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Schenkungssteuer – wie funktioniert sie?

Schenkungssteuer – wie funktioniert sie?

Nicht jeder mag sie: die Schenkungssteuer. Bei ihr handelt es sich um eine Abgabe bei Zuwendungen unter Lebenden. Einfacher ausgedrückt: Wenn du jemandem einen Vermögenswert schenkst und noch lebst, dann gilt die Handlung juristisch als Schenkung. Die Schenkung solltest du daher nicht mit der Erbschaft verwechseln. Was es alles zu beachten gibt, erfährst du in diesem Ratgeber.

Wer muss bei einer Schenkung Steuern zahlen?

Solltest du der Schenker sein, dann brauchst du keine Steuern zu zahlen. Es sind die Beschenkten, die die Schenkungssteuer entrichten müssen. Genauer gesagt: Wenn einer Person unentgeltlich ein Vermögen zuteil wird, fällt die Steuer an. Erhoben wird sie nicht durch den Bund, sondern von den einzelnen Kantonen. Bei der Entrichtung der Schenkungssteuer zählt dabei der Wohnsitz des Schenkers. Wo der Beschenkte seinen Wohnsitz hat, spielt keine Rolle. Generell kannst du jeder Person eine Schenkung zukommen lassen. Das muss aber nicht bedeuten, dass diese die Steuerfolgen zu tragen haben. Ausgenommen von der Schenkungssteuer ist beispielsweise der Ehepartner des Schenkers. In den meisten Kantonen sind auch die Kinder und Schenkungen von den Kindern an die Eltern nicht steuerpflichtig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen und einige Kantone besteuern auch Schenkungen an die Kinder.

Welche Arten von Schenkung gibt es?

Die Schenkung unterteilt sich in mehrere Formen:

  • Handschenkung: Bei der Handschenkung überreicht der Schenker das Objekt von Hand zu Hand. Die Schenkung besteht also aus einem Gegenstand. Diese Art nennt man auch die formfreie Handschenkung oder Realschenkung. Achtung: Grundstücke sind als Handschenkung erst bei einem Grundbucheintrag gültig.
  • Schenkungsversprechen: Bei einem Schenkungsversprechen verpflichtet sich der Schenker zu einer Transaktion. Dabei kann es sich etwa um eine Tilgung von Schulden handeln oder auch um Geld- oder Sachgeschenke.
  • Schulderlassschenkung: Hierbei geht es konkret um den Verzicht auf eine bestehende Forderung.
  • Schuldübernahmeschenkung: In diesem Fall übernimmt der Schenker eine Schuld.
  • Gemischte Schenkung: Diese Schenkungsart ist ein Gegenleistungsgeschäft, bei dem eine Gegenleistung teils entgeltlich und teils unentgeltlich vergolten wird.
  • Erbvorzug: Dies ist eine unentgeltliche Zuwendung, die später beim Erbgang hinzugerechnet wird.
  • Schuldschenkung: In diesem Fall besteht die Zuwendung aus einer Forderung.

Der jeweils steuerpflichtige Teil besteht im erworbenen Nettovermögen, also in allen Zuwendungen abzüglich der Schulden. Der massgebende Wert ist der Vekehrs- oder Kapitalwert. Grundstücke bekommen zumeist einen amtlichen Wert.

Wie können Schenker die Steuerfolgen umgehen?

Die Schenkungssteuerfolgen lassen sich unter anderem dadurch umgehen, dass die Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung geht. Die Steuerbefreiung musst du bei deiner jeweiligen Steuerbehörde beantragen. Eine Rechtsberatung kann helfen nachzuweisen, dass die Stiftung tatsächlich einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und keine persönlichen Interessen bestehen. Eine weitere Möglichkeit, die Steuerpflicht zu umgehen, besteht darin, den Kanton zu wechseln. In Luzern entfällt sie zum Beispiel komplett. Ob sich extra dafür ein Umzug lohnt, musst du natürlich selbst entscheiden.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer in den jeweiligen Kantonen?

Die Höhe der Steuerfolgen ist von Kanton zu Kanton äusserst unterschiedlich. Die Kantone haben ihre eigenen Erbschafts- und Schenkungssteuerkataloge. Weiterhin gibt es Differenzen in der Behandlung von Beschenkten unterschiedlichen Verwandtschaftsgrats. Geschwister müssen zum Beispiel im Kanton Aargau bis zu 23 Prozent bezahlen. Im Kanton Bern hingegen beträgt die Schenkungssteuer maximal 15 Prozent. Je nach dem Grad der Verwandtschaft fallen bestimmte Freibeträge an. In der Regel sind die Steuerschulden progressiv gestaltet und richten sich neben der verwandtschaftlichen Nähe zum Schenker auch nach der Höhe des Vermögens. In anderen Kantonen ist der Steuersatz linear.

Wann muss ich eine Schenkung beim Steueramt melden?

Die Fristen zur Meldung der Schenkung sind je nach Kanton unterschiedlich. In Zürich zum Beispiel müssen Beschenkte eine Steuerklärung innert von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Schenkung einreichen. Die Steuererklärung müssen sie unaufgefordert dem Amt übergeben. Wie viel Zeit dir bleibt, erfährst du am besten, indem du bei deinem Steueramt nachfragst. Viele Ämter stellen online Formulare zur Einreichung zur Verfügung.

Worin besteht der Unterschied zum Erblasser?

Kantone erheben sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Schenkungssteuer. Zumeist sind die Beträge für beide Steuern gleich. Schliesslich hat die Schenkungssteuer unter anderem den Zweck, ein Umgehen der Erbschaftssteuer zu verhindern. Der Unterschied besteht darin, dass die Schenkung zu Lebzeiten des Schenkers stattfindet, während das Erbe nach dem Tod des Erblassers vollzogen wird. Um Streitereien um das Erbe zu vermeiden, können Erblasser ein Testament aufsetzen oder schon zu Lebzeiten die Zuwendungen verteilen.

Was gibt es bei wiederholten Schenkungen zu beachten?

Die Regeln für wiederholte Schenkungen unterschieden sich je nach Kanton. Wichtig sind dabei der Progressionsvorbehalt sowie der Freibetrag. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass sich der Steuersatz aus der Summe aller Schenkungen errechnet, die innert einer bestimmten Zeit verschenkt wurden. Am Ende ergeben sich zumeist höhere Steuersätze bei wiederholten Schenkungen. In Kantonen, die die Schenkungssteuer linear berechnen, gibt es keinen Progressionsvorbehalt. Der Freibetrag gilt nur bei der ersten Schenkung. Bei allen weiteren Schenkungen gilt kein Freibetrag mehr.

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