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Rentenversicherung in der Schweiz – die wichtigsten Fakten im Überblick

Rentenversicherung in der Schweiz – die wichtigsten Fakten im Überblick

Auch wenn das Schweizer Pensionssystem zu einem der tragfähigsten der Welt zählt, gehen Experten davon aus, dass Bürgern zukünftig in der Rente nur noch 60 bis 70 Prozent ihrer Einkommenshöhe zur Verfügung stehen wird. Diese Prognose gilt auch für Personen, die lebenslang Vollzeit arbeiten und einen hohen Beitragssatz zahlen. Die staatliche und betriebliche Altersvorsorge sichert in Zukunft somit lediglich die Existenz in der Pension, nicht jedoch den gewohnten Lebensstandard. Doch wie funktioniert die Schweizer Altersvorsorge überhaupt, welche Optionen zur privaten Vorsorge gibt es und was gilt es beim Abschluss einer Rentenversicherung zu beachten?

Aus welchen Teilen besteht die Schweizer Altersvorsorge?

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip. Dieses soll die finanzielle Versorgung der Bürger im Alter sicherstellen. Die erste Säule besteht aus der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung, die den Existenzbedarf der Bürgerinnen und Bürger decken soll. Die berufliche Vorsorge bildet wiederum die zweite Säule des Systems und ist ebenfalls verpflichtend für alle erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger, sofern diese über ein jährliches Einkommen von mindestens 21.510 Franken (Stand: 2021) verfügen. Als Ergänzung der ersten beiden Säulen wurde eine freiwillige Selbstvorsorge eingeführt, die staatlich begünstigt ist und etwaige Einkommenslücken abdeckt. Zusätzlich zur monetären Altersvorsorge gibt es zudem die obligatorische Krankenversicherung, die im weitesten Sinne ebenfalls zur ersten Säule des Rentensystems zählt.

Welche staatlichen Versicherungen gibt es und wie sieht der Beitragssatz für die Versicherten aus?

Die Schweizer Sozialversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz, wobei die unterschiedlichen Leistungen für ein Minimum an sozialer Sicherheit sorgen. Dabei setzen sich die Sozialversicherungen aus folgenden Teilversicherungen zusammen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Krankenversicherung (KV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Mutterschaftsversicherung (MV)
  • Militärversicherung (MV)
  • Familienzulagen

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zum Grossteil von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie von Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen bezahlt. Die Beitragshöhe wächst hierbei progressiv und ist zudem laufenden Anpassungen unterworfen. So beträgt der Beitragssatz für die AHV beispielsweise 8,7 Prozent, wobei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ein Beitragssatz von 4,35 Prozent zu entrichten ist (Stand: 2021). Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen die Abgaben selbst schultern, wobei der Beitragssatz für Selbständigerwerbende auf 10 Prozent begrenzt ist.

Wer hat Anspruch auf eine Rente?

Wer Anspruch auf eine Rente hat, ist im sogenannten Rentenrecht geregelt. Dabei beträgt das gesetzliche Pensionsalter für Frauen derzeit 64 Jahre, soll aber auf 65 angehoben werden. Männer müssen aktuell bis zum 65. Lebensjahr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um in den vollen Genuss ihrer Pension zu kommen, wobei die Rente um bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden kann. Für Bürger, die früher in Ruhestand gehen möchten, sieht das Rentenrecht Abschläge vor, die durchaus signifikant sein können. Zudem gelten etliche Ausnahmeregelungen. Wer beispielsweise eine Invalidenrente in Anspruch nehmen möchte, muss zumindest für drei Jahre IV-Beiträge bezahlt haben. Für genaue Renteninformationen stehen hierbei entsprechende Beratungsstellen zur Verfügung, die rechtssichere Auskünfte zu individuellen Situationen geben können.

Wie funktioniert die private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung bildet die dritte Säule des Pensionssystems und wird staatlich gestützt. Dabei können Versicherte zwischen unterschiedlichen Modellen wählen, die verschiedene Auszahlungsmodelle realisieren. So kann einerseits eine monatliche Auszahlung in gleichbleibender Höhe vereinbart werden. Andererseits ist es auch möglich, die Beiträge nach einigen Jahren zu verringern und die Differenz als Kapital für etwaige Erben zurückzulegen.

Für die Einzahlung der Prämien stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung. So können Versicherte die Prämien sowohl periodisch als auch als Einmalprämie einzahlen. Einige Versicherungsanbieter stellen den Versicherten zudem auch Mischfinanzierungen zur Verfügung. Hierbei wird zu Beginn der Laufzeit einmalig ein grösserer Betrag einbezahlt. In den darauffolgenden Monaten und Jahren kommt es dann zu einer regelmässigen Zahlung deutlich kleinerer Prämien. Zudem gilt es zu beachten, dass es für die Ansparphase bestimmte Regeln gibt. So müssen periodische Prämien meist für zumindest 36 Monate eingezahlt werden. Für Einmalprämien beträgt die Wartezeit wiederum zumindest einen Monat.

Wann stehen Erträge der privaten Rentenversicherung Erben zur Verfügung?

Kapital, welches nach dem Ableben des Versicherten vorhanden ist, kann an Begünstigte ausbezahlt werden. Als Begünstigte gelten in der Regel Ehepartner sowie Eltern, Geschwister und sonstige Erben. Bei Ehepartnern gilt jedoch die Sonderregelung, dass diese vor dem Ableben des Versicherten für zumindest fünf Jahre in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben müssen.

Werden Gewinne, die im Rahmen der privaten Rentenversicherung erwirtschaftet werden, ausbezahlt?

Die Beiträge, die Versicherte im Rahmen der privaten Rentenversicherung bezahlen, werden wieder investiert. Entsteht durch die Investition ein Gewinn, so wird dieser zusätzlich zur Rente ausbezahlt. Je nach Modell stehen unterschiedliche Beteiligungsvarianten zur Verfügung. So gibt es oftmals eine Garantie auf die einbezahlten Beiträge und die Option, dass erwirtschaftete Zinsen das Niveau der Rente erhöhen. Andererseits gibt es auch alternative Produkte, wie beispielsweise die Fondsrente, die oftmals die vorhersehbaren Entwicklungen vorab in die Gesamtrente einbeziehen.

Wie helfen meine Renteninformationen, den idealen Zeitpunkt für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu finden?

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung ist individuell. Um die persönliche Situation besser zu beurteilen, ist es daher sinnvoll, die aktuellen Renteninformationen von professionellen Beratungsstellen prüfen zu lassen. Diese können die Renteninformationen korrekt bewerten und Optionen aufzeigen, um die eigene Pensionslücke optimal abzudecken.

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