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Jahresabschluss einfach erklärt

Jahresabschluss einfach erklärt

Ein Jahresabschluss ist Pflicht für jedes Unternehmen. Auch wenn es lästig ist, an einem Jahresabschluss führt kein Weg vorbei. Doch der Abschluss ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, er bietet Unternehmen zudem die Möglichkeit, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen. Was genau ist ein Jahresabschluss? Welche Vorarbeiten sind nötig? Und was musst du dabei beachten? Antworten auf die wichtigsten Fragen findest du hier.

Was ist ein Jahresabschluss?

Ein Jahresabschluss schliesst das Geschäftsjahr ab. Das dauert in der Schweiz vom 1.1. bis 31.12. oder vom 1.7. bis 30.6. Wichtig: Du musst den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf des Geschäftsjahres erstellen. Ein Jahresabschluss stellt die wirtschaftliche Lage und den Erfolg eines Unternehmens dar. So kann sich ein Dritter ein Bild von der Lage deines Unternehmens machen. Dies sind vor allem Geldgeber wie Banken, Investoren oder Aktionäre, aber auch Behörden und die Öffentlichkeit.

In einem Jahresabschluss muss ausgewiesen sein:

  • Erträge
  • Aufwendungen
  • Vermögensgegenstände
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Bis wann muss die Buchhaltung einen Jahresabschluss abgeben und an welcher Stelle reiche ich meinen Jahresabschluss ein?

Stichtag für die Abgabe eines Jahresabschlusses ist der Ablauf des Geschäftsjahres plus sechs Monate. Als Faustregel gilt: Der Abgabetermin für den Jahresabschluss entspricht dem der Steuererklärung. Fristverlängerungen sind möglich. Dies gilt auch, wenn ein Steuerberater den Jahresabschluss für seine Kunden erstellt. Den Jahresabschluss gibst du bei deinem zuständigen Finanzamt online ab. Zur Leistung einiger Buchhaltungssoftware gehört eine Schnittstelle zur Übermittlung der Unterlagen ans Finanzamt.

Welche Unterlagen gehören in einen Jahresabschluss und was muss ich bei der Erstellung beachten?

Damit der Jahresabschluss seine Dokumentationspflicht erfüllt, enthält er bestimmte Unterlagen. Welche das sind, ist unter anderem abhängig von den Rechtsformen der Unternehmen. Auch die geltenden rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz spielen eine Rolle.

Ein Jahresabschluss im Betrieb enthält mindestens folgende Unterlagen: Bilanz, Erfolgsrechnung und einen Anhang.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler haben es da einfacher. Sie legen dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Was du in diesem Rahmen beachten musst, liest du im HGB nach. Die Regeln für die Erstellung für Konzerne und am Kapitalmarkt orientierte Firmen stehen in den IFRS-Richtlinien. Mittelständische Unternehmen haben die Wahl: HGB oder IFRS.

Welche Rechtsformen müssen einen Jahresabschluss erstellen und ist der Jahresabschluss interessant für Kunden?

Unternehmen, die zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, erstellen einen Jahresabschluss. Dies geschieht in der Regel in der Buchhaltung. Steuerliche Optimierungen erfordern weitere fachliche Kapazitäten, in der Regel durch Outsourcing an einen Steuerberater, der Quartalsabschlüsse und Jahresabschlüsse erstellt. Der Kundenstamm von Steuerberatungskanzleien geht durch alle Rechtsformen. Auch die Buchhaltung ist eine Leistung von Steuerberatungsbüros.

  • Einzelkaufleute: Unter bestimmten Umständen können sich Einzelkaufleute von der Abgabe eines Jahresabschlusses befreien lassen.
  • GmbH: Für die GmbH gilt zusätzlich eine Veröffentlichungspflicht. Innerhalb eines Jahres nach Ende des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Er ist damit der Öffentlichkeit zugänglich.
  • Kapitalgesellschaften: Hier hat der Anhang eine besondere Bedeutung. In ihm müssen Positionen der Bilanz näher erläutert werden. Welche Bestandteile der Anhang enthalten muss, steht im HGB.

Für welche Unternehmen gilt die Offenlegungspflicht?

Generell muss jedes Unternehmen seinen Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger offenlegen. Von der Offenlegungspflicht befreit sind kleinere und mittlere Firmen. Ob du einen Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen musst, ist abhängig von der gewählten Rechtsform, der Bilanzsumme, der Anzahl der Mitarbeiter und den Umsatzerlösen.

Grundsätzlich sind die folgenden Gesellschaftsformen zur Offenlegung verpflichtet:

  • Kapitalgesellschaften
  • verschiedene Personengesellschaften, zum Beispiel GmbH & Co. KGs sowie diverse Zweigniederlassungen im Ausland
  • Kreditinstitute, Pensionsfonds, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute
  • eingetragene Genossenschaften

Firmen, die in drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, unterliegen der Offenlegungspflicht:

  • Die Bilanzsumme ist höher als 65 Millionen Euro
  • Die Umsatzerlöse übersteigen 130 Millionen Euro
  • Durchschnittlich 5.000 Mitarbeiter

Was zeigt eine Bilanz und was ist Bilanzieren?

Mit der Bilanzierung ermittelt ein Unternehmen ganz einfach seinen Wert. Alle Firmen, für die doppelte Buchführung gilt, müssen eine Bilanz erstellen. Eine Bilanz gibt Aufschluss über alle Vermögensgegenstände und Bewegungen des Unternehmens. Eine Bilanz gliedert sich in Soll und Haben, in Aktiva und Passiva. Zu den Aktiva zählen Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Dem gegenüber stehen die Passiva mit dem Eigenkapital und dem Fremdkapital. Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Erstellung der Bilanz erfolgt immer am letzten Geschäftstag des Geschäftsjahres. Bei der Gründung des Unternehmens wird einmalig eine Eröffnungsbilanz erstellt. Moderne Buchhaltungssoftware vereinfacht das aufwendige Verfahren, eine Bilanz zu erstellen, erheblich.

Welche Vorarbeiten gehören zum Jahresabschluss?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist eine grosse Sache. Schon im Vorfeld fallen umfangreiche Vorarbeiten an. Dazu gehören das Überprüfen und Korrigieren der Ergebnisse der laufenden Buchhaltung. Die Buchhaltung bereitet die Daten so auf, dass sie internen und rechtlichen Vorgaben entsprechen. Schon frühzeitig mit den Vorarbeiten zu beginnen, optimiert den Prozess und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

Vorarbeiten zum Jahresabschluss:

  • Eine Inventur erstellen mit den tatsächlichen Vermögen und Schuldenwerten
  • Die Ermittlung und Buchung von Abschreibungen zur Wertminderung von Anlagevermögen und bestimmtem Umlaufvermögen entsprechend der Nutzungsdauer
  • Kundenforderungen auf Bonität prüfen und bewerten
  • Periodengerechte Erfolgsermittlung durch Rechnungsabgrenzung und Bildung von Rückstellungen

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