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Zweigniederlassung: Rechtliche Voraussetzungen und wichtige Infos

Zweigniederlassung: Rechtliche Voraussetzungen und wichtige Infos

Für Unternehmen im In- und Ausland ist die Schweiz ein attraktiver und beliebter Standort. Zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs werden hier deshalb gerne Zweigniederlassungen gegründet. Was eine Zweigniederlassung ist, welche rechtlichen Voraussetzungen es für deren Gründung in der Schweiz gibt und für welche Rechtsformen sie infrage kommt, erklärt dir unser Ratgeber. Darüber hinaus zeigen wir die Vorteile auf, die eine Zweigniederlassung in der Schweiz für ausländische Unternehmen bietet.

Was ist eine Zweigniederlassung in der Schweiz?

Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich in der Schweiz um

  1. einen kaufmännischen Betrieb
  2. der rechtlich ein Bestandteil eines Hauptunternehmens ist
  3. aber über eigene Räumlichkeiten verfügt
  4. und in einem bestimmten Rahmen eine Selbstständigkeit innehat

Konkret bedeutet dies, dass bei der Zweigniederlassung eine rechtliche, leistungsmässige, wirtschaftliche und organisatorische Integration zur Hauptniederlassung besteht, die Eigenständigkeit jedoch durch folgende Aspekte im Aussen- und Innenverhältnis vorhanden ist:

  • räumliche Trennung
  • eigener Zugang zum Markt
  • eigenständige Aufgaben
  • eigene Leitung, die nach innen und aussen selbstständig ist und Rechtsgeschäfte abschliessen kann
  • gesonderte Bilanz und Erfolgsrechnung

Was ist der Unterschied zwischen Filiale und Zweigniederlassung in der Schweiz?

Im allgemeinen Sprachgebrauch der Deutschschweiz wird anstelle des Begriffs Zweigniederlassung häufig auch die Bezeichnung „Filiale“ gebraucht. Rechtlich zulässig ist diese Bezeichnung jedoch nicht, da in der französischsprachigen Schweiz das Wort Filiale mit Tochtergesellschaft übersetzt wird. Die Bezeichnung ist so also nicht korrekt. Bei einer Filiale handelt es sich zudem um eine reine Verkaufsstelle, die nicht selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen darf, was bei einer Zweigniederlassung hingegen der Fall ist.

Welche Rechtsform dürfen Hauptniederlassung und Zweigniederlassung haben?

Die Gründung einer Zweigniederlassung ist in der Schweiz bei folgenden Rechtsformen der Hauptniederlassung möglich:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaft
  • kaufmännische Kollektiv- und Kommanditgesellschaft

Wichtige Voraussetzung für eine Zweigniederlassung als Einzelfirma ist, dass es sich bei ihr um ein kaufmännisches Unternehmen handelt. Dementsprechend kann eine Zweigniederlassung nicht bei Unternehmen mit einer einfachen Gesellschaft sowie einer nicht kaufmännisch agierenden Kollektiv- und Kommanditgesellschaft gegründet werden.

Ist eine Zweigniederlassung zur Buchhaltung verpflichtet?

Grundsätzlich gilt laut Obligationenrecht (Artikel 957), dass sowohl Einzelunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 500.000 Schweizer Franken als auch juristische Personen zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind. Da eine Zweigniederlassung jedoch keine dieser Rechtsformen darstellt, ist sie in der Folge auch nicht buchhaltungspflichtig. Diese Aufgabe muss von der Hauptniederlassung übernommen werden. Das gilt auch für Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Ausland haben. Für die finanzielle Kontrolle der Tätigkeit der Zweigniederlassung wird es in der Praxis jedoch so gehandhabt, dass die Zweigniederlassung Bilanz und Erfolgsrechnung eigenständig durchführt.

Was ist bei der Gründung einer Zweigniederlassung zu beachten?

Zu den allgemeinen Gründungsvoraussetzungen einer Zweigniederlassung gehören grundsätzlich zunächst ein gut durchdachter Businessplan sowie eine Finanzierung, die „auf festen Füssen“ steht. Vor allem Jungunternehmer und Startups sollten im Vorwege gut die möglichen Risiken mit einkalkulieren, eine Standortanalyse vornehmen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zweigniederlassung informieren. Wichtig bei der Gründung einer Zweigniederlassung ist es zudem, die wesentlichen Betriebsversicherungen abzuschliessen beziehungsweise den bestehenden Versicherungsschutz der Hauptniederlassung auf die neuen Geschäftszweige auszuweiten.

Was sind die Gründungsvoraussetzungen für eine Zweigniederlassung als Einzelfirma?

Um eine Zweigniederlassung in der Schweiz zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Zweigniederlassung muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist mit Kosten in Höhe von etwa 2.000 Franken verbunden (Stand 2021). Die Eintragung muss gemäss des Obligationenrechts am Sitz der Zweigniederlassung erfolgen. Macht das Unternehmen nicht mehr 100.000 Franken Umsatz im Jahr, sind keine weiteren Qualifikationen nachzuweisen, es sei denn, der Geschäftsgegenstand macht die nötig (etwa bei einem Geschäftsmodell im Gesundheitsbereich).
  • Die Firmenbezeichnung muss mit der des Hauptsitzes übereinstimmen. Erlaubt sind jedoch Zusätze.
  • Es müssen entweder eine einzelzeichnungsberechtigte Person mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit einer kollektiven Unterschriftsberechtigung eingetragen werden.
  • Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Ausländische Unternehmen müssen einen Handelsregisterauszug (mit entsprechender Übersetzung ins Deutsche) aus dem Land ihres Hauptsitzes vorlegen.

Ein Hinweis: Grundsätzlich ist eine Betreibung mit einem Inkassoverfahren immer nur beim Hauptsitz der Zweigniederlassung möglich. Befindet sich die Hauptniederlassung jedoch im Ausland, gilt der Standort der Zweigniederlassung als Betreibungsort.

Steuern, Standort, Ausbildungsniveau: Welche Vorteile gibt es für Hauptniederlassungen im Ausland, eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen?

Wer als ausländisches Unternehmen in der Schweiz eine Zweigniederlassung gründen möchte, profitiert von einigen Vorteilen. Das sind im Überblick:

  • geringe Gründungskosten, da beispielsweise kein Mindestkapital erforderlich ist
  • niedrige finanzielle Belastung mit Steuern (die Besteuerung erfolgt als Kapitalsteuer)
  • steuerliche Freistellung der Gewinne der Zweigniederlassung in vielen europäischen Ländern
  • gut ausgebildete Arbeitskräfte und ein flexibles Arbeitsrecht
  • geringe Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten
  • gut funktionierendes Unternehmertum

Hinzu kommt, dass die Schweiz ein attraktiver Standort ist: Sie liegt zentral in Europa, verfügt über ein liberales Wirtschaftssystem, eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein hohes Bruttoinlandsprodukt und einen hohen Bildungsstand.

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