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Nach einem teilweise oder ganz erfolglosen SchKG-Vollstreckungsverfahren erhalten Gläubiger einen Verlustschein. Dabei gibt es drei Arten:
Einen Pfändungsverlustschein erhält der Gläubiger für den ungedeckten Anteil im Pfändungsverfahren (SchKG, Art. 149). Dabei gibt es drei Fälle:
Einen Pfandausfallschein bekommen Gläubiger für den ungedeckten Anteil in einem Pfandverwertungsverfahren (SchKG, Art. 158 SchKG). Damit können sie innert eines Monats gegen Zahlungssäumige vorzugehen. Der Pfandausfallschein berechtigt zudem zur provisorischen Rechtsöffnung (SchKG, Art. 158).
Einen Konkursverlustschein erhalten Gläubiger für den ungedeckten Anteil im Konkursverfahren (SchKG, Art. 265). Innert eines halben Jahres kann der Gläubiger die Pfändung direkt wieder aufnehmen, ohne dass er das gewöhnliche Betreibungsverfahren durchlaufen muss.
Der Verlustschein ist im Verlustscheinregister des Betreibungsamtes eingetragen. Solange die Schuld nicht beglichen ist, erscheint der Eintrag im Betreibungsregisterauszug (SchKG, Art. 149a Abs. 3). Dort bleibt er bis zur Verjährung des Verlustscheins oder bis zur vollständigen Bezahlung (SchKG, Art. 149a Abs. 1). Damit erfährt jeder von einem Verlustschein, der sich einen Betreibungsregisterauszug besorgt (SchKG, Art. 8a Abs. 1). Interessierte erhalten einen Auszug, wenn sie ihren Anspruch glaubhaft vermitteln können.
Seit der SchKG-Revision am 1. Januar 1997 verjähren Verlustscheine in der Schweiz. Vor diesem Datum waren sie unverjährbar. An folgenden Kriterien orientiert sich die Verjährung des Verlustscheins:
Die Verjährung des Verlustscheins kann jederzeit unterbrochen werden, beispielsweise durch
Eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung allein unterbricht die Verjährung nicht.
Nach der Unterbrechung der Verjährung ergeben sich neue Fristen:
Die Fristen nach Unterbrechung der Verjährung sind umstritten, eine gängige Praxis gibt es noch nicht. Daher empfiehlt es sich in diesem Fall, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ist ein Verlustschein noch nicht verjährt, kann der Gläubiger nach Schweizer Betreibungsrecht leicht ein Betreibungsverfahren einleiten. Nicht immer akzeptiert der Zahlungspflichtige die Höhe des eingeforderten Betrages oder erachtet das Verfahren als verhältnismässig. Schliesslich droht schlimmstenfalls eine Einkommenspfändung. Mittels Rechtsvorschlag kann er die Betreibung vorübergehend stoppen. Das ist mündlich gegenüber dem Überbringer des Zahlungsbefehls möglich oder innert zehn Tagen schriftlich gegenüber dem Betreibungsamt. Eine Begründung ist vorerst nicht nötig und der Einwand kostet auch vorläufig nichts. Die Betreibung ist dadurch erst einmal angehalten (SchKG, Art. 78).
Der Gläubiger kann jederzeit eine Betreibung bei neuem Kapital anstossen (SchKG Art. 265 Abs. 2). Dagegen kann sich der Zahlungspflichtige allerdings mit einer Einrede wehren (SchKG, Art. 265a Abs. 1). Verpasst er die Einrede, ist eine Pfändung bis zum Existenzminimum möglich (SchKG Art. 75 Abs. 2). Laut Bundesgericht ist eine wirtschaftliche und soziale Erholung erforderlich, die ein standesgemässes Leben ermöglicht. Damit liegen die Entscheidungen zu neuem Kapital in erster Linie im Ermessen der Richter. Kriterien sind beispielsweise
Die Betreibung aufgrund neuer Besitztümer birgt für den Gläubiger Risiken. Stellt der Richter fest, dass kein neues Kapital vorhanden ist, muss der Gläubiger die Prozesskosten und eine Prozessentschädigung bezahlen. Dabei ist die Rechtsprechung kantonal sehr unterschiedlich.
Tilgt der Zahlungspflichtige seine Schulden vollständig, ist der Verlustschein quittiert und der Gläubiger gibt ihn zurück (SchKG Art. 149 a Abs. 3). Damit ist jedoch nicht automatisch der Eintrag gelöscht. Zahlt der Säumige zum Beispiel nur einen Teil der Geldsumme, bleibt der Eintrag bestehen. Ist die Gesamtsumme getilgt, kann er gelöscht werden. Im Übrigen darf ein Inkassobüro für die Löschungsbewilligung kein Geld verlangen.
In der Schweiz gibt es direkte und indirekte Steuern, die mal durch den Staat und mal durch die sechsundzwanzig Kantone erhoben werden. Staatlich direkte und indirekte Steuern werden einheitlich erhoben. Direkte und indirekte Steuern der Kantone werden nach je eigenem Steuerfuss selbstständig festgelegt. Das betrifft Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern und ähnliche.
Wer sich beruflich weiterentwickeln und seine Stellung verbessern will, der zieht häufig eine Berufsprüfung in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine Spezialisierung, die nicht nur die praktische Erfahrung unter Beweis stellt, sie ist auch ein Zertifikat über die theoretischen Kompetenzen. Laut dem Bundesamt für Statistik legen pro Jahr rund 17.500 Personen erfolgreich die eidgenössische Prüfung ab (Stand: 2016). Die Berufsprüfungen gibt es für alle erdenklichen Bereiche, etwa in der Gesundheit, in der Industrie, in Verkauf, Finanzen, Logistik, Informatik und vielem mehr. Alles Wichtige zum Thema erfährst du hier.
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