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Die Schweizer Stempelabgabe unterteilt sich in drei verschiedene Arten: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und den Versicherungsstempel. Der Ausdruck Stempelsteuer ist historisch bedingt, die Geschichte reicht bis zum Ersten Weltkrieg zurück. Die Stempelsteuer Schweiz zählt zu den indirekten Steuern und hat für jeden Bürger die gleiche Höhe. Sie ist eine Steuer des Bundes. Als Bundessteuer wird die Stempelsteuer von der eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten, ihre Basis bildet das Effekten- und Versicherungsgeschäft.
Die Stempelsteuer Schweiz nimmt nur einen geringen Umfang in der Steuerplanung des eidgenössischen Staates ein. Da sie von vielen als Nachteil für den Börsenplatz Schweiz gesehen wird, wurde in der Vergangenheit schon häufig politisch über ihre Abschaffung debattiert. Praktisch führte das jedoch bisher lediglich zu mehr Besonderheiten in der Anwendung der Stempelabgabe.
Die Emissionsabgabe beträgt ein Prozent vom Betrag, welcher einer AG oder Genossenschaft bei der Ausgabe von Papieren oder einer Kapitalerhöhung zufliesst. Die Emissionsabgabe betrifft nur institutionelle Marktteilnehmer. Die Höhe der Umsatzabgabe ist davon abhängig, welches Wertpapier gehandelt wird. Für hiesige Wertschriften mit einer Schweizer ISIN fallen 0,15 Prozent an. Als inländische Wertpapiere gelten Wertschriften, die mit Domizil Schweiz und Fürstentum Liechtenstein herausgegeben wurden, denn im benachbarten Fürstentum gilt die Stempelsteuer ebenso. Bei ausländischen Wertpapieren sind 0,3 Prozent zu bezahlen. Sie wird jeweils zur Hälfte von Wertpapierhändlern und Anlegern getragen. Grundlage ist das Handelsvolumen oder der Verkehrswert des gehandelten Papiers. Umsätze mit Geldmarktpapieren ziehen keine Stempelabgabe nach sich.
Für Versicherungen zieht der Schweizer Staat fünf Prozent vom Prämienaufkommen für Gebäude-, Haftpflicht-, Auto-, Glas-, Diebstahl-, Kredit- oder Rechtsschutzversicherungen ab. Für rückkaufsfähige Lebensversicherungen mit Einmaleinzahlung beträgt die Abgabe 2,5 Prozent. Gezahlt wird die Stempelsteuer von der inländischen Versicherungsgesellschaft, praktisch trägt sie jedoch der Versicherte, da sie an die Kunden weitergegeben wird.
Effektenhändler wie Banken und Sparkassen sowie Vermittler wie Vermögensverwalter oder Anlageberater entrichten die Abgabe. Anleger müssen die Stempelbesteuerung in Kauf nehmen, wenn sie an einem Schweizer Börsenplatz Umsätze tätigen. Die Steuerpflicht betrifft im Grundsatz Kapitalanleger mit einem hiesigen Depot, sofern am Geschäft ein inländischer Wertpapierhändler beteiligt ist. Ausländische Effektenhändler und Schweizer Bürger mit ausländischem Depot bleiben von der Stempelabgabe in der Regel verschont.
Besteuert wird das Handelsgeschäft mit folgenden in- und ausländischen Effekten:
Befreit von der Versicherungssteuer sind nachstehende Prämienzahlungen für:
Wenn du mit Wertschriften handelst, musst du bei der Steuerverwaltung angemeldet sein und deine Steuererklärung fristgerecht einreichen. Die Stempelsteuer Schweiz fällt sowohl beim Kauf als auch beim Wertpapierverkauf an. Häufiges Handeln mit deinen Papieren kostet dich demzufolge Rendite, da jeder Umsatz von der Stempelsteuer Schweiz betroffen ist.
Abgabepflichtig ist zudem der Schweizer Effektenhändler, der als Vertragspartei oder Vermittler am Wertpapiergeschäft beteiligt war. Umsatz- wie Versicherungsabgabe sind 30 Tage nach Ablauf des Vierteljahres fällig, in dem die Forderung entstanden ist. Es gibt keine Möglichkeit der Rückforderung. Nach Abwicklung der Transaktion erhältst du vom Effektenhändler die Steuerabrechnungen über den Kauf oder Verkauf deiner Wertpapiere.
Du hast die Steuerabrechnungen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung einzureichen. Da sehr viele Ausnahmen und Sonderfälle bei der Stempelsteuer Schweiz gelten, solltest du die Hinweise zur Steuererklärung gründlich studieren. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Belege des Wertschriftenhandels vorher zu prüfen.
Wenn du keine Steuererklärung abgibst, erhältst du von der Steuerverwaltung Steuereinschätzungen, die höher als tatsächlich ausfallen können. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kennen sich mit der Stempelsteuer Schweiz aus und prüfen Steuereinschätzungen sowie -abrechnungen. Sie können insbesondere Selbstständigerwerbenden, beispielsweise Freelancern, von Nutzen sein. Wirtschaftsprüfungen unterstützen auch beim Erstellen von Entlöhnungssystemen, sodass Erträge und Steuerzahlung der Firma im Einklang stehen.
In der Schweiz ist der Lohnausweis für jeden Arbeitnehmer das wichtigste Dokument und enthält alle Angaben zu seinen Lohnbezügen. Der Ausweis ist auch für die Steuererklärung wichtig, um die Einkünfte prüfen zu lassen. Stellt der Arbeitgeber keinen Lohnausweis aus, kann der Steuerpflichtige das bei der Steuerbehörde melden. Sie fordert den Ausweis dann direkt beim Arbeitgeber an.
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