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EFTA Staaten – wer sie sind und welche Bedeutung sie haben

EFTA Staaten – wer sie sind und welche Bedeutung sie haben

Die EFTA ist eine bedeutende Organisation mit viel Einfluss auf den Welthandel. Sie garantiert durch ihre Abkommen unter anderem die wechselseitige Personenfreizügigkeit aller Einwohner der EFTA Staaten und aller Bürger der Europäischen Union. Das Abkommen der beiden internationalen Organisationen ermöglicht es unter anderem, in einem Land der EFTA zu leben, zugleich aber in einem anderen Land zu arbeiten, das der EU angehört. Unser Artikel fasst zusammen, wer die EFTA Staaten sind, welche wichtigen Aufgaben die EFTA übernimmt und welche Rolle die Mitgliedsländer der Organisation auch zukünftig in weltwirtschaftlichen Zusammenhängen spielen könnten.

Wer sind die Vertragsparteien der EFTA Staaten?

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

sind die Vertragsparteien, die sich heute noch dem Abkommen über eine gemeinsame Freihandelszone verpflichtet sehen. Gemeinsam mit den Ländern Dänemark und dem Vereinigten Königreich hatten sie dazu 1960 die „Europäische Freihandelsassoziation“ beziehungsweise „European Free Trade Association“(EFTA) gegründet. Durch die Gründung der Organisation hatten die Unterzeichner einvernehmlich Bestimmungen und Massnahmen zur Förderung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen beschlossen. Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA erweitert den europäischen Binnenmarkt mit den EU-Staaten auf insgesamt 31 Staaten. Gemeinsam mit der Europäischen Union bildet die EFTA den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Einzig die Schweiz ist zwar EFTA Mitglied, nicht aber am EWR beteiligt.

Wann wurde das Abkommen zwischen den EFTA Staaten beschlossen?

Die Europäische Freihandelsassoziation wurde am 4. Januar 1960 in Stockholm durch ihre Mitglieder gegründet. Das gemeinsame Wirtschaftsabkommen trat mit dem 3. Mai 1960 in Kraft.

Auf welche Ziele, Bestimmungen und Pflichten haben sich die EFTA Staaten geeinigt?

Eigentlich war die EFTA bei ihrer Gründung nur als vorübergehende Organisation gedacht. Die Gründungsmitglieder wollten mit der EFTA Vereinbarung ihre gemeinsamen Interessen bei der Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraumes und zur Annäherung an die damals in ihrer Umgestaltung befindliche Europäische Gemeinschaft (EG) erleichtern. Die Gründung der EFTA war also ein Mittel zur Entwicklung eines gemeinsamen Marktes zwischen den Partnern und den Mitgliedsstaaten der späteren Europäischen Union. Mit möglichst wenigen Zollbeschränkungen und freiem Handel zwischen den Mitgliedern. Die EFTA macht sich zum Ziel,

  • den freien Handel zwischen den Vertragspartnern zu gewährleisten
  • das Wirtschaftswachstum zu fördern
  • Vollbeschäftigung herzustellen
  • die Produktion so zu steigern, dass finanzielle Stabilität eine kontinuierliche Verbesserung des Lebensstandards ermöglicht
  • gerechte Handels- und Wettbewerbsbedingungen herzustellen und zu garantieren

Dadurch wollen die Partnerstaaten dauerhaft eine ausgeglichene Balance durch das Verhältnis von Aussen- und Binnenwirtschaft erzielen und einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehung des Welthandels leisten.

Welche wirtschaftlichen Massnahmen und Gesetze wurden zur Umsetzung der Ziele der EFTA eingeführt?

Während die EG sich als wachsende politische Einheit begreift, die mittels gemeinsamer Wirtschaftsvereinbarungen und Gesetzen eine politische Integration aller ihrer Mitglieder anstrebt, wollte die EFTA mit Gründung durch die Mitgliedstaaten deren politische Handlungsfreiheit wahren. Anstatt einheitliche Vorgaben für Aussenzölle zu machen, verzichteten die EFTA Staaten darum beispielsweise auf deren gemeinsame Regulation. Die nationale Steuer- und Sozialgesetzgebung ihrer Mitglieder sollten durch das EFTA Abkommen nicht vereinheitlicht werden. Die EFTA unterhält zur Umsetzung der Bestimmungen und Verpflichtungen, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich jeder Vertragsstaat der EFTA bei deren Gründung verpflichtet hat, drei zentrale Organisationen:

  • das EFTA-Sekretariat
  • die EFTA-Überwachungsbehörde
  • den EFTA-Gerichtshof

Die Sekretariate der EFTA befinden sich in Brüssel, Genf und Luxemburg. Sie sind für alle Verwaltungsaufgaben sowie für die Koordination aller Massnahmen der EFTA verantwortlich. Die EFTA-Überwachungsbehörde hat ihren Sitz in Brüssel. Sie überwacht die Einhaltung aller Vorgaben im Rahmen des EWR Abkommens durch Norwegen, Liechtenstein, Island und den EWR-Mitgliedern der EFTA. Der aus drei Richtern bestehende EFTA-Gerichtshof übt seit 1994 die gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung des EWR Abkommens durch Island, Liechtenstein und Norwegen aus. Der „Ständige Ausschuss der EFTA Staaten“ schliesslich dient wiederum dem Zweck, gegenüber der EU gemeinsame Positionen zu entwickeln. In ihm kommen Vertreter von Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie Beobachter aus der Schweiz und der Überwachungsbehörde der EFTA zusammen. Der Ausschuss umfasst derzeit fünf Unterausschüsse:

  • Unterausschuss I: Freier Warenverkehr
  • Unterausschuss II: Freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und Gesellschaftsrecht
  • Unterausschuss III: Freizügigkeit
  • Unterausschuss IV: Horizontale und begleitende Politiken und Unterausschuss
  • Unterausschuss V: Rechtliche und institutionelle Angelegenheiten

Welche Unternehmen der Vertragsparteien der EFTA exportieren welche Waren?

Die Staaten, die der EFTA angehören, unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftsstruktur erheblich. Während Island beispielsweise mehrheitlich Fisch, Krebstiere und Aluminium handelt, ist die Schweiz stark in den Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen, aber auch mit Perlen, Edel- und Schmucksteinen, Edelmetalle und Münzen involviert. Norwegens Wirtschaft exportiert in erster Linie Mineralöle und mineralische Brennstoffe.

Welche Rolle spielt die Entwicklung der EFTA für den EWR und den Welthandel?

Während EU Mitgliedstaaten verpflichtet sind, auch einen EWR Beitrittsantrag zu stellen, steht den EFTA Mitgliedstaaten ein Antrag auf Beitritt frei. Die ehemaligen EFTA Länder Dänemark, Vereinigtes Königreich, Portugal, Finnland, Österreich und Schweden sind mittlerweile aus der EFTA ausgetreten, um Mitglieder der EG beziehungsweise der EU zu werden. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU wurde besonders in der Schweiz die Möglichkeit diskutiert, ob über eine sogenannte EFTA 2.0 die EFTA gemeinsam mit Grossbritannien eine stärkere Rolle gegenüber der EU übernehmen könnte. Die Europäische Investitionsbank (EIB) als Bank der EU, tätigt Investitionen in Milliardenhöhe in die wirtschaftliche Infrastruktur der EFTA Staaten. Damit möchte die EU deutlich machen, dass sie zu den engsten Partnern der EFTA zählt. Ihre Entwicklung und wirtschaftlichen Interessen sind stark von der weiteren Entwicklung der EFTA abhängig.

Mit welchen Vertragsparteien unterhält die EFTA andere Freihandelsabkommen?

Die EFTA unterhält unabhängig von der Beteiligung ihrer Vertragsparteien am EWR weitere Freihandelsabkommen mit vielen Staaten weltweit und zu den meisten wirtschaftlich und strategisch bedeutsamen Ländern aller Kontinente. Dazu zählen unter anderem:

  • Ägypten
  • Hongkong
  • Israel
  • Kanada
  • Palästina
  • Südkorea
  • Singapur
  • Türkei
  • Ukraine

Zusätzlich hat die EFTA auch ein Übereinkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der „Zollunion des Südlichen Afrika“ geschlossen, der derzeit die Staaten Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika angehören.

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