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Steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben. Kapitalsteuern bezahlen also grundsätzlich folgende juristische Personen, sofern sie nicht von der Steuer befreit sind:
Auch Verwaltungsgesellschaften, die in der Schweiz nur Beteiligungen verwalten und keinen Ertrag aus einer Wertschöpfung generieren, bezahlen Steuern in der Schweiz. Erlaubt ist lediglich das Verwalten der Beteiligungen. Dies kann auch das Übernehmen von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa Inkassotätigkeiten, sein, die aber für die im Ausland tätigen Unternehmen nach den ortsgültigen Gesetzen stattfinden. Diese Verwaltungsgesellschaften versteuern lediglich einen Teil ihres Gewinns und ihr Eigenkapital hier. Das bedeutet, dass sie sowohl Ertrags-, als auch Kapitalsteuern bezahlen. Der steuerbare Reingewinn wird durch eine Spartenrechnung ermittelt. Führst du ein Unternehmen, das dies betrifft, setzt du dich am besten mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung.
Übrigens: Die generierten Einnahmen sind für die öffentliche Hand wichtig. Sie betragen insgesamt mehr als 20 Milliarden (2017 waren es 22,2 Milliarden) Schweizer Franken. Das sind mehr als 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Was natürliche Personen sind, ist klar: Es handelt sich dabei schlicht um die juristische Definition des Menschen. Bei juristischen Personen hingegen kann es sich um Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften handeln. Ihnen verleiht das Zivilrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie können Rechte ausüben und müssen Pflichten übernehmen. Ihre Organe, wie etwa der Verwaltungsrat bei einer AG, übernehmen das für sie. Das Steuerrecht behandelt diese juristischen Personen als unabhängige Steuersubjekte. Die Gesellschafter oder Inhaber von Anteilen solcher juristischen Personen versteuern ihre Beteiligung und ihren Anteil am Gewinn unabhängig von der juristischen Person.
Die Grundlage für die Berechnung der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Dabei kann es sich um folgende Positionen handeln, die in der Bilanz aufgeführt sind:
Massgebend ist das gesamte Eigenkapital, also das Reinvermögen, das am Ende einer Steuerperiode, meistens Ende des Jahres, vorhanden ist. Eine Steuerperiode entspricht im Normalfall einem Geschäftsjahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaften ist Gegenstand der Kapitalsteuer. Diese wird berechnet, indem 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals mit dem Steuerfuss für Kapitalsteuern des jeweiligen Kantons und der Gemeinde multipliziert wird. Dieser Steuerfuss ist von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kapitalgesellschaften bezahlen eine Ertragssteuer. Anders als bei der Kapitalsteuer fällt diese nicht nur beim Kanton und der Gemeinde an, sondern auch beim Bund. Beginn der Steuerpflicht ist der Tag, an dem die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat und in das Handelsregister eingetragen wurde.
Juristische Personen, also nicht nur Stiftungen, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen, können von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. Sobald die juristische Person aber unternehmerische Zwecke verfolgt, ist sie nicht mehr gemeinnützig. Die Gesuche sind je nach Kanton an die jeweilige, zuständige kantonale Steuerverwaltung oder an das kantonale Finanzdepartement zu richten. Das bedeutet aber nicht, dass eine juristische Person, die von der Steuer befreit ist, keine anderen Steuern bezahlen muss. Die Mehrwertsteuer oder Steuern für Liegenschaften etwa müssen dennoch bezahlt werden. Diese Besteuerungen haben nichts mit der Steuerbefreiung zu tun.
Genossenschaften des Obligationenrechts bezahlen Kapitalsteuern und Ertragssteuern wie Kapitalgesellschaften. Auch der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital werden gleich wie bei der AG und der GmbH berechnet. Das betrifft aber nicht jene Genossenschaften, die als kantonale Körperschaften gelten.
Viele Vereine sind gemeinnützig und werden von der Steuer befreit. Das trifft aber nicht auf alle Vereine zu. Die Steuerberechnung erfolgt bei den Vereinen nach den gleichen Regeln wie bei den Kapitalgesellschaften. In einigen Kantonen werden aber andere Tarife angewandt. Eine weitere Besonderheit sind Mitgliederbeiträge, die steuerfrei sind.
Wenn du eine Immobilie kaufen willst, stellt sich dir auch die Frage nach einer passenden Finanzierung. Die monatliche Rate für das Darlehen soll so bemessen sein, dass du sie langfristig sicher tragen kannst. Zu den Kosten für den Kredit kommen noch die Ausgaben für Versicherungen hinzu. Sie dienen dazu, den Besitzer des Objekts vor den finanziellen Folgen von Schäden an Haus und Hof zu schützen. Um die voraussichtliche Hypothek für dein Haus selbst zu berechnen, genügen wenige Angaben. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Ratgeber.
Alljährlich werben die Krankenkassen von neuem um Kunden. Der Anstieg der Gesundheitskosten ist teils erstaunlich, deshalb solltest du die Krankassenprämien vergleichen. Aber wie hoch sind die Prämien eigentlich im Durchschnitt? Wie war die Kostenentwicklung in den letzten Jahren? Und ist die Prämienlast tatsächlich für die gesamte Bevölkerung gestiegen? In der Schweiz gibt die Politik vor, dass die Grundversicherung bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen umfassen muss. Aber muss sie auch überall das Gleiche kosten? Und wie gross sind die Kostenunterschiede bei den Zusatzleistungen, beispielsweise bei freier Wahl der Ärzte? Diese Fragen beantworten wir dir hier.
In der Schweiz gelten in allen Kantonen dieselben Steuersätze – das wäre für Unternehmen aller Branchen und Grössen ein Zustand wie im Paradies. Die Praxis sieht leider ein wenig anders aus, denn die einzelnen Kantone sind ermächtigt, individuelle Steuern zu erheben und auch den Steuersatz nach Belieben festzusetzen. Lediglich die Bundessteuern sind davon ausgenommen. Wer also als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Unternehmer Steuern sparen will und nicht an einen bestimmten Standort gebunden ist, sollte einen sorgfältigen Steuervergleich durchführen, bevor er sich für einen Kanton entscheidet.
Jeder, der schon einmal etwas bestellt hat, kennt die orangefarbenen Einzahlungsscheine, die häufig den Rechnungen beiliegen. Versehen sind diese Einzahlungsscheine mit einer individuellen Referenznummer, mit der die Zahlung automatisch den Bestellungen zugeordnet werden kann. Welche Bedeutung orange Einzahlungsscheine in der Schweiz haben, welche Referenznummer-Varianten es gibt und welche Unterschiede zu den roten Einzahlungsscheinen bestehen, erfährst du in unserem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir die Zukunft der orangen Einzahlungsscheine und wie sie durch die QR-Einzahlungsscheine ersetzt werden.
Laut Statistik passiert ein Grossteil aller Unfälle im privaten Umfeld. Verletzt sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit, geht das auch für den Arbeitnehmer in aller Regel mit finanziellen Einbussen einher, wenn der Mitarbeiter verletzungsbedingt nicht arbeiten kann. Aus diesem Grund ist eine Absicherung auch gegen Nichtberufsunfälle für alle Angestellten in der Schweiz verpflichtend. Wie hoch der NBUV Beitrag dabei ist, wer die Kosten dafür tragen muss und wie die Prämie über die Lohnabrechnung verrechnet wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir, wie lange du die Beiträge für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen musst.
Der Steuerberater reicht die Steuererklärung seines Kunden zu spät ein. Dem Rechtsanwalt unterläuft ein Fehler bei der Rechtsberatung und der Apotheker verkauft ein falsches Medikament: All das sind typische Schadensbeispiele, die mit finanziellen Einbussen von Dritten verbunden sind und für die der Verursacher in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung bist du als Selbstständiger oder Unternehmer vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen geschützt. Die Berufshaftpflicht kommt für die sogenannten „echten“ Vermögensschäden auf. Auf unserer Vergleichsplattform erfährst du alle wichtigen Fakten zu einer wesentlichen Absicherung für zahlreiche Berufsgruppen.