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Das Zahlen auf Rechnung ist in vielen Bereichen üblich, denn so kann die Ware vor der Zahlung in Ruhe geprüft und bei Nichtgefallen auch zurückgeschickt werden kann. Dazu sind Unternehmen immer verpflichtet, Rechnungen an Kunden auszustellen. Die Rechnung erfolgt entweder als Ausdruck oder als E-Mail auf elektronischem Weg. Die elektronische Rechnung ist dabei ebenso gültig wie die Rechnung auf Papier, vereinfacht den Prozess im Rechnungswesen jedoch erheblich. Gleichzeitig ist die elektronische Rechnung mittlerweile Pflicht, sodass auch Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung der e-Rechnungen verpflichtet sind. Das Ziel dahinter ist, durch die korrekte Erstellung und Übermittlung den Vorgang vollständig zu automatisieren.
Bei dieser Variante handelt es sich um ein Datenübertragungsverfahren, das in Österreich gültig ist und der Übermittlung von Rechnungen an die Bundesverwaltung dient. Die e-Rechnung an den Bund ist Vorschrift und soll die Kosten für das bundeseigene Rechnungswesen senken. Lieferanten müssen dementsprechend die elektronische Rechnung in einem strukturierten Format abliefern. Die e-Rechnung an den Bund erlaubt dabei nur bestimmte Datenformate. Diese sind das PEPPOL- und das ebInteface-Format.
Die Vorteile sind unübersehbar und erleichtern nicht nur den Unternehmen, sondern auch deren Kunden die Archivierung. Die gesamte Abwicklung über den elektronischen Weg ist einfacher, erfordert keinen Druck- und Versandaufwand, senkt die Kosten und erlaubt dazu eine schnellere Erfassung aller Daten. Dazu sind auch die Archivierung und die Aufbewahrung einfacher, was Vorteile bei der Platzeinsparung bringt.
Enthält die e-Rechnung alle notwendigen Daten, ist sie für den Vorsteuerabzug gültig. Dazu ist für die Ermittlung keine bestimmte Technologie vorgeschrieben, sondern nur ein bestimmtes Format. Der Rechnungsaussteller kann dementsprechend selbst entscheiden, in welcher Art und Weise die Ausstellung und Übermittlung erfolgt, wenn der Empfänger der e-Rechnung zugestimmt hat. Solche Bedingungen können ganz einfach in den AGB der Unternehmen festgelegt werden.
Alle Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen, wenn eine Leistung oder Warenlieferung erfolgt ist. Dabei muss beachtet werden, dass alle benötigten Angaben enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug verlorengeht. Die e-Rechnungen können als E-Mail ausgedruckt und als Buchungsbeleg verwendet werden. Dabei müssen auch elektronische Rechnungen für das Finanzamt aufbewahrt werden.
Bei Finanzbehörden gilt die e-Rechnung als vollwertiges Dokument, auch wenn z. B. die digitale Signatur fehlt. Weitere Informationen können bei einer IT-Koordinierungsstelle eingeholt werden. Für den Vorsteuerabzug gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:
Das Finanzamt schreibt vor, dass jedes Unternehmen die e-Rechnung eigenständig prüfen und auch dazu dokumentieren muss. Unterschieden wird zwischen dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren, wobei geprüft wird, ob die Echtheit, Herkunft und die Unversehrtheit der Rechnung gewährleistet ist, und der Kontrolle aller enthaltenen Angaben, die für den Vorsteuerabzug notwendig sind. Wer innerhalb von sechs Monaten keine Rechnung erstellt und verschickt hat, macht sich strafbar und muss dann auch mit einem Bussgeld rechnen.
Zur Erstellung einer e-Rechnung sind eine einfache Bilddatei, ein Scan, eine Kopie oder eine reine PDF-Datei ohne Formatierung und strukturierte Daten nicht geeignet. Die elektronische Rechnung ist immer nach bestimmten Vorgaben zu erstellen und benötigt entsprechend Rechnungsformate, die erlaubt und gängig sind. Das können auch hybride Varianten sein, z. B. Rechnungen als Text und Bild. Zu den bekannten Formaten gehören:
Als Übertragungsweg für die elektronische Rechnung sind der Versand per E-Mail, E-Post, PC-Fax oder Fax-Server, Cloud- und Web-Download gültig. Eine Übermittlung der Rechnung von einem standardisierten Faxgerät zu einem anderen Faxgerät oder von PC-Telefax zum Faxgerät gilt als papierbasierte Rechnung. Diese verursachen in der Regel zusätzliche Gebühren, die mit der rein elektronischen Rechnung eingespart werden können.
Softwareanbieter, Dienstleistungsunternehmen und digitale Rechnungsversandstellen ermöglichen die Nutzung von Vorlagen, die eine Erstellung von elektronischen Rechnungen vereinfachen. Gleichzeitig ist in dieser Form durch die Anmeldung bei diesen Anbietern eine digitale Archivierung möglich, sodass Speicherplatz, aber auch Druck- und Portokosten gespart werden können. Die Anmeldung ist bei den Anbietern in der Regel kostenlos. In der Schweiz wird seit 2016 von allen Lieferanten die Erstellung einer elektronischen Rechnung verlangt. Diese kann an Geschäftspartner oder Privatkunden versendet werden.
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Die Selbstständigkeit ist häufig mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Franchise-Unternehmen bieten hingegen viele Vorteile für Neuunternehmer: Wer sich für das Franchising entscheidet, minimiert sein finanzielles Risiko, kann direkt mit einer oft schon etablierten Marke ins Unternehmertum starten und profitiert gleichzeitig vom unternehmerischen Know-how seines Systemgebers. Jedoch gibt es auch nicht zu unterschätzende Nachteile. Wir fassen alles Wissenswerte zum Thema Franchise-Unternehmen in einem Beitrag zusammen.
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Eine Geldanlage ist nicht nur für Menschen interessant, die bereits Vermögen haben. Schon mit kleinen Beträgen kannst du ein finanzielles Polster für grössere Anschaffungen oder für deinen späteren Ruhestand ansparen. Wichtig ist, dass du in der Menge der Geldanlagen die Alternativen findest, die zuverlässig zu dir, zu deinen Zielen und zu deiner Risikobereitschaft passen. Mit ein bisschen Hintergrundwissen ist es relativ einfach, sich für die richtigen Investments zu entscheiden. Hier erfährst du, worauf es ankommt und auf was du achten musst, bevor du dich für eine Anlage und für einen Anbieter entscheidest.