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Der Revisionsbericht stellt ein Gutachten über die Abläufe eines Unternehmens mit einem abschliessenden Gesamturteil dar. Diese Berichterstattung ist für alle eingetragenen Unternehmen verpflichtend. Sie muss in schriftlicher Form an die Geschäftsleitung übermittelt werden. Die Prüfer besprechen das Ergebnis ihrer Analyse mit den Verantwortlichen und sprechen dabei Empfehlungen aus. Wichtig sein kann das zum Beispiel zur Bewertung von Risiken oder, um Steuern zu sparen.
Die Revisoren erhalten für ihre Arbeit Einsicht in alle Unterlagen und gespeicherten Daten eines Betriebs. Dafür erhält die Geschäftsführung wertvolle Informationen über Betriebsprozesse aus Sicht unabhängiger Berater. Die Erkenntnisse der Revision können massgeblich zum Erreichen der Unternehmensziele beitragen. Darüber hinaus dient die Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Repräsentation einer Gesellschaft oder eines Konzerns nach aussen. Je nach Grösse und Bedeutsamkeit des Unternehmens kann die Berichterstattung unterteilt werden in
Grössere Betriebe oder Banken verfügen in der Regel über eine eigene Revisionsabteilung – oft als Innenrevision bezeichnet. Darüber hinaus gibt es staatliche Revisionsstellen und amtlich zugelassene Prüfer. Je nach Unternehmensumfang kontrollieren sie Buchhaltung, Betriebsmanagement, Führungssysteme und den Geschäftsbericht. Ferner überprüfen die Revisoren, ob die Jahresrechnungen (beziehungsweise Konzernrechnungen) dem vorgeschriebenen Regelwerk entsprechen. Bei Publikumsgesellschaften wird geprüft, ob der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung den Satzungen und dem Gesetz nachkommt. Dieser Antrag bezeichnet den Bilanzgewinn und dessen Verwendung.
Revisionsberichte beginnen üblicherweise mit der Legitimierung der Prüfer und der Bestätigung ihres Prüfungsauftrags. Dann folgen die Wiedergabe des Revisionsinhalts sowie entsprechende Erläuterungen hierzu. Abschliessend nehmen die Revisoren Bezug auf das Ergebnis der Betriebsprüfung. In diesem Umfang werden Massnahmen erörtert, die zur Verbesserung und Optimierung beitragen sollen. Ein Grundsatz dabei lautet: die vorgetragene Berichterstattung muss denselben Wortlaut haben wie der schriftliche Revisionsbericht an die Geschäftsleitung.
Alle sogenannten Publikumsgesellschaften (mit Zusatz GmbH & Co. KG, GbR, „stille“ Gesellschaften) müssen eine Revision durchführen. Insbesondere gilt dies für Unternehmen, die
Auch „wirtschaftlich bedeutende“ Gesellschaften sind zur Vorlage eines Revisionsberichts verpflichtet. Dazu zählen Unternehmen, wenn zwei der aufgeführten Sachverhalte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren auf sie zutreffen:
Eingetragene Vereine müssen im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung ebenfalls eine Revision dokumentieren.
Je nach Form und Bedeutung des Unternehmens gibt es zwei Arten der Betriebsprüfung.
Kennzeichen der eingeschränkten Revision sind:
Zu einer ordentlichen Revision gehören folgende Merkmale:
Bei eingeschränkt revisionspflichtigen Firmen ist ein sogenanntes „Opting Up“ möglich. Ein Unternehmen kann demnach auch eine ordentliche Revision durchführen. Umgekehrt kann eine Gesellschaft auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn alle Aktionäre dem zustimmen. Das geht allerdings nur, wenn das Unternehmen höchstens zehn Vollzeitstellen besetzt hat. Diese Situation nennt man „Opting Out“.
Mit dem Begriff Generalversammlung wird in der Schweiz das höchste Organ einer juristischen Person bezeichnet – beziehungsweise seine Mitglieder. Dies betrifft Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine. Die Verantwortung für den Betrieb hat in jedem Fall die Geschäftsleitung. Darüber hinaus muss ein Unternehmen mit dem Revisionsbericht aber auch vor der Generalversammlung Rechenschaft ablegen. Im Rahmen der eingeschränkten Revision wird dieser Bericht eher neutral ausfallen. Im Gegensatz dazu können die Prüfer bei der ordentlichen Revision von ihrer Anzeigepflicht Gebrauch machen – zum Beispiel bei Untreue oder Verstössen gegen das Gesetz.
Strategische Geschäftsfelder nehmen in vielen modernen Unternehmungen einen wichtigen Stellenwert in der Planung ein. Das Management legt Strategien fest, um zu einer optimalen Marktbearbeitung zu gelangen. Grundsätzlich bezeichnet dieser Begriff alle Felder, für die das Unternehmen im Rahmen seiner Marktanalyse eine solche Strategie entwickelt hat. Das Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, mit der jeweiligen Geschäftseinheit das Feld optimal zu bearbeiten und damit der Unternehmung insgesamt zu einem grösseren Erfolg zu verhelfen. Wenn du mehr zu diesem spannenden Konzept erfahren möchtest, findest du hier viele Informationen dazu.
Unternehmer machen die Erfahrung meist sehr früh im Lauf ihrer Karriere: Das Rechnungswesen liefert wichtige Erkenntnisse zu internen und externen Kosten, zu Umsätzen und damit auch zu Gewinnen. Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil des Rechnungswesens. Hierüber erhältst du wertvolle Anhaltspunkte, welche Abläufe schon günstig sind und welche Prozesse noch Potenzial für Optimierungen bieten. Eine gute Kostenrechnung muss nicht kompliziert sein. Ihre Aufgabe ist es, schnell und verständlich Transparenz zu schaffen und Handlungsfelder aufzuzeigen. Doch wie findest du die Kostenrechnung, die optimal zu deinem Unternehmen passt?
Wenn du ein Unternehmen gründen willst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Im Schweizer Recht werden bei Gesellschaftsformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund. Dies bedeutet, dass das Gesellschaftskapital im Konkursfall haftet. Bei Personengesellschaften hingegen steht die Person im Fokus und diese Gesellschaftsform ist mit dem Inhaber des Unternehmens eng verknüpft. Dabei haftet die Personengesellschaft primär mit dem Geschäfts- und sekundär mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Wir erklären dir hier die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Personengesellschaften. Dies verschafft dir einen guten Überblick, falls du planst, eine Personengesellschaft zu gründen.
Die Debitorenbuchhaltung bezeichnet den Teil der Buchhaltung, der sich mit Forderungen befasst. Das hört sich trocken an, beschreibt aber den Kern der Marktwirtschaft: Ein Autohaus verkauft Autos und repariert sie auch. Kunden, die ein Auto kaufen oder ein Auto reparieren lassen, müssen dafür bezahlen und erhalten eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist die Forderung des Unternehmens an den Kunden. Sie ist – zumindest hofft das das Autohaus - "bares Geld". Genau damit beschäftigt sich die Debitorenbuchhaltung: mit den Kunden, mit den Forderungen an sie und mit ihrer "Zahlungsmoral". Erfahre hier mehr zum Thema.
Die Grenzabfertigung in der Schweiz wird durch die eidgenössische Zollverwaltung bestimmt und umfasst wichtige Aufgaben, die für mehr Sicherheit und die optimale Kontrolle an den Grenzübergängen sorgen. Natürlich sind auch die Einfuhrregelungen und die Abgabe aller Gebühren, Steuern und Zölle darin enthalten. Die Zollverwaltung arbeitet dabei immer mit Behörden aus dem Ausland zusammen und erledigt auch grenzüberschreitende Angelegenheiten.
Die Spartenorganisation ist eine relativ häufige Organisationsform von Unternehmen. Dabei ist der Betrieb in verschiedene einzelne Sparten aufgeteilt. Diese betreffen entweder bestimmte Produktgruppen oder Geschäftsbereiche. Die Sparten bestehen aus nur wenigen Mitarbeitern, sodass die Kommunikation sehr einfach funktioniert. In jeder Sparte arbeiten Mitarbeiter mit einem spezifischen Fachwissen. Das erhöht die Effizienz der Struktur. Aus kostenrechnerischer Sicht hat die Spartenorganisation den Vorteil der leichten Kontrollierbarkeit. Wenn eine Sparte weniger Gewinn abwirft als eine andere, können die Verantwortlichen rasch Gegenmassnahmen ergreifen. Der Nachteil: Durch diese Aufbauorganisation werden auch manche Aufgabenbereiche doppelt besetzt. Im Folgenden beleuchten wir die Grundlagen der Spartenorganisation.