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Nach dem Gewinnsteuerrecht und der Eigenmittelverordnung zählen alle Anteile von Eigenkapital an Gesellschaften zu den Beteiligungen, die bei einem Beteiligungsabzug geltend gemacht werden können. Auch zivilrechtliches Fremdkapital kann unter bestimmten Bedingungen Inhalt einer Beteiligung sein, so erklärt das Gewinnsteuerrecht. Beteiligungen sind besonders:
Keine Beteiligungen hingegen sind gemäss Eigenmittelverordnung:
Erträge ergeben sich zum einen vorab aus der Ausschüttung einer gehaltenen Gesellschaft und zum anderen, wenn Beteiligungsrechte verkauft werden. Hierzu zählen insbesondere:
Bei Dividenden müssen nach dem Gewinnsteuerrecht verschiedene Bedingungen erfüllt sein, damit ein Beteiligungsabzug möglich ist. So muss die Beteiligung mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals der Gesellschaft betragen. Ist der Verkäufer mindestens ein Jahr im Besitz der Beteiligung, berechtigen auch Gewinne zum Beteiligungsanzug, die aus dem Verkauf von Kapitalbeteiligungen stammen.
Für einen Ausgleich steuerlicher Mehrbelastungen kommen im Wesentlichen zwei Instrumente zum Tragen: Der Beteiligungsabzug und die Freistellung. Die Grundlagen regelt das Gewinnsteuerrecht. Dabei werden Gewinnausschüttungen und Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Zum Ausgleich wird bei der Steuerberechnung ein Ausgleich in Form einer Minderung des Steuerbetrags gewährt. Beim Freistellungsantrag bleibt ein bestimmter Betrag steuerfrei. Beide Methoden führen zu einer Nichtbesteuerung der entsprechenden Erträge oder Gewinne. Bei einem Beteiligungsabzug können sich jedoch Schatten- oder Reststeuerbelastungen ergeben. Im Grunde genommen handelt es sich beim heutigen Konzept des Beteiligungsabzuges um eine indirekte Freistellung.
Richtgrösse für die Berechnung des Beteiligungsabzugs ist der Steuerbetrag. Der Beteiligungsabzug errechnet sich aus einem Prozentsatz hiervon. Berechnungsmodus:
Inhalt der Berechnung sind der Nettobetrag aus Beteiligungen sowie der gesamte steuerbare Reingewinn. Davon werden anteilige Verwaltungskosten, Abschreibungen sowie anteiliger Finanzierungsaufwand subtrahiert. Zu prüfen ist, ob eine Abkoppelung der Abschreibung vom Beteiligungsertrag vorliegt. Bei Unklarheiten kann es zu Verständigungslösungen des DBA kommen.
Die Berechnung des Beteiligungsabzugs geschieht wie folgt: Die qualifizierenden Beteiligungserträge (etwa Dividende) abzüglich des anteiligen Finanzierungsaufwands und des anteiligen Verwaltungsaufwands ergibt die Nettobeteiligungserträge. Diese geteilt durch den gesamten steuerbaren Reingewinn wiederum ergibt den Beteiligungsabzug. Der auf drei Stellen gerundete Beteiligungsabzug wird in Prozent ausgewiesen. Er beträgt maximal hundert Prozent.
Beteiligungsabzug und Holdingprivileg sollen substantielle steuerliche Mehrfachbelastungen (mindestens Dreifachbesteuerung) vermeiden. Ohne diese steuerlichen Entlastungen würden die Gewinne von Gesellschaften und das investierte Kapital mehrfach belastet. Eine Gesellschaft gilt als Holding, wenn ihre effektive Tätigkeit hauptsächlich in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht, die Beteiligungen und deren Erträge mindestens zwei Drittel der Aktiva oder Erträge ausmachen und sie in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Holdingprivileg steht in der internationalen Kritik und man erwägt – Stand: 2020 – eine Abschaffung. Dies ist beim Beteiligungsabzug nicht der Fall.
Genossenschaften und Kapitalgesellschaften kommen in den Genuss von Anpassungen aufgrund von Benachteiligungen durch Mehrfachbelastung. Stiftungen oder Vereine können diese Anpassungen dagegen nicht in Anspruch nehmen. Alle Gesellschaften können einen Beteiligungsabzug geltend machen, die Beteiligungserträge enthalten, die zum Abzug berechtigen. Dies sind sogenannte qualifizierende Beteiligungserträge. Qualifizierende Beteiligungserträge sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen und Ausschüttungen.
Damit ein Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann, muss eine bestimmte Mindestquote oder ein Mindestwert erfüllt sein. Dies ist dann der Fall, wenn bei Ausschüttungen die Beteiligungen mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals oder eine Million Franken anderer Gesellschaften betragen. Genussscheine sind dann qualifiziert, wenn ein Anrecht auf mindestens zehn Prozent des Gewinns der Beteiligung besteht. Wichtig: Kapitalwerte gelten nur dann als qualifizierter Beteiligungsertrag, wenn die Zehn-Prozent-Grenze erreicht ist. Weiterhin müssen die Werte mindestens ein Jahr lang im Besitz der verkaufenden Kapitalgesellschaft gewesen sein.
Das Gesetz sieht für die Ermittlung des Verwaltungsaufwandes eine Pauschale von fünf Prozent vor, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Wahlweise kann die Gesellschaft den effektiven Verwaltungsaufwand, der im Zusammenhang mit der Organisation der Beteiligungen entstanden ist, geltend machen. Als dritte Möglichkeit können die gesamten Verwaltungskosten auf die Beteiligungen umgelegt werden.
Der Nennwert einer Aktie ist eine Kennziffer für Wertpapiere, die vielen Anlegern nicht vollständig geläufig ist. Allzu oft wird sie mit dem Kurswert verwechselt. Dabei ist der Nennwert der Aktie etwas ganz anderes und am ehesten mit einem ursprünglichen Substanzwert zu vergleichen. Eine Beschäftigung mit dem Nennwert der Aktie kann dabei helfen, einen aktuellen Aktienkurs bezüglich möglicher Unter- und Überbewertungen einzuschätzen. Allerdings spielt der Nennwert pro Aktie, der im Übrigen nicht immer ausgewiesen ist, für den täglichen Handel an den Börsen eine kleine, meistens sogar gar keine Rolle.
Private Equity ist eine Form des Beteiligungskapitals an Unternehmen, das du in der Praxis häufig findest. Es handelt sich um privat zur Verfügung gestelltes Kapital, dessen Handel ausserbörslich stattfindet. Häufig sind es institutionelle Anleger, die sich dieser Beteiligungsform bedienen. Hier sind insbesondere die grossen Kapitalbeteiligungsgesellschaften zu nennen. Diese heissen auch Private-Equity-Gesellschaften. Eine entsprechende Investition findet in Unternehmen verschiedenster Art statt. Typisch ist zum Beispiel die Beteiligung an jungen Unternehmen mit hohen Risiken. Was der Investor bei dieser Anlage berücksichtigen muss und welche Rolle dieses Geschäft in der Schweiz spielt, diese Informationen findest du hier.
Für Import und Export und für Gewinn und Schulden spielt die Handelsbilanz eine entscheidende Rolle für Unternehmen. Es gibt sie als interne und externe Bilanz. Die interne Variante wird unabhängig von anderen Buchführungsvorschriften erstellt. Sie hat die Aufgabe einer Vermittlung aller Vermögenswerte am Bilanzstichtag und zeigt die allgemeine Finanzlange des Unternehmens auf. Durch die Handelsbilanz sind Rückschlüsse auf die Liquidität möglich.
Ein Verlustschein ist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. Für Gläubiger und Schuldner verkörpert er die Schuldanerkennung und damit den Anspruch. Erschleicht sich ein Zahlungspflichtiger einen Verlustschein durch betrügerischen Konkurs, Pfändungsbetrug oder Gläubigerschädigung, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen (StGB Artikel 163, 164, 169). Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen. Dazu hat er 20 Jahre Zeit. Danach erlischt der Anspruch, wenn er keine Verjährungsunterbrechung anstösst. Hier erfährst du Wissenswertes zu Verlustschein, Schuldbetreibung und Verjährung: Welche Auswirkungen hat der Verlustschein? Wie können sich Zahlungspflichtige wehren? Was hat das Betreibungsamt damit zu tun? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
Die Schweiz gilt gemeinhin als das Steuerparadies schlechthin. Die Steuersätze etwa liegen weit unter denen in Deutschland, wenngleich das Einkommen im Land gleich dreifach besteuert wird. Wenn du in der Schweiz lebst, musst du dein Einkommen sowohl im Kanton als auch in der Gemeinde und beim Bund besteuern. Die Steuersätze aber variieren von Ort zu Ort. Was musst du bezüglich der Steuerklassen wissen?
Immobilien gehören in der Schweiz zu den Sachwerten, die beim Aufbau von privatem Vermögen nicht fehlen sollten. Als Käufer hast du die Wahl, ob du dein Geld in einen Immobilienfonds einbringen willst oder eine Eigentumswohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung oder zur Vermietung erwirbst. Da mit dem Kauf einer Immobilie Rechte und Pflichten verbunden sind, will er gut überlegt sein. Doch wie gehst du vor, wenn du auf der Suche nach dem perfekten Objekt bist, das sich einerseits in einer guten Lage befinden, andererseits aber auch bezahlbar sein soll?