes- oder Gemeindesteuern an den Staat abführen. Bei der Steuerveranlagung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das beim Steueramt in die Wege geleitet wird, um anhand der Steuererklärung eines Steuerpflichtigen dessen Steuerschuld zu ermitteln. Den Abschluss einer Steuerveranlagung bildet entsprechend der Steuerbescheid samt Schlussrechnung. Verstanden wird darunter immer die gesamte Prüfung aller eingehenden Steuererklärungen für die Steuerermittlung und das Einholen weiterer Informationen, wenn die Angaben unvollständig sind.
Geprüft werden durch die Steuerveranlagung die steuerbaren und die satzbestimmten Vermögenswerte aller eingereichten Unterlagen und der Verrechnungssteuer. Bei den Gemeindesteuern ist das Gemeindesteueramt zuständig, das bis zu 60 Prozent der unselbstständigen und natürlichen Personen mit der Veranlagung prüft, während Selbstständige, juristische Personen und auch ein Teil der Unselbstständigen durch das Steueramt veranlagt und eingeschätzt werden. Das Verfahren ist komplex und wird im Ergebnis der steuerpflichtigen Person zur Verfügung gestellt. Mit der Verfügung ist die Steuerveranlagung abgeschlossen.
Enthalten sind in der Veranlagung immer die gesamten Steuerfaktoren, darunter z. B. das steuerbare Vermögen und Einkommen. Dazu enthält die Verfügung:
Mit diesen Verfügungsangaben der Veranlagung können Steuerpflichtige genau prüfen, ob Fehlbeträge entstanden sind und die Berechnung korrekt erfolgt ist. Bei einer schriftlichen Einsprache sind auch alle dazu notwendigen Hinweise für die benötigten Rechtsmittel in der Verfügung enthalten. Die schriftliche Einsprache wird als kostenloses Verfahren eingeleitet, muss jedoch bei der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Steuerveranlagung und der Steuerverfügung eingereicht werden.
Wenn eine Steuererklärung für das letzte Geschäftsjahr eingereicht wurde, kann das Steueramt die Steuerveranlagung vornehmen. Diese besteht aus einem Veranlagungsprotokoll, das zusammen mit einer Schlussrechnung dem Steuerpflichtigen eröffnet wird. Gleichzeitig ist die Steuererklärung Grundlage für die Steuerveranlagung der Bundessteuer.
Die Schlussrechnung beinhaltet alle Ausgleichszinsen, die zu Gunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet werden müssen. Auch bereits erfolgte Ratenzahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt. Eine schriftliche Einsprache kann innerhalb von 30 Tagen sowohl gegen die Schlussrechnung als auch gegen die Veranlagungsverfügung, die Verrechnungssteuer und die Ausgleichzinsen erhoben werden.
In der Schweiz werden Steuern nach der Veranlagung in der Regel in provisorischen Raten eingefordert. Das kann als Teilzahlung oder durch Akonto-Zahlung erfolgen. Die Höhe der Raten wird dabei immer auf Basis der vorausgegangenen letzten Steuerveranlagung festgesetzt und bei Bedarf oder bei Fehlbeträgen aktualisiert. Entstehen Fehlbeträge, erhöht sich für den Steuerpflichtigen die nächste Steuerrate, die sie ausgleichen soll. Genauso müssen die damit anfallenden Verzugszinsen in Verbindung mit der Steuerforderung gezahlt werden.
Für steuerpflichtige Ehepaare und gleichgestellte Lebenspartner besteht ein Veranlagungswahlrecht, das bei guter Gestaltung auch steuerliche Vorteile ermöglichen kann. Dabei kann zwischen einer Einzel- oder Zusammenveranlagung ausgewählt werden. Sonderveranlagungen wiederum gibt es, wenn einer der Ehepartner stirbt oder eine Trennung der Ehe- oder Lebensgemeinschaft besteht.
Wenn Lebenspartner oder Eheleute eine gemeinsame Veranlagung wünschen, sind bestimmte Grundvoraussetzungen notwendig. Diese betreffen natürlich zunächst den Nachweis des Zusammenlebens in einer Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft. Ist das nicht gewährleistet, ist für jeden eine Einzelveranlagung notwendig. Beide Formen erfolgen immer durch die Abgabe der Steuererklärung beim Steueramt und einer dazugehörigen Erklärung über die persönlichen Umstände. Die Steuererklärung kann dann auch gemeinsam unterzeichnet werden.
Spezielle Vorschriften werden gültig, wenn einer der Ehepartner nicht im Haushalt bzw. im Ausland lebt. Ausgang für die Veranlagung ist dann immer das Einkommen, das im Haushalt selbst erbracht wird. Das kann auch Steuervergünstigungen nach sich ziehen, z. B. für die Unterhaltsleistungen. Leben Ehepartner getrennt und ist die Scheidung noch nicht vollzogen, können beide beim Finanzamt noch einmal eine gemeinsame und günstigere Zusammenveranlagung erwirken. Die Rechtsprechung erkennt das jedoch nur dann an, wenn die Lebensgemeinschaft noch einmal für mindestens einen Monat gegeben ist.
Steuervorteile entstehen durch eine Einzelveranlagung bei Ehepaaren, wenn:
Ziel jeder Steuerveranlagung ist es, genau zu prüfen, wie hoch die Steuerschulden eines Steuerpflichtigen sind. Dabei hat das Steueramt die Verpflichtung, auch die Verhältnisse der Person zu prüfen, die Steuern zahlen soll. Meistens fällt die Veranlagung dann auch mit unklaren oder unvollständigen Angaben des Steuerpflichtigen zusammen. Dann ist es notwendig, dass die Steuerbehörde entweder vom Steuerpflichtigen selbst oder über Dritte weitere Auskünfte einholt.
Ein Verlustschein ist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. Für Gläubiger und Schuldner verkörpert er die Schuldanerkennung und damit den Anspruch. Erschleicht sich ein Zahlungspflichtiger einen Verlustschein durch betrügerischen Konkurs, Pfändungsbetrug oder Gläubigerschädigung, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen (StGB Artikel 163, 164, 169). Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen. Dazu hat er 20 Jahre Zeit. Danach erlischt der Anspruch, wenn er keine Verjährungsunterbrechung anstösst. Hier erfährst du Wissenswertes zu Verlustschein, Schuldbetreibung und Verjährung: Welche Auswirkungen hat der Verlustschein? Wie können sich Zahlungspflichtige wehren? Was hat das Betreibungsamt damit zu tun? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
Elektronische Rechnungen, auch e-Rechnungen genannt, sind mittlerweile bei allen öffentlichen Aufträgen Pflicht und werden für den Empfang und die Weiterleitung erstellt. Sie sind die moderne Form der papierbasierten Rechnung und gleichzeitig die optimale Lösung, um Geschäfte und Abrechnungen schneller und unkomplizierter zu machen. In der Wirtschaft hat die Einführung der elektronischen Version für viele Anbieter und Geschäftspartner grösstenteils Vorteile gebracht.
Eine wichtige Rolle bei grösseren Unternehmen spielt die konsolidierte Geldflussrechnung. Ab einer bestimmten Unternehmensgrösse ist sie sogar gesetzlich erforderlich. Doch auch bei kleinen Unternehmen kann sie trotz des Zeitaufwandes sinnvoll sein. Die Geldflussrechnung gibt Aufschluss über Herkunft und Verwendung der flüssigen Mittel im jeweiligen Rechnungsjahr. Sie informiert über die Entwicklung der Unternehmensliquidität, der Investment-Abläufe oder auch die Finanzierung eines Gemeindehaushalts. Die Geldflussrechnung spielt daher eine zentrale Rolle für die Bewertung der Liquidität eines Unternehmens und die Finanzbuchhaltung. Im Folgenden beantworten wir dir die wichtigsten Fragen zum Thema.
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die der Staat, Organisationen oder Unternehmen ausgeben. Der Anleger stellt mit deren Erwerb dem Emittenten (Ausgeber) der Anleihe für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Der Anleger tritt somit als Gläubiger auf und hat das Recht auf angemessene Zinszahlung sowie auf die Rückzahlung des Darlehens. Die Zinsen, die Anleger für eine Anleihe erhalten, sind in der Regel wesentlich höher als die Zinsen für ein Sparbuch oder eine andere konventionelle Geldanlage. Hier erfährst du, was Anleihen genau sind, wie du sie erwerben kannst und welche Rendite damit verbunden ist.
Das anorganische Wachstum steht im Gegensatz zum organischen Wachstum. Während bei diesem ein Unternehmen wächst, weil es unter anderem neue Produkte auf den Markt bringt, wächst ein Unternehmen beim anorganischen Wachstum durch den Zukauf anderer Unternehmen. Es wächst also nicht aus eigener Kraft heraus, sondern indem es sich andere Unternehmen einverleibt. Man spricht hier auch vom „externen Wachstum“.
Steuern sind in jedem Staat eine Notwendigkeit. Dabei gilt, dass Personen, die mehr verdienen, automatisch auch höhere Steuern zahlen als Personen, die wenig Einkommen erzielen. Damit Gerechtigkeit im Steuersystem überhaupt möglich ist, gibt es die Steuerprogression, die diesen Anteil präzise berechnet. Zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben soll dementsprechend jeder so viel beitragen, wie es ihm möglich ist. Die Besteuerung verläuft daher in mehreren Progressionsstufen.