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Erbschaftssteuer Schweiz – was es zu wissen gibt

Erbschaftssteuer Schweiz – was es zu wissen gibt

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist ein gutes Beispiel für die rechtliche Freiheit, die die Eidgenossenschaft den einzelnen Kantonen gewährt. So ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz keineswegs einheitlich geregelt, sondern unterliegt der kantonalen Selbstbestimmung. Und hier sind es sogar oft die Gemeinden, die unterschiedliche Verfahren anwenden. Die Schenkungssteuer unterliegt dafür meist denselben Regeln. Was du beachten musst, wenn du selber erbst oder zu vererben planst, hängt entsprechend von deinem Wohnort ab. Eng verbunden ist mit der Erbschaftssteuer die Frage, wer eigentlich erbberechtigte Nachkommen sind. Damit alles richtig vonstatten geht, beantworten wir hier einige wichtige Fragen für dich!

Wer zahlt die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz zahlt in der Regel der Erbe. Bei einer Erbengemeinschaft kommen zwei verschiedene Arten von Erbschaftssteuer in Betracht, wobei jeweils die Kantone für die Einziehung zuständig sind: Zum einen die Erbanfallsteuer, die bei unterschiedlichen Verwandtschaftsgraden der Erbenden einer Erbengemeinschaft auch in unterschiedlicher Höhe erhoben wird. Hier verhält es sich in der Regel so, dass du mehr zahlst, wenn du entfernter oder gar nicht verwandt bist. Zum anderen gibt es die Nachlasssteuer, die den gesamten Nachlass als einen Erbfall besteuert. Das Steuerrecht der meisten Kantone macht hiervon Gebrauch, da dies eine einfachere Durchführung erlaubt. Gezahlt wird die Erbschaftssteuer in der Schweiz am Ende stets vom Erben. In vielen Fällen entfällt die Steuerpflicht aber auch.

Wie hoch kann die Erbschaftssteuer in der Schweiz sein?

Die Antwort auf diese Frage hängt nahezu ausschliesslich von drei Aspekten ab: dem Freibetrag, dem Kanton, dessen Erbrecht gilt, sowie der Summe. Grundsätzlich kann die Erbschaftssteuer ein Minimum und ein Maximum erreichen:

  • immer 0 Prozent im Fall von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern in allen Kantonen
  • bis zu 49,5 Prozent in Basel-Stadt für nicht verwandte Erben

Du siehst: Die Erbschaftssteuer belastet die Schweizer sehr unterschiedlich. Während die erwähnten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner immer steuerfrei erben, gilt dies auch meistens für direkte Nachkommen. Darüber hinaus variieren die Steuersätze stark.

Wie sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Ähnlich uneinheitlich wie der Erbschaftssteuersatz sind die hiermit zusammenhängenden Freibeträge. Sie staffeln sich in Freibeträge für:

  • Nachkommen
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner
  • Dritte

Ein Freibetrag für Ehegatten entfällt. Wenn du an deine Kinder vererbst, gibt es lediglich in Appenzell-Innerrhoden und in Neuenburg einen Freibetrag. In nahezu allen Kantonen wird dieses Erbe gar nicht erst versteuert. Freibeträge sind unterdes in den Kantonen sehr unterschiedlich und in einigen Kantonen gibt es sie überhaupt nicht.

In welchem Kanton zahle ich am wenigsten Erbschaftssteuer?

Die geringste Erbschaftssteuer der Schweiz zahlst du in den Kantonen Obwalden und Schwyz – denn hier wird sie gar nicht erst erhoben. Dies gilt sogar für Dritte, die erben. Besonders niedrig ist die Erbschaftssteuer auch in:

  • Graubünden
  • Appenzell-Innerrhoden
  • Nidwalden
  • Zug

Wer erhebt die Erbschaftssteuer und wie wird an eine Erbengemeinschaft vererbt?

Die Erbschaftssteuer wird direkt von den Kantonen beziehungsweise den Gemeinden, in denen der Nachlass entsteht, erhoben. Vererbst beispielsweise ein Vater infolge seines Todes per Testament an seine Ehefrau (die Mutter) und an seinen Sohn in gleichen Teilen, wird in aller Regel das gesamte Erbe als ein Nachlass behandelt und versteuert. Die Aufteilung wird dann zumeist der Erbengemeinschaft überlassen. Bei schwierigen Familienverhältnissen kannst du einen Nachlassverwalter oder Anwalt hinzuziehen. Liegt kein Testament vor, wird grundsätzlich an die nächststehenden Personen in der Erbfolge vererbt.

Wie ist es mit der Erbschaftssteuer bei einem Wohnsitz im Ausland?

Zwei Fälle können dich betreffen, wenn du deinen Wohnsitz im Ausland hast, aber ein Schweizer bist: Zum einen kannst du aus der Schweiz erben. Und zum anderen kannst du im Todesfall vererben – beispielsweise dein Vermögen oder deine Immobilie im Ausland. Im ersten Fall gilt einfach das Erbrecht des Kantons, in welchem der Erblasser zuletzt lebte. Entsprechend erhältst du dein Erbe mit entsprechenden steuerlichen Abschlägen auch ins Ausland. Anders ist dies, wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hast und selbst zum Erblasser wirst. Denn hier hängt es von deinen Vorkehrungen ab, welches Erbrecht greift. Als Schweizer kannst du zeitlebens die Behörden in der Heimat damit beauftragen, im Todesfall deinen Nachlass zu verwalten (und zu besteuern). Andernfalls greift in der Regel das Erbrecht des Landes, in dem du gelebt hast. Doppelt wird ein Erbe allerdings aufgrund von entsprechenden Abkommen nicht versteuert.

Wie wird ein Haus behandelt?

Ein Haus als nicht bewegliches Gut wird der Erbmasse mit dem aktuellen Verkehrswert zugerechnet. Die Kosten, diesen zu ermitteln, trägt im Zweifelsfall das Kanton, da dieses ja Interesse an einer ordentlichen Besteuerung hat. Oftmals wird aber einfach der letzte Schätzwert herangezogen. Der geschätzte Wert des Hauses wird der gesamten vererbten Summe zugeschlagen. So spielt also der Immobilienwert beim Vererben eine Rolle, da er die Ausschöpfung von eventuellen Freibeträgen bedeuten kann. Ehepartner und Kinder müssen aber nie Kosten fürchten, nur weil sie ein Haus erben.

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