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Vorsorgeauftrag Schweiz: rechtzeitig vorsorgen, bevor es für den eigenen Willen zu spät ist

Vorsorgeauftrag Schweiz: rechtzeitig vorsorgen, bevor es für den eigenen Willen zu spät ist

Auch wenn der Gedanke kein schöner ist, kann der Fall schneller eintreten, als du denkst und dir lieb ist: Infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder der natürlichen Altersschwäche bist du plötzlich auf die Hilfe von Dritten angewiesen und kannst nicht mehr allein für dich sorgen. Mit einem Vorsorgeauftrag Schweiz hast du die Freiheit, selbst zu entscheiden, wer dich in allen wichtigen Belangen vertritt, wenn du nicht mehr urteilsfähig sein solltest. Was du mit einem Vorsorgeauftrag Schweiz regeln kannst und was es dabei alles zu beachten gibt, erklären wir dir in unserem Ratgeber auf unserer Vergleichsplattform.

Wie ist der Vorsorgeauftrag Schweiz im Erwachsenenschutzrecht geregelt?

Der Vorsorgeauftrag Schweiz ist eine Massnahme des Erwachsenenschutzrechts als Teilbereich des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts, das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte von hilfebedürftigen Menschen ist dabei die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Diese setzt sich vor allem für die Selbst- statt die Fremdbestimmung ein. Mit dem Vorsorgeauftrag stellst du frühzeitig sicher, dass eine von dir bestimmte Person deine persönlichen Angelegenheiten im Falle deiner eigenen Urteilsunfähigkeit in deinem Sinne regelt und gestaltet. Mit dem Vorliegen eines Vorsorgeauftrags Schweiz lassen sich behördliche Massnahmen der KESB, zum Beispiel für einen gesetzlichen Vertreter, in der Regel vermeiden.

Wie wird die Betreuung in einem Vorsorgeauftrag Schweiz im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit geregelt?

Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit kann eine zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorsorgeauftrags handlungsfähige, erwachsene Person einer anderen Person Aufgaben und Leistungen der Betreuung in folgenden Bereichen übertragen:

  • die Personensorge: Diese beinhaltet alle Aufgaben im Bereich der persönlichen Fürsorge im Alltag, unter anderem die Hilfestellung im Alltag sowie die Gesundheitssorge.
  • die Vermögenssorge: Die beauftragte Person übernimmt die Vermögensverwaltung und regelt damit alle finanziellen Belange zum Einkommen und zum vorhandenen Vermögen.
  • die Rechtssorge: In allen rechtlichen Belangen zur Personen- und Vermögenssorge trifft die beauftragte Person Entscheidungen zu Verträgen und Versicherungen und kann diese abschliessen oder kündigen.

Hinweis: Der Vorsorgeauftrag ersetzt übrigens kein Testament. Regelungen zum Erbrecht sind dementsprechend kein Bestandteil des Vorsorgeauftrags.

Wie unterscheidet sich der Vorsorgeauftrag Schweiz von der Patientenverfügung für Erwachsene?

Genauso wie der Vorsorgeauftrag Schweiz ist die Patientenverfügung eine Massnahme des Schweizer Erwachsenenschutzrechts, um die Selbstbestimmung im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit zu gewährleisten. Während der Vorsorgeauftrag alle Bereiche des alltäglichen Lebens regelt, geht es bei der Patientenverfügung um medizinische Belange. Festgehalten in der Patientenverfügung wird,

  • welche medizinischen Massnahmen erfolgen sollen.
  • welche Person bei Ärzten als Vertretung zur Durchsetzung des eigenen Willens einspringt.
  • welche besonderen Regelungen gewünscht sind, zum Beispiel eine Organspende oder Wünsche für die Bestattung.

Wie muss ein Vorsorgeauftrag Schweiz verfasst werden?

Damit der Vorsorgeauftrag Schweiz rechtsgültig ist, bedarf er der Schriftform. Entweder muss er per Hand geschrieben und unterzeichnet sein oder von einem Notar beurkundet werden. Aus dem Vorsorgeauftrag muss klar hervorgehen,

  • welche Personen beauftragt werden.
  • welche Aufgaben ihnen übertragen werden.
  • wie die Umsetzung der Aufgaben konkret zu erfolgen hat.

Handelt es sich um einen komplexen Vorsorgeauftrag Schweiz, kann bei der Formulierung ein Notar oder eine Rechtsberatungsstelle zurate gezogen werden. Ein Vorsorgeauftrag Schweiz ist jederzeit schriftlich änderbar und widerrufbar.

Welche Personen kommen als eigene Vertretung für den Vorsorgeauftrag Schweiz infrage?

Wer einen Vorsorgeauftrag verfasst, sollte sich bei der Wahl der beauftragten Person gut überlegen, wer mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut werden kann. Wichtig ist, dass du der Person vertraust, sie darüber hinaus belastungsfähig ist und sich die Betreuung auch selbst zutrauen würde. Berücksichtigt werden sollte zudem, dass die Person volljährig und geschäftsfähig ist. Sie muss des Weiteren von der KESB akzeptiert werden. In einem Vorsorgeauftrag können auch mehrere Personen für einzelne Betreuungsleistungen genannt werden.

Wo sollte der Vorsorgeauftrag Schweiz aufbewahrt werden?

Damit der Vorsorgeauftrag Schweiz im Ernstfall – wenn du selbst nicht mehr handlungsfähig bist – auch gefunden wird, sollte er für die nahen Familienangehörigen stets zugänglich sein. Im besten Fall teilst du deinem Ehepartner, deinen Kindern oder anderen vertrauten Personen mit, wo du den Vorsorgeauftrag Schweiz aufbewahrst. Zur Sicherheit kann der Ort der Aufbewahrung auch beim Zivilstandsamt ins Personenregister eingetragen werden. Alternativ bietet sich die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag Schweiz bei der jeweils zuständigen KESB zu hinterlegen.

Was passiert, wenn der Vorsorgefall eintritt?

Im Falle des Verlusts der Urteilsfähigkeit prüft die KESB zunächst die rechtliche Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags. Sofern nicht schriftlich festgehalten, regelt die Behörde zudem die Entschädigungsleistung für die Person, welche die Betreuung übernimmt. Zu den Services der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gehört auch die regelmässige Überprüfung, ob die Interessen der urteilsunfähigen Person gewahrt bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden behördliche Massnahmen ergriffen. Im schlimmsten Fall werden der beauftragten Person ihre Befugnisse komplett entzogen.

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