Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Treuhänder in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Franchise und Selbstbehalt: Wichtige Begriffe der Schweizer Grundversorgung einfach erklärt

Franchise und Selbstbehalt: Wichtige Begriffe der Schweizer Grundversorgung einfach erklärt

In der Schweiz steht jeder Bürger in der Pflicht, eine Krankenversicherung über die Grundversorgung abzuschliessen. Dieser obligatorische Versicherungsschutz bietet für alle Versicherten einheitliche Leistungen, auch die Prämienzahlung erfolgt nach klar definierten Regeln. Neben dem Beitrag spielen hier die Franchise und der Selbstbehalt eine wichtige Rolle. Was Franchise und Selbstbehalt bei der Grundversicherung bedeuten und wann und in welcher Höhe sie bezahlt werden müssen, erfährst du in unserem Ratgeber mit vielen weiteren hilfreichen Infos und Tipps.

Was ist die Franchise in der Schweizerischen Grundversicherung?

Bei der Franchise handelt es sich in der Grundversicherung um die finanzielle Beteiligung an den Behandlungskosten aller Versicherten in der Schweiz. Zusätzlich zum Grundbeitrag für die Krankenversicherung müssen Versicherte im Krankheitsfall die Kosten bis zu zur Höhe der Franchise selbst zahlen. Die Franchise gilt für alle medizinischen Leistungen inklusive der Arztbesuche, Arzneimittel sowie der Spitalaufenthalte. Wie hoch die Franchise ausfällt, können Versicherte innerhalb der vorgegeben Franchisestufen selbst festlegen. Erst wenn der Franchise-Betrag komplett ausgeschöpft ist, kommen die Krankenkassen für die Kosten (abzüglich des Selbstbehalts) auf.

Hinweis: Damit Krankenkassen eine Grundversicherung anbieten können, müssen sie vom Eidgenössischen Department des Inneren (EDI) anerkannt sein.

Welche Franchisestufen bieten die Krankenkassen an und welche Auswirkungen hat die Franchise-Höhe auf Prämien und Leistungen?

Unabhängig vom Versicherungsunternehmen gibt es in der Schweiz folgende feste Franchisestufen, die jeweils für ein Versicherungsjahr gelten. Für Erwachsene sind das:

  • 300 Franken
  • 500 Franken
  • 1.000 Franken
  • 1.500 Franken
  • 2.000 Franken
  • 2.500 Franken

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelten diese Stufen:

  • 0 Franken
  • 100 Franken
  • 200 Franken
  • 300 Franken
  • 400 Franken
  • 500 Franken
  • 600 Franken

Die Höhe der gewählten Franchise nimmt einen unmittelbaren Einfluss auf die Prämie. Hier gilt: Je höher die Franchise, desto günstiger der Beitrag. Folgende Faktoren bestimmen dabei die Wahl der Franchise:

  • die voraussichtlichen Kosten für Behandlungen
  • die eigenen finanziellen Möglichkeiten

Wer hohe Krankheitskosten hat, für den wird eine niedrige Franchise empfohlen. Zu beachten ist, dass nicht alle Versicherer alle Franchisestufen anbieten.

Hinweis: Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Diese Prämienverbilligung gewähren die einzelnen Kantone beziehungsweise die sogenannten Gesundheitsdepartments, sodass es hier regionale Unterschiede hinsichtlich einer möglichen Vergünstigung gibt.

Wann müssen Versicherte einen Selbstbehalt zahlen?

Zusätzlich zur Franchise muss von den Versicherten zudem ein Selbstbehalt gezahlt werden. Dieser kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn die Franchisesumme für das Versicherungsjahr von den Versicherten bereits in voller Höhe bezahlt wurde und die Kostenübernahmen der Krankenkassen erfolgt. Die Höhe des Selbstbehalts ist hierbei nicht frei wählbar und steht auch nicht in Abhängigkeit zur Höhe der Franchise.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung beim Selbstbehalt?

Einheitlich beträgt der Selbstbehalt für alle Versicherten in der Schweiz zehn Prozent für sämtliche medizinischen Leistungen, die zur Herstellung der körperlichen, geistigen und psychischen Funktionalitäten notwendig sind. Einzig für Medikamente, die als Originalpräparat und nicht als Generika erworben werden, beziffert sich die prozentuale Kostenbeteiligung auf 20 Prozent. Gedeckelt ist der Selbstbehalt dabei auf maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken pro Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahr.

Welche weiteren Eigenanteile neben Franchise und Selbstbehalt gibt es für Versicherte?

Zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt müssen Versicherten, sich an den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt mit einem sogenannten Spitalkostenbeitrag beteiligen. Dieser wird nur dann fällig, wenn sich der Versicherte für eine medizinisch notwendige Massnahme stationär im Spital aufhält. Die tägliche Kostenbeteiligung beträgt hier 15 Franken für die Unterkunft und die Verpflegung. Eine Befreiung des Spitalkostenbeitrags gilt hierbei für

  • schwangere Personen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu zwei Monate nach der Geburt
  • Kinder
  • Jungerwachsene bis zum vollendeten 26. Lebensjahr während der Ausbildung oder des Studiums

Wie ändere ich meine Franchise und den Selbstbehalt?

Da der Selbstbehalt gesetzlich festgelegt ist, hast du keinen Einfluss darauf. Die Höhe deiner Franchise kannst du hingegen immer zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres anpassen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Eine tiefere Franchise ist dem Versicherer bis zum 30. November mitzuteilen.
  • Der Wechsel zu einer höheren Franchise kann bis zum Beginn des neuen Kalenderjahres erfolgen.

Wie hoch sind Franchise und Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen?

Da Versicherte über die Grundversicherung lediglich Anspruch auf Leistungen erhalten, die den Mindestanforderungen an medizinische Behandlungen entsprechen, kann es sinnvoll sein, sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen abzuschliessen. Diese ergänzen die Leistungen der Grundversicherung. Zur Verfügung stehen mehrere Tarife, bei denen zwischen ambulanten Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterschieden wird. Anders als bei der Grundversorgung können die Versicherungsunternehmen ihre Beiträge sowie ihren Leistungsumfang individuell festlegen. Eine Franchise ist hierbei in der Regel nicht vorgesehen. Bei einigen Tarifen einer Zusatzversicherung fällt als Kostenbeteiligung zusätzlich zum Beitrag jedoch ein Selbstbehalt an.

Der Treuhandvergleich für die Schweiz. Finde die besten Treuhänder in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Investitionsrechnung – Alles über den Schlüssel zu nachhaltigem Geschäftserfolg

Entscheidungen, die eine Anschaffung oder Geldausgaben betreffen, sind für Unternehmen nicht immer einfach. Rechnerische Lösungen bietet die Investitionsrechnung, die genau erfasst, ob eine Investition Sinn macht oder nicht. Sie kann für alle Neuanschaffungen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Produktionsmaschine, ein Büroobjekt, einen Firmenwagen oder einen PC handelt. Dafür stehen verschiedene Methoden der Berechnung zur Verfügung, wobei vor allen Dingen die statische und die dynamische Investitionsrechnung von Belang sind. Die wichtigsten Antworten zum Thema vermitteln wir dir hier.

Nachfolgeregelung – welche Dinge sind wichtig?

Ein Unternehmen muss immer zukunftsorientiert arbeiten, um zu wachsen und eine gewinnbringende Basis aufzubauen. Das beinhaltet nicht nur die Finanzplanung, sondern auch die rechtzeitig stattfindende Nachfolgeregelung, entweder durch die Abgabe an Familienmitglieder, den Verkauf, die Vermietung, Verpachtung oder andere externe Lösungen. Der Erhalt eines Unternehmens kann auch durch die Gründung einer Stiftung erfolgen. Für die Vorsorge gibt es verschiedene Konzepte.

Payroll Schweiz: Die Rolle übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Unternehmen

Jede Personalabteilung eines Unternehmens benötigt einen Payroll-Experten, der sich unter anderem darum kümmert, dass die Löhne und Gehälter der Angestellten pünktlich und in der richtigen Höhe ausgezahlt werden. Welche Bedeutung der Begriff Payroll hat und welche Aufgaben der Bereich Gehalts- und Lohnbuchhaltung umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Anforderungen an einen Payroll-Spezialisten gestellt werden und was es mit dem Begriff Payrolling auf sich hat.

Personengesellschaften in der Schweiz – Unterschiede und Merkmale

Wenn du ein Unternehmen gründen willst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Im Schweizer Recht werden bei Gesellschaftsformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund. Dies bedeutet, dass das Gesellschaftskapital im Konkursfall haftet. Bei Personengesellschaften hingegen steht die Person im Fokus und diese Gesellschaftsform ist mit dem Inhaber des Unternehmens eng verknüpft. Dabei haftet die Personengesellschaft primär mit dem Geschäfts- und sekundär mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Wir erklären dir hier die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Personengesellschaften. Dies verschafft dir einen guten Überblick, falls du planst, eine Personengesellschaft zu gründen.

Der Lohnausweis: wichtiges Dokument für Arbeitnehmer

In der Schweiz ist der Lohnausweis für jeden Arbeitnehmer das wichtigste Dokument und enthält alle Angaben zu seinen Lohnbezügen. Der Ausweis ist auch für die Steuererklärung wichtig, um die Einkünfte prüfen zu lassen. Stellt der Arbeitgeber keinen Lohnausweis aus, kann der Steuerpflichtige das bei der Steuerbehörde melden. Sie fordert den Ausweis dann direkt beim Arbeitgeber an.

Zinssätze berechnen – Wie sehr lohnen sich Geldanlagen und wie viel kosten Kredite?

Kreditzinsen, Dividenden bei Aktien, Erträge aus Tageskonten und Sparbüchern: Wer Zinssätze berechnen kann, ist in der Lage, Geldanlagen und Kredite besser einzuschätzen. Zinsrechnung kann kompliziert erscheinen. Doch mit Grundkenntnissen und ein paar simplen Tricks kannst du als Kreditnehmer oder Geldanleger die Formeln der Banken und Börsenunternehmen besser verstehen. Nimm sowohl dein privates als auch geschäftliches Geldwachstum und die Entwicklung deiner Schulden selbst in die Hand. Wir zeigen dir, wie du einfach Zinssätze berechnen lernst.