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Die Gewinn- und Verlustrechnung oder Erfolgsrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen in einer Periode, die in der Regel dem Geschäftsjahr eines Unternehmens entspricht. Die Grundlage dieser Aufstellung ist detaillierte Buchführung von Ausgaben und Umsätzen auf Transaktionsniveau. Weshalb sind Unternehmen dazu gesetzlich verpflichtet? Die Gewinn- und Verlustrechnung dient:
Nicht nur Gesetzgebern und Prüfern, sondern auch Unternehmern gibt die Gewinn- und Verlustrechnung einen aufschlussreichen Einblick in die ertragsmässige Situation ihrer Gesellschaft.
In der Schweiz ist durch gesetzliche Vorschriften vorgegeben, dass jedes Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen muss. Das heisst, sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften sind zu einer mehrstufigen Erfolgsrechnung verpflichtet. Damit ist die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung, die in den Jahresabschluss eingeht, gemeint. Interne, monatliche Erfolgsrechnungen beispielsweise sind freiwillig. Sie dienen dem eigenen Überblick über die Ertragslage deines Unternehmens und sind insofern empfehlenswert.
Erfolgsrechnungen werden meistens in der sogenannten Staffelform durchgeführt. Dabei können sie in mehreren Stufen, das heisst mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad vorgenommen werden. Die Gliederung ist dabei in ihren Grundzügen die gleiche. Eine Gewinn- und Verlustrechnung besteht grundsätzlich aus:
Der Betriebs- oder Unternehmensgewinn kann dabei selbstverständlich auch negativ sein. Es handelt sich dann um einen sogenannten Jahresfehlbetrag. Die verschiedenen Bestandteile lassen sich jeweils detaillierter darstellen. Beispielsweise hast du die Möglichkeit, Aufwände wie Warenaufwand, Personalaufwand, Miete und Abschreibungen zu unterteilen. Diese Informationen ermöglichen einen tieferen Einblick in den Erfolg deines Unternehmens. Die Alternative zur Staffelform ist die vereinfachte Kontenform, die aber nur Personengesellschaften wählen können.
Bei der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen stehen dir das Umsatzkostenverfahren und das Gesamtkostenverfahren zur Verfügung. Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Hier werden die in der konkreten Periode produzierten Einheiten zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen herangezogen. Das heisst, dass etwa die Bestandsveränderung an Fertigprodukten mit den erzielten Umsatzerlösen verrechnet wird. Hier kommen alle im betrachteten Zeitraum produzierten Fertigwaren zum Tragen. Im Gegensatz dazu ziehst du beim Umsatzkostenverfahren nur die Herstellungskosten für diejenigen Güter und Leistungen ab, die zum Erzielen der Umsatzerlöse im aktuellen Jahr nötig waren. Das bedeutet, dass beispielsweise im Vorjahr produzierte Waren in die Herstellungskosten in diesem Jahr eingehen können, wenn sie erst in diesem Geschäftsjahr verkauft wurden. Aus diesem Grund darfst du auch nicht beliebig zwischen den beiden Verfahren wechseln, sondern musst eines beibehalten.
Alle unternehmensbezogenen Aufwendungen müssen sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder finden. Wichtig ist dabei, dass sie an der richtigen Stelle verbucht werden. Wenn eine Transaktion in der Buchhaltung gemäss Kontenplan korrekt erfasst wurde, wird sie auch in der Gewinn und Verlustrechnung standardmässig richtig aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel auch Abschreibungen, die unter dem betrieblichen Aufwand erfasst werden. Sie stellen dabei keine direkten Kosten dar, sondern die Wertminderung eines Wirtschaftsobjekts aus dem Anlagevermögen. Private Kosten gehören selbstverständlich nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung deines Unternehmens. Bankzinsen für Unternehmenskredite sind betriebliche Aufwendungen, Zinsen für das private Darlehen nicht. Leasingraten für Firmenwagen gehören zu den betrieblichen Aufwendungen, Strafzettel für widerrechtliches Parken (auch auf Dienstfahrten) nicht.
Der Gewinn beziehungsweise Verlust (auch Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag genannt) sind das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung. Von allen betrieblichen, ausserordentlichen und steuerlichen Erträgen werden die betrieblichen, ausserordentlichen und steuerlichen Aufwendungen abgezogen. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder Gewinn, wenn es positiv ist. Ist es negativ, heisst es Jahresfehlbetrag oder Verlust.
Die Bilanz ist genau wie die Gewinn und Verlustrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Gesellschaften. Während die Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt, vergleicht die Bilanz Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) sowie Kapital (Eigen- und Fremdkapital). Beide hängen eng zusammen. Am Beispiel von Abschreibungen oder Rückstellungen wird klar, dass viele der Transaktionen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, immer auch die Bilanz berühren. Der Gewinn, der so ermittelt wird, wird in der Bilanz dem Eigenkapital zugerechnet. Hier kann es ausgeschüttet oder reinvestiert werden. Weil sie verschiedene Aspekte deines Unternehmens beleuchten und gleichzeitig eng miteinander verbunden sind, sind beide Pflichtteile des gesetzlich geforderten Jahresabschlusses deines Unternehmens.
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Ein Beteiligungsabzug verhindert die Mehrfachbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen. Diese kann geschehen, wenn eine Gesellschaft ihre Gewinne versteuert und dann als Dividenden an die Aktionäre ausschüttet. Hier fällt eine zweite Besteuerung an. Der Abzug reduziert die Gewinnsteuer der Muttergesellschaft um den Prozentsatz, den die Dividenden am Gesamtgewinn ausmachen. Anders als beim Holdingprivileg, bringt die Beteiligungsanpassung auch bei kantonalen Gewinnsteuern und Gewinnsteuern des Bundes finanzielle Vorteile. Nicht nur bei Dividendenausschüttungen lohnt sich ein Beteiligungsabzug, sondern auch bei der Beteiligung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften am Gesellschaftskapital anderer Gesellschaften. Hier gibt es alles Relevante zum Thema.
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