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Abredeversicherung: Alle Infos zur Verlängerung des obligatorischen Unfallschutzes

Abredeversicherung: Alle Infos zur Verlängerung des obligatorischen Unfallschutzes

Zu Unfällen im privaten Bereich kommt es in der Schweiz pro Jahr mehr als eine Million Mal. Nicht immer gehen sie glimpflich aus. Sind ärztliche Behandlungen oder weitere Massnahmen nötig, springt die obligatorische Unfallversicherung bei allen Arbeitnehmern auch für Nichtberufsunfälle ein. Wer trotz Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin abgesichert sein möchte, kann eine Abredeversicherung abschliessen. Für wen sie sich lohnt, welche Leistungen sie im Schadensfall bietet und welche Voraussetzungen für einen Abschluss erfüllt sein müssen, erfährst du in unserem Ratgeber. Du erhältst zudem weitere hilfreiche Infos rund um den obligatorischen Unfallschutz in der Schweiz.

Was ist eine Abredeversicherung und welchen Versicherungsschutz bietet sie?

Eine Abredeversicherung ist eine freiwillige Absicherung in der Schweiz gegen Nichtberufsunfälle, die nach einem vorübergehenden oder endgültigen Verlassen einer Arbeitsstelle entstehen. Mit der Abredeversicherung kannst du den Versicherungsschutz der obligatorischen Unfallversicherung, der spätestens nach 31 Tagen ab dem letzten Arbeitstag endet, verlängern und etwaige Versicherungslücken schliessen. Der monatliche Beitrag für die Abredeversicherung beträgt in der Schweiz einheitlich zwischen 40 und 45 Franken (Stand 2020).

Wie lange erhalte ich Versicherungsschutz über die Abredeversicherung?

Versicherungsschutz besteht über die Abredeversicherung nach (vorübergehender) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bis zu sechs Monate. Auch im Ausland bist du während dieser Zeit weltweit über die Abredeversicherung geschützt. Eine Kündigung der Abredeversicherung ist nicht notwendig, der Versicherungsschutz erlischt automatisch. Wenn du von vornherein weisst, dass du den Versicherungsschutz nur für eine kürzere Dauer benötigst, kannst du auch eine entsprechend kürzere Laufzeit wählen, um Beitragskosten zu sparen – ein Rückerstattung der Prämien ist nämlich nicht vorgesehen. Eine Verlängerung ist bei den meisten Anbietern jedoch möglich, allerdings maximal für die besagten sechs Monate. Trittst du nach Ablauf der Abredeversicherung keine (neue) Beschäftigung an, sollte ein entsprechender Unfallschutz über die Grundversicherung der Krankenkassen eingeschlossen werden.

Wie ist der Unfallschutz an der Arbeitsstelle in der Schweiz gesetzlich geregelt?

In der Schweiz ist der Unfallschutz sowohl für berufliche als auch nichtberufliche Unfälle im Bundesgesetz über die Unfallversicherung geregelt (UVG). Jeder Arbeitgeber muss demnach für seine Angestellten eine obligatorische Unfallversicherung bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder einem privaten Versicherungsunternehmen abschliessen.

Die Beiträge für Berufsunfälle zahlt dabei der Arbeitgeber, die Prämienzahlung für den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle muss dagegen der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Lohnsumme, die der Arbeitgeber dem Versicherer jährlich mitzuteilen hat. Versäumt er dies, werden die Prämien anhand einer Schätzung festgelegt. Diesen Prämienbetrag für die Nichtsberufsunfälle zieht der Arbeitnehmer seinem Angestellten vom Lohn ab.

Im Schadensfall übernimmt die UVG dann unter anderem die Heilungskosten, die Tagegelder sowie die Kosten für mögliche Invaliden- oder Hinterbliebenenrenten. Optional kann der Versicherungsschutz mit weiteren Leistungen um eine privat abgeschlossene UVG-Zusatzversicherung erweitert werden.

Welche Leistungen erhalte ich von der Abredeversicherung bei Nichtberufsunfällen?

Die Leistungen, die du im Falle eines Nichtberufsunfalls erhältst, entsprechen denen der obligatorischen Unfallversicherung. Kostenerstattungen sind hierbei bei allen Anbietern einheitlich wie folgt vorgesehen:

  • medizinische stationäre und ambulante Behandlungen inklusive Arzneimittel, Verpflegung im Krankenhaus sowie Reise- Transport- und Rettungskosten
  • Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit mit bis zu 80 Prozent des versicherten Verdienstes
  • Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens zehn Prozent
  • Hilflosenentschädigung
  • Integritätsentschädigung
  • Hinterlassenenrente

Liegt bei dem Unfall ein Selbstverschulden vor, behalten sich die Versicherer vor, die Geldleistungen entsprechend zu kürzen.

Unser Rechtsschutz-Tipp: Hast du dein Arbeitsverhältnis vorübergehend beendet und erleidest nach zwei Monaten einen Unfall, hast aber keine Abredeversicherung abgeschlossen, muss die Unfallversicherung dennoch leisten – wenn dein Arbeitgeber dich nach dem Austreten nicht darüber informiert hat, dass es die Möglichkeit einer Abredeversicherung gibt.

Welche Bedingungen sind an den Abschluss einer Abredeversicherung geknüpft?

Wenn du eine Abredeversicherung als Erweiterung der obligatorischen Unfallversicherung abschliessen möchtest, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Du musst vorher eine obligatorische Unfallversicherung als Arbeitnehmer und dementsprechend mehr als acht Stunden Arbeitszeit pro Woche gehabt haben.
  • Du schliesst die Versicherung spätestens bis zum 31. Tag ab Beginn der Beschäftigungslosigkeit ab. Ein rückwirkender Abschluss ist nicht möglich.
  • Die Abredeversicherung muss bei demselben Versicherer abgeschlossen werden, bei dem du auch über deinen Arbeitgeber während der Erwerbstätigkeit versichert warst. Erkundige dich im Zweifel bei deinem Arbeitgeber.

Hast du Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, musst du keine Abredeversicherung abschliessen, da du automatisch über die SUVA versichert bist. Wer nicht obligatorisch versichert ist (zum Beispiel Selbständige), kann sich freiwillig gegen das Unfallrisiko absichern.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Abredeversicherung?

Der Abschluss eines Vertrags für eine Abredeversicherung lohnt sich, wenn

  • du dein bisheriges Arbeitsverhältnis beendest und nicht sofort eine neue Arbeitsstelle antrittst beziehungsweise auf Stellensuche bist, ohne dich bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden (entsprechende Dokumente sind dem Versicherer vorzulegen)
  • du dein Arbeitsverhältnis für einen längeren Zeitraum für eine Auszeit unterbrichst, zum Beispiel für eine Sprachreise
  • du unbezahlten Urlaub nimmst und länger als einen Monat von deiner Arbeitsstelle fernbleibst (zum Beispiel eine Verlängerung des Mutterschutzes)
  • du zu weniger als 50 Prozent arbeitsunfähig bist, dich aber nicht arbeitslos meldest
  • du eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchtest
  • du deine Erwerbstätigkeit auf weniger als acht Stunden pro Woche reduzierst
  • du pensioniert wirst (in dem Fall wird im Falle eines Unfalls jedoch kein Taggeld gezahlt

Hinweis: Hast du bei zwei Arbeitgebern deine Tätigkeit aufgegeben, musst du auch zwei Abredeversicherungen abschliessen, um beide Löhne abzudecken.

Lohnt es sich, vor Vertragsabschluss einer Abredeversicherung eine Beratung in Anspruch zu nehmen?

Grundsätzlich ist es beim Abschluss eines Vertrags für eine Abredeversicherung nicht unbedingt erforderlich, eine Beratung von einem Versicherungsfachmann in Anspruch zu nehmen. Sowohl die Leistungen und die Laufzeit als auch die Prämienhöhe sind in der Schweiz einheitlich geregelt. Ausserdem bist du an den Versicherer gebunden, bei dem dein Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen hat, und kannst diesen nicht wechseln.

Unter Umständen kann sich eine Beratung für Privatkunden aber dann lohnen, wenn zusätzliche wichtige Versicherungen, wie eine Haftpflicht, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung, abgeschlossen werden sollen. Wer mehrere Verträge bei einem Versicherer hat, kann in der Regel Beitragskosten sparen.

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