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Gewinn- und Verlustrechnung: Den Jahresabschluss eines Unternehmens ermitteln

Gewinn- und Verlustrechnung: Den Jahresabschluss eines Unternehmens ermitteln

Die Gewinn- und Verlustrechnung: Gemeinsam mit der Bilanz ist sie das Herz des Jahresabschlusses jeder Personen- und Kapitalgesellschaft. Mit ihr ermittelst du deinen Unternehmenserfolg pro Geschäftsjahr. Für sie interessieren sich Wirtschaftsprüfer, Finanzamt und Investoren. Auch wenn die administrative Buchhaltung vielen Selbstständigen und Unternehmern eine lästige Pflicht ist, so bildet sie doch die Grundlage für den spannendsten Bericht des Jahres: den Jahresabschluss und damit den Erfolg deines Unternehmens.

Warum eine Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen?

Die Gewinn- und Verlustrechnung oder Erfolgsrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen in einer Periode, die in der Regel dem Geschäftsjahr eines Unternehmens entspricht. Die Grundlage dieser Aufstellung ist detaillierte Buchführung von Ausgaben und Umsätzen auf Transaktionsniveau. Weshalb sind Unternehmen dazu gesetzlich verpflichtet? Die Gewinn- und Verlustrechnung dient:

  • der Ermittlung des Ergebnisses
  • der Darstellung seiner Quellen
  • als Pflichtteil des Jahresabschlusses von Gesellschaften

Nicht nur Gesetzgebern und Prüfern, sondern auch Unternehmern gibt die Gewinn- und Verlustrechnung einen aufschlussreichen Einblick in die ertragsmässige Situation ihrer Gesellschaft.

Wer muss die Gewinn- und Verlustrechnung in der Buchführung vornehmen?

In der Schweiz ist durch gesetzliche Vorschriften vorgegeben, dass jedes Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen muss. Das heisst, sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften sind zu einer mehrstufigen Erfolgsrechnung verpflichtet. Damit ist die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung, die in den Jahresabschluss eingeht, gemeint. Interne, monatliche Erfolgsrechnungen beispielsweise sind freiwillig. Sie dienen dem eigenen Überblick über die Ertragslage deines Unternehmens und sind insofern empfehlenswert.

Wie ist der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung?

Erfolgsrechnungen werden meistens in der sogenannten Staffelform durchgeführt. Dabei können sie in mehreren Stufen, das heisst mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad vorgenommen werden. Die Gliederung ist dabei in ihren Grundzügen die gleiche. Eine Gewinn- und Verlustrechnung besteht grundsätzlich aus:

  • Aufwand
  • Ertrag
  • der sich daraus ergebende Betriebsgewinn
  • ausserordentlicher Aufwand
  • ausserordentlicher Ertrag
  • daraus ergibt sich der Unternehmensgewinn

Der Betriebs- oder Unternehmensgewinn kann dabei selbstverständlich auch negativ sein. Es handelt sich dann um einen sogenannten Jahresfehlbetrag. Die verschiedenen Bestandteile lassen sich jeweils detaillierter darstellen. Beispielsweise hast du die Möglichkeit, Aufwände wie Warenaufwand, Personalaufwand, Miete und Abschreibungen zu unterteilen. Diese Informationen ermöglichen einen tieferen Einblick in den Erfolg deines Unternehmens. Die Alternative zur Staffelform ist die vereinfachte Kontenform, die aber nur Personengesellschaften wählen können.

Welche Verfahren gibt es bei der Gewinn- und Verlustrechnung?

Bei der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen stehen dir das Umsatzkostenverfahren und das Gesamtkostenverfahren zur Verfügung. Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Hier werden die in der konkreten Periode produzierten Einheiten zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen herangezogen. Das heisst, dass etwa die Bestandsveränderung an Fertigprodukten mit den erzielten Umsatzerlösen verrechnet wird. Hier kommen alle im betrachteten Zeitraum produzierten Fertigwaren zum Tragen. Im Gegensatz dazu ziehst du beim Umsatzkostenverfahren nur die Herstellungskosten für diejenigen Güter und Leistungen ab, die zum Erzielen der Umsatzerlöse im aktuellen Jahr nötig waren. Das bedeutet, dass beispielsweise im Vorjahr produzierte Waren in die Herstellungskosten in diesem Jahr eingehen können, wenn sie erst in diesem Geschäftsjahr verkauft wurden. Aus diesem Grund darfst du auch nicht beliebig zwischen den beiden Verfahren wechseln, sondern musst eines beibehalten.

Welche Aufwendungen tauchen in der Gewinn- und Verlustrechnung auf?

Alle unternehmensbezogenen Aufwendungen müssen sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder finden. Wichtig ist dabei, dass sie an der richtigen Stelle verbucht werden. Wenn eine Transaktion in der Buchhaltung gemäss Kontenplan korrekt erfasst wurde, wird sie auch in der Gewinn und Verlustrechnung standardmässig richtig aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel auch Abschreibungen, die unter dem betrieblichen Aufwand erfasst werden. Sie stellen dabei keine direkten Kosten dar, sondern die Wertminderung eines Wirtschaftsobjekts aus dem Anlagevermögen. Private Kosten gehören selbstverständlich nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung deines Unternehmens. Bankzinsen für Unternehmenskredite sind betriebliche Aufwendungen, Zinsen für das private Darlehen nicht. Leasingraten für Firmenwagen gehören zu den betrieblichen Aufwendungen, Strafzettel für widerrechtliches Parken (auch auf Dienstfahrten) nicht.

Wie ermittle ich den Gewinn mit der Erfolgsrechnung?

Der Gewinn beziehungsweise Verlust (auch Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag genannt) sind das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung. Von allen betrieblichen, ausserordentlichen und steuerlichen Erträgen werden die betrieblichen, ausserordentlichen und steuerlichen Aufwendungen abgezogen. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder Gewinn, wenn es positiv ist. Ist es negativ, heisst es Jahresfehlbetrag oder Verlust.

Welche Rolle spielt die Bilanz beim Jahresabschluss?

Die Bilanz ist genau wie die Gewinn und Verlustrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Gesellschaften. Während die Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt, vergleicht die Bilanz Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) sowie Kapital (Eigen- und Fremdkapital). Beide hängen eng zusammen. Am Beispiel von Abschreibungen oder Rückstellungen wird klar, dass viele der Transaktionen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, immer auch die Bilanz berühren. Der Gewinn, der so ermittelt wird, wird in der Bilanz dem Eigenkapital zugerechnet. Hier kann es ausgeschüttet oder reinvestiert werden. Weil sie verschiedene Aspekte deines Unternehmens beleuchten und gleichzeitig eng miteinander verbunden sind, sind beide Pflichtteile des gesetzlich geforderten Jahresabschlusses deines Unternehmens.

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