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Kollektivgesellschaft: Die passende Rechtsform für junge Unternehmen

Kollektivgesellschaft: Die passende Rechtsform für junge Unternehmen

Gerade Startups wählen die Kollektivgesellschaft gerne, die als Rechtsform für eine Einzelfirma nicht nur in der Schweiz bekannt ist. Wenn du dich gerade in der Gründung befindest, bietet sie dir als Jungunternehmer einige interessante Vorteile. Es handelt sich hierbei im Gesellschaftsrecht um die typische Rechtsform für ein kleines Einzelunternehmen, das mehrere Personen führen. Wenn du also einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein Restaurant eröffnen möchtest, ist die Kollektivgesellschaft für dich relevant. Möchtest du mehr dazu erfahren, findest du hier die erforderlichen Informationen.

Was ist eine Kollektivgesellschaft?

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die die Führung eines kaufmännischen Unternehmens durch mehrere natürliche Personen ermöglicht. Diese Rechtsform ist nicht nur in der Schweiz bekannt. Entsprechende Begriffe existieren auch in Österreich oder der Türkei. In Deutschland ist die offene Handelsgesellschaft die der Kollektivgesellschaft entsprechende Rechtsform. Entscheidend ist, dass es sich um eine Personengesellschaft handelt, die mindestens zwei natürliche Rechtsträger benötigt. Ein anderer Begriff für Kollektivgesellschaft lautet Rechtsgemeinschaft. Beides bedeutet im schweizerischen Gesellschaftsrecht das gleiche. Es ist typisch, dass gerade kleine Unternehmen oder Kleinstunternehmen diese Rechtsform für sich wählen. Das liegt daran, dass die Gründung der Einzelfirma relativ wenige Anforderungen stellt und sich die Gesellschaft bei Bedarf auch wieder schnell auflösen lässt.

Welche Rechtspersönlichkeit besitzt die Kollektivgesellschaft?

Zur Kollektivgesellschaft solltest du wissen, dass es sich hierbei um eine natürliche und nicht um eine juristische Person handelt. Eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt die Gesellschaft damit nicht. Die Gesellschaft selbst geht also keine Rechte und Pflichten ein oder unterschreibt Verträge. Das tun immer die Gesellschafter und damit du selbst sowie deine Partner. Allerdings ist die Gesellschaft trotzdem handlungs-, prozess- und betreibungsfähig. Damit kann die Gesellschaft folgende Dinge:

  • Rechte erwerben
  • Vor Gericht klagen
  • Verpflichtungen eingehen
  • Von anderen vor Gericht verklagt werden

Alles das gilt es zu berücksichtigen, wenn du einen Businessplan schreibst und dir überlegst, welche Rechtsform für dich am besten ist in Hinblick auf Fragen wie Geschäftsführung, Arbeitsrecht, Steuern und andere Aspekte.

Wie gründe ich eine Kollektivgesellschaft?

Für die Gründung der Kollektivgesellschaft ist eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung erforderlich. Du benötigst zum Beispiel einen Gesellschaftsvertrag. Formal sind die Anforderungen bei dieser Gesellschaft jedoch relativ gering. Den Gesellschaftsvertrag schliesst du also am besten in schriftlicher Form. Das muss aber nicht zwingend so sein, denn hier gilt weitgehend Formfreiheit. Ausserdem bietet die Kollektivgesellschaft Vorteile, weil du für die Gründung kein Kapital brauchst. Das erleichtert es gerade jungen Unternehmern und Gründern, in das Geschäftsleben mit einem eigenen Unternehmen einzusteigen. Alle Gründer leisten zu gleichen Teilen ihren Beitrag zum Beispiel in Form von Arbeit, Geld oder Sachwerten. Davon kannst du aber bei Bedarf im Gesellschaftsvertrag auch abweichen.

Wie erfolgt der Eintrag der Einzelfirma in das Handelsregister?

Artikel 552 Absatz 2 OR legt fest, dass jede Kollektivgesellschaft einen Eintrag im Handelsregister benötigt. Damit geht auch eine Pflicht zur Buchhaltung einher. Nachteile muss das aber nicht in jedem Fall mit sich bringen, auch wenn der Aufwand natürlich höher ausfällt. Denn die Buchführungspflicht hilft gerade Unternehmen in der Startphase, nicht den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verlieren und ist damit durchaus im Sinne der Gründer. Die Eintragung in das Handelsregister hat eine sogenannte deklaratorische Wirkung. Hier erklären die Gründer also lediglich, dass sie eine Gesellschaft gründen möchten. Eine konstitutive Wirkung besitzt dieser Eintrag nicht. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn du deine Kollektivgesellschaft kaufmännisch führen möchtest. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein nicht kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen handelt. Das ist ein Spezialfall, bei dem der Handelsregistereintrag konstitutive Wirkung erhält. Was ist der Unterschied zwischen deklaratorischer und konstitutiver Wirkung? Die deklaratorische Wirkung ist nur rechtsfeststellend, während die konstitutive Wirkung rechtsgestaltend ist. Handlungs-, prozess- und betreibungsfähig ist die Kollektivgesellschaft also bei der deklaratorischen Wirkung bereits vor dem Eintrag und diese Fähigkeit wird durch den Eintrag nur festgestellt.

Wie löse ich eine Kollektivgesellschaft auf?

Viele Gründe können dazu führen, weshalb du deine Kollektivgesellschaft wieder auflösen möchtest. Dazu gehören die Folgenden:

  • Geschäftszweck ist erreicht
  • Geschäftszweck lässt sich realistisch nicht mehr erreichen
  • Einer der Gesellschafter stirbt
  • Konkurs

In der Praxis bestehen natürlich noch viele weitere mögliche Gründe. Möglich ist auch, dass ein Gesellschafter per Ausschluss die Gesellschaft verlassen muss oder dass es zu einer Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform kommt. Nach der Auflösung der Gesellschaft kommt es zur Liquidation. Dazu gehört die Übernahme der Aktiva und Passiva durch die verbliebenen Gesellschafter sowie die Beendigung der laufenden Geschäfte. Am Ende erfolgt noch die Löschung aus dem Handelsregister.

Was gehört in den Gesellschaftsvertrag der Kollektivgesellschaft?

Im Gesellschaftsvertrag solltest du unbedingt festlegen, wie ihr mit dem Gewinn verfahren wollt. In der Regel erhält hier jeder Gesellschafter einen gleich hohen Anteil. Es ist jedoch möglich, dass einige Gesellschafter sich deutlich stärker engagieren als andere und dass ihr hiervon abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag treffen möchtet. In den Gesellschaftsvertrag könnt ihr auch schreiben, was der Zweck der Gesellschaft ist, wann der Zweck erreicht ist und welche Bedingungen dafür vorliegen müssen und ob die Gesellschaft nur für eine bestimmte Dauer bestehen soll. Hier existieren in der Praxis viele vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Im Gesellschaftsvertrag steht auch, ob ihr die Gesellschaft fortführen möchtet, wenn einer der Gesellschafter ausscheidet. Das nennt sich Fortsetzungsklausel. Viele weitere Fragen lassen sich bei Bedarf im Gesellschaftsvertrag regeln.

Wie sieht es mit der Rechtsform der Einzelfirma und der Haftung aus?

Wie oben beschrieben, besitzt die Kollektivgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Haftung übernehmen immer die Gesellschafter selbst und zwar mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Das ist typisch für Personengesellschaften und einer der Nachteile dieser Gesellschaftsform. Du solltest dir also im Klaren darüber sein, dass du mit der Kollektivgesellschaft selbst ein hohes finanzielles Risiko eingehst. Das gilt natürlich auch für deine Mitgesellschafter. Im Aussenverhältnis ist jeder Gesellschafter zur Vertretung der Kollektivgesellschaft befugt. Trotzdem ist es möglich, die Vertretungsmacht der Gesellschafter einzuschränken. Das ist zum Beispiel bei der Kollektivvertretung der Fall, die nur mehreren Gesellschaftern gemeinsam zukommt. In diesem Fall ist eine Kollektivunterschrift erforderlich, um die Gesellschaft nach aussen gemeinsam wirksam vertreten zu können.

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