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Steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben. Kapitalsteuern bezahlen also grundsätzlich folgende juristische Personen, sofern sie nicht von der Steuer befreit sind:
Auch Verwaltungsgesellschaften, die in der Schweiz nur Beteiligungen verwalten und keinen Ertrag aus einer Wertschöpfung generieren, bezahlen Steuern in der Schweiz. Erlaubt ist lediglich das Verwalten der Beteiligungen. Dies kann auch das Übernehmen von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa Inkassotätigkeiten, sein, die aber für die im Ausland tätigen Unternehmen nach den ortsgültigen Gesetzen stattfinden. Diese Verwaltungsgesellschaften versteuern lediglich einen Teil ihres Gewinns und ihr Eigenkapital hier. Das bedeutet, dass sie sowohl Ertrags-, als auch Kapitalsteuern bezahlen. Der steuerbare Reingewinn wird durch eine Spartenrechnung ermittelt. Führst du ein Unternehmen, das dies betrifft, setzt du dich am besten mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung.
Übrigens: Die generierten Einnahmen sind für die öffentliche Hand wichtig. Sie betragen insgesamt mehr als 20 Milliarden (2017 waren es 22,2 Milliarden) Schweizer Franken. Das sind mehr als 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Was natürliche Personen sind, ist klar: Es handelt sich dabei schlicht um die juristische Definition des Menschen. Bei juristischen Personen hingegen kann es sich um Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften handeln. Ihnen verleiht das Zivilrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie können Rechte ausüben und müssen Pflichten übernehmen. Ihre Organe, wie etwa der Verwaltungsrat bei einer AG, übernehmen das für sie. Das Steuerrecht behandelt diese juristischen Personen als unabhängige Steuersubjekte. Die Gesellschafter oder Inhaber von Anteilen solcher juristischen Personen versteuern ihre Beteiligung und ihren Anteil am Gewinn unabhängig von der juristischen Person.
Die Grundlage für die Berechnung der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Dabei kann es sich um folgende Positionen handeln, die in der Bilanz aufgeführt sind:
Massgebend ist das gesamte Eigenkapital, also das Reinvermögen, das am Ende einer Steuerperiode, meistens Ende des Jahres, vorhanden ist. Eine Steuerperiode entspricht im Normalfall einem Geschäftsjahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaften ist Gegenstand der Kapitalsteuer. Diese wird berechnet, indem 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals mit dem Steuerfuss für Kapitalsteuern des jeweiligen Kantons und der Gemeinde multipliziert wird. Dieser Steuerfuss ist von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kapitalgesellschaften bezahlen eine Ertragssteuer. Anders als bei der Kapitalsteuer fällt diese nicht nur beim Kanton und der Gemeinde an, sondern auch beim Bund. Beginn der Steuerpflicht ist der Tag, an dem die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat und in das Handelsregister eingetragen wurde.
Juristische Personen, also nicht nur Stiftungen, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen, können von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. Sobald die juristische Person aber unternehmerische Zwecke verfolgt, ist sie nicht mehr gemeinnützig. Die Gesuche sind je nach Kanton an die jeweilige, zuständige kantonale Steuerverwaltung oder an das kantonale Finanzdepartement zu richten. Das bedeutet aber nicht, dass eine juristische Person, die von der Steuer befreit ist, keine anderen Steuern bezahlen muss. Die Mehrwertsteuer oder Steuern für Liegenschaften etwa müssen dennoch bezahlt werden. Diese Besteuerungen haben nichts mit der Steuerbefreiung zu tun.
Genossenschaften des Obligationenrechts bezahlen Kapitalsteuern und Ertragssteuern wie Kapitalgesellschaften. Auch der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital werden gleich wie bei der AG und der GmbH berechnet. Das betrifft aber nicht jene Genossenschaften, die als kantonale Körperschaften gelten.
Viele Vereine sind gemeinnützig und werden von der Steuer befreit. Das trifft aber nicht auf alle Vereine zu. Die Steuerberechnung erfolgt bei den Vereinen nach den gleichen Regeln wie bei den Kapitalgesellschaften. In einigen Kantonen werden aber andere Tarife angewandt. Eine weitere Besonderheit sind Mitgliederbeiträge, die steuerfrei sind.
Alljährlich werben die Krankenkassen von neuem um Kunden. Der Anstieg der Gesundheitskosten ist teils erstaunlich, deshalb solltest du die Krankassenprämien vergleichen. Aber wie hoch sind die Prämien eigentlich im Durchschnitt? Wie war die Kostenentwicklung in den letzten Jahren? Und ist die Prämienlast tatsächlich für die gesamte Bevölkerung gestiegen? In der Schweiz gibt die Politik vor, dass die Grundversicherung bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen umfassen muss. Aber muss sie auch überall das Gleiche kosten? Und wie gross sind die Kostenunterschiede bei den Zusatzleistungen, beispielsweise bei freier Wahl der Ärzte? Diese Fragen beantworten wir dir hier.
Eine der wichtigsten Aufgaben für so gut wie jedes Unternehmen ist es, den eigenen Markt auszubauen, ohne dabei die Kontaktpflege zu den bestehenden Kunden zu vernachlässigen. Das ist gerade für Firmen, die noch neu auf dem Markt sind, eine grosse Herausforderung, für die man viel Geld, Zeit und Arbeit aufwenden muss. Um neue Märkte zu erschliessen oder wichtigen Märkten die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, setzen daher viele Firmen auf Partnerschaften und Vertriebspartner, die als Vermittler, Kontaktstelle oder Verkäufer agieren. So eine Zusammenarbeit aber muss gut abgestimmt sein, damit sie reibungslos funktioniert und erfolgreich ist.
Bei der sogenannten Leibrente handelt es sich um eine bestimmte Form der Immobilienrente. Eigentümer von Immobilien haben hier die Möglichkeit, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen und dafür in den Genuss einer lebenslangen Rente zu kommen. Gleichzeitig können sie darin bis zu ihrem Lebensende wohnen bleiben. Dieses Modell bietet neben den staatlichen Leistungen eine zusätzliche und für viele sehr wertvolle Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Leibrente.
Der Begriff der strategischen Geschäftseinheit stammt aus der Wirtschaft. Strategische Geschäftseinheiten kannst du potenziell in jeder Organisation und in jeder Unternehmung finden. Grundsätzlich stösst du im Zusammenhang mit den strategischen Geschäftsfeldern auf diesen Begriff. Jede Geschäftseinheit bearbeitet eines dieser Felder, das die Unternehmensaktivität zum Beispiel nach Produkten oder Kunden aufteilt. Wenn du dich für die Arbeitsweise moderner Unternehmen interessierst, findest du hier einen Überblick über das Thema.
Ein Verlustschein ist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. Für Gläubiger und Schuldner verkörpert er die Schuldanerkennung und damit den Anspruch. Erschleicht sich ein Zahlungspflichtiger einen Verlustschein durch betrügerischen Konkurs, Pfändungsbetrug oder Gläubigerschädigung, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen (StGB Artikel 163, 164, 169). Mit dem Verlustschein kann der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen. Dazu hat er 20 Jahre Zeit. Danach erlischt der Anspruch, wenn er keine Verjährungsunterbrechung anstösst. Hier erfährst du Wissenswertes zu Verlustschein, Schuldbetreibung und Verjährung: Welche Auswirkungen hat der Verlustschein? Wie können sich Zahlungspflichtige wehren? Was hat das Betreibungsamt damit zu tun? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
Alternative Investments bieten dir als Anleger im Portfolio zusätzliche Möglichkeiten der Diversifikation. Es handelt sich um eine bestimmte Form von Anlageklassen, die immer mehr Anbieter ihren Kunden für die Vermögensplanung präsentieren. Das gilt auch für die Schweiz. Viele Investmentfonds interessieren sich für Anlagen, die sich nicht an einer Benchmark, sondern an Märkten orientieren, die dir als Investor bei jeder Entwicklung interessante Gewinne bieten. Hier erfährst du, wie die Investition in alternative Investments aussieht und wie du deine Strategien erfolgreich umsetzt.