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Eine Gesellschaft im Sinn des Gesellschaftsrechts ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Bei einer Kapitalgesellschaft steht das Gesellschaftskapital im Mittelpunkt. Gemäss Obligationenrecht (OR) gibt es in der Schweiz drei Arten von Kapitalgesellschaften. Es sind dies:
Auch wenn eine Gesellschaft als Zusammenschluss von mehreren Personen gilt, ist es heute nicht mehr nötig, dass bei der Gründung einer AG oder einer GmbH mehr als eine Person beteiligt sind. Eine Person alleine kann Gründer einer AG oder einer GmbH sein.
Als Personengesellschaften gelten Gesellschaften mit folgenden Rechtsformen:
Der Hauptunterschied zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft ist, dass bei einer Kapitalgesellschaft das Kapital im Mittelpunkt steht, bei einer Personengesellschaft dagegen die Inhaber. Während bei Kapitalgesellschaften die Höhe des Gesellschaftskapitals festgelegt ist, ist dies bei Personengesellschaften nicht der Fall. Sie verfügen nicht über ein klar definiertes Eigenkapital. Weiter gibt es keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Bei einer Personengesellschaft ist auch die Haftung anders geregelt. Es gibt Gesellschafter, die mit ihrem ganzen Vermögen, also auch mit dem Privatvermögen haften.
Bei einer AG und bei einer GmbH haftet für die Schulden der Gesellschaft nur das Gesellschaftskapital. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann dafür nicht herangezogen werden. Bei einer GmbH können die Statuten Nachschuss- und Nebenleistungspflichten festlegen. Diese dürfen höchstens das Doppelte vom Nennwert des jeweiligen Stammanteils des Gesellschafters betragen und dürfen verwendet werden für:
Übrigens: Sind die Aktien nicht vollständig liberiert, haften die Gesellschafter, bis die Kapitaleinlagen gemäss Statuten vollständig geleistet wurden. In der Gründungsphase, solange die Kapitalgesellschaft noch keine Rechtspersönlichkeit erlangt hat, handelt es sich um eine Einfache Gesellschaft und die Gründer haften solidarisch auch mit ihrem Privatvermögen und nicht nur bis zur Höhe der zu leistenden Kapitaleinlage. Wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, hat sie eine eigene Rechtspersönlichkeit und die auf das Gesellschaftskapital begrenzte Haftung kommt zum Tragen. Von diesem Zeitpunkt an muss auch eine Buchführung erstellt werden.
Kollektivaktiengesellschaften gibt es nur wenige in der Schweiz, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung hingegen sehr viele: Es existieren jeweils mehr als 200.000 Gesellschaften mit diesen beiden Gesellschaftsformen. Dabei ist die begrenzte Haftung sicher mit ein Grund für die grosse Beliebtheit.
Eine GmbH wird nicht umsonst als eine Mischform zwischen AG und Kollektivgesellschaft angesehen. Sie verbindet die finanziellen Aspekte der AG mit den personenbezogenen Aspekten einer Personengesellschaft.
Folgende weitere Hauptunterschiede gibt es zwischen einer AG und einer GmbH:
Bei einer Aktiengesellschaft ist eine rein finanzielle Beteiligung möglich und in vielen Fällen so üblich. Im Gegensatz dazu wirken die Anteilseigner bei einer GmbH oftmals als Unternehmer und Geschäftsführer mit, auch wenn eine rein finanzielle Beteiligung ebenfalls möglich ist.
Wer sich an einer AG mit dem Kauf von Anteilen beteiligt, muss nichts weiter tun. Er hat weder umfassende Einsichtsrechte in die Buchhaltung noch Mitbestimmungsrechte. Lediglich das Recht, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen, hat ein solcher Teilhaber. Anders ist es bei der GmbH: Wer Stammanteile bei einer GmbH erwirbt, hat umfassendere Einsichts- und Auskunftsrechte als ein Gesellschafter einer AG. Übrigens: Die Anteile bei einer GmbH oder einer AG müssen nicht zwingend durch Kapitaleinlagen geleistet werden. Gerade die Gründer leisten oft auch Sacheinlagen.
Als Gesellschaftsvertrag werden oft die Statuten einer GmbH bezeichnet. Bei einer AG hingegen ist diese Bezeichnung nicht üblich. Im Vertrag sind die wichtigsten Eckpunkte einer GmbH festgehalten. Oft wird auch das Verhältnis der Gesellschafter untereinander darin geregelt, beispielsweise ob ein Gesellschafter die Geschäftsführung und wer welche Aufgaben übernimmt. Sind diese Punkte nicht festgelegt, kann es sehr schnell zum Streit zwischen den Gesellschaftern kommen.
Bereits beim Gedanken an die Steuerabgabe wird dir mulmig zumute? Du weisst nicht, wo du anfangen sollst und wie sich Steuern überhaupt berechnen? Sei beruhigt: Mit diesen Fragen und Problemen stehst du nicht allein da. Denn die Antworten hierauf erfordern etwas Recherche und bei komplizierten Themen schiebt man diese gerne auf morgen. Wir machen es dir einfacher: In unserem Beitrag bekommst du den kompakten Überblick zum Thema Steuerberechnung und erfährst, wie du deine Steuern berechnen kannst. Damit sparst du nicht nur Geld und Zeit, sondern gegebenenfalls auch den Gang zum Anwalt.
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Ein Jahresabschluss ist Pflicht für jedes Unternehmen. Auch wenn es lästig ist, an einem Jahresabschluss führt kein Weg vorbei. Doch der Abschluss ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, er bietet Unternehmen zudem die Möglichkeit, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen. Was genau ist ein Jahresabschluss? Welche Vorarbeiten sind nötig? Und was musst du dabei beachten? Antworten auf die wichtigsten Fragen findest du hier.
Produzierende Unternehmen können durch ein Kalkulationsschema genau erfassen, welche Selbstkosten und welche Herstellungskosten anfallen und wie der Verkaufspreis für ein Produkt berechnet wird. Es zeigt dabei, wie sich die gesamten Kosten für das Produkt zusammensetzen. Auch für Handelsunternehmen gibt es ein eigenes Kalkulationsverfahren, das dann als Handelskalkulation bezeichnet wird. Die Preis- und Industriekalkulation ist immer ein entscheidender Bestandteil des Rechnungswesens.
Wohl jeder Unternehmer möchte die Geschicke seiner Firma so lange wie möglich selbst bestimmen. Schliesslich hat man das eigene Unternehmen aufgebaut, sich viele Jahre über alle Massen engagiert und alles dafür getan, Umsätze und Gewinne zu erhöhen. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der Nachfolgeplanung. Vielleicht kann ein exzellenter Mitarbeiter die Firma übernehmen, vielleicht zeigt eines der Kinder grosses Interesse daran, vielleicht wird sie an einen Externen verkauft. Wie auch immer die richtige Lösung am Ende aussehen mag: Sie will rechtzeitig vorbereitet werden, um eine kontinuierliche Entwicklung zu ermöglichen.
Eine Businessplanung ist eine gute Basis für das Management, um die Entwicklung des Unternehmens zu verfolgen. Eine gute Planung berücksichtigt Strategie und Marketing ebenso wie die aktuelle Marktlage und das politische Umfeld. Selbst die beste Businessplanung erfordert allerdings eine regelmässige Kontrolle. Dabei ist zu prüfen, ob die gesteckten Ziele erreicht werden. Ist das nicht der Fall, sind Massnahmen zur Steuerung einzuleiten. Wer sich ambitionierte Ziele setzt und nachhält, ob sie erreicht sind, hat die besten Chancen auf ein wachsendes Unternehmen. Doch wie gelingt die optimale Businessplanung?