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Bei der Franchise handelt es sich in der Grundversicherung um die finanzielle Beteiligung an den Behandlungskosten aller Versicherten in der Schweiz. Zusätzlich zum Grundbeitrag für die Krankenversicherung müssen Versicherte im Krankheitsfall die Kosten bis zu zur Höhe der Franchise selbst zahlen. Die Franchise gilt für alle medizinischen Leistungen inklusive der Arztbesuche, Arzneimittel sowie der Spitalaufenthalte. Wie hoch die Franchise ausfällt, können Versicherte innerhalb der vorgegeben Franchisestufen selbst festlegen. Erst wenn der Franchise-Betrag komplett ausgeschöpft ist, kommen die Krankenkassen für die Kosten (abzüglich des Selbstbehalts) auf.
Hinweis: Damit Krankenkassen eine Grundversicherung anbieten können, müssen sie vom Eidgenössischen Department des Inneren (EDI) anerkannt sein.
Unabhängig vom Versicherungsunternehmen gibt es in der Schweiz folgende feste Franchisestufen, die jeweils für ein Versicherungsjahr gelten. Für Erwachsene sind das:
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelten diese Stufen:
Die Höhe der gewählten Franchise nimmt einen unmittelbaren Einfluss auf die Prämie. Hier gilt: Je höher die Franchise, desto günstiger der Beitrag. Folgende Faktoren bestimmen dabei die Wahl der Franchise:
Wer hohe Krankheitskosten hat, für den wird eine niedrige Franchise empfohlen. Zu beachten ist, dass nicht alle Versicherer alle Franchisestufen anbieten.
Hinweis: Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Diese Prämienverbilligung gewähren die einzelnen Kantone beziehungsweise die sogenannten Gesundheitsdepartments, sodass es hier regionale Unterschiede hinsichtlich einer möglichen Vergünstigung gibt.
Zusätzlich zur Franchise muss von den Versicherten zudem ein Selbstbehalt gezahlt werden. Dieser kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn die Franchisesumme für das Versicherungsjahr von den Versicherten bereits in voller Höhe bezahlt wurde und die Kostenübernahmen der Krankenkassen erfolgt. Die Höhe des Selbstbehalts ist hierbei nicht frei wählbar und steht auch nicht in Abhängigkeit zur Höhe der Franchise.
Einheitlich beträgt der Selbstbehalt für alle Versicherten in der Schweiz zehn Prozent für sämtliche medizinischen Leistungen, die zur Herstellung der körperlichen, geistigen und psychischen Funktionalitäten notwendig sind. Einzig für Medikamente, die als Originalpräparat und nicht als Generika erworben werden, beziffert sich die prozentuale Kostenbeteiligung auf 20 Prozent. Gedeckelt ist der Selbstbehalt dabei auf maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken pro Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahr.
Zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt müssen Versicherten, sich an den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt mit einem sogenannten Spitalkostenbeitrag beteiligen. Dieser wird nur dann fällig, wenn sich der Versicherte für eine medizinisch notwendige Massnahme stationär im Spital aufhält. Die tägliche Kostenbeteiligung beträgt hier 15 Franken für die Unterkunft und die Verpflegung. Eine Befreiung des Spitalkostenbeitrags gilt hierbei für
Da der Selbstbehalt gesetzlich festgelegt ist, hast du keinen Einfluss darauf. Die Höhe deiner Franchise kannst du hingegen immer zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres anpassen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Da Versicherte über die Grundversicherung lediglich Anspruch auf Leistungen erhalten, die den Mindestanforderungen an medizinische Behandlungen entsprechen, kann es sinnvoll sein, sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen abzuschliessen. Diese ergänzen die Leistungen der Grundversicherung. Zur Verfügung stehen mehrere Tarife, bei denen zwischen ambulanten Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterschieden wird. Anders als bei der Grundversorgung können die Versicherungsunternehmen ihre Beiträge sowie ihren Leistungsumfang individuell festlegen. Eine Franchise ist hierbei in der Regel nicht vorgesehen. Bei einigen Tarifen einer Zusatzversicherung fällt als Kostenbeteiligung zusätzlich zum Beitrag jedoch ein Selbstbehalt an.
Eine Rechnung schreiben ist ein Kapitel für sich. Denn hier musst du einige gesetzliche Bestimmungen einhalten und es werden Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Personen gemacht. Wie liest du die Prämienrechnung deiner Versicherung richtig? Welche Fehler musst du vermeiden? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du beachten musst und bekommst hilfreich Tipps wie etwa: Die richtige Aufteilung eines DIN A4-Blattes macht deine Rechnung übersichtlich und der Empfänger nimmt deinen Anspruch auf Bezahlung deiner Leistungen ernst. Alles zum Thema erfährst du hier.
Viele Menschen möchten sich schon heute in bestimmten Bereichen ihres Lebens, für berufliche Eventualitäten und für den Fall ihres Todes absichern. Das ist in den meisten europäischen Ländern möglich, weil ein umfangreiches Angebot an sozialen Sicherheitsleistungen zur Verfügung steht, wobei jeder Staat für seine Bürger einen Versicherungsschutz in einem bestimmten Umfang gewährt. Eine der wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen ist die Ausgleichskasse, die gleichzeitig auch Teil der Invaliden- und Alters- und Hinterlassenenversicherung ist.
Bereits beim Gedanken an die Steuerabgabe wird dir mulmig zumute? Du weisst nicht, wo du anfangen sollst und wie sich Steuern überhaupt berechnen? Sei beruhigt: Mit diesen Fragen und Problemen stehst du nicht allein da. Denn die Antworten hierauf erfordern etwas Recherche und bei komplizierten Themen schiebt man diese gerne auf morgen. Wir machen es dir einfacher: In unserem Beitrag bekommst du den kompakten Überblick zum Thema Steuerberechnung und erfährst, wie du deine Steuern berechnen kannst. Damit sparst du nicht nur Geld und Zeit, sondern gegebenenfalls auch den Gang zum Anwalt.
Unternehmen unterliegen einer Revisionspflicht. Diese ist aber nicht einheitlich geregelt: Während bei den einen eine eingeschränkte Revision ausreicht, bedarf es bei anderen einer ordentlichen Revision. Hier erhältst du Antworten auf die Fragen, welche Gesellschaften eine ordentliche Revision durchführen lassen müssen, welche Bedingungen die Revisionsstelle erfüllen muss und welche Punkte bei der ordentlichen Revision einer Prüfung unterzogen werden. Besonders wichtig: Während für die Beratung der Geschäftsleitung oder für eine Unternehmensbewertung ein Treuhänder die richtige Ansprechperson ist, wird bei einer ordentlichen Revision ein zugelassener Revisionsexperte benötigt.
Bei der sogenannten Leibrente handelt es sich um eine bestimmte Form der Immobilienrente. Eigentümer von Immobilien haben hier die Möglichkeit, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen und dafür in den Genuss einer lebenslangen Rente zu kommen. Gleichzeitig können sie darin bis zu ihrem Lebensende wohnen bleiben. Dieses Modell bietet neben den staatlichen Leistungen eine zusätzliche und für viele sehr wertvolle Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Leibrente.
Wenn wir den Begriff „Revision“ hören, denken wir meist zuerst an das Rechtsmittel zur Überprüfung eines Gerichtsurteils. Das Wort setzt sich aus den lateinischen Silben -re für: zurück, und -videre für: sehen, zusammen. Videre steht auch als Synonym für Überprüfung oder Rückschau. Und das trifft die Sache eigentlich im Kern. Mit dem Revisionsbericht soll überprüft werden, ob ein Unternehmen sinnvoll arbeitet und sich an geltende Gesetze hält. Aber wer prüft das, und für wen ist der Bericht gedacht? Hier haben wir die wichtigsten Fakten dazu für dich zusammengestellt.