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Glücklicherweise haben es Firmengründer und Unternehmer in der Schweiz sehr leicht, ein Unternehmen zu gründen. Firmengründern stehen zahlreiche starke Partner zur Seite. So gilt es, potentielle Investoren von Ideen zu überzeugen, um so einen ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit zu wagen. Dabei können sowohl private Investoren als auch Banken Geldmittel zur Verfügung stellen. Diese sogenannten „Business Angels“ sind in der Schweiz mannigfach vertreten. Um solch einen „Engel“ ausfindig zu machen, gibt es auch spezielle Veranstaltungen. Vereine organisieren diese Treffen, um die Gründer und die Investoren zusammenzuführen. Unter den Investoren können Banken und Manager renommierter Grossunternehmen sein. Diese stehen dann mit Rat und Tat zur Seite und helfen beispielsweise bei Tarifverhandlungen mit Sozialpartnern.
Um auch langfristig handeln zu können, ist ein Darlehen oder Kredit häufig der letzte Ausweg. Im Idealfall gilt es, Schulden zu vermeiden. Häufig ist das jedoch unvermeidbar. Viele Kreditinstitute in der Schweiz sind darauf spezialisiert, Jungunternehmern und Start-ups finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine individuelle Beratung ist dabei unabdingbar. Bei der Ermittlung des Darlehensbetrags spielt auch die private Situation eine Rolle. Je weniger Schulden, desto erfolgreicher ist eine potentielle Darlehensfinanzierung.
Die Gründung einer Firma ist natürlich immer mit gewissen Risiken verbunden. Auch wenn dabei einige Hürden zu überwinden sind, macht es das Schweizer Recht jungen Gründern jedoch sehr leicht, die richtige Rechtsform und ideale Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Um Firmengründern den Einstieg in die Gründung zu erleichtern, bieten zum Beispiel die Kantone Informationen zu den Rechtsformen. Formulare lassen sich schnell herunterladen und ausgefüllt an die zuständigen Abteilungen schicken.
Unter der Zuständigkeit des Justizministeriums stehen verschiedene Register, darunter fallen Zefix, Regix und Handelsregister. Da etliche Rechtsformen einen Eintrag in das Schweizer Handelsregister benötigen, kommst du am Schweizer Justizministerium nicht vorbei. Die Handelsregistereinträge sind beim Amt in der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise im Kanton vorzunehmen.
In der Schweiz sind Einzelunternehmen, GmbHs, AGs und Kapitalgesellschaften gängig. Jede dieser Unternehmens- und Rechtsformen bietet Vor- und Nachteile. Der Vorteil eines Einzelunternehmers liegt darin, dass für das Unternehmen keine Bilanz anfällt. Zudem muss er erst bei einem Einkommen über 100.000 Franken einen Eintrag in das Handelsregister vornehmen. Anders sieht dies bei GmbHs und Aktiengesellschaften aus. Bei einer GmbH ist ein Grundkapital von 20.000 Franken zur Gründung nötig, bei einer AG sind es 100.000 Franken.
Seit dem 1. Januar 2011 verfügt jedes Unternehmen über eine einmalige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die UID mit dem Zusatz MWST ersetzt seitdem die sechsstellige MWST-Nummer. Die Beantragung einer UID lässt sich über das Antragsformular des Bundesamts für Statistik (BfS) vornehmen. Die Aufnahme in das UID-Register ist kostenlos. Eine Suche im Register ist über das BfS ebenfalls möglich, wodurch weitere Hürden für die Firmengründung abgebaut werden.
Jeder europäische Staatsbürger darf in der Schweiz eine selbständige Tätigkeit uneingeschränkt ausüben, solange er diese dauerhaft ausübt. In diesem Fall kann er sogar eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erwerben. Auch für Schweizer Staatsbürger gestaltet sich die Firmengründung relativ simpel. Eine Personengesellschaft lässt sich inzwischen mithilfe von automatisierten Vorgängen leicht realisieren. Um weitere Hürden abzubauen, bietet die Schweizer Regierung eine Website, über die sich Formulare zur Eintragung in das Handelsregister herunterladen lassen.
Das Gründen einer Firma kann auch für Nichtschweizer von Interesse sein. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Denn für Nichtschweizer gibt es Besonderheiten, die noch vor der Gründung eines Unternehmens geklärt sein sollten. Nach Schweizer Recht ist es bei einem Einzelunternehmen so, dass der Firmenname unbedingt den Nachnamen des Gründers beinhalten muss. Welche Regeln es bei den Rechtsformen gibt, fassen wir hier zusammen.
Einzelunternehmen:
Aktiengesellschaft und GmbH:
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft:
Demnach gibt es einige Unterschiede zwischen den Rechtsformen, auf die du als geschäftstreibende Person zu achten hast.
Ein Darlehen ist ein langfristig ausgelegter Kredit. Der Darlehensnehmer leiht sich Geld bei einem Darlehensgeber aus und zahlt es über einen längeren Zeitraum zurück. Abhängig von der Summe kann sich die Tilgung über bis zu 30 Jahre erstrecken. Der Kreditgeber erhält für die Bereitstellung eine Vergütung. Sie besteht meist in der Zahlung von Zinsen, doch auch andere Formen der Vergütung sind möglich. Eine wichtige Voraussetzung für die Kreditgewährung ist eine solide Bonität. Der Darlehensgeber muss sicher sein, dass das ausgeliehene Geld wie vereinbart zuverlässig zurückgezahlt wird. Die wichtigsten Fakten rund um Darlehen gibt es hier.
Die Finanzbuchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt die Abrechnungsrichtlinien im Unternehmen. Damit ist sie Teil des Rechnungswesens und beinhaltet eine Auflistung aller Aufwendungen und erzielten Erträge von kleinen, mittleren oder grossen Unternehmen. Ihr Ziel ist dabei immer, die Buchhaltung für eine Rechnungsperiode zu erstellen und dadurch die eigentliche Vermögenslage eines Unternehmens genau zu dokumentieren. So erlaubt sie auch, den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes herauszustreichen. Dies geschieht durch eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Viele Menschen möchten sich schon heute in bestimmten Bereichen ihres Lebens, für berufliche Eventualitäten und für den Fall ihres Todes absichern. Das ist in den meisten europäischen Ländern möglich, weil ein umfangreiches Angebot an sozialen Sicherheitsleistungen zur Verfügung steht, wobei jeder Staat für seine Bürger einen Versicherungsschutz in einem bestimmten Umfang gewährt. Eine der wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen ist die Ausgleichskasse, die gleichzeitig auch Teil der Invaliden- und Alters- und Hinterlassenenversicherung ist.
Das Steuerwesen ist in den meisten Ländern sehr komplex. In der Schweiz ist die eidgenössische Steuerverwaltung nicht nur für die Regelung des Steuerrechts zuständig, sondern auch für wichtige Steuerfragen. Steuern werden grundsätzlich für Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen erhoben und ermöglichen die Finanzierung der staatlichen Einrichtungen. Die Regulierung ist dabei so festgelegt, dass eine Steuerhinterziehung vermieden wird.
Der Begriff des Controlling scheint sich auf den ersten Blick von selbst zu erschliessen: Controlling gleich Kontrollieren, Steuern und Regeln. Aber was sich hinter dem Begriff genau verbirgt, ist selbst für viele Mitarbeiter ein Buch mit sieben Siegeln. Hier erfährst du alles, was du über Controlling wirklich wissen musst.
Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist ein gutes Beispiel für die rechtliche Freiheit, die die Eidgenossenschaft den einzelnen Kantonen gewährt. So ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz keineswegs einheitlich geregelt, sondern unterliegt der kantonalen Selbstbestimmung. Und hier sind es sogar oft die Gemeinden, die unterschiedliche Verfahren anwenden. Die Schenkungssteuer unterliegt dafür meist denselben Regeln. Was du beachten musst, wenn du selber erbst oder zu vererben planst, hängt entsprechend von deinem Wohnort ab. Eng verbunden ist mit der Erbschaftssteuer die Frage, wer eigentlich erbberechtigte Nachkommen sind. Damit alles richtig vonstatten geht, beantworten wir hier einige wichtige Fragen für dich!