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Um Schulden einzutreiben, gibt es verschiedene Verfahren, die von der Art der Schuld und der Person des Schuldners abhängen. Das jeweilige Verfahren wird durch einen Gläubiger eingeleitet und endet fast immer in einer Pfändung. Diese beschreibt im Zwangsvollstreckungsrecht die Beschlagnahme von Geld oder Gegenständen des Schuldners. Zu den letzteren gehören bewegliche Sachen, die durch den Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung einbehalten werden.
Zu einer Pfändung kommt es immer dann, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Nötig ist ein vollstreckbarer Titel, wobei die Zustellung des Titels und die Pfändung auf den gleichen Tag fallen können. Der Gerichtsvollzieher erscheint nur dann, wenn er durch den Gläubiger beauftragt wurde. Ein vollstreckbarer Titel wird durch ein Mahnverfahren schneller eingebracht. Eine Klage durch den Gläubiger vor Gericht ist dafür nicht notwendig.
Unterschieden wird in der Praxis in folgende Betreibungsverfahren:
Bei einer Betreibung auf Konkurs, die mit einer Gesamt- und Generalexekution endet, wird das gesamte Vermögen des Unternehmens oder Schuldners als Konkursmasse zunächst beschlagnahmt und dann zu Geld gemacht wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Betreibung auf Pfändung ist die gängige Form der Betreibung und kommt dann zum Einsatz, wenn weder eine Betreibung auf Konkurs noch auf Pfandverwertung möglich sind. Bei letzterer sichert sich der Gläubiger vom Schuldner einen Grund- oder Faustpfand als Sicherheit.
Die Betreibung auf Pfändung ist unabhängig von einem Handelsregistereintrag möglich, entsprechend auch gegen Privatpersonen. Gleichzeitig ist eine Betreibung auf Pfändung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen möglich. Dazu gehören AHV-Beiträge, Steuern und ähnliches. Die Pfändung findet als Einzelvollstreckung durch das Betreibungsinspektorat statt, wobei von deinem Einkommen nur so viel gepfändet wird, dass die Forderung des Gläubigers gedeckt ist. Ist nicht genügend Geld vorhanden, wird eine Sachpfändung vorgenommen.
Eine Betreibung als Verfahren ist in der Schweiz im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) reguliert. Erst wenn mehrere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen beim Schuldner eingegangen sind, kann der Gläubiger ein Betreibungsverfahren einleiten. Dieses erfolgt in der Praxis meistens als Pfändung des Einkommens, um offene Forderungen zu begleichen. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die Vermögenswerte geprüft und gepfändet, bis die Forderungen gedeckt sind. Wenn nach der Pfändung des Einkommens und der Vermögenswerte des Schuldners immer noch Rechnungen offen sind, erhält der Gläubiger einen Verlustschein für den ungedeckten Betrag.
Das Stadtammannamt ist für amtliche, gerichtliche und private Zustellungen, Verbote, Befunde und Beglaubigungen zuständig und gehört zu den wichtigen Betreibungsämtern in der Schweiz. Es erstellt Zustandsprotokolle und bestimmt im Sinne der Sicherheitsleistung, welche Gegenstände für eine Pfändung geeignet sind und welche nicht.
Die Betreibung durch Pfändung ist der letzte Schritt und wird durch mündliche Mitteilung und Betreibungsauskunft beim zuständigen Betreibungsinspektorat des Kantons gemacht. Du kannst als Gläubiger dein Betreibungsbegehren ebenfalls schriftlich beim Betreibungsinspektorat oder Stadtammannamt einreichen. Damit wird der Prozess in die Wege geleitet, sodass der letzte Zahlungsbefehl durch das Betreibungsamt selbst erfolgt.
Als Schuldner hast du zehn Tage Zeit, darauf zu reagieren und einen Rechtsvorschlag zu erheben. Mit ihm bestreitest du deine Schuld. Der Gläubiger ist dann gezwungen, die Betreibung auf Pfändung fortzuführen und für seinen Anspruch den Beweis erbringen.
Das Verwertungsbegehren kann kostspielig sein, wobei keine Erfolgsgarantie gegeben ist, sondern lediglich ein Verlustschein ausgestellt wird. Gepfändete Vermögenswerte sind für eine Versteigerung vorgesehen. Bei einer Wechselbetreibung mit mehreren Gläubigern kann jeder einzelne unabhängig eine Verwertung verlangen. Das Betreibungsinspektorat verlangt vom Gläubiger einen Kostenvorschuss. An dem Verwertungsverfahren und dem Verwertungserlös nehmen alle Gläubiger teil. Das Verfahren ermöglicht eine Verteilung der Vermögenswerte. Einen Verwertungsaufschub gibt es beispielsweise bei Abschlagszahlungen. Bist du als Schuldner zahlungswillig, musst du das glaubhaft machen oder dich mit einer Ratenzahlung einverstanden erklären.
Eine Pfändung ist am Betreibungsort des Kantons nur dann nicht möglich, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt und das Insolvenzverfahren bereits läuft. Hat der Gläubiger keinen Vollstreckungstitel, ist eine Zwangsvollstreckung ebenfalls nicht erlaubt und du kannst Beschwerde einreichen. Gepfändet werden darf am Betreibungsort im Kanton nur unter der Voraussetzung, dass das Existenzminimum gesichert ist.
Der Gläubiger hat für die Beseitigung der Schulden bei einem Rechtsvorschlag die Möglichkeit einer Fortsetzung der Betreibung, wenn ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorliegt. Dabei wird die Pfändung nicht durch das Amt betrieben, sondern das Betreibungsverfahren durch den Gläubiger fortgesetzt.
Möglich sind Betreibungsferien oder der Rechtsstillstand einer Pfändung. Damit sind zeitliche Einschränkungen gemeint, in denen der Schuldner vor dem Gläubiger und der Pfändung Ruhe hat. Diese Schonfristen gelten für Feiertage und geschlossene Zeiten von zwanzig Uhr abends bis sieben Uhr morgens und an Sonntagen.
Jede in der Schweiz wohnhafte, erwerbstätige oder nicht erwerbstätige Person ist obligatorisch bei der AHV versichert. Denn diese bildet als Rentenversicherung die Grundlage für ein sorgloses Leben im Alter. Nicht alle Menschen haben jedoch die Möglichkeit, die AHV-Beiträge regelmässig einzuzahlen, sei es wegen Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit die Beitragslücken nicht zu gross werden und AHV und Pflegefinanzierung gesichert sind? Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Ein passives Einkommen ist der Traum vieler Menschen. Alleine von Dividenden oder Zinsen zu leben oder vom cleveren Verkauf eines Vermögenswerts – das kann zu Einnahmen führen, die aktives Arbeiten überflüssiges machen. Du geniesst ein grösseres Mass an Freiheit und Selbstständigkeit und kannst dein Leben nun anderen Aufgaben widmen, wie zum Beispiel der Familie oder privaten Projekten. Doch wie funktioniert ein passives Einkommen genau und kann tatsächlich jeder sich die entsprechenden Einkommensquellen erschliessen? Hier erfährst du mehr zu diesem spannenden und hochaktuellen Thema, das viele Menschen beschäftigt.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Unternehmenssteuerung. Vor allem für Freelancer und kleine Unternehmen bietet sie wichtige Anhaltspunkte über die aktuelle Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, von Umsätzen und Gewinnen. Die Auswertung kann monatlich erstellt werden, es sind allerdings auch vierteljährliche Auswertungen möglich. Wer weiss, wie man eine betriebswirtschaftliche Auswertung richtig einsetzt und welche Aussagen sich daraus ableiten lassen, hat die besten Chancen, sein kleines Unternehmen solide und erfolgreich aufzubauen. Am besten lässt man diese Auswertung von einem Fachmann erstellen, der darauf spezialisiert ist. Ein Steuerberater ist häufig der geeignete Ansprechpartner.
Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass muss man nicht sofort einen Kredit auf der Bank aufnehmen. Man bittet einen Freund oder Bekannten um die benötigte Summe und zahlt dieses Geld so schnell wie möglich zurück. So sollte es laufen, wenn man sich privat Geld leiht. Doch bei manchen Menschen lässt die Zahlungsmoral leider etwas zu wünschen übrig. Natürlich möchtest du in diesem Fall nicht sofort mit Konsequenzen drohen. Doch was ist zu tun, wenn die Rückzahlung auf sich warten lässt? Die folgenden Tipps helfen, wenn du privat Schulden eintreiben und schnell zu deinem Geld kommen willst.
In der Schweiz beruhen die Altersversorgung, die Invaliditätsversorgung und die Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen. Das Modell vernetzt die soziale und die private Vorsorge, sodass sich ein sinnvolles Zusammenspiel ergibt. Während die erste Säule die Existenzsicherung der Bevölkerung in den Bereichen Altersvorsorge, Hinterbliebenenleistungen und Invalidenversicherung leistet, steht die zweite Säule für die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Sie ergänzt die Leistungen im Alter bei Invalidität und beim Tod des Versorgers. Landläufig spricht man anstelle von beruflicher Vorsorge auch von der Pensionskasse. Aber wie kommen Krankenkasse, Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung und andere Leistungen nun zusammen?
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