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Innerhalb des Rechnungswesens und der Buchhaltung ist der Kreditor der Gläubiger. Er stellt an das Unternehmen die Forderungen für Lieferungen und Leistungen, die auf Rechnung erfolgt sind. Der Kreditor ist entsprechend in der Praxis immer der Dienstleister oder Lieferant und trägt dabei auch die Risiken eines Kreditgebers. Genauso kann eine Bank als Kreditor fungieren, wenn diese dem Kunden ein Darlehen gewährt. Entscheidend ist der Kreditor für die Finanzbuchhaltung, wobei die Kreditorenbuchhaltung dann einen Nebenzweig von dieser darstellt und alle anfallenden Aussenstände und Kosten auflistet, die mit dem Kreditor zu tun haben. Hauptbestandteil bleibt dabei die kreditorische Eingangsrechnung.
Der Debitor wiederum ist der Schuldner und daher in der Regel meistens der Kunde, der eine Ware oder Leistung auf Rechnung bzw. Kredit bezogen hat. Auch diese Vorgänge müssen in der Buchhaltung als Eintrag gesondert erfasst werden, da weiterhin Kosten bei der Produktion und Auslieferung anfallen, die Rechnung jedoch noch offen ist. Debitoren werden in der Buchhaltung als Forderungen aufgenommen. Aufgelistet wird immer der Anspruch eines Guthabens, das noch nicht beglichen wurde. Bei einer schlechteren Zahlungsmoral eines Kunden ist auch die Liquidität eines Unternehmens beeinflusst, so dass Engpässe überbrückt werden müssen. Das geschieht durch Zwischenfinanzierungen.
Kreditoren stehen im direkten Zusammenhang mit allen anfallenden Verbindlichkeiten, die den Abnehmer einer Leistung und Lieferung betreffen. Meistens entstehen Verbindlichkeiten eines Unternehmens durch Warenlieferungen oder in Anspruch genommene Dienstleistungen, die von anderen Verbindlichkeiten abgegrenzt werden müssen. Das benötigt entsprechend eine eigenständige Bilanzposition, die die Funktion hat, dass der Rahmen einer besseren und transparenten Auflistung der Vorgänge auch für Dritte nachvollziehbar ist. So kann die Kreditorenrechnung auch anderen zur Verfügung gestellt werden.
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltungen sind daher Teil der Finanzbuchung und haben die Funktion, Schulden und Forderungen zu verbuchen. Die Kreditorenbuchhaltung umfasst alle eingehenden Rechnungen und ermöglicht so die rechtzeitige Begleichung dieser, wobei geleistete Zahlungen ebenfalls zur Verfügung stehen und angepasst werden. Dabei werden alle Skonti, Rabatte und Abzüge mit berücksichtigt. Die Debitorenbuchhaltung wiederum ist das Forderungsmanagement eines Betriebs und enthält alle offenen Rechnungen, die durch den Debitor noch beglichen werden müssen.
Jeder Kreditor als Lieferant oder Dienstleister trägt das Risiko, dass der Kunde bzw. Empfänger der Lieferung oder Leistung nicht rechtzeitig oder vollständig zahlt oder die Zahlung ganz unterlässt, wenn z. B. ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Der Empfänger ist dann immer der Debitor und in der Praxis gleichfalls der Kunde. Daher wird das Risiko, das der Kreditor trägt, zur besseren Kalkulation in der Debitorenbuchhaltung verbucht. Dabei wird in der Praxis auch häufig ein Kreditorlimit gesetzt. Dieses bestimmt die Höhe des Betrags, die für die Warenlieferung auf Rechnung machbar ist, ohne zu starke Einbussen zu haben.
Kreditoren sichern sich in der Regel ausreichend ab, bevor Kunden die Ware oder Leistung erhalten. Trotzdem ist das Prinzip der offenen Rechnung gang und gäbe. Ist die gute Bonität eines Kunden bekannt oder hat dieser schon häufiger die Leistung in Anspruch genommen, kann das Kreditorlimit auch höher gesetzt oder ein bestimmter Lieferantenkredit gewährt werden. Weitere Absicherungen sind dann nicht mehr notwendig. Lediglich ein bestimmtes Zahlungsziel wird vereinbart.
Für Neukunden kann der Lieferant dann das Risiko senken, wenn er vorab entweder eine Bankauskunft einholt oder sich über den Jahresabschluss des Unternehmens informiert, bei dem eine Leistung oder Lieferung erfolgt. Ist das Risiko dennoch zu hoch, kann der Kreditor vor der Auslieferung einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren und darf die Ware dann wieder zurückholen, wenn die Zahlung ausbleibt. Der Eigentumsvorbehalt beinhaltet, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kreditors bleibt. Für eine schnellere Bezahlung kann der Lieferant einen Skonto-Abzug anbieten.
Mit dem Kreditorenziel ist das Zahlungsverhalten eines Debitors gemeint. Dadurch kann der Kreditor ermitteln, wie lange es dauern wird, bis die Forderung beglichen ist. Dabei gibt immer das Zahlungsverhalten des Debitors Aufschluss über dessen gesamte finanzielle Situation. Werden Rechnungen pünktlich und schnell bezahlt, steht die Liquidität nicht in Frage. Das Kreditorenziel wird dann als betriebswirtschaftlich entscheidende Kennzahl errechnet. Für diese sind die Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen und der Materialaufwand entscheidend. Das Ergebnis wird dann nach der Multiplikation beider Faktoren durch die Gesamtanzahl der Tage im Jahr geteilt.
Jedes Unternehmen versucht, die anstehenden Schulden und Forderungen zu begleichen und nimmt dabei für den besseren Überblick eine präzise Buchhaltung zur Hilfe. Wenn jedoch ein Kunde nicht bezahlt, entsteht eine zweifache Forderung. Diese wird vom Lieferanten lediglich mit einem wahrscheinlichen Wert als Eintrag bilanziert. Gleichzeitig spielt die Rückzahlungswahrscheinlichkeit eine Rolle, die Einfluss auf den Eintrag hat. Besteht die Annahme, dass die Zahlung ausbleibt, verändert sich die Forderung in eine uneinbringliche, die dann abgeschrieben werden muss. In der Buchhaltung verändert sich der Eintrag entsprechend in Hinblick auf eine Wertberichtigung oder eine Abschreibung, um das Ergebnis am Ende zu korrigieren und den eigentlichen Umsatz zu verbuchen.
Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
In der Schweiz gelten in allen Kantonen dieselben Steuersätze – das wäre für Unternehmen aller Branchen und Grössen ein Zustand wie im Paradies. Die Praxis sieht leider ein wenig anders aus, denn die einzelnen Kantone sind ermächtigt, individuelle Steuern zu erheben und auch den Steuersatz nach Belieben festzusetzen. Lediglich die Bundessteuern sind davon ausgenommen. Wer also als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Unternehmer Steuern sparen will und nicht an einen bestimmten Standort gebunden ist, sollte einen sorgfältigen Steuervergleich durchführen, bevor er sich für einen Kanton entscheidet.
Ein Beteiligungsabzug verhindert die Mehrfachbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen. Diese kann geschehen, wenn eine Gesellschaft ihre Gewinne versteuert und dann als Dividenden an die Aktionäre ausschüttet. Hier fällt eine zweite Besteuerung an. Der Abzug reduziert die Gewinnsteuer der Muttergesellschaft um den Prozentsatz, den die Dividenden am Gesamtgewinn ausmachen. Anders als beim Holdingprivileg, bringt die Beteiligungsanpassung auch bei kantonalen Gewinnsteuern und Gewinnsteuern des Bundes finanzielle Vorteile. Nicht nur bei Dividendenausschüttungen lohnt sich ein Beteiligungsabzug, sondern auch bei der Beteiligung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften am Gesellschaftskapital anderer Gesellschaften. Hier gibt es alles Relevante zum Thema.
Der Begriff der Nachhaltigkeit spielt heute in der Wirtschaft der Schweiz und vieler anderer Länder der Welt eine wichtige Rolle. Viele Firmen möchten ihren Beitrag leisten, wenn es darum geht, die grosse Krise des Klimawandels zu bewältigen und die Zukunft für die Menschen auf diesem Planeten besser zu gestalten. Vielleicht beschäftigst du dich als Unternehmer bereits damit oder dein Arbeitgeber betont das Thema stark. Auf jeder Ebene der Unternehmen ist eine engagierte Zusammenarbeit wichtig, um die Kriterien zu erfüllen, die Politik, Investoren und Gesellschaft an nachhaltige Unternehmen stellen. Hier erfährst du mehr zu diesem Thema.
Du möchtest dein eigener Herr werden und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Dann kommst du um einige Behördengänge nicht umhin. Zunächst musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Wer aber muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und an welche Behörde wendest du dich deswegen? Was sind die Aufgaben der Ausgleichskasse und musst du auch für ein Nebengewerbe ein Gewerbe anmelden? Wie du siehst, kommen bei einer Firmengründung einige Fragen auf dich zu. Die wichtigsten haben wir im Folgenden für dich beantwortet.
Jeder Betrieb und jeder Endverbraucher, der in der Schweiz Dienstleistungen oder Waren kauft, muss darauf eine Mehrwertsteuer zahlen. Im Gegensatz zu Privatkunden haben Unternehmen jedoch den Vorteil, dass die vorsteuerabzugsberechtigt sind und die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug zurück erhalten. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist und welche Regelungen und Voraussetzungen dafür gelten, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, wie hoch die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sind und welche formalen Kriterien Rechnungen erfüllen müssen, damit die Vorsteuer abgezogen werden kann.