Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Treuhänder in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Einfache Gesellschaft: Infos und Tipps für den Zusammenschluss auf Zeit

Einfache Gesellschaft: Infos und Tipps für den Zusammenschluss auf Zeit

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich zunächst auf eine Rechtsform festlegen. Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle, die die Entscheidung beeinflussen. Arbeiten zwei eigenständige Firmen jeweils mit eigener Rechtsform zusammen und ist dieser Zusammenschluss zeitlich befristet, kommt als Rechtsform ausschliesslich die einfache Gesellschaft infrage. Wie die einfache Gesellschaft im Schweizerischen Gesellschaftsrecht definiert ist, wann sie Sinn macht und wie sie gegründet wird, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, wie die Haftung, die Geschäftsführung, die Beitragspflicht und die Gewinn- und Verlustbeteiligung bei der einfachen Gesellschaft geregelt ist.

Was ist die einfache Gesellschaft im Schweizerischen Gesellschaftsrecht?

Bei einer einfachen Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit einem Gesellschaftsvertrag zusammenschliessen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Rechtsform der einfachen Gesellschaft ist im Schweizerischen Gesellschaftsrecht (Artikel 530 bis 551 OR) geregelt. In der Schweiz stellt sie aufgrund ihrer unkomplizierten Gründung ohne viele Formalitäten die einfachste Form einer Personengesellschaft dar, die vor allem dann infrage kommt, wenn die Voraussetzungen für andere Gesellschaftsformen nicht erfüllt werden. In der Praxis bietet sich eine einfache Gesellschaft häufig für temporäre Zusammenschlüsse einzelner Firmen an (zum Beispiel als Baukonsortium). Das gemeinsame Ziel ist ausschliesslich projektbezogen und zeitlich begrenzt. Jedes Unternehmen bleibt dabei sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich eigenständig. Die einfache Gesellschaft tritt nach aussen nicht als eigene Firma sondern lediglich als Interessengemeinschaft auf.

Folgende Aspekte bestimmen bei der einfachen Gesellschaft das Innen- und Aussenverhältnis:

  • Innenverhältnis: Treuepflicht, Geschäftsführung, Beitragsleistung, Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie Gesellschaftsbeschlüsse
  • Aussenverhältnis: Vertretungsvollmacht und Haftung

Wie wird eine einfache Gesellschaft gegründet?

Grundsätzlich erfolgt die Gründung der einfachen Gesellschaft formlos. Eine Eintragung in das Schweizerische Handelsregister ist weder nötig noch möglich. Einen eigenen Firmennamen trägt die einfache Gesellschaft nicht, es gibt auch keinen gemeinsamen Gesellschaftssitz. In der Regel wird jedoch ein Gesellschaftsvertrag unter den einzelnen Parteien geschlossen. Dieser Gesellschaftsvertrag sollte alle wesentlichen Aspekte regeln. Dazu gehören:

  • Geschäftsführung
  • einzelne Aufgaben und deren Verteilung
  • Beitragsleistungen
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung

Eine einfache Gesellschaft kann auch stillschweigend gegründet werden. In diesem Fall reicht bereits ein konkludentes Verhalten aus, um diese Rechtsform zu begründen. Üblicherweise wird eine offene einfache Gesellschaft aber formal per Gesellschaftsvertrag gegründet. Als Pendant dazu gibt es auch die stille einfache Gesellschaft, die ausschliesslich als Innengesellschaft agiert und nach aussen weniger in Erscheinung tritt beziehungsweise ausschliesslich durch einen Vertragspartner im Aussenverhältnis vertreten wird, während der andere anonym bleibt.

Wie wird die Haftung der Gesellschafter in dieser Rechtsform geregelt?

Sämtliche Gesellschafter der einfachen Gesellschaft haften für Schulden im Aussenverhältnis gegenüber Dritten nach folgenden Kriterien zu haften:

  • persönlich (mit ihrem Privatvermögen)
  • primär
  • unbeschränkt
  • solidarisch

Die persönliche Haftung gehört dabei zu den wesentlichen Nachteilen der einfachen Gesellschaft. Da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit innehat, gehen die Gesellschafter gemeinsam sämtliche Verpflichtungen nach aussen ein. Eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter tritt jedoch dann ein, wenn nur einer der Gesellschafter explizit im eigenen Namen handelt.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es hinsichtlich der Geschäftsführung bei der einfachen Gesellschaft?

Nach dem Grundsatz des Schweizerischen Gesellschaftsrechts besitzen grundsätzlich alle Gesellschafter das Geschäftsführungsrecht. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch eine oder mehrere Personen zum Geschäftsführer ernannt werden. Ein Geschäftsführer hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Interessen im Rahmen einer Gewinnerzielung der einfachen Gesellschaft im Innen- und im Aussenverhältnis nach bestem Wissen und Gewissen zu verfolgen. Seine Befugnisse beschränken sich jedoch ausschliesslich auf die Zwecke und Ziele der einfachen Gesellschaft und schliessen die seines eigenen Unternehmens nicht mit ein. Seine Handlungen dürfen daher nicht auf den Vorteil der eigenen Firma abzielen. Es besteht ein Konkurrenzverbot.

Relevant in diesem Zusammenhang ist das Kontrollrecht, das jeder Gesellschafter über den Geschäftsführer hat. So darf sich beispielsweise jeder Gesellschafter jederzeit über den Fortlauf des Zwecks informieren und Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen.

Wie ist die Beitragspflicht bei der einfachen Gesellschaft geregelt?

Die Beitragspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der einfachen Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit der Übereinkunft, eine einfache Gesellschaft zu gründen, sich dazu verpflichtet, einen Beitrag zu leisten. Diese Beitragsleistung soll mit vereinten und gemeinsamen Kräften dazu beitragen, den gemeinsamen Zweck zu fördern und bis zu seiner Erfüllung zu verfolgen. Der Beitrag kann bei der einfachen Gesellschaft sowohl mit finanziellen Mitteln als auch mit Sachen, Forderungen sowie persönlichem Arbeitseinsatz geleistet werden. Über die Höhe und die Art des Beitrags bedarf es einer vertraglichen Übereinkunft.

Wie erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung bei der einfachen Gesellschaft?

Grundsätzlich wird jede Partei der einfachen Gesellschaft am Gewinn, aber auch am möglichen Verlust beteiligt. Das bedeutet: Jeder, der gewinnbeteiligt ist, trägt automatisch auch das finanzielle Risiko im Falle eines Verlusts. Der jeweilige Gesellschaftsanteil der Beteiligung ist im Gesetz nicht festgelegt, sodass er vertraglich individuell geregelt werden kann. Folgende Aspekte gilt es hier zu beachten:

  • Gewinnbeteiligung: Der Gewinn ergibt sich in aller Regel anhand einer kaufmännisch geführten Buchhaltung inklusive einer Bilanz und einer Erfolgsrechnung. Er sollte jährlich ermittelt werden, eine Buchführungspflicht gibt es jedoch nicht. Der Gewinn ergibt sich ausschliesslich aus den Umsätzen (abzüglich der Ausgaben), die durch den gemeinsamen Zweck erzielt wurden.
  • Verlustbeteiligung: Analog zur Gewinnermittlung wird auch der Verlust als wirtschaftlicher Misserfolg der Gesellschaft kalkuliert.

Was ist hinsichtlich der Dauer und der Beendigung der einfachen Gesellschaft zu beachten?

Da eine einfache Gesellschaft meist auf einen bestimmten Zweck ausgerichtet ist, bestimmt dieser auch, wie lange die Gesellschaft besteht. Damit der gemeinsame Vertrag direkt beendet werden kann, muss zunächst ein Auflösungsgrund eintreten. Dieser kann entweder die Erreichung eines gemeinsamen Ziels sein oder auch die sichere Unerreichbarkeit des vereinbarten Zwecks. In beiden Fällen erlischt die einfache Gesellschaft jedoch nicht automatisch, vielmehr muss sie mit gegenseitiger Übereinkunft aller Gesellschafter aufgelöst werden. Liegen keine besonderen Gründe vor, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

Hinweis: Mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters wird laut Gesetz auch die einfache Gesellschaft aufgelöst. Ein Fortbestehen ist aber durch vertragliche Vereinbarungen möglich.

Der Treuhandvergleich für die Schweiz. Finde die besten Treuhänder in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Pensionskasse Schweiz für die Altersversorgung

Die ersten Schweizer Pensionskassen gibt es seit über 100 Jahren. Sie bilden die zweite Säule des Dreisäulensystems. Damals griff die Pensionskasse lediglich in der Maschinenindustrie, sodass die Arbeiter von der beruflichen Vorsorge profitierten. Die Versicherung galt nur dann, wenn der Arbeitgeber über eine Pensionskasse verfügte. In der heutigen Zeit haben sich die Ansprüche an den Schutz und die Vorsorge verändert. Niemand ist mehr auf sich alleine gestellt. Das Dreisäulenprinzip stützt jeden Schweizer und gestattet die Sicherung des Existenzbedarfs. Leider gibt es trotzdem finanzielle Engpässe und Neubeschlüsse, die eine Auszahlung der Rente erschweren.

Franchise und Selbstbehalt: Wichtige Begriffe der Schweizer Grundversorgung einfach erklärt

In der Schweiz steht jeder Bürger in der Pflicht, eine Krankenversicherung über die Grundversorgung abzuschliessen. Dieser obligatorische Versicherungsschutz bietet für alle Versicherten einheitliche Leistungen, auch die Prämienzahlung erfolgt nach klar definierten Regeln. Neben dem Beitrag spielen hier die Franchise und der Selbstbehalt eine wichtige Rolle. Was Franchise und Selbstbehalt bei der Grundversicherung bedeuten und wann und in welcher Höhe sie bezahlt werden müssen, erfährst du in unserem Ratgeber mit vielen weiteren hilfreichen Infos und Tipps.

Eine Liegenschaft: perfekt als Zuhause oder als Kapitalanlage

Eine Liegenschaft bezeichnet ein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem oder mehreren Gebäuden. So lautet die offizielle juristische Definition. Doch eine Liegenschaft ist noch weitaus mehr. Sie ist das gemütliche Zuhause für Singles, Paare und Familien, für junge Leute und für Senioren. Die Immobilien in der Liegenschaft bewohnst du entweder selbst oder vermietest sie als Kapitalanlage und baust dir damit privates Vermögen auf. Damit sich Eigentümer und Mieter in der Liegenschaft wohlfühlen, ist eine Verwaltung zu empfehlen. Sie kümmert sich um alle Fragen, die im laufenden Betrieb anfallen.

Rechnungsabgrenzung: Was genau bedeutet dieser Begriff?

Die Rechnungsabgrenzung ordnet Geschäftsvorfälle einer bestimmten Buchungsperiode, zum Beispiel einem Quartal oder einem Geschäftsjahr zu. Sie findet somit zum Abschluss einer Periode statt. Dabei überträgt sie Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Bilanz in den Zeitraum, für den der Erfolg des Unternehmens ermittelt werden soll. Warum das nötig ist und was es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Artikel.

Die beste Vermögensverwaltung finden? Diese Tipps helfen weiter

Wer die Verwaltung seines Vermögens in die Hände eines Fachmanns geben will, sollte sich zuvor gut überlegen, welche Ziele mit den Geldanlagen erreicht werden sollen. Auch die Höhe des Vermögens und die bevorzugte Art der Investments spielen eine Rolle. Die Beauftragung eines Fachmanns erfordert ein hohes Mass an Vertrauen zu dieser Person. Wenn es um das Vermögen einer Person geht, die noch nicht oder nicht mehr geschäftsfähig ist, sind weitere Massnahmen zum Schutz des Betroffenen erforderlich. Hier erfährst du, welche Richtlinien du bei der Wahl deines Vermögensverwalters beachten solltest.

Die Handelsbilanz – der wichtige Überblick über alle Importe und Exporte

Für Import und Export und für Gewinn und Schulden spielt die Handelsbilanz eine entscheidende Rolle für Unternehmen. Es gibt sie als interne und externe Bilanz. Die interne Variante wird unabhängig von anderen Buchführungsvorschriften erstellt. Sie hat die Aufgabe einer Vermittlung aller Vermögenswerte am Bilanzstichtag und zeigt die allgemeine Finanzlange des Unternehmens auf. Durch die Handelsbilanz sind Rückschlüsse auf die Liquidität möglich.