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Steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben. Kapitalsteuern bezahlen also grundsätzlich folgende juristische Personen, sofern sie nicht von der Steuer befreit sind:
Auch Verwaltungsgesellschaften, die in der Schweiz nur Beteiligungen verwalten und keinen Ertrag aus einer Wertschöpfung generieren, bezahlen Steuern in der Schweiz. Erlaubt ist lediglich das Verwalten der Beteiligungen. Dies kann auch das Übernehmen von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa Inkassotätigkeiten, sein, die aber für die im Ausland tätigen Unternehmen nach den ortsgültigen Gesetzen stattfinden. Diese Verwaltungsgesellschaften versteuern lediglich einen Teil ihres Gewinns und ihr Eigenkapital hier. Das bedeutet, dass sie sowohl Ertrags-, als auch Kapitalsteuern bezahlen. Der steuerbare Reingewinn wird durch eine Spartenrechnung ermittelt. Führst du ein Unternehmen, das dies betrifft, setzt du dich am besten mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung.
Übrigens: Die generierten Einnahmen sind für die öffentliche Hand wichtig. Sie betragen insgesamt mehr als 20 Milliarden (2017 waren es 22,2 Milliarden) Schweizer Franken. Das sind mehr als 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Was natürliche Personen sind, ist klar: Es handelt sich dabei schlicht um die juristische Definition des Menschen. Bei juristischen Personen hingegen kann es sich um Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften handeln. Ihnen verleiht das Zivilrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie können Rechte ausüben und müssen Pflichten übernehmen. Ihre Organe, wie etwa der Verwaltungsrat bei einer AG, übernehmen das für sie. Das Steuerrecht behandelt diese juristischen Personen als unabhängige Steuersubjekte. Die Gesellschafter oder Inhaber von Anteilen solcher juristischen Personen versteuern ihre Beteiligung und ihren Anteil am Gewinn unabhängig von der juristischen Person.
Die Grundlage für die Berechnung der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Dabei kann es sich um folgende Positionen handeln, die in der Bilanz aufgeführt sind:
Massgebend ist das gesamte Eigenkapital, also das Reinvermögen, das am Ende einer Steuerperiode, meistens Ende des Jahres, vorhanden ist. Eine Steuerperiode entspricht im Normalfall einem Geschäftsjahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaften ist Gegenstand der Kapitalsteuer. Diese wird berechnet, indem 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals mit dem Steuerfuss für Kapitalsteuern des jeweiligen Kantons und der Gemeinde multipliziert wird. Dieser Steuerfuss ist von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kapitalgesellschaften bezahlen eine Ertragssteuer. Anders als bei der Kapitalsteuer fällt diese nicht nur beim Kanton und der Gemeinde an, sondern auch beim Bund. Beginn der Steuerpflicht ist der Tag, an dem die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat und in das Handelsregister eingetragen wurde.
Juristische Personen, also nicht nur Stiftungen, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen, können von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. Sobald die juristische Person aber unternehmerische Zwecke verfolgt, ist sie nicht mehr gemeinnützig. Die Gesuche sind je nach Kanton an die jeweilige, zuständige kantonale Steuerverwaltung oder an das kantonale Finanzdepartement zu richten. Das bedeutet aber nicht, dass eine juristische Person, die von der Steuer befreit ist, keine anderen Steuern bezahlen muss. Die Mehrwertsteuer oder Steuern für Liegenschaften etwa müssen dennoch bezahlt werden. Diese Besteuerungen haben nichts mit der Steuerbefreiung zu tun.
Genossenschaften des Obligationenrechts bezahlen Kapitalsteuern und Ertragssteuern wie Kapitalgesellschaften. Auch der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital werden gleich wie bei der AG und der GmbH berechnet. Das betrifft aber nicht jene Genossenschaften, die als kantonale Körperschaften gelten.
Viele Vereine sind gemeinnützig und werden von der Steuer befreit. Das trifft aber nicht auf alle Vereine zu. Die Steuerberechnung erfolgt bei den Vereinen nach den gleichen Regeln wie bei den Kapitalgesellschaften. In einigen Kantonen werden aber andere Tarife angewandt. Eine weitere Besonderheit sind Mitgliederbeiträge, die steuerfrei sind.
Kurz gesagt, zählen zum Anlagevermögen alle Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Doch auch Anlagegüter nutzen sich ab und müssen ersetzt werden. Erfahre hier mehr über den Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen, der Nutzungsdauer von Anlagen und was steuerrechtlich bei der Buchung und Abschreibung von Anlagevermögen alles zu beachten ist.
Eine gute Schuldnerberatung fängt nicht erst an, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die ideale Schuldnerberatung arbeitet präventiv. Du bekommst dort Tipps, wie du eine Überschuldung vermeidest. Ausserdem erhältst du Hinweise, wie du deine Ausgaben dauerhaft senken und deine Einnahmen verbessern kannst. Denn Zahlungsunfähigkeit ist kein unüberwindbares Schicksal, das dein ganzes Leben bestimmen muss. Informiere dich bei uns über die Schuldnerberatung. Du erfährst, wie eine Schuldnerberatung funktioniert, welche Unterlagen du benötigst und wie du am schnellsten deine Schulden los wirst. Wir helfen dir, die passende Schuldnerberatung zu finden. Der Weg zu einer professionellen Entschuldung lohnt sich.
Ein Geldmarktfonds investiert Gelder von Anlegern in verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Die Laufzeiten von Geldmarktfonds sind im Vergleich zu anderen Anlageformen relativ kurz. Da das Geld jedoch in verschiedene Wertpapiere und Geldmarktpapiere angelegt wird, ist die Risikostreuung sehr hoch. Das heisst, es handelt sich bei Geldmarktfonds um eine relativ sichere Form der Geldanlage. In der Schweiz sind Geldmarktfonds als Anlageinstrument derzeit weniger gefragt. Der Grund dafür liegt im niedrigen Zinsniveau. Die Zinssätze für Geldmarktfonds orientieren sich in erster Linie am Wirtschaftswachstum eines Landes sowie an den Inflationserwartungen. Hier erfährst du mehr über Geldmarktfonds und die damit verbundenen Vor- und Nachteile.
Um Krankenkassenprämien zu sparen oder bessere Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse der Grundversicherung zu wechseln. Welche Kündigungsfristen dabei in der Schweiz gelten, in welchen Fällen du ein Sonderkündigungsrecht hast und was bei Zusatzversicherungen im Hinblick auf die Kündigung zu beachten ist, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Angaben eine Kündigung enthalten sollte und was du zusätzlich bei einem Anbieterwechsel beachten musst.
Du möchtest dein eigener Herr werden und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Dann kommst du um einige Behördengänge nicht umhin. Zunächst musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Wer aber muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und an welche Behörde wendest du dich deswegen? Was sind die Aufgaben der Ausgleichskasse und musst du auch für ein Nebengewerbe ein Gewerbe anmelden? Wie du siehst, kommen bei einer Firmengründung einige Fragen auf dich zu. Die wichtigsten haben wir im Folgenden für dich beantwortet.
In der Schweiz gibt es direkte und indirekte Steuern, die mal durch den Staat und mal durch die sechsundzwanzig Kantone erhoben werden. Staatlich direkte und indirekte Steuern werden einheitlich erhoben. Direkte und indirekte Steuern der Kantone werden nach je eigenem Steuerfuss selbstständig festgelegt. Das betrifft Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern und ähnliche.