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Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die die Führung eines kaufmännischen Unternehmens durch mehrere natürliche Personen ermöglicht. Diese Rechtsform ist nicht nur in der Schweiz bekannt. Entsprechende Begriffe existieren auch in Österreich oder der Türkei. In Deutschland ist die offene Handelsgesellschaft die der Kollektivgesellschaft entsprechende Rechtsform. Entscheidend ist, dass es sich um eine Personengesellschaft handelt, die mindestens zwei natürliche Rechtsträger benötigt. Ein anderer Begriff für Kollektivgesellschaft lautet Rechtsgemeinschaft. Beides bedeutet im schweizerischen Gesellschaftsrecht das gleiche. Es ist typisch, dass gerade kleine Unternehmen oder Kleinstunternehmen diese Rechtsform für sich wählen. Das liegt daran, dass die Gründung der Einzelfirma relativ wenige Anforderungen stellt und sich die Gesellschaft bei Bedarf auch wieder schnell auflösen lässt.
Zur Kollektivgesellschaft solltest du wissen, dass es sich hierbei um eine natürliche und nicht um eine juristische Person handelt. Eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt die Gesellschaft damit nicht. Die Gesellschaft selbst geht also keine Rechte und Pflichten ein oder unterschreibt Verträge. Das tun immer die Gesellschafter und damit du selbst sowie deine Partner. Allerdings ist die Gesellschaft trotzdem handlungs-, prozess- und betreibungsfähig. Damit kann die Gesellschaft folgende Dinge:
Alles das gilt es zu berücksichtigen, wenn du einen Businessplan schreibst und dir überlegst, welche Rechtsform für dich am besten ist in Hinblick auf Fragen wie Geschäftsführung, Arbeitsrecht, Steuern und andere Aspekte.
Für die Gründung der Kollektivgesellschaft ist eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung erforderlich. Du benötigst zum Beispiel einen Gesellschaftsvertrag. Formal sind die Anforderungen bei dieser Gesellschaft jedoch relativ gering. Den Gesellschaftsvertrag schliesst du also am besten in schriftlicher Form. Das muss aber nicht zwingend so sein, denn hier gilt weitgehend Formfreiheit. Ausserdem bietet die Kollektivgesellschaft Vorteile, weil du für die Gründung kein Kapital brauchst. Das erleichtert es gerade jungen Unternehmern und Gründern, in das Geschäftsleben mit einem eigenen Unternehmen einzusteigen. Alle Gründer leisten zu gleichen Teilen ihren Beitrag zum Beispiel in Form von Arbeit, Geld oder Sachwerten. Davon kannst du aber bei Bedarf im Gesellschaftsvertrag auch abweichen.
Artikel 552 Absatz 2 OR legt fest, dass jede Kollektivgesellschaft einen Eintrag im Handelsregister benötigt. Damit geht auch eine Pflicht zur Buchhaltung einher. Nachteile muss das aber nicht in jedem Fall mit sich bringen, auch wenn der Aufwand natürlich höher ausfällt. Denn die Buchführungspflicht hilft gerade Unternehmen in der Startphase, nicht den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verlieren und ist damit durchaus im Sinne der Gründer. Die Eintragung in das Handelsregister hat eine sogenannte deklaratorische Wirkung. Hier erklären die Gründer also lediglich, dass sie eine Gesellschaft gründen möchten. Eine konstitutive Wirkung besitzt dieser Eintrag nicht. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn du deine Kollektivgesellschaft kaufmännisch führen möchtest. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein nicht kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen handelt. Das ist ein Spezialfall, bei dem der Handelsregistereintrag konstitutive Wirkung erhält. Was ist der Unterschied zwischen deklaratorischer und konstitutiver Wirkung? Die deklaratorische Wirkung ist nur rechtsfeststellend, während die konstitutive Wirkung rechtsgestaltend ist. Handlungs-, prozess- und betreibungsfähig ist die Kollektivgesellschaft also bei der deklaratorischen Wirkung bereits vor dem Eintrag und diese Fähigkeit wird durch den Eintrag nur festgestellt.
Viele Gründe können dazu führen, weshalb du deine Kollektivgesellschaft wieder auflösen möchtest. Dazu gehören die Folgenden:
In der Praxis bestehen natürlich noch viele weitere mögliche Gründe. Möglich ist auch, dass ein Gesellschafter per Ausschluss die Gesellschaft verlassen muss oder dass es zu einer Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform kommt. Nach der Auflösung der Gesellschaft kommt es zur Liquidation. Dazu gehört die Übernahme der Aktiva und Passiva durch die verbliebenen Gesellschafter sowie die Beendigung der laufenden Geschäfte. Am Ende erfolgt noch die Löschung aus dem Handelsregister.
Im Gesellschaftsvertrag solltest du unbedingt festlegen, wie ihr mit dem Gewinn verfahren wollt. In der Regel erhält hier jeder Gesellschafter einen gleich hohen Anteil. Es ist jedoch möglich, dass einige Gesellschafter sich deutlich stärker engagieren als andere und dass ihr hiervon abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag treffen möchtet. In den Gesellschaftsvertrag könnt ihr auch schreiben, was der Zweck der Gesellschaft ist, wann der Zweck erreicht ist und welche Bedingungen dafür vorliegen müssen und ob die Gesellschaft nur für eine bestimmte Dauer bestehen soll. Hier existieren in der Praxis viele vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Im Gesellschaftsvertrag steht auch, ob ihr die Gesellschaft fortführen möchtet, wenn einer der Gesellschafter ausscheidet. Das nennt sich Fortsetzungsklausel. Viele weitere Fragen lassen sich bei Bedarf im Gesellschaftsvertrag regeln.
Wie oben beschrieben, besitzt die Kollektivgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Haftung übernehmen immer die Gesellschafter selbst und zwar mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Das ist typisch für Personengesellschaften und einer der Nachteile dieser Gesellschaftsform. Du solltest dir also im Klaren darüber sein, dass du mit der Kollektivgesellschaft selbst ein hohes finanzielles Risiko eingehst. Das gilt natürlich auch für deine Mitgesellschafter. Im Aussenverhältnis ist jeder Gesellschafter zur Vertretung der Kollektivgesellschaft befugt. Trotzdem ist es möglich, die Vertretungsmacht der Gesellschafter einzuschränken. Das ist zum Beispiel bei der Kollektivvertretung der Fall, die nur mehreren Gesellschaftern gemeinsam zukommt. In diesem Fall ist eine Kollektivunterschrift erforderlich, um die Gesellschaft nach aussen gemeinsam wirksam vertreten zu können.
Wenn du dich als Privatanleger aktuell mit den Themen Börse, Geld und Dividenden beschäftigst, bist du bestimmt bereits über den Begriff ETFs Sparplan gestolpert. Die Indexfonds sind bei Anlegern angesagt und bieten neben einer attraktiven Rendite auch vergleichsweise geringe Risiken. Kunden weltweit fragen bei ihrem Anbieter entsprechende Produkte nach und möchten wissen, welchen Betrag sie investieren sollen. Hier erfährst du, wie du ein passendes Portfolio aufbaust und was einen guten Sparplan auszeichnet.
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Das Bedürfnis, in ihrem Beruf vorwärtszukommen und sich weiterzubilden, haben viele Menschen. Beruflicher Erfolg ist Personen wichtig, die in ihrem Leben etwas erreichen wollen. Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung und berufliche Praxis verfügt und das Gefühl hat, noch mehr zu wollen, kann sein Können und Fachwissen mit Absolvieren einer Berufsprüfung und dem eidgenössischen Fachausweis vertiefen. Wer einen eidgenössischen Fachausweis erhalten kann, welche beruflichen Chancen er bietet und welche Qualifikationen du dafür benötigst, erfährst du im folgenden Ratgeber.
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Sich selbstständig zu machen, ist mit Risiken und einer eigenen Finanzierung verbunden, hat aber auch den Vorteil der Eigenverantwortung und eigenen Zeit- und Arbeitseinteilung. In Hinblick auf die Ausgleichskasse und die obligatorischen Versicherungen durch das Schweizer Dreisäulensystem wird zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden unterschieden. Wer Lohn bezieht, gehört in die erste Kategorie. Wer nirgendwo angestellt ist, gehört zur zweiten Kategorie.
Um Krankenkassenprämien zu sparen oder bessere Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse der Grundversicherung zu wechseln. Welche Kündigungsfristen dabei in der Schweiz gelten, in welchen Fällen du ein Sonderkündigungsrecht hast und was bei Zusatzversicherungen im Hinblick auf die Kündigung zu beachten ist, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Angaben eine Kündigung enthalten sollte und was du zusätzlich bei einem Anbieterwechsel beachten musst.