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Der Lohnausweis: wichtiges Dokument für Arbeitnehmer

Der Lohnausweis: wichtiges Dokument für Arbeitnehmer

In der Schweiz ist der Lohnausweis für jeden Arbeitnehmer das wichtigste Dokument und enthält alle Angaben zu seinen Lohnbezügen. Der Ausweis ist auch für die Steuererklärung wichtig, um die Einkünfte prüfen zu lassen. Stellt der Arbeitgeber keinen Lohnausweis aus, kann der Steuerpflichtige das bei der Steuerbehörde melden. Sie fordert den Ausweis dann direkt beim Arbeitgeber an.

Was ist ein Lohnausweis?

In der Schweiz ist der Lohnausweis eine Bescheinigung, die für alle Spesen und Lohnbestandteile Gültigkeit hat. Der Lohnausweis wird dabei immer vom Arbeitgeber ausgegeben, wenn ein Arbeitnehmer bei ihm ein Gehalt bezieht. Dazu besteht in der Schweiz eine Verpflichtung. Der Lohnausweis bescheinigt detailliert, welche Leistungen von dir bezogen wurden und welche an dich tatsächlich ausbezahlt wurden. Dafür füllt der Arbeitgeber das vorgegebene Formular aus, das eine amtliche Bestätigung aufweist. Dieses musst du dann bei einem kantonalen Steueramt oder einer Verwaltungsstelle in deiner Gemeinde für jede Steuerperiode einreichen.

Wann stellt der Arbeitgeber einen Lohnausweis aus?

Der Lohnausweis muss immer vom Arbeitgeber für jede unselbstständige Tätigkeit mit Erwerbseinkommen ausgestellt werden. Es gibt in diesem Bereich auch dann keine Freigrenze, wenn das Gehalt sehr niedrig ausfällt. Unabhängig vom Einkommen selbst gilt der Lohnausweis grundsätzlich als Nachweis und enthält das bezogene Gehalt und die Höhe des Verdiensts. Angaben können auch über Schichttage und den Arbeitsort gemacht werden, allerdings sind diese freiwillig.

Handelt es sich um Kinderzulagen, sind sie auch auszuweisen, da es sich dabei um einen Lohn handelt. Auch hier kann die Höhe freiwillig mit angegeben werden. Im Lohnausweis sind immer alle Haupt- und Nebeneinkommen aufzuführen. Die Höhe des Einkommens kann dann zusätzlich vermerkt werden. Die Zustellung des Lohnausweises erfolgt in der Regel am Jahresanfang. Enthält der Lohnausweis dabei fehlerhafte Angaben, solltest du den Arbeitgeber rechtzeitig kontaktieren und dir das Dokument mit korrekten Daten zustellen lassen. Wenn mehrere Arbeitsstellen zu verzeichnen sind, musst du für jede Stelle einen eigenen Lohnausweis erhalten und bei deiner Steuererklärung vorweisen. Steht das Dokument nicht mehr zur Verfügung, solltest du es bei deinem vorherigen Arbeitgeber noch einmal anfordern.

Wann ist kein Lohnausweis notwendig?

Ein Lohnausweis ist dann in der Schweiz nicht notwendig, wenn Löhne betroffen sind, die über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren erfasst und abgerechnet werden. Dann bekommst du als Arbeitnehmer eine Bestätigung, die direkt durch die Ausgleichskasse veranlasst und weitergeleitet wird. Darauf ist nachzuvollziehen, dass bei dem Gehalt eine Quellensteuer bereits entrichtet wurde. Die Quellensteuer ist dabei immer die Einkünftesteuer, die direkt an der Auszahlungsquelle von Leistungsvergütungen abgezogen wird.

Ebenfalls kann der Arbeitgeber kein eigenes Dokument als Lohnausweis benutzen oder erstellen. Der Ausweis ist nur dann gültig, wenn er den amtlichen Vorgaben entspricht. Obligatorische Krankenversicherungsbeiträge müssen im Lohnausweis nicht ausgewiesen werden. Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, kann der Lohnausweis im Folgejahr abgegeben werden.

Wird der Lohnausweis bei der Steuererklärung benötigt?

Die Schweizerische Steuerkonferenz hat die Ziffern der Fachverbände und Institutionen erfasst, bei denen die Lohnausweisausstellung verpflichtend ist. Für die Steuererklärung jedes Arbeitnehmers ist der Lohnausweis das wichtigste Dokument. Er bleibt dabei ein gültiges Formular, das immer Auskunft über alle entscheidenden Lohnbestandteile gibt. Die Schweizerische Steuerkonferenz umfasst dabei auch den Beschluss über die amtlich gültige Vorlage des Lohnausweises für eine einzelne Gemeinde. Aufgrund der Steuerpflicht kommt hinzu, dass alle Vergütungen und Daten korrekt angegeben werden müssen, damit sie bei der Steuerberechnung überprüft werden können. Sozialhilfe und Arbeitslosigkeit sind gleichfalls mit dem Lohnausweis verbunden und bei der Gemeinde zu vermerken.

Wann benötigt das Steueramt einen Lohnausweis?

Ein Lohnausweis ist immer für den Arbeitnehmer bestimmt, während der Arbeitgeber bei jeder Anstellung verpflichtet ist, diesen an den Arbeitnehmer auszustellen. Das Steueramt benötigt ihn als gültiges Formular für die Prüfung aller Einkommenswerte, wenn die Steuererklärung abgeben wird. Möglich ist ebenfalls, dass der Arbeitgeber dem Amt den Lohnausweis zustellt. Das hängt allerdings vom jeweiligen Kanton und der Gemeinde ab. In einigen Kantonen ist eine Lohnmeldepflicht gegeben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Lohnausweis direkt an die Steuerverwaltung des Kantons zustellt und der Arbeitnehmer selbst nur dann noch belegen muss, wenn die Arbeitsstelle oder der Arbeitgeber ausserhalb des Kantons zu finden ist.

Warum muss ich den Lohnausweis beim Sozialamt der Gemeinde vorweisen?

Wenn du als Schweizer beim Sozialamt Sozialhilfe beziehst, erhältst du automatisch vom Amt eine Anfrage, deinen Lohnausweis vorzuweisen. Das liegt daran, dass die Sozialhilfe in der Schweiz kein steuerpflichtiges Einkommen ist. Wer Geld vom Staat erhält, um den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Damit der Empfang und Bezug der Sozialleistungen jedoch vom Steueramt nachvollzogen werden kann, ist der Lohnausweis dennoch notwendig und enthält dann auch den entsprechenden Verweis für die Zuordnung des Beschäftigungszustands.

Kann ich ein Einkommen erzielen, wenn ich Sozialhilfe bekomme?

Der Lohnausweis ist zusätzlich auch dann beim Sozialamt als Vorzeigedokument notwendig, wenn du arbeitslos bist und das Amt dich zur Wiedereingliederung in den Beruf für ein Arbeits- und Beschäftigungsprogramm eingeteilt hat. Dann beziehst du neben der Sozialhilfe ein Ersatzeinkommen. Das wiederum bedeutet, dass der Arbeitgeber, bei dem du die Arbeit ausführst, verpflichtet ist, dir einen Lohnausweis auszustellen. Das Ersatzeinkommen wird dann zur Sozialhilfe hinzugerechnet oder die Gesamtsumme des benötigten Unterhalts auf beide Geldbezüge verteilt.

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