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Bei der Franchise handelt es sich in der Grundversicherung um die finanzielle Beteiligung an den Behandlungskosten aller Versicherten in der Schweiz. Zusätzlich zum Grundbeitrag für die Krankenversicherung müssen Versicherte im Krankheitsfall die Kosten bis zu zur Höhe der Franchise selbst zahlen. Die Franchise gilt für alle medizinischen Leistungen inklusive der Arztbesuche, Arzneimittel sowie der Spitalaufenthalte. Wie hoch die Franchise ausfällt, können Versicherte innerhalb der vorgegeben Franchisestufen selbst festlegen. Erst wenn der Franchise-Betrag komplett ausgeschöpft ist, kommen die Krankenkassen für die Kosten (abzüglich des Selbstbehalts) auf.
Hinweis: Damit Krankenkassen eine Grundversicherung anbieten können, müssen sie vom Eidgenössischen Department des Inneren (EDI) anerkannt sein.
Unabhängig vom Versicherungsunternehmen gibt es in der Schweiz folgende feste Franchisestufen, die jeweils für ein Versicherungsjahr gelten. Für Erwachsene sind das:
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelten diese Stufen:
Die Höhe der gewählten Franchise nimmt einen unmittelbaren Einfluss auf die Prämie. Hier gilt: Je höher die Franchise, desto günstiger der Beitrag. Folgende Faktoren bestimmen dabei die Wahl der Franchise:
Wer hohe Krankheitskosten hat, für den wird eine niedrige Franchise empfohlen. Zu beachten ist, dass nicht alle Versicherer alle Franchisestufen anbieten.
Hinweis: Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Diese Prämienverbilligung gewähren die einzelnen Kantone beziehungsweise die sogenannten Gesundheitsdepartments, sodass es hier regionale Unterschiede hinsichtlich einer möglichen Vergünstigung gibt.
Zusätzlich zur Franchise muss von den Versicherten zudem ein Selbstbehalt gezahlt werden. Dieser kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn die Franchisesumme für das Versicherungsjahr von den Versicherten bereits in voller Höhe bezahlt wurde und die Kostenübernahmen der Krankenkassen erfolgt. Die Höhe des Selbstbehalts ist hierbei nicht frei wählbar und steht auch nicht in Abhängigkeit zur Höhe der Franchise.
Einheitlich beträgt der Selbstbehalt für alle Versicherten in der Schweiz zehn Prozent für sämtliche medizinischen Leistungen, die zur Herstellung der körperlichen, geistigen und psychischen Funktionalitäten notwendig sind. Einzig für Medikamente, die als Originalpräparat und nicht als Generika erworben werden, beziffert sich die prozentuale Kostenbeteiligung auf 20 Prozent. Gedeckelt ist der Selbstbehalt dabei auf maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken pro Versicherungs- beziehungsweise Kalenderjahr.
Zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt müssen Versicherten, sich an den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt mit einem sogenannten Spitalkostenbeitrag beteiligen. Dieser wird nur dann fällig, wenn sich der Versicherte für eine medizinisch notwendige Massnahme stationär im Spital aufhält. Die tägliche Kostenbeteiligung beträgt hier 15 Franken für die Unterkunft und die Verpflegung. Eine Befreiung des Spitalkostenbeitrags gilt hierbei für
Da der Selbstbehalt gesetzlich festgelegt ist, hast du keinen Einfluss darauf. Die Höhe deiner Franchise kannst du hingegen immer zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres anpassen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Da Versicherte über die Grundversicherung lediglich Anspruch auf Leistungen erhalten, die den Mindestanforderungen an medizinische Behandlungen entsprechen, kann es sinnvoll sein, sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen abzuschliessen. Diese ergänzen die Leistungen der Grundversicherung. Zur Verfügung stehen mehrere Tarife, bei denen zwischen ambulanten Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterschieden wird. Anders als bei der Grundversorgung können die Versicherungsunternehmen ihre Beiträge sowie ihren Leistungsumfang individuell festlegen. Eine Franchise ist hierbei in der Regel nicht vorgesehen. Bei einigen Tarifen einer Zusatzversicherung fällt als Kostenbeteiligung zusätzlich zum Beitrag jedoch ein Selbstbehalt an.
Die meisten Berufe werden in der Schweiz von einem Berufsverband getragen, einige wenige auch von zweien. Aber welche Berufsverbände gibt es und wofür ist die Vereinigung überhaupt gut? Anders als beim Gewerbeverein sind im Berufsverband nur Angehörige eines bestimmten Berufs vertreten. Es ist zwar vorteilhaft, eine Mitgliedschaft zu unterhalten, allerdings solltest du dazu auch die Statuten deines Vereins kennen. Wir haben uns zum Thema Berufsverbände informiert und geben die wichtigsten Fakten an dich weiter!
Der Steuerberater reicht die Steuererklärung seines Kunden zu spät ein. Dem Rechtsanwalt unterläuft ein Fehler bei der Rechtsberatung und der Apotheker verkauft ein falsches Medikament: All das sind typische Schadensbeispiele, die mit finanziellen Einbussen von Dritten verbunden sind und für die der Verursacher in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung bist du als Selbstständiger oder Unternehmer vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen geschützt. Die Berufshaftpflicht kommt für die sogenannten „echten“ Vermögensschäden auf. Auf unserer Vergleichsplattform erfährst du alle wichtigen Fakten zu einer wesentlichen Absicherung für zahlreiche Berufsgruppen.
Ein Immobilien-Treuhänder ist Partner der Eigentümer und Mieter einer Immobilie auf der einen Seite und Versorger, Versicherer, Handwerker, Makler oder Notar auf der anderen Seite. Er kümmert sich um alle Fragen, die bei der Verwaltung und der Betreuung einer Liegenschaft im täglichen Betrieb auftreten. Ein Immobilien-Treuhänder ist meist für mehrere Liegenschaften zuständig, die aus einem einzigen Objekt oder aus mehreren Immobilien bestehen können. Dieser Experte für die Immobilienverwaltung erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung von der Hausgemeinschaft. Sie ist Teil des Hausgelds, das Eigentümer und Mieter zahlen.
Ein Testament erstellen: Jeder, der sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinandersetzt, kommt mit diesem Thema früher oder später in Berührung. Da es sich jedoch um eine zu Lebzeiten gefühlt stets weit entfernte Angelegenheiten handelt, bleiben konkrete Fragen zur Erbschaft nicht selten offen, weil wir uns damit noch nicht auseinandersetzen möchten. Damit du im Ernstfall vorbereitet bist, erfährst du in dieser Anleitung, wie du in sieben Schritten ein inhaltlich und formal korrektes Testament erstellst.
Jeder Betrieb und jeder Endverbraucher, der in der Schweiz Dienstleistungen oder Waren kauft, muss darauf eine Mehrwertsteuer zahlen. Im Gegensatz zu Privatkunden haben Unternehmen jedoch den Vorteil, dass die vorsteuerabzugsberechtigt sind und die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug zurück erhalten. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist und welche Regelungen und Voraussetzungen dafür gelten, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, wie hoch die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sind und welche formalen Kriterien Rechnungen erfüllen müssen, damit die Vorsteuer abgezogen werden kann.
Die Selbstständigkeit ist häufig mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Franchise-Unternehmen bieten hingegen viele Vorteile für Neuunternehmer: Wer sich für das Franchising entscheidet, minimiert sein finanzielles Risiko, kann direkt mit einer oft schon etablierten Marke ins Unternehmertum starten und profitiert gleichzeitig vom unternehmerischen Know-how seines Systemgebers. Jedoch gibt es auch nicht zu unterschätzende Nachteile. Wir fassen alles Wissenswerte zum Thema Franchise-Unternehmen in einem Beitrag zusammen.