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Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist über reglementarische Bestimmungen festgelegt. Obligatorisch versichert sind zunächst einmal alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Die Versicherungspflicht gilt bis zum gesetzlichen Rentenalter. Dieses liegt 2020 für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren – allerdings kann sich das sogenannte ordentliche Rentenalter auch ändern. Diese Regelungen gelten erst einmal nur für Arbeitnehmer. Selbständige müssen anders vorsorgen, denn für sie ist nur die Teilnahme an der ersten Säule Pflicht.
Die sogenannte berufliche Vorsorge der Schweiz wird als die zweite Säule bezeichnet. Sie soll sich mit den Leistungen der AHV/IV ergänzen und somit auch nach Beendigung der Erwerbstätigkeit eine Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards garantieren. Da es bei der beruflichen Vorsorge in erster Linie um die Altersversorgung geht, wird sie auch als Pensionskasse bezeichnet.
Zunächst einmal hat sie nichts mit der Krankenkasse zu tun, denn die Pensionskasse kommt nicht für die bei Krankheit entstehenden Kosten auf. Mit einer Ausnahme: Die Invalidenvorsorge ist in der Schweiz nicht Sache der Krankenkassen, sondern wird von der beruflichen Vorsorge geleistet. Das bedeutet wiederum, dass die Pensionskasse auch eine Art Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet. Allerdings werden über die Versicherungen nur Mindestleistungen abgedeckt. Es ist daher ratsam, dass du über die berufliche Vorsorge hinaus Initiative zeigst und Zusatzversicherungen abschliesst, um über die sich ergänzenden Leistungen wirklich deinen Lebensstandard zu halten.
Nein. Die Krankenzusatzversicherung ist eine der zahlreichen Zusatzversicherungen, die auf eigene Initiative zurückgehen, also individuell abgeschlossen werden muss. Die Zusatzversicherungen sollen die Grundversorgung sinnvoll ergänzen und bieten tatsächlich einige Vorteile. Allerdings lohnt ein Vergleich der verschiedenen Anbieter, denn die Angebote unterscheiden sich. Welche Bedürfnisse müssen abgedeckt sein? Wie kostenintensiv darf die Zusatzversicherung sein?
Die Grundversorgung der Schweizer Krankenkassen reicht zwar zum Überleben aus, aber häufig hättest du gerne mehr als das blosse Minimum. Genau dafür gibt es in der Schweiz Zusatzversicherungen. Die sind in der Regel unter dem Stichwort Krankenzusatzversicherung in den Leistungen der Krankenkassen zusammengefasst. Wer sich für Zusatzversicherungen interessiert, sollte zuerst einmal die Unterschiede zur Grundversicherung bei den unterschiedlichen Anbietern herausarbeiten. Etwa 80 Prozent der Schweizer unterhalten eine Zusatzversicherung, mehr als 50 Krankenkassen haben solche im Angebot. Die Leistungen können reichhaltig sein und umfassen etwa:
Sogar Rettungs- und Transportkosten übernimmt die Zusatzversicherung anteilig im In- und Ausland und psychotherapeutische Leistungen können ebenfalls über die zusätzliche Versicherung abgerechnet werden. Allerdings deckt keine Zusatzversicherung alle diese Leistungen auf einmal ab – es handelt sich jeweils um eine eigene Krankenzusatzversicherung.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz wird normalerweise über den Arbeitgeber geregelt. Du hast also als Arbeitnehmer selbst nicht viel zu tun. Anders sieht das bei Selbständigen aus: Sie sind ihr eigener Arbeitgeber und müssen sich alleine um alles kümmern. Anbieter wie der Schweizerischer Kaderverband und ähnliche setzen sich für die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Selbständigerwerbenden und ihren Angehörigen ein. Es handelt sich bei dem Schweizerischen Kaderverband nicht um eine Gewerkschaft, sondern um einen Interessens- und Berufsverband. Wenn du dein eigenes Business hat, solltest du dich auf jeden Fall mit dem Thema beschäftigen!
Die berufliche Vorsorge der Schweiz wird über den Arbeitgeber geregelt. Grenzgänger sind also erst einmal nicht in der Pflicht, hier in irgendeiner Art und Weise tätig zu werden. Allerdings wirft die Situation durchaus Fragen auf: Arbeiten Schweizer in Deutschland oder einem anderen Land, zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge, und die Situation kann im Rentenalter schwierig werden. Umgekehrt sollten Arbeitnehmer aus Deutschland oder anderen Nachbarländern wissen, wie sich die Situation für sie gestaltet, wenn sie bei einem Schweizer Unternehmen in der Schweiz angestellt sind. Eine pauschale Auskunft oder einen alpgemeingültigen Rat gibt es nur in einem Sinne: Professionelle Berater können dir die Situation umfassend erklären. Mach dich einfach schlau, bevor du einen Job als Grenzgänger annimmst. In den Beratungsgesprächen erfährst du nämlich nicht nur, wie sich deine Situation jetzt und in Zukunft gestaltet, sondern erhältst auch Tipps, wie du eventuelle Schwierigkeiten meistern kannst.
Nicht immer ist es notwendig, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Alternativ gibt es Anleihen oder Schuldverschreibungen, die ähnlich funktionieren, in der Laufzeit, Verzinsung und im Verkauf jedoch flexibler sind. Gleichzeitig bergen sie aber ein höheres Risiko bei der Rückzahlung. Wichtige Informationen rund um die Schuldverschreibung haben wir dir hier zusammengestellt.
Auch wenn sich niemand gerne mit dem Thema beschäftigt, kann es dennoch aufgrund vielfältiger Risiken immer passieren, dass ein schrecklicher Unfall oder eine unheilbare Krankheit vorzeitig das Leben beendet. Vor allem in Familien müssen die Angehörigen nicht nur mit dem Verlust einer geliebten Person umgehen, sondern auch mit finanziellen Einbussen. Eine Todesfallversicherung kann für diesen Fall eine gute Vorsorge sein. Für wen sich diese Absicherung lohnt, wann sie leistet und wie hoch die Versicherungssumme ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
Die Gewinn- und Verlustrechnung: Gemeinsam mit der Bilanz ist sie das Herz des Jahresabschlusses jeder Personen- und Kapitalgesellschaft. Mit ihr ermittelst du deinen Unternehmenserfolg pro Geschäftsjahr. Für sie interessieren sich Wirtschaftsprüfer, Finanzamt und Investoren. Auch wenn die administrative Buchhaltung vielen Selbstständigen und Unternehmern eine lästige Pflicht ist, so bildet sie doch die Grundlage für den spannendsten Bericht des Jahres: den Jahresabschluss und damit den Erfolg deines Unternehmens.
Sich selbstständig zu machen, ist mit Risiken und einer eigenen Finanzierung verbunden, hat aber auch den Vorteil der Eigenverantwortung und eigenen Zeit- und Arbeitseinteilung. In Hinblick auf die Ausgleichskasse und die obligatorischen Versicherungen durch das Schweizer Dreisäulensystem wird zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden unterschieden. Wer Lohn bezieht, gehört in die erste Kategorie. Wer nirgendwo angestellt ist, gehört zur zweiten Kategorie.
Laut Statistik passiert ein Grossteil aller Unfälle im privaten Umfeld. Verletzt sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit, geht das auch für den Arbeitnehmer in aller Regel mit finanziellen Einbussen einher, wenn der Mitarbeiter verletzungsbedingt nicht arbeiten kann. Aus diesem Grund ist eine Absicherung auch gegen Nichtberufsunfälle für alle Angestellten in der Schweiz verpflichtend. Wie hoch der NBUV Beitrag dabei ist, wer die Kosten dafür tragen muss und wie die Prämie über die Lohnabrechnung verrechnet wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir, wie lange du die Beiträge für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen musst.
Die Krankentaggeldversicherung ist für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eine gute Absicherung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Das gilt bei Krankheit ebenso wie bei einer Schwangerschaft. Wie hoch der KTG Beitrag ist, wer ihn zahlen muss und welche Leistungen du dafür erhältst, erfährst du in unserem Ratgeber.