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Die Aktiengesellschaft, abgekürzt AG oder im Französischen S.A., gehört wie die GmbH und die Genossenschaft zu den Kapitalgesellschaften. Sie verfolgt wirtschaftliche Interessen und betreibt zu diesem Zweck ein kaufmännisches Unternehmen beziehungsweise einen kaufmännischen Verlag. Diese Rechtsform hat den Vorteil, dass die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Um das geschäftliche Risiko breit zu streuen, ist die AG also eine sinnvolle Lösung.
Eine Aktiengesellschaft kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Diese Gründer bringen ein bestimmtes Kapital in das Unternehmen ein, das in Aktien, also in Teilsummen, zerlegt wird. Das Gesellschaftsvermögen haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Bei Konkurs oder Auflösung haften also die Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern verlieren allenfalls ihr Aktienkapital. Vom Kleinbetrieb mit einem Inhaber bis zur Holdinggesellschaft existieren folgende Formen der Aktiengesellschaft:
Eine Aktiengesellschaft besteht aus mehreren Organen:
Die Generalversammlung besteht aus der Gemeinschaft aller Aktionäre und ist das höchste Organ der Gesellschaft. Diese Versammlung sichert die Beteiligung aller Aktionäre am Geschehen: Hier können sie ihre Rechte wahrnehmen. Die Generalversammlung entscheidet beispielsweise über die Verwendung von Gewinnen, genehmigt die Jahresrechnung und wählt den Verwaltungsrat. Ebenfalls kann sie über die Auflösung der Gesellschaft abstimmen. Seit 2021 kann sich auch elektronisch abgehalten werden.
Im Verwaltungsrat muss mindestens eine Person mit Sitz und Zeichnungsrecht in der Schweiz vertreten sein. Der Verwaltungsrat ernennt die Geschäftsleitung und hat generell die Oberaufsicht über die Verwaltung und organisatorische Aspekte. Die Revisionsstelle ist erst ab zehn Personalstellen im Jahresschnitt Pflicht. Für kleinere Betriebe ist sie optional. Sie prüft, ob Buchhaltung und Jahresrechnung mit allen Gesetzen übereinstimmen und hat Einsicht in alle Geschäftsunterlagen. Diese Einrichtung muss von den beiden anderen Organen unabhängig sein.
Die Aktiengesellschaft ist eine Vereinigung von Investoren, die eher passiv auftreten. Sie investieren in das Unternehmen, um Dividenden aus den Erträgen dieser Gesellschaft zu erhalten. In den Aktionärsversammlungen können sie ihre Aktionärsrechte wahrnehmen. Die Geschäfte des Unternehmens aber führen die Organe der Aktiengesellschaft.
Um eine AG zu gründen, muss zunächst gemäss Obligationenrecht Art 621 ein Kapital von mindestens 100.000 Franken eingebracht werden, allerdings nicht unbedingt als direkte Einzahlung. Auch Sachwerteinlagen oder Bargeld im Wert von zunächst 50.000 Franken reichen aus. Was noch fehlt, wird als „nicht eingezahltes Aktienkapital“ in Form von Namenaktien bilanziert. Das Aktienkapital wird dann als Aktien mit einem Nennwert von mindestens einem Rappen aufgeteilt und ausgegeben.
Hinter den selbst gewählten Namen der Firma wird verpflichtend das Kürzel AG gesetzt. Der Name muss in der Schweiz einmalig sein. Die Begründung einer AG nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Offiziell ist dieser Ablauf festgelegt: Die Aktiengesellschaft existiert mit ihrem Eintrag ins Handelsregister. Es wird eine öffentliche Urkunde erstellt, in der die Statuten, die Einlagewerte und die oben genannten Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden.
Zur Gründung einer AG in der Schweiz braucht es mindestens eine natürliche oder juristische Person. Auch mehrere Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sind gründungsberechtigt. Bis zum Jahr 2007 waren mindestens drei Aktionäre nötig, um eine AG zu gründen. Seit Anfang 2008 jedoch ist eine Art Sonderform, die sogenannte Ein-Mann-AG gesetzlich erlaubt.
Geht die Gesellschaft in Konkurs, haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter selbst. Allerdings ist die Organhaftung vorbehalten: Wenn etwa Mitglieder des Verwaltungsrats oder der anderen Organe vorsätzlich Schaden verursachen, können sie dafür haftbar gemacht werden.
Die Namenaktien sind eine Art von Wertpapieren, die bei Aktiengesellschaften häufig zu finden sind. Grosse Unternehmen handeln ihre Aktien zumeist an der Börse, doch für kleinere Aktiengesellschaften ist dies durchaus kein Muss. Bei einer Inhaberaktie ist der Inhaber zugleich der Aktionär. Wird die Aktie verkauft, wechselt sie den Inhaber und den Aktionär. Bei einer Namenaktie ist dies anders: Der Inhaber muss zwingend auch als Aktionär beim Aktienregister eingetragen sein. Deshalb ist die Namenaktie weniger einfach handelbar und somit wenig verkehrsfähig. Neben den Inhaber- und den Namenaktien gibt es noch die vinkulierten Namenaktien, bei denen Änderungen wie die Übertragung zustimmungsbedürftig sind. Eine Stimmrechtsaktie beispielsweise ist als Namenaktie ausgestaltet: Sie hat einen geringeren Nennwert als eine Stammaktie, aber trotzdem die gleiche Stimmkraft für den Aktionär.
Aktionäre haben Rechte und Pflichten. Diese können im Bedarfsfall vor Gericht erstritten werden. Auch wenn es zur Auflösung einer Gesellschaft kommt, landen die strittigen Punkte nicht selten vor Gericht. Grob lassen sich die Rechte der Aktionäre in zwei Gruppen teilen: die Vermögensrechte und die Mitgliedschaftsrechte. Zu den aktienrechtlichen Klagen im Bereich Mitgliedschaftsrechte gehören unter anderem Stimmrechtsklagen und Klagen aus Gründungs- und Revisorenhaftung.
Klagen auf die Vermögensrechte beziehen sich häufig auf das Recht auf Anteil am Liquidationserlös oder auf Dividenden. Anleger können heute zur Lösung von Interessenskonflikten und zur Durchsetzung ihrer Aktionärsrechte auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem oder mehreren Gebäuden. So lautet die offizielle juristische Definition. Doch eine Liegenschaft ist noch weitaus mehr. Sie ist das gemütliche Zuhause für Singles, Paare und Familien, für junge Leute und für Senioren. Die Immobilien in der Liegenschaft bewohnst du entweder selbst oder vermietest sie als Kapitalanlage und baust dir damit privates Vermögen auf. Damit sich Eigentümer und Mieter in der Liegenschaft wohlfühlen, ist eine Verwaltung zu empfehlen. Sie kümmert sich um alle Fragen, die im laufenden Betrieb anfallen.
Der Internationale Währungsfonds taucht immer wieder in den internationalen Nachrichten auf. Gerade während und nach der Finanzkrise von 2009 war immer wieder von dieser Sonderorganisation zu lesen. Sie vergibt ihren Mitgliedsstaaten Kredite, wenn diese durch Währungskrisen in Schwierigkeiten geraten. Doch was ist der Internationale Währungsfonds überhaupt, wer sind die Mitglieder und wie wird er finanziert? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier.
Bei einer Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. In der Schweiz spielt diese Rechtsform eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch dient sie oft dazu, zusätzliche Eigenkapitalmittel aufzubringen, was vor allem für Einzelunternehmen oder eine Einzelfirma interessant ist. Die Aufnahme weiterer Teilhaber ist dabei nicht notwendig. Eine Kommanditgesellschaft gründen vor allem Unternehmen, die die Rechtsform der Personengesellschaft wählen wollen, wenn ein Teil der Gesellschafter lediglich als Kapitalgeber fungiert. Diese Kapitalgeber treten in dieser Personengesellschaft als Kommanditäre auf. Hier erfährst du, was eine Kommanditgesellschaft ist, wer sich daran in welcher Form beteiligen kann und wie die Gründung der Gesellschaft aussieht.
Um das Zahlen der Steuern kommt keiner herum. Während das Finanzamt eine nationale Behörde ist, ist das Steueramt Teil der Gemeindeverwaltung und übernimmt die sensiblen Verwaltungsaufgaben zur Pflege und zum Erhalt des Gemeinwohls. Das betrifft besonders das Führen des Steuerregisters und die Kontrolle aller Steuerflüsse. Übrigens: Auch wenn in einzelnen Bereichen die Steuerflüsse geringfügig abweichen, ist immer der Betrag gültig, der auf der Steuerrechnung angegeben ist. Das betrifft alle natürlichen und juristischen Personen. Alles Wichtige zum Thema gibt es hier.
Wer sparen will, kommt um die Führung eines Haushaltsbuches nicht herum. Ein Haushaltsbuch gibt Aufschluss über die aktuellen Einnahmen und Ausgaben und bietet eine gute Übersicht zu deinen Finanzen. Egal, ob du für einen Urlaub, ein Haus oder die Altersvorsorge Geld sparen möchtest – ein Haushaltsbuch lohnt sich immer. Was ein Haushaltsbuch ist, wie du es führst und welche Vorteile sich durch die Nutzung ergeben, erfährst du in diesem Artikel.
Die ESR Zahlung ist eine besonders einfache Möglichkeit, in der Schweiz Rechnungen zu begleichen. Es handelt sich hierbei um eine schnelle und unkomplizierte Form der elektronischen Überweisung. Für die Zahlung verwendest du in der Schweiz ein entsprechendes Formular beziehungsweise einen Schein, in den du alle erforderlichen Angaben einträgst. In der Schweiz geniesst dieses Verfahren eine besonders hohe Verbreitung. Das liegt daran, dass, anders als etwa in Deutschland, die Lastschrift nie zu einer hohen Akzeptanz gefunden hat. Wenn du also in der Schweiz unterwegs bist, solltest du wissen, wie ESR funktioniert. Hier erfährst du es.