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Das Wort „Liquidation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „verflüssigen“. Im betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sinne ist damit die Abwicklung eines Unternehmens gemeint. Das bedeutet konkret: Alle materiellen Güter – das sind Waren, Produktionsmittel, Büroeinrichtungen, Ladegüter – und alle immateriellen Güter wie Lizenzen oder Patente des Unternehmens werden verkauft, also verflüssigt. Von dem Erlös werden Schulden und Verbindlichkeiten beglichen. Nach Ablauf des Sperrjahres erfolgen die Ausschüttungen des restlichen Erlöses an die Anteilseigner oder im Gesellschaftsvertrag eingetragene Institutionen. Die Liquidation läuft in folgenden Schritten ab:
Meistens führen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer die Liquidation durch, doch auch andere Personen können mit der Abwicklung beauftragt werden. Sie heissen in der Schweiz Liquidatoren und vertreten die Gesellschaft gerichtlich und aussergerichtlich. Die Tätigkeit eines Liquidators ist in den Artikeln 913 und 742 bis 746 OR geregelt. Sie unterscheiden sich sehr stark je nach Grösse und Struktur des Unternehmens. Grundsätzlich kann man sagen: Ein Liquidator zahlt die Schulden, löst Verträge auf und verwertet alle Vermögenswerte. Die Liquidation eines grossen Produktionsbetriebs erfordert natürlich viel mehr Aufwand als die Liquidation einer Viehzuchtgenossenschaft ohne grosses Vermögen. Zu den Aufgaben des Liquidators zählen unter anderem:
Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. Es dient der Identifikation und Konstituierung von Gewerbetreibenden. Das sind alle, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Sowohl bei Gründungen als auch bei Liquidationen erfolgen Einträge im Handelsregister. Bei Gründungen ist ein Eintrag im Handelsregister Pflicht. Anders als bei Gründungen erfordern Liquidationen vor der Löschung im Handelsregister zahlreiche Schritte. Das Handelsregister in der Schweiz wird abhängig vom Kanton geführt oder bezirksweise durch das Handelsregisteramt.
Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter unabhängig von seinem Anteil am Stammkapital die Auflösung der GmbH in der Schweiz beantragen. In Artikel 821 OR sind die Gründe aufgeführt. Das Verfahren sieht folgendermassen aus:
Die Liquidatoren sind verpflichtet, eine Bilanz zum Zeitpunkt der Auflösung aufstellen. Bevor die Gesellschafter ihr Kapital bekommen, müssen die Gläubiger befriedigt werden. Hierfür muss ein dreimaliger öffentlicher Schuldenruf im Handelsamtsblatt der Schweiz erfolgen. Ladegüter werden genau wie alle anderen Vermögensgegenstände veräussert.
Liquiditätsgrade spielen in der Finanzbuchhaltung und bei der Unternehmensfinanzierung eine grosse Rolle. Es handelt sich um Kennzahlen, die darüber Auskunft geben, ob ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen kann. Sie bezeichnen also, wie schnell Vermögenswerte in Geld umgewandelt werden. Dabei unterscheidet man nach Liquidität ersten, zweiten und dritten Grades.
Der Beginn des Sperrjahres ist von grosser Bedeutung. Ab dann können Gläubiger ein Jahr lang ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Erst mit dem Ablauf der Sperrfrist ist eine Liquidation wirklich abgeschlossen und die Löschung möglich. Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung der Liquidation und dem Aufruf an die Kreditoren. Für unbekannte Gläubiger und solche mit unbekanntem Wohnort ist ein dreimaliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt durchzuführen. Forderungen von bekannten Gläubigern, die in der Sperrfrist nicht angemeldet werden, werden beim Gericht erfasst. Erst nach Ablauf des Sperrjahres kann verbleibendes Vermögen an die Anteilseigner ausgezahlt werden.
Ist die Liquidation abgeschlossen, ist noch lange nicht Schluss. Die Liquidatoren melden nun die Löschung des Unternehmens im Handelsregister der Schweiz an. Dabei müssen sie nachweisen, dass sämtliche Schuldenrufe im Handelsblatt der Schweiz entsprechend der gesetzlichen Bestimmung durchgeführt wurden. Das Handelsregister lässt sich dann die Löschung von der kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligen. Ist die Bewilligung eingetroffen, wird die GmbH definitiv gelöscht. Alle Geschäftsbücher sind jedoch zehn Jahre lang sicher aufzubewahren.
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Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Bei der sogenannten Leibrente handelt es sich um eine bestimmte Form der Immobilienrente. Eigentümer von Immobilien haben hier die Möglichkeit, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen und dafür in den Genuss einer lebenslangen Rente zu kommen. Gleichzeitig können sie darin bis zu ihrem Lebensende wohnen bleiben. Dieses Modell bietet neben den staatlichen Leistungen eine zusätzliche und für viele sehr wertvolle Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Leibrente.
Kapitalgesellschaften sind in der Schweiz sehr verbreitet. Es gibt mehr als 400.000 solcher Gesellschaften, vor allem Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaftsformen sind somit für die Wirtschaft sehr wichtig. Kollektivaktiengesellschaften, die auch zu den Kapitalgesellschaften zählen, sind dagegen äusserst selten. Hier erfährst du, was Kapitalgesellschaften sind, was der Unterschied zu einer Personengesellschaft ist und wer bei einer Kapitalgesellschaft haftet. Ausserdem beleuchten wir, was der Unterschied zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und was in einem Gesellschaftsvertrag geregelt wird.
Mit Aktien erwerben Anleger einen Anteil eines Unternehmens und werden so zu Aktionären. Üblicherweise wird dafür ein Depot bei einer Bank benötigt. Zahlreiche Menschen möchten es aber vermeiden, in jede Aktie einzeln zu investieren. Für sie besteht die Möglichkeit, Aktienfonds zu akquirieren. Grundsätzlich ist ein Aktienfonds, auch als Anlagefonds bezeichnet, ein Portfolio aus Aktien. Analyse und Auswahl sowie Ein- und Verkauf werden hierbei von einem sogenannten „asset management“ geregelt und erfolgen nicht durch den Anleger selbst. Jeder dieser Aktienfonds hat sein eigenes Fachgebiet. Das können beispielsweise Aktien aus einer bestimmten Branche, einem Land oder einem Index sein.