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Nach dem Gewinnsteuerrecht und der Eigenmittelverordnung zählen alle Anteile von Eigenkapital an Gesellschaften zu den Beteiligungen, die bei einem Beteiligungsabzug geltend gemacht werden können. Auch zivilrechtliches Fremdkapital kann unter bestimmten Bedingungen Inhalt einer Beteiligung sein, so erklärt das Gewinnsteuerrecht. Beteiligungen sind besonders:
Keine Beteiligungen hingegen sind gemäss Eigenmittelverordnung:
Erträge ergeben sich zum einen vorab aus der Ausschüttung einer gehaltenen Gesellschaft und zum anderen, wenn Beteiligungsrechte verkauft werden. Hierzu zählen insbesondere:
Bei Dividenden müssen nach dem Gewinnsteuerrecht verschiedene Bedingungen erfüllt sein, damit ein Beteiligungsabzug möglich ist. So muss die Beteiligung mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals der Gesellschaft betragen. Ist der Verkäufer mindestens ein Jahr im Besitz der Beteiligung, berechtigen auch Gewinne zum Beteiligungsanzug, die aus dem Verkauf von Kapitalbeteiligungen stammen.
Für einen Ausgleich steuerlicher Mehrbelastungen kommen im Wesentlichen zwei Instrumente zum Tragen: Der Beteiligungsabzug und die Freistellung. Die Grundlagen regelt das Gewinnsteuerrecht. Dabei werden Gewinnausschüttungen und Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Zum Ausgleich wird bei der Steuerberechnung ein Ausgleich in Form einer Minderung des Steuerbetrags gewährt. Beim Freistellungsantrag bleibt ein bestimmter Betrag steuerfrei. Beide Methoden führen zu einer Nichtbesteuerung der entsprechenden Erträge oder Gewinne. Bei einem Beteiligungsabzug können sich jedoch Schatten- oder Reststeuerbelastungen ergeben. Im Grunde genommen handelt es sich beim heutigen Konzept des Beteiligungsabzuges um eine indirekte Freistellung.
Richtgrösse für die Berechnung des Beteiligungsabzugs ist der Steuerbetrag. Der Beteiligungsabzug errechnet sich aus einem Prozentsatz hiervon. Berechnungsmodus:
Inhalt der Berechnung sind der Nettobetrag aus Beteiligungen sowie der gesamte steuerbare Reingewinn. Davon werden anteilige Verwaltungskosten, Abschreibungen sowie anteiliger Finanzierungsaufwand subtrahiert. Zu prüfen ist, ob eine Abkoppelung der Abschreibung vom Beteiligungsertrag vorliegt. Bei Unklarheiten kann es zu Verständigungslösungen des DBA kommen.
Die Berechnung des Beteiligungsabzugs geschieht wie folgt: Die qualifizierenden Beteiligungserträge (etwa Dividende) abzüglich des anteiligen Finanzierungsaufwands und des anteiligen Verwaltungsaufwands ergibt die Nettobeteiligungserträge. Diese geteilt durch den gesamten steuerbaren Reingewinn wiederum ergibt den Beteiligungsabzug. Der auf drei Stellen gerundete Beteiligungsabzug wird in Prozent ausgewiesen. Er beträgt maximal hundert Prozent.
Beteiligungsabzug und Holdingprivileg sollen substantielle steuerliche Mehrfachbelastungen (mindestens Dreifachbesteuerung) vermeiden. Ohne diese steuerlichen Entlastungen würden die Gewinne von Gesellschaften und das investierte Kapital mehrfach belastet. Eine Gesellschaft gilt als Holding, wenn ihre effektive Tätigkeit hauptsächlich in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht, die Beteiligungen und deren Erträge mindestens zwei Drittel der Aktiva oder Erträge ausmachen und sie in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Holdingprivileg steht in der internationalen Kritik und man erwägt – Stand: 2020 – eine Abschaffung. Dies ist beim Beteiligungsabzug nicht der Fall.
Genossenschaften und Kapitalgesellschaften kommen in den Genuss von Anpassungen aufgrund von Benachteiligungen durch Mehrfachbelastung. Stiftungen oder Vereine können diese Anpassungen dagegen nicht in Anspruch nehmen. Alle Gesellschaften können einen Beteiligungsabzug geltend machen, die Beteiligungserträge enthalten, die zum Abzug berechtigen. Dies sind sogenannte qualifizierende Beteiligungserträge. Qualifizierende Beteiligungserträge sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen und Ausschüttungen.
Damit ein Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann, muss eine bestimmte Mindestquote oder ein Mindestwert erfüllt sein. Dies ist dann der Fall, wenn bei Ausschüttungen die Beteiligungen mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals oder eine Million Franken anderer Gesellschaften betragen. Genussscheine sind dann qualifiziert, wenn ein Anrecht auf mindestens zehn Prozent des Gewinns der Beteiligung besteht. Wichtig: Kapitalwerte gelten nur dann als qualifizierter Beteiligungsertrag, wenn die Zehn-Prozent-Grenze erreicht ist. Weiterhin müssen die Werte mindestens ein Jahr lang im Besitz der verkaufenden Kapitalgesellschaft gewesen sein.
Das Gesetz sieht für die Ermittlung des Verwaltungsaufwandes eine Pauschale von fünf Prozent vor, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Wahlweise kann die Gesellschaft den effektiven Verwaltungsaufwand, der im Zusammenhang mit der Organisation der Beteiligungen entstanden ist, geltend machen. Als dritte Möglichkeit können die gesamten Verwaltungskosten auf die Beteiligungen umgelegt werden.
Die ersten Schweizer Pensionskassen gibt es seit über 100 Jahren. Sie bilden die zweite Säule des Dreisäulensystems. Damals griff die Pensionskasse lediglich in der Maschinenindustrie, sodass die Arbeiter von der beruflichen Vorsorge profitierten. Die Versicherung galt nur dann, wenn der Arbeitgeber über eine Pensionskasse verfügte. In der heutigen Zeit haben sich die Ansprüche an den Schutz und die Vorsorge verändert. Niemand ist mehr auf sich alleine gestellt. Das Dreisäulenprinzip stützt jeden Schweizer und gestattet die Sicherung des Existenzbedarfs. Leider gibt es trotzdem finanzielle Engpässe und Neubeschlüsse, die eine Auszahlung der Rente erschweren.
Zu Beginn des Jahres steht bei vielen Menschen eine wichtige Aufgabe an: die Abgabe der Steuererklärung. Als Arbeitnehmer werden dir jeden Monat automatisch Steuern von deinem Arbeitslohn abgezogen und als Arbeitgeber hast du wahrscheinlich schon eine Vorsteuer für Leistungen in der Schweiz bezahlt. Am Ende des Jahres kannst du viele zusätzliche Ausgaben des abgelaufenen Jahres von deiner Steuer absetzen. So holst du dir einen Teil deiner bereits bezahlten Steuern wieder zurück! Wir helfen dir, bei der Abgabe deiner Steuererklärung keine Fehler zu machen, geben dir Tipps, was du absetzen kannst, und informieren dich über wichtige gesetzliche Fristen.
Eine Businessplanung ist eine gute Basis für das Management, um die Entwicklung des Unternehmens zu verfolgen. Eine gute Planung berücksichtigt Strategie und Marketing ebenso wie die aktuelle Marktlage und das politische Umfeld. Selbst die beste Businessplanung erfordert allerdings eine regelmässige Kontrolle. Dabei ist zu prüfen, ob die gesteckten Ziele erreicht werden. Ist das nicht der Fall, sind Massnahmen zur Steuerung einzuleiten. Wer sich ambitionierte Ziele setzt und nachhält, ob sie erreicht sind, hat die besten Chancen auf ein wachsendes Unternehmen. Doch wie gelingt die optimale Businessplanung?
Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist ein gutes Beispiel für die rechtliche Freiheit, die die Eidgenossenschaft den einzelnen Kantonen gewährt. So ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz keineswegs einheitlich geregelt, sondern unterliegt der kantonalen Selbstbestimmung. Und hier sind es sogar oft die Gemeinden, die unterschiedliche Verfahren anwenden. Die Schenkungssteuer unterliegt dafür meist denselben Regeln. Was du beachten musst, wenn du selber erbst oder zu vererben planst, hängt entsprechend von deinem Wohnort ab. Eng verbunden ist mit der Erbschaftssteuer die Frage, wer eigentlich erbberechtigte Nachkommen sind. Damit alles richtig vonstatten geht, beantworten wir hier einige wichtige Fragen für dich!
Steuern sind in jedem Staat eine Notwendigkeit. Dabei gilt, dass Personen, die mehr verdienen, automatisch auch höhere Steuern zahlen als Personen, die wenig Einkommen erzielen. Damit Gerechtigkeit im Steuersystem überhaupt möglich ist, gibt es die Steuerprogression, die diesen Anteil präzise berechnet. Zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben soll dementsprechend jeder so viel beitragen, wie es ihm möglich ist. Die Besteuerung verläuft daher in mehreren Progressionsstufen.
Um Krankenkassenprämien zu sparen oder bessere Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse der Grundversicherung zu wechseln. Welche Kündigungsfristen dabei in der Schweiz gelten, in welchen Fällen du ein Sonderkündigungsrecht hast und was bei Zusatzversicherungen im Hinblick auf die Kündigung zu beachten ist, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Angaben eine Kündigung enthalten sollte und was du zusätzlich bei einem Anbieterwechsel beachten musst.