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Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist über reglementarische Bestimmungen festgelegt. Obligatorisch versichert sind zunächst einmal alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Die Versicherungspflicht gilt bis zum gesetzlichen Rentenalter. Dieses liegt 2020 für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren – allerdings kann sich das sogenannte ordentliche Rentenalter auch ändern. Diese Regelungen gelten erst einmal nur für Arbeitnehmer. Selbständige müssen anders vorsorgen, denn für sie ist nur die Teilnahme an der ersten Säule Pflicht.
Die sogenannte berufliche Vorsorge der Schweiz wird als die zweite Säule bezeichnet. Sie soll sich mit den Leistungen der AHV/IV ergänzen und somit auch nach Beendigung der Erwerbstätigkeit eine Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards garantieren. Da es bei der beruflichen Vorsorge in erster Linie um die Altersversorgung geht, wird sie auch als Pensionskasse bezeichnet.
Zunächst einmal hat sie nichts mit der Krankenkasse zu tun, denn die Pensionskasse kommt nicht für die bei Krankheit entstehenden Kosten auf. Mit einer Ausnahme: Die Invalidenvorsorge ist in der Schweiz nicht Sache der Krankenkassen, sondern wird von der beruflichen Vorsorge geleistet. Das bedeutet wiederum, dass die Pensionskasse auch eine Art Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet. Allerdings werden über die Versicherungen nur Mindestleistungen abgedeckt. Es ist daher ratsam, dass du über die berufliche Vorsorge hinaus Initiative zeigst und Zusatzversicherungen abschliesst, um über die sich ergänzenden Leistungen wirklich deinen Lebensstandard zu halten.
Nein. Die Krankenzusatzversicherung ist eine der zahlreichen Zusatzversicherungen, die auf eigene Initiative zurückgehen, also individuell abgeschlossen werden muss. Die Zusatzversicherungen sollen die Grundversorgung sinnvoll ergänzen und bieten tatsächlich einige Vorteile. Allerdings lohnt ein Vergleich der verschiedenen Anbieter, denn die Angebote unterscheiden sich. Welche Bedürfnisse müssen abgedeckt sein? Wie kostenintensiv darf die Zusatzversicherung sein?
Die Grundversorgung der Schweizer Krankenkassen reicht zwar zum Überleben aus, aber häufig hättest du gerne mehr als das blosse Minimum. Genau dafür gibt es in der Schweiz Zusatzversicherungen. Die sind in der Regel unter dem Stichwort Krankenzusatzversicherung in den Leistungen der Krankenkassen zusammengefasst. Wer sich für Zusatzversicherungen interessiert, sollte zuerst einmal die Unterschiede zur Grundversicherung bei den unterschiedlichen Anbietern herausarbeiten. Etwa 80 Prozent der Schweizer unterhalten eine Zusatzversicherung, mehr als 50 Krankenkassen haben solche im Angebot. Die Leistungen können reichhaltig sein und umfassen etwa:
Sogar Rettungs- und Transportkosten übernimmt die Zusatzversicherung anteilig im In- und Ausland und psychotherapeutische Leistungen können ebenfalls über die zusätzliche Versicherung abgerechnet werden. Allerdings deckt keine Zusatzversicherung alle diese Leistungen auf einmal ab – es handelt sich jeweils um eine eigene Krankenzusatzversicherung.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz wird normalerweise über den Arbeitgeber geregelt. Du hast also als Arbeitnehmer selbst nicht viel zu tun. Anders sieht das bei Selbständigen aus: Sie sind ihr eigener Arbeitgeber und müssen sich alleine um alles kümmern. Anbieter wie der Schweizerischer Kaderverband und ähnliche setzen sich für die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Selbständigerwerbenden und ihren Angehörigen ein. Es handelt sich bei dem Schweizerischen Kaderverband nicht um eine Gewerkschaft, sondern um einen Interessens- und Berufsverband. Wenn du dein eigenes Business hat, solltest du dich auf jeden Fall mit dem Thema beschäftigen!
Die berufliche Vorsorge der Schweiz wird über den Arbeitgeber geregelt. Grenzgänger sind also erst einmal nicht in der Pflicht, hier in irgendeiner Art und Weise tätig zu werden. Allerdings wirft die Situation durchaus Fragen auf: Arbeiten Schweizer in Deutschland oder einem anderen Land, zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge, und die Situation kann im Rentenalter schwierig werden. Umgekehrt sollten Arbeitnehmer aus Deutschland oder anderen Nachbarländern wissen, wie sich die Situation für sie gestaltet, wenn sie bei einem Schweizer Unternehmen in der Schweiz angestellt sind. Eine pauschale Auskunft oder einen alpgemeingültigen Rat gibt es nur in einem Sinne: Professionelle Berater können dir die Situation umfassend erklären. Mach dich einfach schlau, bevor du einen Job als Grenzgänger annimmst. In den Beratungsgesprächen erfährst du nämlich nicht nur, wie sich deine Situation jetzt und in Zukunft gestaltet, sondern erhältst auch Tipps, wie du eventuelle Schwierigkeiten meistern kannst.
Wer während eines Ausflugs über einen Stein stolpert und sich dabei das Bein bricht, ist als Arbeitnehmer in der Schweiz automatisch über die NBU versichert. Welche Bedeutung die Nichtberufsunfallversicherung hat und in welchen Aspekten sie sich von der Berufsunfallversicherung unterscheidet, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Du erfährst zudem, welche Leistungen die NBU bietet, wie hoch die Lohnabzüge für die NBU sind und wie lange Arbeitnehmende über diese Unfallversicherung geschützt sind.
Ein für viele Menschen "trockener" Beruf, von dem oft nicht bekannt ist, was er eigentlich genau macht: der Treuhänder. Obwohl Steuern ein nicht ganz einfaches Thema sind, betreffen sie uns alle, wenn wir beruflich tätig sind, egal ob selbständig oder angestellt. Eine Steuerberatung kann eine entscheidende Rolle für dich spielen, wenn es um die Regelung deiner Finanzen und deiner Abgaben an den Staat geht. Dabei ist es gleich, ob du die Beratung als Privatperson oder für dein Unternehmen in Anspruch nimmst. Alle wichtigen Fragen zum Thema Steuerberatung und die Antworten darauf findest du in dieser Übersicht.
Kreditoren? Was ist das überhaupt? Und wieso bekommen die eine eigene Buchhaltung? In der Praxis sind häufig die Lieferanten die Kreditoren. Denn Kredit heisst soviel wie Schulden oder Verbindlichkeiten. Diese entstehen etwa bei einem Kauf auf Rechnung. Die Kreditoren gewähren dir einen Kredit bis zur Begleichung der Rechnung. Wie das genau ist mit der Kreditorenbuchhaltung, erfährst du in den folgenden Fragen.
Die gesamte Schweizer Sozialversicherungsstruktur basiert auf dem Zusammenwirken verschiedener Versicherungssysteme. Dazu gehören auch die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die den Existenzgrundbedarf sichern soll, wenn das Einkommen wegfällt. Personen, die in Pension gehen, erhalten dann eine AHV-Rente. Diese wird über das Jahreseinkommen berechnet, das für die Höhe des Betrags massgebend ist und sich aus dem Erwerbseinkommen sowie den Betreuungs- und Erziehungsgutschriften zusammensetzt. Die Rente kann sich jeder durch die AHV berechnen lassen. Ab einem Alter von 40 Jahren ist die Vorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos.
Wer sich beruflich weiterentwickeln und seine Stellung verbessern will, der zieht häufig eine Berufsprüfung in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine Spezialisierung, die nicht nur die praktische Erfahrung unter Beweis stellt, sie ist auch ein Zertifikat über die theoretischen Kompetenzen. Laut dem Bundesamt für Statistik legen pro Jahr rund 17.500 Personen erfolgreich die eidgenössische Prüfung ab (Stand: 2016). Die Berufsprüfungen gibt es für alle erdenklichen Bereiche, etwa in der Gesundheit, in der Industrie, in Verkauf, Finanzen, Logistik, Informatik und vielem mehr. Alles Wichtige zum Thema erfährst du hier.
Die Krankentaggeldversicherung ist für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eine gute Absicherung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Das gilt bei Krankheit ebenso wie bei einer Schwangerschaft. Wie hoch der KTG Beitrag ist, wer ihn zahlen muss und welche Leistungen du dafür erhältst, erfährst du in unserem Ratgeber.