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Revisionsberichte – wozu sie dienen und wer sie erstellt

Revisionsberichte – wozu sie dienen und wer sie erstellt

Wenn wir den Begriff „Revision“ hören, denken wir meist zuerst an das Rechtsmittel zur Überprüfung eines Gerichtsurteils. Das Wort setzt sich aus den lateinischen Silben -re für: zurück, und -videre für: sehen, zusammen. Videre steht auch als Synonym für Überprüfung oder Rückschau. Und das trifft die Sache eigentlich im Kern. Mit dem Revisionsbericht soll überprüft werden, ob ein Unternehmen sinnvoll arbeitet und sich an geltende Gesetze hält. Aber wer prüft das, und für wen ist der Bericht gedacht? Hier haben wir die wichtigsten Fakten dazu für dich zusammengestellt.

Was versteht man unter einem Revisionsbericht?

Der Revisionsbericht stellt ein Gutachten über die Abläufe eines Unternehmens mit einem abschliessenden Gesamturteil dar. Diese Berichterstattung ist für alle eingetragenen Unternehmen verpflichtend. Sie muss in schriftlicher Form an die Geschäftsleitung übermittelt werden. Die Prüfer besprechen das Ergebnis ihrer Analyse mit den Verantwortlichen und sprechen dabei Empfehlungen aus. Wichtig sein kann das zum Beispiel zur Bewertung von Risiken oder, um Steuern zu sparen.

Weshalb dient diese Berichterstattung der Transparenz eines Unternehmens?

Die Revisoren erhalten für ihre Arbeit Einsicht in alle Unterlagen und gespeicherten Daten eines Betriebs. Dafür erhält die Geschäftsführung wertvolle Informationen über Betriebsprozesse aus Sicht unabhängiger Berater. Die Erkenntnisse der Revision können massgeblich zum Erreichen der Unternehmensziele beitragen. Darüber hinaus dient die Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Repräsentation einer Gesellschaft oder eines Konzerns nach aussen. Je nach Grösse und Bedeutsamkeit des Unternehmens kann die Berichterstattung unterteilt werden in

  • betriebsindividuelle Prüfungen: sie legen ihren Fokus auf einzelne Sachgebiete und dienen vor allem der Verbesserung interner Abläufe
  • standardisierte Prüfungen: Prüfungsinhalte orientieren sich an den Vorgaben von Wirtschaftsprüfern und sollen die Transparenz des Unternehmens deutlich machen

Wer sind die Prüfer, und was wird bei der Revision geprüft?

Grössere Betriebe oder Banken verfügen in der Regel über eine eigene Revisionsabteilung – oft als Innenrevision bezeichnet. Darüber hinaus gibt es staatliche Revisionsstellen und amtlich zugelassene Prüfer. Je nach Unternehmensumfang kontrollieren sie Buchhaltung, Betriebsmanagement, Führungssysteme und den Geschäftsbericht. Ferner überprüfen die Revisoren, ob die Jahresrechnungen (beziehungsweise Konzernrechnungen) dem vorgeschriebenen Regelwerk entsprechen. Bei Publikumsgesellschaften wird geprüft, ob der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung den Satzungen und dem Gesetz nachkommt. Dieser Antrag bezeichnet den Bilanzgewinn und dessen Verwendung.

Wie ist der Bericht zur Jahresrechnung aufgebaut?

Revisionsberichte beginnen üblicherweise mit der Legitimierung der Prüfer und der Bestätigung ihres Prüfungsauftrags. Dann folgen die Wiedergabe des Revisionsinhalts sowie entsprechende Erläuterungen hierzu. Abschliessend nehmen die Revisoren Bezug auf das Ergebnis der Betriebsprüfung. In diesem Umfang werden Massnahmen erörtert, die zur Verbesserung und Optimierung beitragen sollen. Ein Grundsatz dabei lautet: die vorgetragene Berichterstattung muss denselben Wortlaut haben wie der schriftliche Revisionsbericht an die Geschäftsleitung.

Welche Unternehmen sind zur Abgabe eines Revisionsberichts verpflichtet?

Alle sogenannten Publikumsgesellschaften (mit Zusatz GmbH & Co. KG, GbR, „stille“ Gesellschaften) müssen eine Revision durchführen. Insbesondere gilt dies für Unternehmen, die

  • mit 20 Prozent oder mehr Anteilen an der Jahresrechnung eines Konzerns beteiligt sind
  • nach Artikel 727 OR eine Konzernrechnung erstellen müssen

Auch „wirtschaftlich bedeutende“ Gesellschaften sind zur Vorlage eines Revisionsberichts verpflichtet. Dazu zählen Unternehmen, wenn zwei der aufgeführten Sachverhalte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren auf sie zutreffen:

  • Sie erreichen eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder mehr
  • Sie erzielen einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken
  • Das Unternehmen beschäftigt pro Jahr durchschnittlich 250 Vollzeitkräfte

Eingetragene Vereine müssen im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung ebenfalls eine Revision dokumentieren.

Wonach unterscheidet man die einzelnen Möglichkeiten der Revision?

Je nach Form und Bedeutung des Unternehmens gibt es zwei Arten der Betriebsprüfung.

Kennzeichen der eingeschränkten Revision sind:

  • Zugelassene Revisoren sind vorgeschrieben
  • Prüfung der Jahresrechnung nach geltenden Vorschriften
  • Kontrolle über Verwendung des Unternehmensgewinns
  • Mitarbeiter-Befragungen
  • Detailprüfungen und Analyse zur Anpassung interner Betriebsabläufe
  • Keine festgelegten Formvorschriften notwendig

Zu einer ordentlichen Revision gehören folgende Merkmale:

  • Zugelassene Revisoren sind Pflicht
  • Prüfung der Jahresrechnung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Kontrolle über die Verwendung des Gewinns
  • Festgelegte Prüfungssysteme ähnlich der Wirtschaftsprüfung
  • Abnahme oder Empfehlung zur Überarbeitung der Jahresrechnung

Bei eingeschränkt revisionspflichtigen Firmen ist ein sogenanntes „Opting Up“ möglich. Ein Unternehmen kann demnach auch eine ordentliche Revision durchführen. Umgekehrt kann eine Gesellschaft auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn alle Aktionäre dem zustimmen. Das geht allerdings nur, wenn das Unternehmen höchstens zehn Vollzeitstellen besetzt hat. Diese Situation nennt man „Opting Out“.

Welche Rolle spielt die Generalversammlung?

Mit dem Begriff Generalversammlung wird in der Schweiz das höchste Organ einer juristischen Person bezeichnet – beziehungsweise seine Mitglieder. Dies betrifft Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine. Die Verantwortung für den Betrieb hat in jedem Fall die Geschäftsleitung. Darüber hinaus muss ein Unternehmen mit dem Revisionsbericht aber auch vor der Generalversammlung Rechenschaft ablegen. Im Rahmen der eingeschränkten Revision wird dieser Bericht eher neutral ausfallen. Im Gegensatz dazu können die Prüfer bei der ordentlichen Revision von ihrer Anzeigepflicht Gebrauch machen – zum Beispiel bei Untreue oder Verstössen gegen das Gesetz.

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