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Kapitalsteuer: Wer steuerpflichtig ist und wer sich davon befreien lassen kann

Kapitalsteuer: Wer steuerpflichtig ist und wer sich davon befreien lassen kann

Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen bezahlen neben Ertragssteuern auch Kapitalsteuern. Auf Bundesebene wurden die Kapitalsteuern zwar abgeschafft, nicht jedoch auf Kantons- und Gemeindeebene. Dort müssen juristische Personen nach wie vor Kapitalsteuern bezahlen. Welche juristischen Personen genau Kapitalsteuern bezahlen müssen, worauf diese Steuern erhoben werden, wer von der Steuerpflicht befreit ist und weitere spannende Informationen zur Kapitalsteuer findest du hier.

Wer ist steuerpflichtig und muss Kapitalsteuern bezahlen?

Steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben. Kapitalsteuern bezahlen also grundsätzlich folgende juristische Personen, sofern sie nicht von der Steuer befreit sind:

  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • übrige juristische Personen wie öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie Körperschaften des kantonalen Rechts

Auch Verwaltungsgesellschaften, die in der Schweiz nur Beteiligungen verwalten und keinen Ertrag aus einer Wertschöpfung generieren, bezahlen Steuern in der Schweiz. Erlaubt ist lediglich das Verwalten der Beteiligungen. Dies kann auch das Übernehmen von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa Inkassotätigkeiten, sein, die aber für die im Ausland tätigen Unternehmen nach den ortsgültigen Gesetzen stattfinden. Diese Verwaltungsgesellschaften versteuern lediglich einen Teil ihres Gewinns und ihr Eigenkapital hier. Das bedeutet, dass sie sowohl Ertrags-, als auch Kapitalsteuern bezahlen. Der steuerbare Reingewinn wird durch eine Spartenrechnung ermittelt. Führst du ein Unternehmen, das dies betrifft, setzt du dich am besten mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung.

Übrigens: Die generierten Einnahmen sind für die öffentliche Hand wichtig. Sie betragen insgesamt mehr als 20 Milliarden (2017 waren es 22,2 Milliarden) Schweizer Franken. Das sind mehr als 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Was sind juristische Personen?

Was natürliche Personen sind, ist klar: Es handelt sich dabei schlicht um die juristische Definition des Menschen. Bei juristischen Personen hingegen kann es sich um Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften handeln. Ihnen verleiht das Zivilrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie können Rechte ausüben und müssen Pflichten übernehmen. Ihre Organe, wie etwa der Verwaltungsrat bei einer AG, übernehmen das für sie. Das Steuerrecht behandelt diese juristischen Personen als unabhängige Steuersubjekte. Die Gesellschafter oder Inhaber von Anteilen solcher juristischen Personen versteuern ihre Beteiligung und ihren Anteil am Gewinn unabhängig von der juristischen Person.

Was ist die Grundlage für die Steuerberechnung?

Die Grundlage für die Berechnung der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Dabei kann es sich um folgende Positionen handeln, die in der Bilanz aufgeführt sind:

  • Aktienkapital (bei der AG)
  • Grund- oder Stammkapital (bei der GmbH)
  • Partizipationskapital (bei der AG)
  • freies Stiftungsvermögen (bei der Stiftung)
  • offene sowie stille Reserven, die aus versteuerten Gewinnen gebildet wurden
  • Bilanzgewinn

Massgebend ist das gesamte Eigenkapital, also das Reinvermögen, das am Ende einer Steuerperiode, meistens Ende des Jahres, vorhanden ist. Eine Steuerperiode entspricht im Normalfall einem Geschäftsjahr.

Wie funktioniert die Steuerberechnung für die Kapitalsteuer?

Das Eigenkapital der Gesellschaften ist Gegenstand der Kapitalsteuer. Diese wird berechnet, indem 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals mit dem Steuerfuss für Kapitalsteuern des jeweiligen Kantons und der Gemeinde multipliziert wird. Dieser Steuerfuss ist von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wie wird der Gewinn dieser Kapitalgesellschaften versteuert?

Kapitalgesellschaften bezahlen eine Ertragssteuer. Anders als bei der Kapitalsteuer fällt diese nicht nur beim Kanton und der Gemeinde an, sondern auch beim Bund. Beginn der Steuerpflicht ist der Tag, an dem die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat und in das Handelsregister eingetragen wurde.

Wo und wie kann eine gemeinnützige Stiftung erreichen, dass sie von der Kapitalsteuer befreit wird?

Juristische Personen, also nicht nur Stiftungen, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen, können von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. Sobald die juristische Person aber unternehmerische Zwecke verfolgt, ist sie nicht mehr gemeinnützig. Die Gesuche sind je nach Kanton an die jeweilige, zuständige kantonale Steuerverwaltung oder an das kantonale Finanzdepartement zu richten. Das bedeutet aber nicht, dass eine juristische Person, die von der Steuer befreit ist, keine anderen Steuern bezahlen muss. Die Mehrwertsteuer oder Steuern für Liegenschaften etwa müssen dennoch bezahlt werden. Diese Besteuerungen haben nichts mit der Steuerbefreiung zu tun.

Wie werden Genossenschaften und Vereine versteuert?

Genossenschaften des Obligationenrechts bezahlen Kapitalsteuern und Ertragssteuern wie Kapitalgesellschaften. Auch der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital werden gleich wie bei der AG und der GmbH berechnet. Das betrifft aber nicht jene Genossenschaften, die als kantonale Körperschaften gelten.

Viele Vereine sind gemeinnützig und werden von der Steuer befreit. Das trifft aber nicht auf alle Vereine zu. Die Steuerberechnung erfolgt bei den Vereinen nach den gleichen Regeln wie bei den Kapitalgesellschaften. In einigen Kantonen werden aber andere Tarife angewandt. Eine weitere Besonderheit sind Mitgliederbeiträge, die steuerfrei sind.

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