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Kleinunternehmer: Mit wenig Bürokratieaufwand zum erfolgreichen Geschäftsmodell

Kleinunternehmer: Mit wenig Bürokratieaufwand zum erfolgreichen Geschäftsmodell

Du möchtest dir ein zweites Standbein neben deinem Hauptjob aufbauen, wagst aber den Sprung in die Selbstständigkeit noch nicht komplett? Dann kannst du dich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Der wesentliche Vorteil: Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das erfreut nicht nur deine Kunden, sondern erspart dir auch viel Arbeit bei deiner Buchhaltung. Dennoch musst du einige wichtige Voraussetzungen erfüllen, wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ob du mit deinem Nebengewerbe noch als Kleinunternehmer behandelt wirst, ist in erster Linie von deinem Umsatz abhängig. Der Umsatz darf im laufenden Geschäftsjahr nicht über 100.000 Schweizer Franken liegen. Diese Kleinunternehmerregelung ist für alle geeignet, die sich ein zweites Standbein zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit schaffen möchten. Möchtest du hingegen als Existenzgründer eine richtige Firma gründen, hast du diese Umsatzgrenze meist schnell überschritten. Laut Definition unterliegen Kleinunternehmer nicht der Regelbesteuerung, sondern dürfen weder Steuer ausweisen noch vom Finanzamt zurückverlangen.

Was unterscheidet einen Kleinunternehmer von einem Kleinstunternehmer und dem Kleingewerbe?

Nicht verwechseln solltest du den Kleinunternehmer mit dem Kleinstunternehmer. Das Kleinstunternehmen hat weniger als zehn Mitarbeiter und erreicht im Jahr einen Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Ein Kleingewerbe ist ein Betrieb, der nicht im Gewerberegister eingetragen sein muss. Dennoch können einige Voraussetzungen für alle drei Unternehmensformen ähnlich sein und sich überschneiden.

Was spielt neben der Umsatzgrenze noch für eine Rolle?

Für welche Rechtsform du dich entscheidest, bleibt dir relativ frei überlassen. Folgende Optionen stehen dir zur Auswahl:

  • Selbstständiger
  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer
  • Personengesellschaft

Als Freiberufler hast du zum Beispiel den Vorteil, dass du keine Gewerbeanmeldung benötigst. Entscheidest du dich für den eingetragenen Kaufmann (e. K.), die GbR, die UG oder die GmbH, musst du die Stammeinlagen beachten, die zu tätigen sind.

Welche Vorteile hat die Regelung?

Dein wesentlicher Vorteil als Kleinunternehmer ist, dass deine Buchführung recht einfach ausfällt. Du darfst deinen Kunden keine Umsatzsteuer berechnen, sodass du deine Waren oder Dienstleistungen günstiger als die Konkurrenz anbieten kannst. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt entfällt dementsprechend ebenso. Insgesamt bedeutet das für dich weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Natürlich hat die Regelung aber auch einige nennenswerte Nachteile. Dadurch, dass du keine Umsatzsteuer berechnen kannst, kannst du natürlich auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen und Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dieser Anspruch entfällt. Auch musst du jedes Kalenderjahr aufs Neue prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich noch gilt. Ergibt sich mehr Umsatz, als du dir errechnet hast, wird eine Umsatzsteuernachzahlung an das Amt fällig. Nicht nur auf dem Geschäftskonto wird es komplizierter, wenn du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst: Du musst dann auch alle Kunden und Geschäftspartner darüber informieren und deine Preise ändern.

Was benötigt das Finanzamt?

Auch als Kleinunternehmer musst du dich beim Finanzamt anmelden. Das kannst du aber erst dann, wenn dein Unternehmen bereits steht und du einen Businessplan vorlegen kannst. Entsprechende Zahlen aus diesem Plan will das Finanzamt bei deiner Anmeldung zwingend sehen. Mit Hilfe des Businessplans beurteilt das Finanzamt die Erfolgsaussichten deines Unternehmens. Der Businessplan ist wie folgt aufgebaut:

  • Ein Textteil, in dem die Geschäftsidee genau vorgestellt wird
  • Weitere Bestandteile des Textteils: eventuelle Mitarbeiter und -gründer, deine Zielgruppe, die Rechtsform und dein Lebenslauf
  • Ein Zahlenteil mit einem umfangreichen Finanzplan

Um dich beim Finanzamt anzumelden, benötigst du auch einen Gewerbeschein. Ihn erhältst du beim zuständigen Gewerbeamt.

Was ist bei der Rechnung zu beachten?

Bei deiner Rechnung musst du im Prinzip alles beachten, was eine grössere Firma auch muss. Wichtig ist, dass du unter die Rechnung vermerkst, dass aufgrund der Kleinunternehmerregelung kein Umsatzsteuerausweis erfolgt. Folgende Angaben müssen ebenso zwingend auf deiner Rechnung zu finden sein:

  • Vollständiger Name deines Unternehmens und des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Liefer- oder Leistungsdatum

Zudem sollte bei Privatpersonen ein Hinweis auf der Rechnung sein, dass der Rechnungsempfänger die Pflicht hat, den Beleg zwei Jahre lang aufzubewahren. Damit unterscheiden sich die Anforderungen einer ordnungsgemässen Rechnung nicht sehr von der eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens. Der Aufwand für das Erstellen der Rechnung ist also gleich hoch.

Welchen Vorteil haben meine Kunden?

Die meisten Kunden kaufen gerne bei Kleinunternehmen und ziehen diese einem grossen Unternehmen vor. Ein wichtiger Grund dabei ist sicher, dass sie Steuern sparen und die Waren und Dienstleistungen insgesamt günstiger angeboten werden. Wenn du als Kleinunternehmer deine Waren und Dienstleistungen vorrangig Endverbrauchern und Privatkunden anbietest, kannst du deutlich günstiger sein als deine Konkurrenz. Unternehmen hingegen werden vermutlich lieber bei einem anderen Anbieter kaufen, der auf seiner Rechnung Umsatzsteuer ausweist. Diese können sie dann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und in Abzug bringen.

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