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Krankenkasse wechseln: Diese Fristen gelten in der Schweiz

Krankenkasse wechseln: Diese Fristen gelten in der Schweiz

Um Krankenkassenprämien zu sparen oder bessere Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse der Grundversicherung zu wechseln. Welche Kündigungsfristen dabei in der Schweiz gelten, in welchen Fällen du ein Sonderkündigungsrecht hast und was bei Zusatzversicherungen im Hinblick auf die Kündigung zu beachten ist, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Angaben eine Kündigung enthalten sollte und was du zusätzlich bei einem Anbieterwechsel beachten musst.

Leistungen, Prämien, Service: Aus welchen Gründen kann sich in der Schweiz ein Krankenkassenwechsel lohnen?

Zwar bieten alle Krankenkassen in der Schweiz einheitliche Leistungen, die wesentlichen Unterschiede liegen jedoch in der Servicequalität sowie in der Höhe der Krankenkassenprämien. Um Geld mit einer Prämienverbilligung zu sparen, kann sich daher ein Krankenkassenwechsel durchaus rentieren. Bevor du deine Krankenversicherung kündigst, lohnt sich immer ein Anbietervergleich – im besten Fall mit einer persönlichen Beratung.

Unser Tipp: Wer Geld sparen möchte, aber nicht direkt seinen Anbieter wechseln möchte, kann auch einfach ein kostengünstigeres Versicherungsmodell innerhalb seines Tarifs wählen. Dazu gehören unter anderem das Telemed-, Hausarzt- und HMO-Modell.

Wie wechsle ich meine Krankenkasse richtig?

Um deine bestehende Krankenversicherung zu wechseln, solltest du wie folgt vorgehen:

  • Nimm einen Versicherungsvergleich vor und finde einen Anbieter, der bessere Serviceleistungen oder eine niedrigere Prämie bietet.
  • Achte darauf, deine bestehende Grundversicherung fristgerecht zu kündigen.
  • Schliesse innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Vertrag beim anderen Anbieter ab und stelle sicher, dass du einen zeitlosen Übergang hast.
  • Lege bei deiner alten Krankenkasse eine Bestätigung über den neuen Versicherungsschutz vor (teilweise informiert auch die neue Krankenkasse die bestehende über den Wechsel).

Welche Kündigungsfristen gelten beim Krankenkassenwechsel?

In der Schweiz kannst du deine Krankenkasse für die Grundversicherung unabhängig vom Anbieter immer zum Stichtag 1. Januar kündigen. Einheitlich festgelegt sind zudem die Kündigungsfristen. Diese Frist beträgt grundsätzlich einen Monat. Wer die Krankenkasse wechseln will, muss seinen Vertrag deshalb bis spätestens zum 30. November kündigen. Entscheidend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der Versicherung und nicht der Poststempel. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt seine Kündigung per Einschreiben.

Welche Sonderkündigungsfristen gibt es bei einem Krankenkassenwechsel?

Unter bestimmten Umständen haben Versicherte auch ein Sonderkündigungsrecht bei ihrer Grundversicherung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherer eine Prämienerhöhung im laufenden Versicherungsjahr vornimmt. In diesem Fall kannst du deine Grundversicherung mit einer Frist von einem Monat ab Eingang der Ankündigung der Beitragserhöhung kündigen. Als Stichtag gilt der letzte Tag des Vormonats. Zum Beispiel: Kündigt der Versicherer am 15. März eine Erhöhung an, musst du bis spätestens zum 30. April kündigen.

Ein zusätzliches Kündigungsrecht besteht in der Schweiz zudem bei Versicherungsnehmern mit einer ordentlichen Franchise, sprich mit einer Grundversicherung ohne Ermässigungen (zum Beispiel Telemed- oder Hausarztmodell) und einer Franchise von maximal 300 Franken bei Erwachsenen und 0 Franken bei Kindern. In dem Fall ist es möglich, die Krankenkasse zusätzlich zum 1. Juli mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Die Kündigung müsste dementsprechend zum 31. März bei der Krankenkasse vorliegen.

Welche Kündigungsfrist muss ich beim Wechsel einer Zusatzversicherung beachten?

Anders als bei der Grundversicherung gelten bei einer freiwillig abgeschlossenen Zusatzversicherung individuelle Kündigungsfristen, die die Versicherer festlegen. Meist beträgt diese Frist drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende. Wenn du eine Zusatzversicherung kündigen möchtest, um den Anbieter zu wechseln, solltest du berücksichtigen, dass hierbei kein Aufnahmeverpflichtung besteht und es zunächst eine Aufnahmeprüfung mit Gesundheitsfragen gibt. Bevor du kündigst, ist es daher empfehlenswert, zunächst auf eine Aufnahmebestätigung zu warten.

Wie kündige ich die Grundversicherung in der Schweiz?

Die Kündigung der Grundversicherung erfolgt formlos ohne Angabe von Gründen, sie muss jedoch schriftlich vorliegen. Einige Anbieter akzeptieren mittlerweile aber auch Kündigungen, die per E-Mail eingegangen sind. Enthalten sollte die Kündigung folgende Angaben

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Versicherungsnummer
  • Datum der Kündigung

Was muss ich beim Kassenwechsel zusätzlich beachten?

Wenn du über einen Krankenkassenwechsel nachdenkst, lohnt es sich, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Eine Kündigung ist jedes Jahr möglich, längere Laufzeiten sind bei der Grundversicherung nicht vorgesehen.
  • Ein Wechsel der Krankenkasse ist unabhängig von deinem Gesundheitszustand möglich.
  • Bei einem Versicherungswechsel ist es irrelevant, ob du das Standardmodell oder ein günstigeres Versicherungsmodell wählst.
  • Der Versicherer ist verpflichtet, die Versicherten alljährlich auf ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
  • Sollte es eine Prämienanpassung bei deiner Krankenkasse geben, muss diese dich rechtzeitig und schriftlich, spätestens bis zum 31. Oktober darüber in Kenntnis setzen. Wird dies versäumt, verlängert sich die Kündigungsfrist.
  • Solltest du mit deiner Prämienzahlung im Rückstand sein, ist eine Kündigung nicht wirksam und du kannst deine Grundversicherung erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wechseln. Akzeptiert der Anbieter aus anderen Gründen die Kündigung nicht, solltest du einen Rechtsbeistand hinzuziehen (hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung).

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