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Das Wort „Liquidation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „verflüssigen“. Im betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sinne ist damit die Abwicklung eines Unternehmens gemeint. Das bedeutet konkret: Alle materiellen Güter – das sind Waren, Produktionsmittel, Büroeinrichtungen, Ladegüter – und alle immateriellen Güter wie Lizenzen oder Patente des Unternehmens werden verkauft, also verflüssigt. Von dem Erlös werden Schulden und Verbindlichkeiten beglichen. Nach Ablauf des Sperrjahres erfolgen die Ausschüttungen des restlichen Erlöses an die Anteilseigner oder im Gesellschaftsvertrag eingetragene Institutionen. Die Liquidation läuft in folgenden Schritten ab:
Meistens führen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer die Liquidation durch, doch auch andere Personen können mit der Abwicklung beauftragt werden. Sie heissen in der Schweiz Liquidatoren und vertreten die Gesellschaft gerichtlich und aussergerichtlich. Die Tätigkeit eines Liquidators ist in den Artikeln 913 und 742 bis 746 OR geregelt. Sie unterscheiden sich sehr stark je nach Grösse und Struktur des Unternehmens. Grundsätzlich kann man sagen: Ein Liquidator zahlt die Schulden, löst Verträge auf und verwertet alle Vermögenswerte. Die Liquidation eines grossen Produktionsbetriebs erfordert natürlich viel mehr Aufwand als die Liquidation einer Viehzuchtgenossenschaft ohne grosses Vermögen. Zu den Aufgaben des Liquidators zählen unter anderem:
Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. Es dient der Identifikation und Konstituierung von Gewerbetreibenden. Das sind alle, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Sowohl bei Gründungen als auch bei Liquidationen erfolgen Einträge im Handelsregister. Bei Gründungen ist ein Eintrag im Handelsregister Pflicht. Anders als bei Gründungen erfordern Liquidationen vor der Löschung im Handelsregister zahlreiche Schritte. Das Handelsregister in der Schweiz wird abhängig vom Kanton geführt oder bezirksweise durch das Handelsregisteramt.
Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter unabhängig von seinem Anteil am Stammkapital die Auflösung der GmbH in der Schweiz beantragen. In Artikel 821 OR sind die Gründe aufgeführt. Das Verfahren sieht folgendermassen aus:
Die Liquidatoren sind verpflichtet, eine Bilanz zum Zeitpunkt der Auflösung aufstellen. Bevor die Gesellschafter ihr Kapital bekommen, müssen die Gläubiger befriedigt werden. Hierfür muss ein dreimaliger öffentlicher Schuldenruf im Handelsamtsblatt der Schweiz erfolgen. Ladegüter werden genau wie alle anderen Vermögensgegenstände veräussert.
Liquiditätsgrade spielen in der Finanzbuchhaltung und bei der Unternehmensfinanzierung eine grosse Rolle. Es handelt sich um Kennzahlen, die darüber Auskunft geben, ob ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen kann. Sie bezeichnen also, wie schnell Vermögenswerte in Geld umgewandelt werden. Dabei unterscheidet man nach Liquidität ersten, zweiten und dritten Grades.
Der Beginn des Sperrjahres ist von grosser Bedeutung. Ab dann können Gläubiger ein Jahr lang ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Erst mit dem Ablauf der Sperrfrist ist eine Liquidation wirklich abgeschlossen und die Löschung möglich. Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung der Liquidation und dem Aufruf an die Kreditoren. Für unbekannte Gläubiger und solche mit unbekanntem Wohnort ist ein dreimaliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt durchzuführen. Forderungen von bekannten Gläubigern, die in der Sperrfrist nicht angemeldet werden, werden beim Gericht erfasst. Erst nach Ablauf des Sperrjahres kann verbleibendes Vermögen an die Anteilseigner ausgezahlt werden.
Ist die Liquidation abgeschlossen, ist noch lange nicht Schluss. Die Liquidatoren melden nun die Löschung des Unternehmens im Handelsregister der Schweiz an. Dabei müssen sie nachweisen, dass sämtliche Schuldenrufe im Handelsblatt der Schweiz entsprechend der gesetzlichen Bestimmung durchgeführt wurden. Das Handelsregister lässt sich dann die Löschung von der kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligen. Ist die Bewilligung eingetroffen, wird die GmbH definitiv gelöscht. Alle Geschäftsbücher sind jedoch zehn Jahre lang sicher aufzubewahren.
Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Mittlerweile werden viele Dokumente und Verträge nicht mehr schriftlich auf Papier, sondern auf elektronischem Weg ausgestellt. Beim Import und Export von Waren ist das durch die elektronische Veranlagungsverfügung gewährleistet, die von der Zollverwaltung nur noch in dieser Form ausgestellt wird. Aber auch in der Buchhaltung wird die eVV benötigt, damit etwa die Einfuhrsteuer für importierte Güter abgezogen werden kann. Was zuvor in Papierform ausgestellt wurde, ist nun elektronisch möglich und so in der Ausführung wesentlich einfacher.
Die Grenzabfertigung in der Schweiz wird durch die eidgenössische Zollverwaltung bestimmt und umfasst wichtige Aufgaben, die für mehr Sicherheit und die optimale Kontrolle an den Grenzübergängen sorgen. Natürlich sind auch die Einfuhrregelungen und die Abgabe aller Gebühren, Steuern und Zölle darin enthalten. Die Zollverwaltung arbeitet dabei immer mit Behörden aus dem Ausland zusammen und erledigt auch grenzüberschreitende Angelegenheiten.
Ein Kauf auf Rechnung bietet für dich als Kunden eine Reihe von Vorteilen, vor allem, wenn du deine Bestellungen in Online Shops tätigst. Die Zahlungsart ist weit verbreitet und bei Käufern sehr beliebt. Rund um den Kauf auf Rechnung gibt es natürlich eine ganze Reihe von Fragen – Wo liegen die Nachteile? Für wen ist ein Rechnungskauf möglich? Und: Wie funktioniert er eigentlich? Hier erfährst du die wichtigsten Antworten.
In der Schweiz müssen steuerpflichtige Privatpersonen jedes Jahr ihre Steuererklärung ausfüllen. Termin für die Abgabe der Steuerunterlagen ist der 31. März. Du hast die Möglichkeit, deine Steuererklärung allein oder mit Hilfe einer Steuerberatung vor dem Termin zu erstellen. Formulare mit den entsprechenden Wegleitungen erhältst du bei deiner kantonalen Steuerbehörde. Unser Tipp: Starte das Ausfüllen deiner Steuererklärung gut vorbereitet mit den gesammelten Unterlagen und setze dich auch mit den aktuellen Änderungen zum Steuerrecht auseinander. Was du an Steuern zahlen musst, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Wie viel Geld du letztendlich sparen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und so geht’s:
Arbeitest du schon mehrere Jahre in einer Firma und bekommst du immer noch das gleiche Gehalt wie im ersten Monat? Hast du das Gefühl, dass du durch gute Leistungen auffällst und unverzichtbar für deinen Chef bist? Findest du, dass du ein toller Mitarbeiter bist und deine Firma von dir profitiert? Dann solltest du in der nächsten Zeit über Lohnverhandlungen mit deinem Arbeitgeber nachdenken. Wir geben dir hier die besten Tipps und Tricks für deine Gehaltsverhandlungen. Vielleicht verhelfen sie dir schon bald zu einem höheren monatlichen Einkommen!